#Polizei wirft #AfD-#Stadtrat aus dem #Augsburger #Klimacamp

Zufällig kommt es am Montagabend neben dem Augsburger Rathaus zu einer Diskussion zwischen AfD-Stadtrat Andreas Jurca und Klimaschützern. Die Debatte eskaliert dann aber offenbar. Eklat am Klimacamp neben dem Augsburger Rathaus am Montagabend: Die Polizei hat dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Andreas Jurca zweimal einen Platzverweis erteilt, nachdem es zuvor zu offenbar erregten Diskussionen mit den Klimaaktivisten gekommen war und diese die Polizei riefen. Das bestätigte die Polizei am Dienstag auf Nachfrage unserer Redaktion. Zu körperlichen Übergriffen kam es bei dem Streitgespräch nicht. Jurca kündigte an, das Vorgehen der Polizei auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu wollen.
Einsatz im Klimacamp: Polizei filmte mit “Bodycam” mit. Die Polizei erklärte, gegen 20.40 Uhr zum Klimacamp gerufen worden zu sein. Vor Ort habe der Versammlungsleiter den Polizisten erklärt, dass er Jurca von der Kundgebung ausschließen wolle. Formal sind Teile des Fischmarktes seit Monaten Versammlungsfläche für das Klimacamp, das für sich den Status einer Demonstration reklamiert. Nachdem sich Jurca nicht aus dem Versammlungsbereich entfernt habe, hätten die Polizisten einen Platzverweis erteilt, so die Polizei. Der Platzverweis sei kurz darauf ein zweites Mal ausgesprochen worden, nachdem Jurca erneut in den Versammlungsbereich gegangen sei. Dabei filmte Jurca sich wohl selbst mit dem Handy. Offenbar verlief das Gespräch zwischen Jurca und Polizisten nicht besonders harmonisch.

via augsburger allgemeine: Polizei wirft AfD-Stadtrat aus dem Augsburger Klimacamp

Rechtsexperten äußern sich in Landtags-Innenausschuss – Nicht mit Grundgesetz vereinbar? Bedenken an neuem Polizeigesetz für Baden-Württemberg

Rechtsexperten haben Bedenken am von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten neuen Polizeigesetz geäußert. Auch die Opposition kritisiert dieses als verfassungswidrig. Vor allem den geplanten Einsatz von Bodycams in Wohnungen halten die am Montag in einer Anhörung des Innenausschusses des baden-württembergischen Landtags geladenen Juristen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gehe dabei um geschützte private Räume, so beispielsweise Mark Zöller von der Universität Trier. Ähnlich sieht dies auch Andreas Nachbaur von der baden-württembergischen Hochschule für Polizei. Beide Juristen sind der Ansicht, dass das geplante Gesetz besonders im Hinblick auf die Erfassung von Personendaten viel zu ungenaue Vorschriften beinhalte. Die Formulierung “bei drohender Gefahr” ist nach ihrer Meinung überhaupt nicht juristisch definiert.

via swr: Rechtsexperten äußern sich in Landtags-Innenausschuss Nicht mit Grundgesetz vereinbar? Bedenken an neuem Polizeigesetz für Baden-Württemberg

#Überwachung – #Polizei nutzt neue Gesichtserkennung, um #Demonstranten zu identifizieren

Mit der Software werden auch Fotos von Twitter und anderen Plattformen abgeglichen. Drohnen, Verbrechensvorhersage und nun Gesichtserkennung: Die österreichische Polizei greift immer mehr zu Mitteln, die man noch vor wenigen Jahren nur aus Hollywoodfilmen kannte. Mit Anfang August ist nun das Gesichtserkennungssystem des Innenministeriums nach einem mehrmonatigen Versuchs- in den Regelbetrieb übergegangen. Und es wird eifrig genutzt. So kam die Software zur Ausforschung von Demonstranten zum Einsatz, wie dem STANDARD vorliegende Dokumente zeigen. Dies wird auch vom Innenministerium bestätigt. “Der digitale Bildabgleich ist im Zusammenhang mit den Vorfällen in Favoriten zum Einsatz gekommen”, sagt Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer. (…) Um mutmaßliche Täter auszuforschen, war die Gesichtserkennungssoftware den Ermittlern zu Diensten. Laut Innenministerium lieferte sie auch “eine erste Übereinstimmung, die allerdings noch vom Verfassungsschutz bestätigt werden muss”. Insgesamt wurden bisher 47 bekannte und 59 unbekannte Personen angezeigt. Laut STANDARD-Informationen wurde die Gesichtserkennung genutzt, um antifaschistische Aktivisten zu identifizieren. Ob sie auch zur Ausforschung von Rechtsextremen genutzt wurde, war nicht in Erfahrung zu bringen.
Fotos aus sozialen Medien Die Software gleicht Bilder von Überwachungskameras oder anderen Quellen mit Fotodatenbanken der Polizei ab. Dabei können auch Fotos aus sozialen Medien für einen Bildabgleich genutzt werden, wie die Ermittlungen rund um die Demonstrationen in Favoriten zeigen. “Sollte es im Zuge von Erhebungen einen Hinweis auf eine tatverdächtige Person geben, so können weitere Ermittlungen auch in den sozialen Medien stattfinden. Hierbei können auch Fotos zu einem Vergleich herangezogen werden”, erklärt Sprecher Maierhofer. Etwa Fotos von Demonstranten, die auf Twitter veröffentlicht wurden. Das Innenministerium sieht die Nutzung der Fotos durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt. Die Juristin und Links-Politikerin Angelika Adensamer sieht hingegen für das Vorgehen “keine Rechtsgrundlage”, es sei denn, es handle sich um den Verdacht auf schwere Verbrechen.

