Ein Nachwuchsbeamter der einer Polizeihochschule in Brandenburg äußert vor Zeugen rechtsextremistische Sprüche. Gegen die fristlose Kündigung klagt er – und gewinnt den Prozess. Die Hochschule muss den 26-Jährigen nun weiter ausbilden. Ein Anwärter einer Polizeihochschule im brandenburgischen Oranienburg, der wegen rechtsextremistischer Aussagen der Hochschule verwiesen wurde, muss weiter ausgebildet werden. Wie die “Märkische Allgemeine Zeitung” am Montag berichtet, hat das Verwaltungsgericht Potsdam das in einem Eilverfahren bereits am 20. August entschieden. Der 26-jährige Anwärter des gehobenen Vollzugsdienstes war während einer Übung aufgefordert worden, mithilfe des Funkalphabets den Namen eines Kollegen zu buchstabieren. Daraufhin gab der Student durch: “Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer” – beziehungsweise “Genozid”. Die Angaben dazu sind unklar. Gegen die sofortige Entlassung, die auf den Vorfall folgte, legte der Mann Widerspruch ein – dem gab das Gericht nun statt.
via rnd: Kündigung nach Nazi-Sprüchen: Polizeianwärter siegt vor Gericht und wird weiter ausgebildet