Nach den Neonazi-Drohungen gegen einen Pfarrer in Cottbus gab es mindestens sieben weitere rechte Vorfälle in der Stadt. Auch eine Uni-Party war betroffen. Die mutmaßlichen Neonazi-Angriffe auf die Privatwohnung eines Pfarrers und eine Sprecherin der Linksjugend Lausitz am Donnerstag haben bundesweit Bestürzung und Solidaritätsbekundungen ausgelöst. Gleichzeitig werden immer mehr rechte Vorfälle bekannt, die sich in den vergangenen Tagen in der Stadt ereignet haben sollen. Die Initiative Sichere Orte Südbrandenburg sprach am Dienstag von mindestens sieben weiteren extrem rechten Übergriffen und Provokationen. Schon am Donnerstag hatte die Polizei demnach neben den Angriffen auf Pfarrer und Aktivistin zwei weitere Vorfälle erfasst: Zwei junge Männer sollen auf einer Autobahnbrücke über der A13 vorbeifahrenden Autos den Hitlergruß gezeigt haben. Und am späten Abend sollen in der Cottbuser Innenstadt mehrfach verbotene Parolen gerufen worden sein. Darüber hinaus soll es am Freitag bei der Semestereröffnungsparty der Brandenburgisch-Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) laut übereinstimmenden Berichten mehrere rassistische Übergriffe gegeben haben. Auch sei bei der Feier eine Securityfirma eingesetzt worden, deren Mitarbeiter bereits in der Vergangenheit negativ im Zusammenhang mit rechten Vorfällen aufgefallen seien, heißt es von der Initiative. (,..) Ricarda Budke nahm die Landespolitik jetzt in die Pflicht: „Die Landesregierung muss jetzt die Förderung von Demokratieprojekten, Kultur und sozialen Einrichtungen massiv ausweiten und nicht kürzen“, betonte sie Dienstag. „Wer sich gegen rechte Gewalt stellt, braucht Worte der Unterstützung, aber vor allem wirksames politisches und polizeiliches Handeln.“ Ein eindeutiger Fingerzeig: Denn erst vor Kurzem musste die Antidiskriminierungsberatung des Landes ihre Arbeit einstellen, weil sie nicht weiterfinanziert wird.
Vier AfD-Mitglieder sind in Bayern angeklagt, weil sie eine Neonazi-Parole und antisemitische Lieder gesungen haben sollen. Vor Gericht lassen sie sich von Szeneanwälten mit NPD-Karrieren vertreten. Einer ist dafür bekannt, vor Gericht Hitler zu zitieren. Wer sich in Deutschland einem Strafverfahren ausgesetzt sieht, hat bei der Entscheidung für einen Verteidiger eine große Auswahl von Zehntausenden Rechtsanwälten. Vier Mitglieder der AfD, die derzeit vor dem Amtsgericht Schwabach wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und teilweise wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt sind, haben sich für prominente rechtsextreme Szeneanwälte entschieden. Dies zeigt eine WELT-Recherche für den „Politico“-Podcast „Inside AfD“. Die beauftragten Anwälte sind teilweise seit Jahrzehnten in der neonazistisch geprägten NPD (heute Die Heimat) sowie in weiteren neonazistischen Organisationen aktiv oder waren dies in der Vergangenheit. Hintergrund des Verfahrens ist ein Discobesuch nach dem bayerischen AfD-Landesparteitag im Januar 2024 in Greding. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, dort zu dem Lied „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino die Neonazi-Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gesungen zu haben. Der erste Teil der Parole hat seinen Ursprung in völkischen und antisemitischen Organisationen zur Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik, wurde dann mehrfach von Adolf Hitler verwendet und in den 1980er-Jahren von Neonazis wiederentdeckt. (…) Dem Angeklagten Michael Hörmann wirft die Staatsanwaltschaft zudem vor, auf der Tanzfläche mehrfach den Hitlergruß gezeigt zu haben. Hörmann ist seit Januar 2025 stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Memmingen-Unterallgäu und sitzt für die AfD seit März dieses Jahres im Kreistag Unterallgäu. Wie alle Angeklagten hat sich Hörmann im Prozess bislang nicht selbst zu den Vorwürfen geäußert. Die Verteidiger bestreiten die Vorwürfe. Für den Prozess in Schwabach hat der 37-Jährige Hörmann die Rechtsextremistin Ariane Meise als Anwältin beauftragt. Meise gehört seit vielen Jahren und bis heute dem Bundesvorstand der NPD/Die Heimat an. 2009 und 2013 kandidierte sie für die NPD bei den Bundestagswahlen; 2014, 2019 und 2024 bei den Europawahlen.
