Staatsanwaltschaft will gegen AfD-Abgeordneten Bausemer ermitteln – #LockHimUp

Der AfD-Politiker Arno Bausemer soll einen Jugendlichen mit einem Schlagwerkzeug angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft will seine Immunität aufheben lassen. Wegen eines Angriffs auf einen Jugendlichen will die Staatsanwaltschaft Stendal gegen den AfD-Europaabgeordneten Arno Bausemer ermitteln. »Die Immunitätsaufhebung wird gerade beantragt«, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Ein solcher Antrag solle über die Generalstaatsanwaltschaft beim EU-Parlament gestellt werden. Bausemer wird beschuldigt, bei der körperlichen Auseinandersetzung um ein Wahlplakat in Stendal in der vergangenen Woche einen 14-Jährigen mit einem Schlagwerkzeug geschlagen zu haben. Später bestätigte der Politiker Berichte, wonach er dabei einen Baseballschläger eingesetzt hat. Laut dem Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt erlitt der Jugendliche leichte Verletzungen. Anlass des Angriffs war offenbar, dass der Jugendliche zusammen mit einem ebenfalls 14-jährigen Begleiter ein AfD-Wahlplakat beschädigt haben soll.
Der AfD-Politiker sagte, er habe »einen der Täter nach kurzer Verfolgung und Gegenwehr stellen und festhalten« können. Laut Anzeige werde gegen ihn der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein Baseballschläger sei geeignet, »erhebliche Verletzungen herbeizuführen«. Bei einer Verurteilung kann die Tat mit Haft zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet werden. AfD-Bundesvorstand will Ermittlungen abwarten Die geplanten Ermittlungen gegen Bausemer sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt mit einem weiteren Verfahren zusammengeführt werden. So teilte die Behörde mit, dass der Politiker am Samstagmorgen gegen 4.20 Uhr bei einer Verkehrskontrolle angehalten worden sei. Eine Blutprobenentnahme habe einen Blutalkoholwert von 1,0 Promille ergeben. Der Angriff auf die Jugendlichen ereignete sich am vergangenen Donnerstagabend.

via zeit: Staatsanwaltschaft will gegen AfD-Abgeordneten Bausemer ermitteln

siehe dazu auch: Griff AfD-Abgeordneter zum Baseballschläger? Attacke auf Jugendlichen erschüttert Sachsen-Anhalt Eklat in Sachsen-Anhalt: Hat ein AfD-Politiker einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger gejagt? Das LKA ermittelt, Grüne und Linke sind empört. 43 Prozent in den Umfragen, Sachsen-Anhalt fest im Blick – die AfD scheint auf dem Weg zu einem historischen Wahlerfolg zu sein. Doch nun, wenige Wochen vor der Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September, steht ein Europaabgeordneter der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei im Zentrum eines Gewaltvorwurfs: Er soll in Stendal einen 14-Jährigen mit einem Baseballschläger verfolgt und verletzt haben.

Vernetzt in Hass-Gruppen Ermittler: Deutscher Neonazi wollte Anschlag mit vielen Toten verüben – #terror

