Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz – und wies damit die Berufung der Partei zurück.Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster wies die Klage dagegen zurück. Damit bestätigte es ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2022.Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der rechtspopulistischen Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision gegen das aktuelle Urteil zu, die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen. (…) Es gebe genügend tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richteten, so das Gericht. Es sah den begründeten Verdacht, dass zumindest ein maßgeblicher Teil der AfD das Ziel habe, “deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen”. Das sei eine unzulässige Diskriminierung und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.Auch gebe es hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden seien. Weiter konnte das Gericht Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen erkennen – “wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen”.
via tagesschau: Oberverwaltungsgericht Münster AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens
siehe auch: AfD bleibt Verdachtsfall – die Reaktionen “Wehrhafte Demokratie darf kein zahnloser Tiger sein”. Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an. Nach nur sieben Tagen mündlicher Verhandlung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) über das Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungschutz (BfV) entschieden. Mit drei Urteilen bestätigte das Gericht am Montag in Münster die Vorinstanz: Das BfV habe die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen (Urt. v. 13.05.2024, Az. 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22). (…) Inhaltlich begründete der Senat seine Entscheidungen ausführlich. Es gibt nach seiner Überzeugung den begründeten Verdacht, “dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen”, hieß es in der Urteilsbegründung. Das sei laut Grundgesetz eine “unzulässige Diskriminierung”. Seine Entscheidung begründet das Gericht unter anderem mit der Terminologie, die in AfD-Kreisen verwendet wird: Die Partei nutze “in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen.” Das BfV habe seine Einstufung auch öffentlich bekannt machen dürfen, denn eine sachlich richtige und weltanschaulich-politisch neutrale Bekanntgabe, dass das Bundesamt Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD sammelt, belaste die Partei nicht unverhältnismäßig. Dies gelte jedenfalls so lange mit der Bezeichnung als “Verdachtsfall” in keiner Weise der Eindruck erweckt wird, es stehe fest, dass die AfD gegen die FDGO gerichtete Bestrebungen verfolgt. Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-“Flügel” und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim “Flügel” geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG mit seinen Entscheidungen vom Montag an