Le seul Québécois accusé de terrorisme pour ses liens allégués avec le 764 était perçu comme étant «inoffensif»

Notre Bureau d’enquête a pu s’entretenir avec des connaissances de Jeffrey Roussel, arrêté en avril pour ses liens allégués avec le réseau terroriste 764. Le jeune homme de Québec qui aurait diffusé des images violentes et incité quatre personnes à s’automutiler paraissait timide, était toujours sur son ordinateur et aimait follement son chat. Jeffrey Roussel, 26 ans, est le seul Québécois à être accusé à ce jour en lien avec le réseau terroriste 764. « Il était tout discret. Il était tout doux. Il avait l’air de quelqu’un d’inoffensif […]. Jamais je ne me serais attendu à ça », s’étonne une personne qui a côtoyé Jeffrey Roussel au cours de la dernière année, que nous avons rencontrée. Notre Bureau d’enquête et l’émission J.E ont exploré les dessous du 764, un réseau international qui recrute des jeunes en ligne pour les encourager à commettre des actes de violence. Et ce mouvement est désormais bien présent au Québec. (…) « Au minimum 10-15 figurines de jeunes filles », se souvient Henri-Paul Auger, 80 ans, qui a accueilli Jeffrey Roussel chez lui, au printemps dernier. (…) Notre Bureau d’enquête a pu infiltrer les forums sur lesquels se trouvait Jeffrey Roussel, qui serait une figure importante au sein de son réseau. Selon des documents policiers déposés à la cour, Roussel était l’administrateur d’un réseau affilié au 984, qui prône la même idéologie destructrice que le 764. « En ce qui concerne cette communauté en particulier, est-ce qu’ils ont arrêté le pire des criminels ? C’est possible », affirme l’expert Matthew Kriner, spécialisé dans la lutte contre le terrorisme et l’extrémisme en ligne. Matthew Kriner, spécialisé dans la lutte contre le terrorisme et l’extrémisme en ligne. CAPTURE D’ÉCRAN TIRÉE DE J.E Avec lui, nous avons pu nous rendre sur différents groupes de discussion en ligne qui endossent le mouvement 764.

via journaldemontreal: Le seul Québécois accusé de terrorisme pour ses liens allégués avec le 764 était perçu comme étant «inoffensif»

Parkfest Lassan: Rechte Raumnahme in der Praxis

Ein ehemaliger NPD-Politiker organisiert ein Dorffest, eine Band mit Bezügen zur rechtsextremen Szene tritt auf und die Presse muss draußen bleiben. In Lassan, einem kleinen Ort in Vorpommern, wird rechte Raumnahme ganz praktisch umgesetzt und das bereits zum dritten Mal. Die Veranstaltung, die am Wochenende im kleinen Örtchen Lassan nahe der Insel Usedom stattfand, könnte ein normales Dorffest sein. Das sogenannte Parkfest bot tagsüber Kinderanimation, abends traten Coverbands auf. Doch allein der Organisator des Festes wirft Fragen auf. Christian Hilse war lange NPD-Politiker in Mecklenburg-Vorpommern. Noch 2023 nahm er an einem Rechtsrock-Konzert in Neumünster (Schleswig-Holstein) teil. Inzwischen sitzt er fraktionslos in der Lassaner Stadtvertretung. Im letzten Jahr erklärt er, dass er sich von der rechtsextremen Szene distanziert habe. Fragen zu seiner Person will er aber nicht beantworten. (…) Dieses Jahr ging das Parkfest in die dritte Runde. Wieder mit Hilse als Veranstalter und wieder mit einem Auftritt von Different Ways. Warum er die problematische Band erneut spielen lässt, dazu äußert sich Hilse nicht. In diesem Zusammenhang erscheint aber seine Abkehr vom Rechtsextremismus zumindest fragwürdig. Vor Ort gab man sich auf dem Fest betont bürgerlich. Obwohl Rechtsextreme vor Ort sind, tragen sie kaum szenetypische Kleidung. Ein Mann mit Thor-Steinar-Kutte, der Hilse freundlich grüßt, wird später ohne Kutte gesehen. Das könnte an der Hausordnung liegen, die vor dem Gelände aushängt. Laut dieser ist es verboten „rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales Propagandamaterial mitzuführen“ oder entsprechende Parolen zu äußern. Presse nur unter Aufsicht Was auch in der Hausordnung geregelt ist: Pressevertreter:innen dürfen nur unter Bewachung arbeiten. Es ist ihnen verboten, das Gelände zu betreten. Ton- und Bildaufnahmen sind ebenfalls verboten und bedürfen einer Genehmigung. Der Wortlaut entspricht dem aus dem Vorjahr. Einige Meter vor dem Einlass gibt es dieses Mal allerdings einen Pressebereich, von dem aus das Fest beobachtet werden kann. Hilse erklärt dieses Vorgehen gegenüber der Ostsee-Zeitung damit, dass er sonst nicht für die Sicherheit der Pressevertreter:innen sorgen könne. Nach Absprache mit der Polizei erlaubt er schließlich den anwesenden Journalist:innen kurz über das Gelände zu gehen und die Bühne zu fotografieren. Begleitet werden sie dabei von zwei Polizisten, der Pressesprecherin der örtlichen Polizei, Hilse selbst und einem Mann vom Organisationsteam. Immer wieder ermahnen Hilse und sein Helfer die Pressevertreter:innen, dass keine Personen auf den Bildern zu erkennen sein dürfen. Wer allerdings Fotos und Videos machen darf, sind die Organisatoren selbst. Auf Aushängen klären sie darüber auf, dass Aufnahmen zu Werbezwecken gemacht werden. Keine Bedenken von der Lokalpolitik Doch wie reagiert die lokale Politik darauf? Der Lassaner Bürgermeister Fred Gransow teilte im Vorfeld mit, dass nach einer Prüfung durch das zuständige Amt „keine Bedenken seitens der Öffentlichen Ordnung, des Verfassungsschutzes oder ähnlichem“ bestünden. Das dem Veranstalter das Hausrecht übertragen wird, sei „gängige Praxis“. Gransow räumte in Bezug auf die Pressefreiheit allerdings ein: Da es „eine öffentliche Veranstaltung ist, gilt das Hausrecht nicht schrankenlos.“