Telegramgruppen und Chat-Server als Brutstätte von Hass und Terrorfantasien: Ein minderjähriger Deutscher wird verdächtigt, gemeinsam mit polnischen Neonazis einen Anschlag mit vielen Toten geplant zu haben. Der polnische Inlandsgeheimdienst (ABW) ist auf ein Netzwerk von minderjährigen Neonazis gestoßen, das mörderische Anschläge auf eine Moschee und eine Schule geplant haben soll. Unter den bislang fünf bekannten Verdächtigen ist ein Deutscher. Er soll laut polnischen Behörden signalisiert haben, zur Ausführung eines Anschlags bereit zu sein. Die Gruppe kommunizierte demnach online über Gruppen des Messengerdienstes Telegram und über Server der Plattform Discord im Umfeld der sogenannten Atomwaffendivision.
Die “Atomwaffendivision”, eine 2015 in den USA gegründete terroristische Gruppe, ist Keimzelle eines transnationales Netzwerks, das Rechtsterrorismus weltweit anstacheln will. Ziel derartiger Gruppen ist, einen ohnehin erwarteten apokalyptischen “Rassenkrieg” loszutreten. Die im aktuellen Fall Verdächtigen tauschten sich den polnischen Ermittlungen zufolge in ihren Gruppen über vergangene Anschläge aus, über die Täter, und welche Schlüsse sich daraus ziehen lassen. Ein ABW-Sprecher zu t-online: “Sie analysierten die Vorgehensweise der Terroristen und sahen das als Inspirationsquelle.” In Gesprächen sei es um die Planung potenzieller Anschläge gegangen. Darin war der Deutsche offenbar besonders verwickelt. “Nach den vorliegenden Informationen hat er seine Bereitschaft erklärt, einen bewaffneten Anschlag aus rassistischen, fremdenfeindlichen und religiösen Motiven zu verüben”, heißt es seitens der polnischen Ermittler. Bislang machen sie jedoch keine Angaben dazu, wie weit die Pläne fortgeschritten waren oder ob der Anschlag in Deutschland oder Polen hätte verübt werden sollen (…) Den Hauptverdächtigen auf polnischer Seite hat die Nationale Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Vorbereitung eines Anschlags mit vielen Toten angeklagt, wie sie mitteilte: Paweł G., ein 17-Jähriger aus Siemianowice Śląskie (deutsch: Siamonitz) in Schlesien. Der 17-Jährige bezeichnet sich laut Staatsanwaltschaft als unschuldig und verweigert bisher die Aussage. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis. Ermittler stießen bei ihm auf Chats, in denen er einen solchen Anschlag besprochen haben soll. Darin sei von einer Schule und einer Moschee als Angriffsziele die Rede gewesen. Es ging den Ermittlern zufolge um das Auskundschaften solcher Ziele. Überlegt worden sei, wie ein Angriff mit Handgranaten und Molotowcocktails erfolgen könnte und wie sie an Waffen, Munition und weitere militärische Ausrüstung kommen könnten.

via t-online: Vernetzt in Hass-Gruppen Ermittler: Deutscher Neonazi wollte Anschlag mit vielen Toten verüben