Die Regierung plant eine Gesundheitsreform, auch bei den gesetzlichen Krankenkassen. AfD-Politiker Bernd Schattner nimmt das zum Anlass, um Stimmung gegen Asylbewerber zu machen. Der Staat zahle sofort nach ihrer Ankunft alle Leistungen der Gesundheitsversorgung, behauptet er. Das stimmt nicht. BEHAUPTUNG Während die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern abgeschafft werde, finanziere der Staat für Asylbewerber sofort nach ihrer Ankunft alle Gesundheitsleistungen. Aufgestellt von: AfD-Politiker Bernd Schattner Datum: 27.03.2026 BEWERTUNG GRÖSSTENTEILS FALSCH Über diese Bewertung Größtenteils falsch. Für Ehepartner sollen ab 2028 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten gezahlt werden. Es gibt mehrere Ausnahmen, etwa für Eltern von Kindern unter 7 Jahren. Für Asylbewerber ändert sich nichts: Sie erhalten erst nach 36 Monaten regulären Zugang zu medizinischer Versorgung, davor werden sie nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen behandelt. Das Gesundheitsministerium plant aufgrund von Milliarden-Defiziten Reformen für die gesetzliche Krankenversicherung. Bereits im März hatte eine Expertenkommission dazu Sparvorschläge vorgelegt, durch Medienberichte wurde bekannt: Änderungen könnte es im Zuge der Gesundheitsreform auch bei der Familienversicherung geben, so soll die bislang kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Bernd Schattner nahm die Pläne der Regierung Ende März 2026 zum Anlass, um mit Videos auf Facebook und Tiktok Stimmung gegen Asylbewerber zu machen. Während die Familienversicherung abgeschafft werde, schreibt er im Text zu den Videos, gebe es eine „Gratis-Kasse für Asylbewerber“. Sie bekämen sofort nach ihrer Ankunft alle Leistungen vom Staat finanziert, heißt es in den Beiträgen, für die Schattner zehntausende Likes bekam. Doch seine Behauptungen stimmen nicht. Die Familienversicherung wird nicht abgeschafft, sondern soll angepasst werden. Mitte April konkretisierte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Pläne. Demnach soll der Hauptversicherte für den bisher beitragsfrei versicherten Ehepartner ab 2028 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen.
Sonnwendfeiern, Fahnenrituale, NS-Literatur: Über Jahre hat sich im Geheimen ein rechtsextremer Jugendbund formiert – mit gutem Kontakt in den Bundestag. An einem Julitag 2019 bricht eine merkwürdige Reisegruppe in den Südwesten Polens auf. Sechs junge Frauen, die jüngste ist 16 Jahre alt. Sie haben Gitarre und Fahne im Gepäck, tragen lange, dunkelblaue Röcke und geflochtene Zöpfe. Etwas altmodisch angezogene Pfadfinderinnen, könnte man denken. Von Görlitz aus trampen und wandern die jungen Frauen übers Riesengebirge bis nach Breslau. Ihre auf den ersten Blick harmlosen Abenteuer halten sie in einem Reisebericht fest. (,,,( Die jungen Frauen sind keine Pfadfinderinnen. »Schlesiengroßfahrt 2019« steht, in Frakturschrift hingeschnörkelt, auf dem 28 Seiten langen Reisebericht, der der ZEIT abfotografiert vorliegt. Eine der jungen Frauen schreibt darin, sie habe sich gefragt, »wie sich die Polen und Tschechen wohl fühlten, wenn sie unser Schlesien bewohnten?! Ob es ihnen egal war, wem sie die Heimat weggenommen hatten? Ob es ihnen egal war, dass sie nicht in ihrer RICHTIGEN Heimat wohnten? Freuten sie sich, weil sie uns dieses Land weggenommen hatten?« Die jungen Frauen sprechen auch über ihre künftige Rolle als Mütter, die für sie noch wichtig sei – anders als für andere Mädchen. In den Bericht eingeklebte Bilder zeigen nicht nur die Teilnehmerinnen beim Feuerholzsammeln, Kochen und Trampen, sondern auch eine schwarze Fahne mit einem Sonnenrad darauf. Es ist das Logo einer geheimen Organisation. Ihr Name: Jungadler. Wohl mindestens ein Jahrzehnt lang blieb der Jungadler im Verborgenen, agierte in ganz Deutschland, veranstaltete Lager und Fahrten wie die »Schlesiengroßfahrt«. Erst Anfang 2025 wurden die Sicherheitsbehörden auf den Jungadler aufmerksam. Seitdem steht die Frage im Raum: Ist in Deutschlands Wäldern und Wohnzimmern etwas sehr Altes zu neuem Leben erwacht, eine Organisation, die junge Menschen im Geist der Hitlerjugend indoktriniert?