voa endstation rechts: Parkfest Lassan: Rechte Raumnahme in der Praxis

Staatsanwaltschaft über beschlagnahmtes Höcke-Plakat: Anti-AfD-Banner der Linken nicht strafbar – #polizeiproblem

Ein Anti-AfD-Plakat hängt im Fenster eines Linken-Parteibüros in Brandenburg. Nach einem Hinweis stellt es die Polizei sicher. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis: Es ist nicht strafbar. Das Plakat der Brandenburger Linken in Fürstenwalde/Spree mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ ist nach Beurteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht strafbar. Ein Anfangsverdacht zu dem von der Polizei beschlagnahmten Plakat sei verneint worden, teilte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit. „Das Plakat wurde wieder freigegeben.“ Das Verfahren sei eingestellt – weder ein Verdacht der Beleidigung noch des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen habe sich bestätigt. Nach einem Zeugenhinweis hatte die Polizei das Plakat im Fenster des Parteibüros am 11. September beschlagnahmt. Höcke zeigt darauf laut Staatsanwaltschaft einen ausgestreckten rechten Arm, daneben steht „#stopptdieafd“. In der Kombination sei eine ablehnende Haltung zur dahinterstehenden Ideologie erkennbar, hieß es zur Begründung.

via tagesspiegel: Staatsanwaltschaft über beschlagnahmtes Höcke-Plakat: Anti-AfD-Banner der Linken nicht strafbar