siehe auch: Zatrzymanie dwóch 16-latków. Sprawa dotyczy radykalizacji i ekstremizmu. ABW zidentyfikowała środowisko internetowe związane z propagandą neonazistowską, przemocą i zainteresowaniem zamachami. W toku sprawy zatrzymano dwóch 16-latków. Agencja ustala, w jaki sposób przebiegał proces ich radykalizacji, odtwarza sieć kontaktów i sprawdza, czy wpływ na nich mogły mieć inne osoby. 13 września funkcjonariusze katowickiej Delegatury ABW, przy udziale policjantów z Komendy Miejskiej Policji w Sosnowcu, zatrzymali 16-letniego Kacpra K. Ustalenia Agencji wskazywały na jego aktywność w licznych grupach na Telegramie i Discordzie oraz kontakty z osobami związanymi ze środowiskami neonazistowskimi i ekstremistycznymi. Wstępna analiza zabezpieczonych urządzeń i danych ujawniła materiały o charakterze neonazistowskim, rasistowskim i antysemickim. Wśród zgromadzonych treści znalazły się również materiały dotyczące zamachów terrorystycznych, masowych zabójstw i tzw. samotnych strzelców. Dalsza analiza pozwoliła zidentyfikować kolejną osobę funkcjonującą w tym samym środowisku i pozostającą w kontakcie z Kacprem K. 16 września funkcjonariusze ABW, w asyście policjantów z Komendy Powiatowej Policji w Będzinie, zatrzymali 16-letniego Wiktora Ś. Ustalenia potwierdziły jego aktywność w tych samych internetowych środowiskach oraz kontakty z Kacprem K. Nastolatek proponował mu także sprzedaż przedmiotów z symboliką III Rzeszy. Takie przedmioty zostały zabezpieczone podczas czynności. Decyzją Sądu Rejonowego w Sosnowcu Kacper K. został umieszczony na trzy miesiące w schronisku dla nieletnich. Wiktor Ś. trafił do Policyjnej Izby Dziecka; Zarzuty przygotowania zamachu o charakterze terrorystycznym. W dniu 18 września 2026 r. funkcjonariusze Agencji Bezpieczeństwa Wewnętrznego, działając w porozumieniu z prokuratorem ze Śląskiego Wydziału Zamiejscowego Departamentu do Spraw Przestępczości Zorganizowanej i Korupcji Prokuratury Krajowej, zatrzymali Pawła G. (obywatela polskiego, ur. w 2009 r.). Prokurator przedstawił Pawłowi G. zarzuty popełnienia w okresie od 28 maja do 20 września 2026 r. trzech przestępstw: udziału w zorganizowanej grupie przestępczej mającej na celu popełnianie przestępstw o charakterze terrorystycznym, propagowanie treści nazistowskich i faszystowskich oraz nawoływanie do nienawiści na tle różnic narodowościowych, etnicznych, rasowych i wyznaniowych (art. 258 § 2 k.k.);   publicznego nawoływania do nienawiści na tle różnic narodowościowych, etnicznych, rasowych i wyznaniowych oraz propagowania faszystowskiego i nazistowskiego ustroju państwa, a także posiadania w celu rozpowszechniania za pośrednictwem Internetu przedmiotów i plików zawierających symbolikę nazistowską i faszystowską (art. 256 § 1 i 2 k.k.);   czynienia przygotowań do zabójstwa wielu osób w wyniku zamachu o charakterze terrorystycznym, polegających m.in. na wejściu w porozumienie z inną osobą, planowaniu zakupu broni i wyposażenia wojskowego oraz pozyskiwaniu informacji dotyczących działalności ugrupowań o charakterze terrorystycznym (art. 148 § 5 k.k. w zw. z art. 148 § 3 k.k.). Na duże prawdopodobieństwo popełnienia przez podejrzanego zarzucanych mu przestępstw wskazuje zgromadzony w toku śledztwa materiał dowodowy, w szczególności wyniki przeszukania miejsca jego zamieszkania oraz oględzin telefonów i innych elektronicznych nośników danych. W toku przeszukania ujawniono m.in. noże, bagnet do karabinka typu AKM, a także książki, naszywki i inne materiały zawierające symbolikę faszystowską i nazistowską. Analiza danych znajdujących się na zabezpieczonych urządzeniach i nośnikach ujawniła korespondencję dotyczącą m.in. planowania masowych ataków, w tym ataku na szkołę i meczet, obserwacji potencjalnych celów i sposobów przeprowadzenia ataków, a także pozyskania broni, amunicji i wyposażenia wojskowego oraz użycia granatów i koktajli Mołotowa. Przesłuchany w charakterze podejrzanego Paweł G. nie przyznał się do popełnienia zarzucanych mu czynów i odmówił składania wyjaśnień.

Le seul Québécois accusé de terrorisme pour ses liens allégués avec le 764 était perçu comme étant «inoffensif»

Notre Bureau d’enquête a pu s’entretenir avec des connaissances de Jeffrey Roussel, arrêté en avril pour ses liens allégués avec le réseau terroriste 764. Le jeune homme de Québec qui aurait diffusé des images violentes et incité quatre personnes à s’automutiler paraissait timide, était toujours sur son ordinateur et aimait follement son chat. Jeffrey Roussel, 26 ans, est le seul Québécois à être accusé à ce jour en lien avec le réseau terroriste 764. « Il était tout discret. Il était tout doux. Il avait l’air de quelqu’un d’inoffensif […]. Jamais je ne me serais attendu à ça », s’étonne une personne qui a côtoyé Jeffrey Roussel au cours de la dernière année, que nous avons rencontrée. Notre Bureau d’enquête et l’émission J.E ont exploré les dessous du 764, un réseau international qui recrute des jeunes en ligne pour les encourager à commettre des actes de violence. Et ce mouvement est désormais bien présent au Québec. (…) « Au minimum 10-15 figurines de jeunes filles », se souvient Henri-Paul Auger, 80 ans, qui a accueilli Jeffrey Roussel chez lui, au printemps dernier. (…) Notre Bureau d’enquête a pu infiltrer les forums sur lesquels se trouvait Jeffrey Roussel, qui serait une figure importante au sein de son réseau. Selon des documents policiers déposés à la cour, Roussel était l’administrateur d’un réseau affilié au 984, qui prône la même idéologie destructrice que le 764. « En ce qui concerne cette communauté en particulier, est-ce qu’ils ont arrêté le pire des criminels ? C’est possible », affirme l’expert Matthew Kriner, spécialisé dans la lutte contre le terrorisme et l’extrémisme en ligne. Matthew Kriner, spécialisé dans la lutte contre le terrorisme et l’extrémisme en ligne. CAPTURE D’ÉCRAN TIRÉE DE J.E Avec lui, nous avons pu nous rendre sur différents groupes de discussion en ligne qui endossent le mouvement 764.

via journaldemontreal: Le seul Québécois accusé de terrorisme pour ses liens allégués avec le 764 était perçu comme étant «inoffensif»

Parkfest Lassan: Rechte Raumnahme in der Praxis

Ein ehemaliger NPD-Politiker organisiert ein Dorffest, eine Band mit Bezügen zur rechtsextremen Szene tritt auf und die Presse muss draußen bleiben. In Lassan, einem kleinen Ort in Vorpommern, wird rechte Raumnahme ganz praktisch umgesetzt und das bereits zum dritten Mal. Die Veranstaltung, die am Wochenende im kleinen Örtchen Lassan nahe der Insel Usedom stattfand, könnte ein normales Dorffest sein. Das sogenannte Parkfest bot tagsüber Kinderanimation, abends traten Coverbands auf. Doch allein der Organisator des Festes wirft Fragen auf. Christian Hilse war lange NPD-Politiker in Mecklenburg-Vorpommern. Noch 2023 nahm er an einem Rechtsrock-Konzert in Neumünster (Schleswig-Holstein) teil. Inzwischen sitzt er fraktionslos in der Lassaner Stadtvertretung. Im letzten Jahr erklärt er, dass er sich von der rechtsextremen Szene distanziert habe. Fragen zu seiner Person will er aber nicht beantworten. (…) Dieses Jahr ging das Parkfest in die dritte Runde. Wieder mit Hilse als Veranstalter und wieder mit einem Auftritt von Different Ways. Warum er die problematische Band erneut spielen lässt, dazu äußert sich Hilse nicht. In diesem Zusammenhang erscheint aber seine Abkehr vom Rechtsextremismus zumindest fragwürdig. Vor Ort gab man sich auf dem Fest betont bürgerlich. Obwohl Rechtsextreme vor Ort sind, tragen sie kaum szenetypische Kleidung. Ein Mann mit Thor-Steinar-Kutte, der Hilse freundlich grüßt, wird später ohne Kutte gesehen. Das könnte an der Hausordnung liegen, die vor dem Gelände aushängt. Laut dieser ist es verboten „rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales Propagandamaterial mitzuführen“ oder entsprechende Parolen zu äußern. Presse nur unter Aufsicht Was auch in der Hausordnung geregelt ist: Pressevertreter:innen dürfen nur unter Bewachung arbeiten. Es ist ihnen verboten, das Gelände zu betreten. Ton- und Bildaufnahmen sind ebenfalls verboten und bedürfen einer Genehmigung. Der Wortlaut entspricht dem aus dem Vorjahr. Einige Meter vor dem Einlass gibt es dieses Mal allerdings einen Pressebereich, von dem aus das Fest beobachtet werden kann. Hilse erklärt dieses Vorgehen gegenüber der Ostsee-Zeitung damit, dass er sonst nicht für die Sicherheit der Pressevertreter:innen sorgen könne. Nach Absprache mit der Polizei erlaubt er schließlich den anwesenden Journalist:innen kurz über das Gelände zu gehen und die Bühne zu fotografieren. Begleitet werden sie dabei von zwei Polizisten, der Pressesprecherin der örtlichen Polizei, Hilse selbst und einem Mann vom Organisationsteam. Immer wieder ermahnen Hilse und sein Helfer die Pressevertreter:innen, dass keine Personen auf den Bildern zu erkennen sein dürfen. Wer allerdings Fotos und Videos machen darf, sind die Organisatoren selbst. Auf Aushängen klären sie darüber auf, dass Aufnahmen zu Werbezwecken gemacht werden. Keine Bedenken von der Lokalpolitik Doch wie reagiert die lokale Politik darauf? Der Lassaner Bürgermeister Fred Gransow teilte im Vorfeld mit, dass nach einer Prüfung durch das zuständige Amt „keine Bedenken seitens der Öffentlichen Ordnung, des Verfassungsschutzes oder ähnlichem“ bestünden. Das dem Veranstalter das Hausrecht übertragen wird, sei „gängige Praxis“. Gransow räumte in Bezug auf die Pressefreiheit allerdings ein: Da es „eine öffentliche Veranstaltung ist, gilt das Hausrecht nicht schrankenlos.“

voa endstation rechts: Parkfest Lassan: Rechte Raumnahme in der Praxis

Staatsanwaltschaft über beschlagnahmtes Höcke-Plakat: Anti-AfD-Banner der Linken nicht strafbar – #polizeiproblem

Ein Anti-AfD-Plakat hängt im Fenster eines Linken-Parteibüros in Brandenburg. Nach einem Hinweis stellt es die Polizei sicher. Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebnis: Es ist nicht strafbar. Das Plakat der Brandenburger Linken in Fürstenwalde/Spree mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ ist nach Beurteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht strafbar. Ein Anfangsverdacht zu dem von der Polizei beschlagnahmten Plakat sei verneint worden, teilte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit. „Das Plakat wurde wieder freigegeben.“ Das Verfahren sei eingestellt – weder ein Verdacht der Beleidigung noch des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen habe sich bestätigt. Nach einem Zeugenhinweis hatte die Polizei das Plakat im Fenster des Parteibüros am 11. September beschlagnahmt. Höcke zeigt darauf laut Staatsanwaltschaft einen ausgestreckten rechten Arm, daneben steht „#stopptdieafd“. In der Kombination sei eine ablehnende Haltung zur dahinterstehenden Ideologie erkennbar, hieß es zur Begründung.

via tagesspiegel: Staatsanwaltschaft über beschlagnahmtes Höcke-Plakat: Anti-AfD-Banner der Linken nicht strafbar

siehe auch: Kriminalisierung stoppen! Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi!“ ist nicht strafbar (2023): Versuche der Kriminalisierung und Einschüchterung von Demokratinnen und Antifaschistinnen müssen sofort gestoppt werden! — Update (15. November 2023): Im November 2023 haben auch die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Nürnberg/Fürth zwei Ermittlungsverfahren gegen Antifaschist*innen wegen Verwendung von Material unserer Kampagne eingestellt. Die Einstellungsbescheide aus Hamburg (AZ 7101 Js 898/23) und Nürnberg/Fürth (AZ 406 Js 62397/23) liegen uns ebenfalls vor. Der Landessprecher der VVN-BdA Hessen und Aktivist von Aufstehen gegen Rassismus RheinMain, gegen den nach einem Protest gegen den Landesparteitag der AfD Hessen in Königstein am Taunus Anfang Mai ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden war, ist mittlerweile vollumfänglich entlastet. Die Polizei hatte dem Antifaschisten eine Straftat nach § StGB 188 „Üble Nachrede und Verleumdung“ vorgeworfen. Sein angebliches Vergehen: Ein Banner mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“, das er beim Gegenprotest hochgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main machte am 12. Juni jedoch unmissverständlich klar: Die AfD muss sich gefallen lassen, dass ihr inoffizieller „Führer“ als Nazi bezeichnet wird (die Begründung zur Einstellung des Verfahrens – AZ 6402 Js 226874/23 – liegt Aufstehen gegen Rassismus vor). Denn der Slogan sei keine Beleidigung, sondern als „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ zu bewerten und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte die Staatsanwältin gegenüber der Presse. Dies gelte umso mehr, so die Staatsanwältin weiter, weil „der Betroffene nach allgemeiner Auffassung dem äußersten rechten Rand seiner Partei angehört, sich in den letzten Jahren ausweislich einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient hat, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten“. ; Verfahren wegen Beleidigung eingestellt Björn Höcke bleibt ein Nazi (2023). Die Polizei Hamburg hatte wegen eines Antifa-Plakates gegen Thüringens AfD-Chef ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Welche politischen Positionen verkörpert Björn Höcke? Ein Plakat des Bündnisses Aufstehen gegen Rassismus (AgR) nennt den Landes- und Fraktionsvorsitzenden der thüringischen AfD kurz und knapp: „Nazi“. In Hamburg hat die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen anlässlich des Plakats mit dieser Botschaft eingestellt. (…) Höcke ist ein Nazi: „an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“ Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sah darin keine strafbare Beleidigung, sondern ein „an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“. Kerth erwartete, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft spätestens nach diesem Hinweis ihrer Anwältin die Ermittlungen einstellen würde. Doch dem war nicht so. „Beschämend, dass nun erst jetzt die Einstellung erfolgt“, sagt Kerth. Die Sozialwissenschaftlerin denkt, dass zwei Äußerungen in den vergangenen Wochen ein Umdenken eingeleitet haben könnten. Denn mittlerweile hätten „‚selbst hochrangige CDU-Politiker‘ wie der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegener oder der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst Björn Höcke als Nazi oder die AfD als Nazi-Partei bezeichnet“; Plakat ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘: Aussage ist vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt (2023) Am Rande einer Anti-AfD-Kundgebung im hessischen Königstein hat die Polizei das Plakat ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ beschlagnahmt. DIE LINKE hat dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Zur Antwort des hessischen Innenministeriums auf diese Kleine Anfrage, der zufolge das Hochhalten eines solchen Plakats keine Straftat darstelle, erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag: „Bei Anti-AfD-Protesten in Königstein am 7. Mai dieses Jahres hatte die Polizeiführung angeordnet, das Plakat ‚Björn Höcke ist ein Nazi‘ eines Versammlungsteilnehmers sicherzustellen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts inzwischen ein.“ Die Staatsanwaltschaft sei der Meinung, dass die Bezeichnung ‚Nazi‘ aufgrund von Höckes wiederholten öffentlichen Äußerungen als von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte Meinungsäußerung zu bewerten sei, so Felstehausen. Deshalb habe die Polizei das Plakat nun zurückgeben müssen.

siehe dazu auch: Es ist amtlich: Björn Höcke darf Faschist genannt werden (2019). Führerkult, faschistische Agenda, Verharmlosung Hitlers: Ein Gericht in Thüringen hat im Eilverfahren entschieden, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Die Begründung der Richter liest sich wie ein Fanal gegen rechts. Eigentlich sollte das Motto „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“ den Gegnern eines Auftritts des Rechtsauslegers in Eisenach verboten werden. So hatte es die Stadtverwaltung beantragt und in einem ersten Urteil auch recht bekommen. Nun jedoch wurde das Motto in einem Eilverfahren doch genehmigt. Das Verwaltungsgericht Meiningen hob das Verbot der Bezeichnung „Faschist“ für Höcke auf, weil die Antragstellerin „in ausreichendem Umfang glaubhaft“ gemacht habe, „dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“. Das Urteil sei mit Zitatstellen aus einem Buch Höckes und Presseberichten „ausreichend belegt“. Die Richter erklärten, dass es um eine „die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage“ gehe, bei der „die Auseinandersetzung in der Sache (…) im Vordergrund steht“. Gericht erkennt Argumente der Höcke-Gegner an Die Antragsteller führten zahlreiche Belege an, die Höcke als Faschisten kennzeichnen sollten. In seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ vertrete der AfD-Politiker „eine faschistische Agenda“. Die Rede sei dort von einem neuen Führer und dem angeblichen „Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch“. Höcke trete für eine „Reinigung“ Deutschlands von politischen Gegnern ein und relativiere den Hitler-Faschismus. 8:::9 Der Schutz der freien Meinungsäußerung stehe über dem ehrverletzenden Charakter, den die Bezeichnung „Faschist“ haben könne, urteilte das Gericht. Die von der Stadt Eisenach angeführte strafrechtliche Relevanz des Begriffs als Beleidigung sah das Verwaltungsgericht Meiningen ebenso wenig wie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/bjoern-hoecke-ist-ein-nazi/

Mann eröffnet Feuer auf Polizisten vor Synagoge in Kanada

Laut Ermittlungsbehörde hat sich ein 29-Jähriger kurz vor Beginn der Gebete zu Jom Kippur der Synagoge in der Provinz Ontario genähert und auf eine Einsatzkraft geschossen. Ein bewaffneter Angreifer hat in Kanada vor einer Synagoge auf Polizisten geschossen. Der 29-Jährige habe sich am Sonntagabend kurz vor Beginn der Gebete zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur der Synagoge in Belleville in der Provinz Ontario genähert und das Feuer auf eine vor dem Gebäude postierte Einsatzkraft eröffnet, teilte die Ermittlungsbehörde SIU am Montag mit. Mehrere Polizisten erwiderten demnach das Feuer. Der Schütze sei mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Ein bei dem Schusswechsel verletzter Polizist befindet sich den Angaben zufolge in einem “kritischen, aber stabilen Zustand”. Die Polizei machte zunächst keine Angaben zum möglichen Motiv des Schützen.

via standard: Mann eröffnet Feuer auf Polizisten vor Synagoge in Kanada

siehe auch: KINSELLA: ‘Devastating’ Yom Kippur synagogue shooting rocks Belleville Police officer hospitalized after shots rang out at Sons of Jacob synagogue in Belleville on Sunday night. The scourge of violent Jew hatred has seemingly come to the Friendly City. On Sunday night, with Yom Kippur being celebrated as the holiest and most solemn day of the year in Judaism — the Day of Atonement — shots rang out at Sons of Jacob synagogue in Belleville around 7 p.m. One Belleville police officer was hit and was later rushed to a hospital. While at least two dozen members of the Jewish community gathered for services, shots were heard and went “for at least two to three minutes,” one member of the congregation told the Toronto Sun. Dozens of shots were fired and were coming in through the window. “We know one officer was shot but seems to be in stable condition and one shooter in critical condition, from what we understand, but can’t say for sure,” said one member of the synagogue congregation, who asked not to be named. “They don’t think there were any other shooters.”; Carney condemns Yom Kippur shooting in Ontario as police investigate motive; Carney condemns Yom Kippur shooting in Ontario as police investigate motive. A police officer was shot and wounded near a synagogue in Ontario, Canada, on Sunday evening during an exchange of gunfire with a 29-year-old man armed with a shotgun as congregants gathered for Yom Kippur, the holiest day of the Jewish calendar, officials said. Asked whether the incident could be considered a “terrorist attack” Ontario’s Special Investigations Unit (SIU) spokesperson Kristy Denette said on Monday that “common sense would say that probably was the case.” However, she emphasized that the SIU is investigating the police response rather than the attack itself. Canadian Prime Minister Mark Carney said the attack was an example of why the government was working hard to bring in new laws “combating hate.” “Last night, on the holiest ​night of the Jewish calendar, a shooting ​took place outside the Sons of Jacob Synagogue ⁠in Belleville,” Carney posted on X. “Jewish people must ​be able to worship safely. To live free, open, ​proud Jewish lives.” Belleville Police Service Deputy Chief Sheri Meeks said at the press conference that authorities have identified the alleged shooter as Sean Ward, a 29-year-old from Quinte West, a town roughly 11 miles from the synagogue. He is in the hospital, and authorities have described his condition as life-threatening. The police constable, named on Monday as Jeff Smith, is critically injured and faces “a significant road to recovery,” Meeks added. The incident took place near the Sons of Jacob synagogue in Belleville, about 115 miles northeast of Toronto, at about 7 p.m.

Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat

Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Bewerberin darf vom Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte ausgeschlossen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen. Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem entsprechende Erkenntnisse bekannt geworden waren, zog das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht sieht Verfassungstreue als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst an Schulen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Zweifel des sächsischen Landesamts für Schule und Bildung an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen.

via mdr: Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat