Rechtsexperten haben Bedenken am von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten neuen Polizeigesetz geäußert. Auch die Opposition kritisiert dieses als verfassungswidrig. Vor allem den geplanten Einsatz von Bodycams in Wohnungen halten die am Montag in einer Anhörung des Innenausschusses des baden-württembergischen Landtags geladenen Juristen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gehe dabei um geschützte private Räume, so beispielsweise Mark Zöller von der Universität Trier. Ähnlich sieht dies auch Andreas Nachbaur von der baden-württembergischen Hochschule für Polizei. Beide Juristen sind der Ansicht, dass das geplante Gesetz besonders im Hinblick auf die Erfassung von Personendaten viel zu ungenaue Vorschriften beinhalte. Die Formulierung “bei drohender Gefahr” ist nach ihrer Meinung überhaupt nicht juristisch definiert.