siehe auch: Kriminalisierung stoppen! Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi!“ ist nicht strafbar (2023): Versuche der Kriminalisierung und Einschüchterung von Demokratinnen und Antifaschistinnen müssen sofort gestoppt werden! — Update (15. November 2023): Im November 2023 haben auch die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Nürnberg/Fürth zwei Ermittlungsverfahren gegen Antifaschist*innen wegen Verwendung von Material unserer Kampagne eingestellt. Die Einstellungsbescheide aus Hamburg (AZ 7101 Js 898/23) und Nürnberg/Fürth (AZ 406 Js 62397/23) liegen uns ebenfalls vor. Der Landessprecher der VVN-BdA Hessen und Aktivist von Aufstehen gegen Rassismus RheinMain, gegen den nach einem Protest gegen den Landesparteitag der AfD Hessen in Königstein am Taunus Anfang Mai ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden war, ist mittlerweile vollumfänglich entlastet. Die Polizei hatte dem Antifaschisten eine Straftat nach § StGB 188 „Üble Nachrede und Verleumdung“ vorgeworfen. Sein angebliches Vergehen: Ein Banner mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“, das er beim Gegenprotest hochgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main machte am 12. Juni jedoch unmissverständlich klar: Die AfD muss sich gefallen lassen, dass ihr inoffizieller „Führer“ als Nazi bezeichnet wird (die Begründung zur Einstellung des Verfahrens – AZ 6402 Js 226874/23 – liegt Aufstehen gegen Rassismus vor). Denn der Slogan sei keine Beleidigung, sondern als „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ zu bewerten und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte die Staatsanwältin gegenüber der Presse. Dies gelte umso mehr, so die Staatsanwältin weiter, weil „der Betroffene nach allgemeiner Auffassung dem äußersten rechten Rand seiner Partei angehört, sich in den letzten Jahren ausweislich einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient hat, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten“. ; Verfahren wegen Beleidigung eingestellt Björn Höcke bleibt ein Nazi (2023). Die Polizei Hamburg hatte wegen eines Antifa-Plakates gegen Thüringens AfD-Chef ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Welche politischen Positionen verkörpert Björn Höcke? Ein Plakat des Bündnisses Aufstehen gegen Rassismus (AgR) nennt den Landes- und Fraktionsvorsitzenden der thüringischen AfD kurz und knapp: „Nazi“. In Hamburg hat die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen anlässlich des Plakats mit dieser Botschaft eingestellt. (…) Höcke ist ein Nazi: „an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sah darin keine strafbare Beleidigung, sondern ein „an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“. Kerth erwartete, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft spätestens nach diesem Hinweis ihrer Anwältin die Ermittlungen einstellen würde. Doch dem war nicht so. „Beschämend, dass nun erst jetzt die Einstellung erfolgt“, sagt Kerth. Die Sozialwissenschaftlerin denkt, dass zwei Äußerungen in den vergangenen Wochen ein Umdenken eingeleitet haben könnten. Denn mittlerweile hätten „‚selbst hochrangige CDU-Politiker‘ wie der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegener oder der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst Björn Höcke als Nazi oder die AfD als Nazi-Partei bezeichnet“; Plakat ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘: Aussage ist vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt (2023) Am Rande einer Anti-AfD-Kundgebung im hessischen Königstein hat die Polizei das Plakat ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ beschlagnahmt. DIE LINKE hat dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Zur Antwort des hessischen Innenministeriums auf diese Kleine Anfrage, der zufolge das Hochhalten eines solchen Plakats keine Straftat darstelle, erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: „Bei Anti-AfD-Protesten in Königstein am 7. Mai dieses Jahres hatte die Polizeiführung angeordnet, das Plakat ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ eines Versammlungsteilnehmers sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts inzwischen ein.“ Die Staatsanwaltschaft sei der Meinung, dass die Bezeichnung ‚Nazi‘ aufgrund von Höckes wiederholten öffentlichen Äußerungen als von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung zu bewerten sei, so Felstehausen. Deshalb habe die Polizei das Plakat nun zurückgeben müssen.

siehe dazu auch: Es ist amtlich: Björn Höcke darf Faschist genannt werden (2019). Führerkult, faschistische Agenda, Verharmlosung Hitlers: Ein Gericht in Thüringen hat im Eilverfahren entschieden, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Die Begründung der Richter liest sich wie ein Fanal gegen rechts. Eigentlich sollte das Motto „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“ den Gegnern eines Auftritts des Rechtsauslegers in Eisenach verboten werden. So hatte es die Stadtverwaltung beantragt und in einem ersten Urteil auch recht bekommen. Nun jedoch wurde das Motto in einem Eilverfahren doch genehmigt. Das Verwaltungsgericht Meiningen hob das Verbot der Bezeichnung „Faschist“ für Höcke auf, weil die Antragstellerin „in ausreichendem Umfang glaubhaft“ gemacht habe, „dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“. Das Urteil sei mit Zitatstellen aus einem Buch Höckes und Presseberichten „ausreichend belegt“. Die Richter erklärten, dass es um eine „die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage“ gehe, bei der „die Auseinandersetzung in der Sache (…) im Vordergrund steht“. Gericht erkennt Argumente der Höcke-Gegner an Die Antragsteller führten zahlreiche Belege an, die Höcke als Faschisten kennzeichnen sollten. In seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ vertrete der AfD-Politiker „eine faschistische Agenda“. Die Rede sei dort von einem neuen Führer und dem angeblichen „Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch“. Höcke trete für eine „Reinigung“ Deutschlands von politischen Gegnern ein und relativiere den Hitler-Faschismus. 8:::9 Der Schutz der freien Meinungsäußerung stehe über dem ehrverletzenden Charakter, den die Bezeichnung „Faschist“ haben könne, urteilte das Gericht. Die von der Stadt Eisenach angeführte strafrechtliche Relevanz des Begriffs als Beleidigung sah das Verwaltungsgericht Meiningen ebenso wenig wie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/bjoern-hoecke-ist-ein-nazi/