764 actively targets children and teenagers online, says RCMP. A Quebec City resident is facing terrorism charges and is accused of promoting the ideology of the 764 network that promotes violent extremism. Jeffrey Roussel, 26, from Quebec City, allegedly promoted and published graphic, violent and highly disturbing content, with the aim of inspiring and recruiting others, through a group on Telegram, according to the RCMP. He is accused of participating in activity of a terrorist group, facilitating terrorist activity and the commission of offence for a terrorist group. His victims, who have not yet been identified, are mainly teenagers, according to the RCMP’s news release issued Wednesday. The investigation was conducted by the Integrated National Security Enforcement Team. The RCMP says 764 actively targets children and teenagers on online gaming or social media platforms and popular mobile apps such as Discord, Telegram, Roblox and Minecraft with an objective to manipulate, recruit and radicalize youth to commit violent acts.
Nach der Attacke auf Touristen an der Unesco-Weltkulturerbestätte in Teotihuacan laufen die Ermittlungen. Ersten Erkenntnissen zufolge soll sich der Täter am Amoklauf an der Columbine High School vor 27 Jahren orientiert haben. Artikel anhören -3:47 1.0x Der bewaffnete Angriff auf Touristen an den Pyramiden von Teotihuacan in Mexiko ist laut Ermittlern von einem Einzeltäter verübt worden, der mutmaßlich nach dem Vorbild eines Massakers in den USA handelte. Bei der Tat in der bekannten Ruinenstadt nahe Mexiko-Stadt wurden eine Kanadierin getötet und 13 weitere Menschen verletzt. Die Tat geschah am 27. Jahrestag des Schulmassakers vom 20. April 1999 an der Columbine High School im US-Bundesstaat Colorado. Am Tag nach der Gewalttat präsentierten Sicherheitsbehörden erste Erkenntnisse aus den Ermittlungen auf einer Pressekonferenz von Präsidentin Claudia Sheinbaum. Der Täter, ein 27 Jahre alter Mexikaner, habe in einem Rucksack Schriften und Bilder bei sich getragen, die vermutlich „mit einer Gewalttat vom April 1999 in den USA in Bezug stehen“, wie der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates México, José Luis Cervantes, sagte. Er erwähnte Columbine zwar nicht ausdrücklich, die Tat im Jahr 1999 soll jedoch laut Medienberichten das Vorbild gewesen sein. Damals wurden 13 Menschen getötet. Cervantes sprach von einem „psychopathischen Profil des Täters, das durch die Neigung gekennzeichnet ist, Ereignisse aus anderen Ländern nachzuahmen“.
Informationen über Homosexualität und Transidentität sind in Ungarn für Minderjährige verboten. Für den EuGH ist das eine Verletzung von Grundwerten der EU. Ob sich unter der neuen Regierung etwas ändert, bleibt offen. Wer in Ungarn eine Buchhandlung betritt, trifft auch auf Bücher in Folien. Betroffen sind etwa Bücher, die gleichgeschlechtliche Paare darstellen. Diese dürfen nur eingeschweißt an Erwachsene verkauft werden. Die Folien sollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche in den Büchern blättern. Auch im Schulunterricht werden Themen wie Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit von den Kindern ferngehalten. Deshalb kommen spezielle staatliche konservative Organisationen an die Schulen, um Aufklärungsunterricht im Sinne der Orban-Regierung zu halten. Seit 2021 regelt ein ungarisches Gesetz “über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern”, dass Kinder keine Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsumwandlungen erhalten sollen. Das wirkt sich aber nicht nur auf Kinder und Jugendliche aus. Auch gleichgeschlechtliche Paare mussten auf Grund des Gesetzes aufpassen, dass Kinder sie nicht irgendwo sehen. Die EU-Kommission hält diese Regelungen für diskriminierend und erhob eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn. Die dortige Regierung verteidigte das Informationsverbot und sagte, es diene dem Jugendschutz. Ob Kindern potenziell schädliche “LGBTQ-Inhalte” gezeigt werden, sollen die Eltern entscheiden, so die Orban-Regierung. In der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof konnte Ungarn aber nicht beweisen, dass solche Informationen schädlich für Kinder sind. Nun hat der EuGH entschieden: Ungarns Gesetz verstößt nicht nur gegen europäische Grundrechte. Es verstößt gegen die Grundwerte der EU schlechthin. Das Gesetz enthalte ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen. Es stehe im Widerspruch “zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet”, so die Luxemburger Richterinnen und Richter. Es ist das erste Mal, dass der EuGH einen solchen Verstoß feststellt.
siehe auch: Grundsatzurteil des EuGH zum LGBTI+-Gesetz Ungarn verstößt gegen die Werte der EU. Die Regierung hatte 2025 versucht, die Pride-Parade zu verhindern. Es nahmen dann mehr Menschen teil als zuvor. Foto: picture alliance / Photoshot Ungarn verstößt mit einem Gesetz, das LGBTI+-Personen stigmatisiert und marginalisiert, gegen Unionsrecht, urteilt der EuGH. Erstmals stützt der Gerichtshof damit ein Urteil auch auf einen Verstoß gegen die Werte der EU. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals in einem Klageverfahren gegen einen Mitgliedstaat einen Verstoß gegen Art. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) festgestellt. Diese Norm führt die Werte auf, auf die sich die Europäische Union gründet. Das sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Mit dem LGBTI+-Gesetz hat Ungarn gegen einige dieser Werte verstoßen, urteilte der EuGH (Urt. v. 21.04.2026, Az. C-769/22). Ungarn hatte unter dem jüngst abgewählten Präsidenten Viktor Orban im Jahr 2021 ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von nicht-heterosexuellen Menschen erheblich einschränkte. Die Regierung gab vor, damit Minderjährige schützen zu wollen. Das Gesetz untersagte und beschränkte den Zugang zu Inhalten, die homosexuelle oder trans Menschen als Teil einer Normalität erscheinen lassen. Die EU-Kommission bezeichnete das Gesetz schon damals als “Schande” und erhob eine Vertragsverletzungsklage. Der EuGH urteilte jetzt, dass Ungarn mit dem Gesetz unter anderem gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GR-Charta), gegen Art. 2 EUV, die Dienstleistungsfreiheit sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Die Entscheidung ergeht damit genau, wie von der Kommission beantragt; Ungarn verstößt mit LGBTQI+-feindlichem Gesetz gegen EU-Recht Mit einem queerfeindlichen Gesetz verstößt Ungarn gegen die Grundrechte der EU, urteilt der Europäische Gerichtshof. Viktor Orbán hatte das Gesetz 2021 eingeführt. Mit einem umstrittenen und LGBTQI+-feindlichen Gesetz aus dem Jahr 2021 verstößt Ungarn gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das urteilte der Europäische Gerichtshof. Das Gesetz verbietet unter anderem die Darstellung von queeren Themen in Medien oder Werbung. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt. Das EU-Parlament und zahlreiche EU-Mitgliedstaaten hatten sich dem Vertragsverletzungsverfahren angeschlossen, auch die Bundesregierung. Ungarn habe in mehrfacher Hinsicht gegen Unionsrecht verstoßen, teilte das Gericht mit: »Gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).« Ungarn ist nun verpflichtet, dem Urteil nachzukommen. Weigert sich die Regierung des Landes, kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.