Renate Künast hieße Sex mit Minderjährigen gut und Martin Schulz verlange Umerziehungslager für AfD-Anhänger: Das AG Halle hat den Rechtsextremisten Sven Liebich u.a. wegen solcher Äußerungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle ist am Montag zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht (AG) Halle sah es als erwiesen an, dass Liebich Politiker verleumdet, politische Gegner beleidigt und sich mit im Internet vertriebenen Aufklebern der Volksverhetzung schuldig gemacht hat (Urt. v. 14.09.2020, Az. 304 Ds 424 Js 14199/18). (…) In weiteren Anklagepunkten ging es um Äußerungen, die er in einem Video machte, das im Rahmen einer Demonstration gegen ein Treffen von Anhängern der Identitären Bewegung in Halle entstanden war. Liebich hatte darin die Demonstranten als “Schaben, Zecken, Terroristen” bezeichnet. Dies war dem Gericht zufolge eine kollektive Beleidigung der Demonstranten. Mit Blick auf verschiedene Aufkleber und T-Shirts, die der Rechtsextremist im Internet angeboten hatte, erklärte das Gericht, dass solche Dinge durchaus als Gegenstand von Meinungsäußerungen geeignet sein könnten. Allerdings habe Liebich sich nicht, wie von ihm dargestellt, satirisch-künstlerisch mit dem Thema Migration auseinandergesetzt. Vielmehr habe er verschieden Gruppen pauschal unter den Verdacht gestellt, sie seien Sexualstraftäter. Damit sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

via lto: Haft­strafe auf Bewäh­rung für Rechts­ex­t­re­misten

siehe auch: HateAid und Renate Künast begrüßen Urteil gegen Rechtsextremisten. Die Hilfsorganisation HateAid und die Grünen-Politikerin Renate Künast haben ein Urteil gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich begrüßt. “Ich bin sehr zufrieden, dass die Systematik der Methode Liebich mit einer deutlichen juristischen Antwort quittiert wird”, sagte Künast, die in dem Prozess am Amtsgericht Halle als Nebenklägerin aufgetreten war, am Montag. “Der organisierte Rechtsextremismus nutzt Verleumdung gezielt, um Hass gegen politisch unliebsame Menschen zu schüren und sie aus der öffentlichen Debatte und ihrem Engagement zu verdrängen.” Das Urteil sende eine Signalwirkung an Betroffene von Hass im Netz. Das Amtsgericht Halle hat Liebich am Montag zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wurden vor allem Volksverhetzung, Beschimpfung von Religionsgesellschaften sowie üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, unter anderem gegen Künast, vorgeworfen; Grenzen der Meinungsfreiheit – Urteil gegen Rechtsextremist Sven Liebich in Halle. Der Rechtsextremist Sven Liebich ist vom Amtsgericht in Halle zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Denn es gibt Grenzen der Meinungsfreiheit. Beobachter meinen, das Urteil sei überfällig. Denn zu oft würden Anzeigen gegen Liebich eingestellt. Eine Analyse des Prozesses von Jana Merkel.