Mit der Software werden auch Fotos von Twitter und anderen Plattformen abgeglichen. Drohnen, Verbrechensvorhersage und nun Gesichtserkennung: Die österreichische Polizei greift immer mehr zu Mitteln, die man noch vor wenigen Jahren nur aus Hollywoodfilmen kannte. Mit Anfang August ist nun das Gesichtserkennungssystem des Innenministeriums nach einem mehrmonatigen Versuchs- in den Regelbetrieb übergegangen. Und es wird eifrig genutzt. So kam die Software zur Ausforschung von Demonstranten zum Einsatz, wie dem STANDARD vorliegende Dokumente zeigen. Dies wird auch vom Innenministerium bestätigt. “Der digitale Bildabgleich ist im Zusammenhang mit den Vorfällen in Favoriten zum Einsatz gekommen”, sagt Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer. (…) Um mutmaßliche Täter auszuforschen, war die Gesichtserkennungssoftware den Ermittlern zu Diensten. Laut Innenministerium lieferte sie auch “eine erste Übereinstimmung, die allerdings noch vom Verfassungsschutz bestätigt werden muss”. Insgesamt wurden bisher 47 bekannte und 59 unbekannte Personen angezeigt. Laut STANDARD-Informationen wurde die Gesichtserkennung genutzt, um antifaschistische Aktivisten zu identifizieren. Ob sie auch zur Ausforschung von Rechtsextremen genutzt wurde, war nicht in Erfahrung zu bringen.
Fotos aus sozialen Medien Die Software gleicht Bilder von Überwachungskameras oder anderen Quellen mit Fotodatenbanken der Polizei ab. Dabei können auch Fotos aus sozialen Medien für einen Bildabgleich genutzt werden, wie die Ermittlungen rund um die Demonstrationen in Favoriten zeigen. “Sollte es im Zuge von Erhebungen einen Hinweis auf eine tatverdächtige Person geben, so können weitere Ermittlungen auch in den sozialen Medien stattfinden. Hierbei können auch Fotos zu einem Vergleich herangezogen werden”, erklärt Sprecher Maierhofer. Etwa Fotos von Demonstranten, die auf Twitter veröffentlicht wurden. Das Innenministerium sieht die Nutzung der Fotos durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt. Die Juristin und Links-Politikerin Angelika Adensamer sieht hingegen für das Vorgehen “keine Rechtsgrundlage”, es sei denn, es handle sich um den Verdacht auf schwere Verbrechen.

via standard: Überwachung – Polizei nutzt neue Gesichtserkennung, um Demonstranten zu identifizieren

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