via standard: Überwachung – Polizei nutzt neue Gesichtserkennung, um Demonstranten zu identifizieren

Kündigung nach Nazi-Sprüchen: Polizeianwärter siegt vor Gericht und wird weiter ausgebildet

Ein Nachwuchsbeamter der einer Polizeihochschule in Brandenburg äußert vor Zeugen rechtsextremistische Sprüche. Gegen die fristlose Kündigung klagt er – und gewinnt den Prozess. Die Hochschule muss den 26-Jährigen nun weiter ausbilden. Ein Anwärter einer Polizeihochschule im brandenburgischen Oranienburg, der wegen rechtsextremistischer Aussagen der Hochschule verwiesen wurde, muss weiter ausgebildet werden. Wie die “Märkische Allgemeine Zeitung” am Montag berichtet, hat das Verwaltungsgericht Potsdam das in einem Eilverfahren bereits am 20. August entschieden. Der 26-jährige Anwärter des gehobenen Vollzugsdienstes war während einer Übung aufgefordert worden, mithilfe des Funkalphabets den Namen eines Kollegen zu buchstabieren. Daraufhin gab der Student durch: “Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer” – beziehungsweise “Genozid”. Die Angaben dazu sind unklar. Gegen die sofortige Entlassung, die auf den Vorfall folgte, legte der Mann Widerspruch ein – dem gab das Gericht nun statt.

via rnd: Kündigung nach Nazi-Sprüchen: Polizeianwärter siegt vor Gericht und wird weiter ausgebildet

US-Rassismus-Studie – Hautfarbe entscheidet über Vollzug der Todesstrafe

Die Todesstrafe wird in den USA um ein Vielfaches öfter vollzogen, wenn afroamerikanische Täter wegen Mordes an einer weißen Person verurteilt wurden als umgekehrt. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor. Die Todesstrafe in den USA wird einer neuen Studie zufolge durch institutionelle Rassendiskriminierung geprägt. Seit Wiederaufnahme von Hinrichtungen 1977 seien 295 afroamerikanische Täter wegen Mordes an einer weißen Person hingerichtet worden und 21 weiße Täter, die eine schwarze Person hingerichtet haben, teilte das Todesstrafen-Informationszentrum in Washington mit. Schwarze würden außerdem bei Gerichtsprozessen, die eine Todesstrafe als Urteil zur Folge haben können, häufiger vom Dienst als Laienrichter ausgeschlossen. Die Todesstrafe sei im Laufe der US-Geschichte beständig eingesetzt worden, um „Rassenhierarchien zu festigen“, erklärte Studienautorin Ngozi Ndulue, eine Anwältin, die Erfahrung mit Todesstrafenprozessen hat. Laut der Studie droht gegenwärtig mehreren Afroamerikanern Hinrichtung nach fragwürdigen Prozessen.

via migazin: US-Rassismus-Studie – Hautfarbe entscheidet über Vollzug der Todesstrafe

Far-Right Podcast Scrubs Episode After Neo-Nazi Guest Calls For ‘Revenge’ Against Jewish Groups