Mann eröffnet Feuer auf Polizisten vor Synagoge in Kanada

Laut Ermittlungsbehörde hat sich ein 29-Jähriger kurz vor Beginn der Gebete zu Jom Kippur der Synagoge in der Provinz Ontario genähert und auf eine Einsatzkraft geschossen. Ein bewaffneter Angreifer hat in Kanada vor einer Synagoge auf Polizisten geschossen. Der 29-Jährige habe sich am Sonntagabend kurz vor Beginn der Gebete zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur der Synagoge in Belleville in der Provinz Ontario genähert und das Feuer auf eine vor dem Gebäude postierte Einsatzkraft eröffnet, teilte die Ermittlungsbehörde SIU am Montag mit. Mehrere Polizisten erwiderten demnach das Feuer. Der Schütze sei mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Ein bei dem Schusswechsel verletzter Polizist befindet sich den Angaben zufolge in einem “kritischen, aber stabilen Zustand”. Die Polizei machte zunächst keine Angaben zum möglichen Motiv des Schützen.

via standard: Mann eröffnet Feuer auf Polizisten vor Synagoge in Kanada

siehe auch: KINSELLA: ‘Devastating’ Yom Kippur synagogue shooting rocks Belleville Police officer hospitalized after shots rang out at Sons of Jacob synagogue in Belleville on Sunday night. The scourge of violent Jew hatred has seemingly come to the Friendly City. On Sunday night, with Yom Kippur being celebrated as the holiest and most solemn day of the year in Judaism — the Day of Atonement — shots rang out at Sons of Jacob synagogue in Belleville around 7 p.m. One Belleville police officer was hit and was later rushed to a hospital. While at least two dozen members of the Jewish community gathered for services, shots were heard and went “for at least two to three minutes,” one member of the congregation told the Toronto Sun. Dozens of shots were fired and were coming in through the window. “We know one officer was shot but seems to be in stable condition and one shooter in critical condition, from what we understand, but can’t say for sure,” said one member of the synagogue congregation, who asked not to be named. “They don’t think there were any other shooters.”; Carney condemns Yom Kippur shooting in Ontario as police investigate motive; Carney condemns Yom Kippur shooting in Ontario as police investigate motive. A police officer was shot and wounded near a synagogue in Ontario, Canada, on Sunday evening during an exchange of gunfire with a 29-year-old man armed with a shotgun as congregants gathered for Yom Kippur, the holiest day of the Jewish calendar, officials said. Asked whether the incident could be considered a “terrorist attack” Ontario’s Special Investigations Unit (SIU) spokesperson Kristy Denette said on Monday that “common sense would say that probably was the case.” However, she emphasized that the SIU is investigating the police response rather than the attack itself. Canadian Prime Minister Mark Carney said the attack was an example of why the government was working hard to bring in new laws “combating hate.” “Last night, on the holiest ​night of the Jewish calendar, a shooting ​took place outside the Sons of Jacob Synagogue ⁠in Belleville,” Carney posted on X. “Jewish people must ​be able to worship safely. To live free, open, ​proud Jewish lives.” Belleville Police Service Deputy Chief Sheri Meeks said at the press conference that authorities have identified the alleged shooter as Sean Ward, a 29-year-old from Quinte West, a town roughly 11 miles from the synagogue. He is in the hospital, and authorities have described his condition as life-threatening. The police constable, named on Monday as Jeff Smith, is critically injured and faces “a significant road to recovery,” Meeks added. The incident took place near the Sons of Jacob synagogue in Belleville, about 115 miles northeast of Toronto, at about 7 p.m.

Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat

Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Bewerberin darf vom Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte ausgeschlossen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen. Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem entsprechende Erkenntnisse bekannt geworden waren, zog das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht sieht Verfassungstreue als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst an Schulen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Zweifel des sächsischen Landesamts für Schule und Bildung an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen.

via mdr: Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat

Kündigung wegen AfD-Kandidatur: Erzieherin zieht vor Gericht

In Salzgitter hat eine Erzieherin wegen ihrer AfD-Kandidatur bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen ihren Job bei einem kirchlichen Arbeitgeber verloren. Sie geht gerichtlich gegen die Kündigung vor. Die Frau hat Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig eingereicht, sagte ihr Anwalt Dirk Schmitz dem Evangelischen Pressedienst (epd). Seine Mandantin sei mehr als fünf Jahre in dem Kindergarten tätig gewesen. An ihrer Arbeit habe es keine Kritrik gegeben, so Schmitz. Außerdem sei sie kein AfD-Mitglied. Die Frau war bei den Kommunalwahlen mit 396 Stimmen in den Ortsrat Salzgitter-West eingezogen. Zunächst hatte “Bild” über den Fall berichtet. Caritas sieht AfD-Kandidatur unvereinbar mit Grundwerten Für die Caritas als Träger der Einrichtung ist eine Kandidatur für die AfD mit den Grundwerten der Organisation nicht vereinbar. Es gebe ein “schwerwiegendes Spannungsverhältnis”, heißt es in einer Mitteilung des Caritasverbandes Salzgitter.

via ndr; Kündigung wegen AfD-Kandidatur: Erzieherin zieht vor Gericht

siehe auch: Kündigung nach AfD-Kandidatur: Salzgitteraner Erzieherin klagt gegen Caritas Salzgitter. Erneut hat eine Beschäftigte eines kirchlichen Arbeitgebers aufgrund ihrer AfD-Kandidatur ihren Job verloren. Kerstin Zimmermann will nun gerichtlich dagegen vorgehen. In Salzgitter ist einer Erzieherin in einem Kindergarten der Caritas aufgrund ihrer AfD-Kandidatur für den Rat der Stadt gekündigt worden. Die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation stehe in einem „schwerwiegenden Spannungsverhältnis“ zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Caritas, teilte der Salzgitteraner Caritasverband in einer Stellungnahme mit. (…) Der Caritasverband betont, dass neben den grundsätzlichen Überlegungen, einer christlichen Haltung und Werteorientierung auch die Authentizität des Verbandes entscheidend für die Kündigung sei. In den Einrichtungen und Diensten könnten alle Klienten und Mitarbeitenden darauf vertrauen, dass ihnen mit Achtung und Empathie begegnet werde – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, sozialem Status oder persönlicher Lebenssituation. „Dieses Vertrauen zu schützen, gehört zu unserem Selbstverständnis.“

BSW unterstützt offenbar Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten

Berichten zufolge wollen AfD und BSW in Sachsen-Anhalt bei der Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten kooperieren. Im Gegenzug könnte ein BSW-Vizepräsident gewählt werden. In Sachsen-Anhalt haben sich die Fraktionen von AfD und BSW offenbar auf die gemeinsame Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten und eines BSW-Vizepräsidenten geeinigt. Das deuteten Politiker beider Parteien im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio an. Tobias Rausch, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im sachsen-anhaltischen Landtag, sagte demnach, das BSW habe bereits öffentlich zugesagt, »der stärksten politischen Kraft den Landtagspräsidenten zuzubilligen«. Im Gegenzug kündigte Rausch an, die AfD werde all jene unterstützen, die auch die Arbeit der AfD im Parlament unterstützen. Amira Mohamed Ali, Co-Vorsitzende des BSW, sagte, der AfD stehe »per parlamentarischer Gepflogenheit« das Amt des Landtagspräsidenten zu. Ihre Partei werde sich »dem nicht aus Prinzip verstellen«. Auf Berichte angesprochen, wonach sich die beiden Parteien in Sachsen-Anhalt darauf geeinigt haben, einen AfD-Landtagspräsidenten und einen BSW-Vizepräsidenten zu wählen, sagte Mohamed Ali: »Ja, das ist auch das, was ich höre.«

via zeit: BSW unterstützt offenbar Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten