Informationen über Homosexualität und Transidentität sind in Ungarn für Minderjährige verboten. Für den EuGH ist das eine Verletzung von Grundwerten der EU. Ob sich unter der neuen Regierung etwas ändert, bleibt offen. Wer in Ungarn eine Buchhandlung betritt, trifft auch auf Bücher in Folien. Betroffen sind etwa Bücher, die gleichgeschlechtliche Paare darstellen. Diese dürfen nur eingeschweißt an Erwachsene verkauft werden. Die Folien sollen verhindern, dass Kinder und Jugendliche in den Büchern blättern. Auch im Schulunterricht werden Themen wie Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit von den Kindern ferngehalten. Deshalb kommen spezielle staatliche konservative Organisationen an die Schulen, um Aufklärungsunterricht im Sinne der Orban-Regierung zu halten. Seit 2021 regelt ein ungarisches Gesetz “über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern”, dass Kinder keine Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsumwandlungen erhalten sollen. Das wirkt sich aber nicht nur auf Kinder und Jugendliche aus. Auch gleichgeschlechtliche Paare mussten auf Grund des Gesetzes aufpassen, dass Kinder sie nicht irgendwo sehen. Die EU-Kommission hält diese Regelungen für diskriminierend und erhob eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn. Die dortige Regierung verteidigte das Informationsverbot und sagte, es diene dem Jugendschutz. Ob Kindern potenziell schädliche “LGBTQ-Inhalte” gezeigt werden, sollen die Eltern entscheiden, so die Orban-Regierung. In der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof konnte Ungarn aber nicht beweisen, dass solche Informationen schädlich für Kinder sind. Nun hat der EuGH entschieden: Ungarns Gesetz verstößt nicht nur gegen europäische Grundrechte. Es verstößt gegen die Grundwerte der EU schlechthin. Das Gesetz enthalte ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen. Es stehe im Widerspruch “zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet”, so die Luxemburger Richterinnen und Richter. Es ist das erste Mal, dass der EuGH einen solchen Verstoß feststellt.
via tagesschau: Europäischer Gerichtshof Ungarns Anti-LGBTQ-Gesetz verletzt EU-Grundwerte
siehe auch: Grundsatzurteil des EuGH zum LGBTI+-Gesetz Ungarn verstößt gegen die Werte der EU. Die Regierung hatte 2025 versucht, die Pride-Parade zu verhindern. Es nahmen dann mehr Menschen teil als zuvor. Foto: picture alliance / Photoshot Ungarn verstößt mit einem Gesetz, das LGBTI+-Personen stigmatisiert und marginalisiert, gegen Unionsrecht, urteilt der EuGH. Erstmals stützt der Gerichtshof damit ein Urteil auch auf einen Verstoß gegen die Werte der EU. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erstmals in einem Klageverfahren gegen einen Mitgliedstaat einen Verstoß gegen Art. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) festgestellt. Diese Norm führt die Werte auf, auf die sich die Europäische Union gründet. Das sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Mit dem LGBTI+-Gesetz hat Ungarn gegen einige dieser Werte verstoßen, urteilte der EuGH (Urt. v. 21.04.2026, Az. C-769/22). Ungarn hatte unter dem jüngst abgewählten Präsidenten Viktor Orban im Jahr 2021 ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von nicht-heterosexuellen Menschen erheblich einschränkte. Die Regierung gab vor, damit Minderjährige schützen zu wollen. Das Gesetz untersagte und beschränkte den Zugang zu Inhalten, die homosexuelle oder trans Menschen als Teil einer Normalität erscheinen lassen. Die EU-Kommission bezeichnete das Gesetz schon damals als “Schande” und erhob eine Vertragsverletzungsklage. Der EuGH urteilte jetzt, dass Ungarn mit dem Gesetz unter anderem gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GR-Charta), gegen Art. 2 EUV, die Dienstleistungsfreiheit sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Die Entscheidung ergeht damit genau, wie von der Kommission beantragt; Ungarn verstößt mit LGBTQI+-feindlichem Gesetz gegen EU-Recht Mit einem queerfeindlichen Gesetz verstößt Ungarn gegen die Grundrechte der EU, urteilt der Europäische Gerichtshof. Viktor Orbán hatte das Gesetz 2021 eingeführt. Mit einem umstrittenen und LGBTQI+-feindlichen Gesetz aus dem Jahr 2021 verstößt Ungarn gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das urteilte der Europäische Gerichtshof. Das Gesetz verbietet unter anderem die Darstellung von queeren Themen in Medien oder Werbung. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt. Das EU-Parlament und zahlreiche EU-Mitgliedstaaten hatten sich dem Vertragsverletzungsverfahren angeschlossen, auch die Bundesregierung. Ungarn habe in mehrfacher Hinsicht gegen Unionsrecht verstoßen, teilte das Gericht mit: »Gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).« Ungarn ist nun verpflichtet, dem Urteil nachzukommen. Weigert sich die Regierung des Landes, kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.

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