The host of a far-right podcast scrubbed part of an episode last week after ​call-in guest and failed neo-Nazi ​congressional candidate Patrick Little urged live viewers of the program to protest the next American Israel Public Affairs Committee Policy Conference to demand “revenge” and appeared to call for violence. Little called into the end of the Sept. 11 episode of podcaster and blogger Ethan Ralph’s “Killstream” program featuring anti-Semitic broadcaster Ryan Dawson, who peddled conspiracy theories about the 9/11 terror attacks​. ​As Little came on the show, Dawson said he had been in communication with Little but that he hadn’t discussed their communications publicly before. The hosts of ​”Killstream” spoke glowingly of Little initially during his appearance on the program, chuck​ling at Little’s anti-Semitic comments and saying that they hoped to have him on the program as a guest again. But Little’s final remarks on the​ podcast prompted Ralph to cut a portion of the episode prior to distribution and issue a disavowal. Little suggested that like-minded individuals replicate his own hate-fueled protest stunts outside of the AIPAC Policy Conference in Washington, D.C., where he has held inflammatory signage and spouted anti-Semitic conspiracy theories, and invoked the 9/11 terror attacks. “If they have another meeting again​—and you know Israel was behind 9/11 and these pedophile rings and all these murders of the military and electoral leadership, elected leadership in this country​—we can let them know … we can legitimately say with signs, ‘We want to do more than take your aid away. We want revenge. You got any towers laying around you don’t need?’” Little said. Shortly after Little hung up, Ralph said he had to “completely disavow” Little’s remark. When reached via email, Ralph told Right Wing Watch that Little was not a scheduled guest on his program and that he interpreted Little’s behavior on the show as “erratic.” Ralph said he would not host Little again on his podcast and reiterated his disavowal of Little’s remarks.

via splcenter: Far-Right Podcast Scrubs Episode After Neo-Nazi Guest Calls For ‘Revenge’ Against Jewish Groups

Haft­strafe auf Bewäh­rung für Rechts­ex­t­re­misten

Renate Künast hieße Sex mit Minderjährigen gut und Martin Schulz verlange Umerziehungslager für AfD-Anhänger: Das AG Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich u.a. wegen solcher Äußerungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle ist am Montag zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht (AG) Halle sah es als erwiesen an, dass Liebich Politiker verleumdet, politische Gegner beleidigt und sich mit im Internet vertriebenen Aufklebern der Volksverhetzung schuldig gemacht hat (Urt. v. 14.09.2020, Az. 304 Ds 424 Js 14199/18). (…) In weiteren Anklagepunkten ging es um Äußerungen, die er in einem Video machte, das im Rahmen einer Demonstration gegen ein Treffen von Anhängern der Identitären Bewegung in Halle entstanden war. Liebich hatte darin die Demonstranten als “Schaben, Zecken, Terroristen” bezeichnet. Dies war dem Gericht zufolge eine kollektive Beleidigung der Demonstranten. Mit Blick auf verschiedene Aufkleber und T-Shirts, die der Rechtsextremist im Internet angeboten hatte, erklärte das Gericht, dass solche Dinge durchaus als Gegenstand von Meinungsäußerungen geeignet sein könnten. Allerdings habe Liebich sich nicht, wie von ihm dargestellt, satirisch-künstlerisch mit dem Thema Migration auseinandergesetzt. Vielmehr habe er verschieden Gruppen pauschal unter den Verdacht gestellt, sie seien Sexualstraftäter. Damit sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

via lto: Haft­strafe auf Bewäh­rung für Rechts­ex­t­re­misten

siehe auch: HateAid und Renate Künast begrüßen Urteil gegen Rechtsextremisten. Die Hilfsorganisation HateAid und die Grünen-Politikerin Renate Künast haben ein Urteil gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich begrüßt. “Ich bin sehr zufrieden, dass die Systematik der Methode Liebich mit einer deutlichen juristischen Antwort quittiert wird”, sagte Künast, die in dem Prozess am Amtsgericht Halle als Nebenklägerin aufgetreten war, am Montag. “Der organisierte Rechtsextremismus nutzt Verleumdung gezielt, um Hass gegen politisch unliebsame Menschen zu schüren und sie aus der öffentlichen Debatte und ihrem Engagement zu verdrängen.” Das Urteil sende eine Signalwirkung an Betroffene von Hass im Netz. Das Amtsgericht Halle hat Liebich am Montag zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wurden vor allem Volksverhetzung, Beschimpfung von Religionsgesellschaften sowie üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, unter anderem gegen Künast, vorgeworfen; Grenzen der Meinungsfreiheit – Urteil gegen Rechtsextremist Sven Liebich in Halle. Der Rechtsextremist Sven Liebich ist vom Amtsgericht in Halle zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Denn es gibt Grenzen der Meinungsfreiheit. Beobachter meinen, das Urteil sei überfällig. Denn zu oft würden Anzeigen gegen Liebich eingestellt. Eine Analyse des Prozesses von Jana Merkel.