FBI WARNING: Neo-Nazi Satanic Group Is Targeting Idaho Kids Online – #764 #terror

Parents these days really have to be on their toes when it comes to keeping their kids safe, right? Seriously. Think about how many things in the world that can hurt or negatively impact your kids. From social media challenges that can get your kid arrested or injured to distracted parking lot drivers, we have to be on our A-game. Now, parents all over Idaho have to be aware of another threat targeting our kids. The FBI is warning parents about a “violent online network” known as “764” that is targeting young children across the country. “These networks methodically target and exploit minors and other vulnerable individuals, and it is imperative the public be made aware of the risk and the warning signs exhibited by victims,” the FBI said of the organization in a PSA. “These networks use threats, blackmail, and manipulation to coerce or extort victims into producing, sharing, or live-streaming acts of self-harm, animal cruelty, sexually explicit acts, and/or suicide. The footage is then circulated among members of the network to continue to extort victims and exert control over them.”

via 1043wowcountry: FBI WARNING: Neo-Nazi Satanic Group Is Targeting Idaho Kids Online

siehe dazu auch: Violent Online Networks Target Vulnerable and Underage Populations Across the United States and Around the Globe The Federal Bureau of Investigation (FBI) is warning the public of a sharp increase in the activity of “764” and other violent online networks which operate within the United States and around the globe. These networks methodically target and exploit minors and other vulnerable individuals, and it is imperative the public be made aware of the risk and the warning signs exhibited by victims. These networks use threats, blackmail, and manipulation to coerce or extort victims into producing, sharing, or live-streaming acts of self-harm, animal cruelty, sexually explicit acts, and/or suicide. The footage is then circulated among members of the network to continue to extort victims and exert control over them. VIOLENT ONLINE NETWORKS Some of the violent actors in these online networks are motivated by a desire to cause fear and chaos through their criminal conduct. However, motivations are highly individualized, and some threat actors may be engaging in criminal activity solely for sexual gratification, social status or a sense of belonging, or for a mix of other reasons that may not be ideologically motivated. TARGETING These networks exist on publicly available online platforms, such as social media sites, gaming platforms, and mobile applications commonly used by young people. Many threat actors systematically target underage females, but anyone — juveniles, adults, males, and females — can be targeted. Victims are typically between the ages of 10 and 17 years old, but the FBI has seen some victims as young as 9 years old. These violent actors target vulnerable populations to include children as well as those who struggle with a variety of mental health issues, such as depression, eating disorders, or suicidal ideation. Threat actors often groom their victims by first establishing a trusting or romantic relationship before eventually manipulating and coercing them into engaging in escalating harmful behavior designed to shame and isolate them.

AfD und Junge Neonazis – Distanzierung Fehlanzeige

Die Bundesregierung behauptet, es gebe keine strukturellen Verbindungen zwischen AfD und Nachwuchs-Nazis. Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Die Bundesregierung antwortete auf eine parlamentarische Anfrage jüngst, dass sie keine „strukturelle Verbindung“ zwischen der AfD und Gruppen von Nachwuchs-Neonazis wie der kürzlich nach mehreren Brand- und Sprengstoffanschlägen festgenommen „Letzte Verteidigungswelle“ und ähnlichen Gruppen sehe. Doch auch wenn bisher im Einzelfall keine direkten Verbindungen bekannt sind, können beide Phänomene nicht getrennt betrachtet werden und gehören strukturell eng zusammen: Der Abstand der AfD zu jungen Neonazi-Gruppen ist in der Realität äußerst gering bis nicht vorhanden. Mehrere Mitglieder der vor einigen Wochen festgenommenen und bewaffneten Sächsischen Separatisten etwa planten ethnische Säuberungen und waren AfD-Mitglieder, einer arbeitete in dem Abgeordnetenbüro des Vorsitzenden des Innenausschusses im sächsischen Landtag, Teile der Gruppe posierten zusammen mit Höcke. Auch sie waren noch sehr jung, wenn auch nicht minderjährig: 21 bis 25 Jahre. Das zeigt: Die AfD und die neue, brutale und junge Neonaziszene gehören ideologisch eng zusammen, wie sich nicht zuletzt auf Veranstaltungen der rechtsextremen Partei sehen lässt. Im Wahlkampfjahr 2024, wo die rechte Gewalt auch wegen der vielen Nachwuch-Neonazis auf ein Rekordhoch seit Erhebung der Zahlen schnellte, war Landtagswahl in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Die AfD veranstaltete als Wahlkampfveranstaltungen zahlreiche „Sommerfeste“, wo man gut beobachten konnte, wie eng junge Nachwuchs-Neonazis und die rassistische Mobilisierung der AfD zusammen gehören. Bei vielen ihrer „Sommerfeste“ im Landtagswahlkampf 2024 waren auch offen rechtsextrem auftretende Jugendgruppen etwa in NS-verherrlichender Kleidung zugegen, Höcke machte in Cottbus Selfies mit Nachwuchs-Nazis – ein junger Höcke-Fanboy trug beim Foto mit dem Gesicht der völkischen Strömung in der AfD gleich ein Shirt mit der Aufschrift „Blitzkrieg“ und einer schwarzen Sonne. (…) Für die Radikalisierung von Jugendlichen trägt die extrem rechte Partei ebenso eine erhebliche Verantwortung: Sie zielt auf Social-Media, aber auch auf ihren Veranstaltungen mit rassistischer Agitation bewusst auf junge Menschen. Online hetzt die Partei auf Tiktok, Instagram und Youtube in Video-Formaten und mit KI gegen Minderheiten, adressiert dabei auch gezielt vor allem junge Zielgruppen. Offline verteilte sie auf ihren „Sommerfesten“ Helium-Ballons in Form von Abschiebefliegern, stellte Hüpfburgen auf und bot Kinderschminken und Kutschfahrten an – während rassistische Reden von der Bühne schallen, andere Menschen abgewertet und die Zu­hö­re­r*in­nen selbst aufgewertet werden. Und für aktionsorientierte Jugendliche ließ etwa die Landtagsabgeordnete Lena Kotré in Brandenburg gleich Stichwaffen verteilen, sogenannte Kubotans, mit der Aufschrift „Seid wehrhaft!“. Der Schulterschluss mit dem rechtsextremen Nachwuchs hat bei Abgeordneten wie Kotré System: Erst vorletzte Woche reiste die AfD-Politikerin zu einer „Remigrationskonferenz“ der Identitären in Mailand und traf dort unter anderem den Identitären-Chef Martin Sellner – obwohl die Organisation offiziell auf der Unvereinbarkeitsliste der Partei steht.

via taz: AfD und Junge Neonazis Distanzierung Fehlanzeige

Die Macht der unechten Bilder: Warum die Rechte auf KI-generierte Inhalte setzt

Zerstörte Städte und blaue Superhelden: Ausgerechnet Rechte setzen im Netz häufig auf KI-generierte Inhalte. Wir haben bei Medienexpert:innen nachgefragt, was dahintersteckt. (…) In Deutschland ist KI bei Rechten ebenfalls beliebt. Die in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD nutzt KI häufig in ihrer Online-Präsenz. So teilen Abgeordnete etwa KI-Bilder von geflüchteten Menschen, die wütend in die Kamera schreien, oder präsentieren angeblich neue Parteimitglieder mit einem KI-Bild. Das zeigt eine Recherche der Süddeutschen Zeitung über die Kommunikationsstrategie der Partei. Eine Analyse der NGO Institute for Strategic Dialogue (ISD) unterstreicht die Vermutung. „Die Partei Alternative für Deutschland […] wurde als eine der Hauptquellen für KI-generierte Inhalte beobachtet“, heißt es in dem Bericht. Aber warum sind KI-generierte Bilder ausgerechnet bei rechten Gruppierungen so beliebt? Eine Antwort findet sich in dem Bericht des ISD: Es gibt einfach keine vergleichbaren Bilder aus der echten Welt. Auch die Medienpsychologin Dr. Josephine B. Schmitt erkennt diesen Trend. Am Center for Advanced Internet Studies (CAIS) beschäftigt sie sich regelmäßig mit Themen wie Hatespeech oder Fake News. Dabei geht es auch um KI-Inhalte. „Insbesondere Bilder, Videos und Audio-Inhalte wirken oft sehr real und sind für viele Menschen kaum noch als künstlich erkennbar“, erklärt Schmitt. „Das macht KI-Tools zu einem gefährlichen Werkzeug für die Verbreitung von Desinformation oder angstmachenden Zukunftsszenarien.“

via t3n: Die Macht der unechten Bilder: Warum die Rechte auf KI-generierte Inhalte setzt

15-YEAR-OLD CANADIAN ARRESTED ON #TERRORISM CHARGES RELATED TO “#COM/#764” NETWORK

Another arrest of a Canadian youth has been linked to the insidious Com network, an international extremist ecosystem targeting vulnerable children.Canada’s national law enforcement agency has announced that a teenager is facing a terrorism charge for alleged involvement with an international network of individuals targeting children. The Royal Canadian Mounted Police announced on Thursday that its national security enforcement team, INSET, had arrested a 15-year-old in Edmonton, Alberta, “for a terrorism-related offence.” “The youth was remanded into custody and the RCMP has commenced proceedings against the youth by way of a terrorism peace bond, pursuant to s. 810.011 of the Criminal Code – Fear of terrorism offence,” the RCMP said in a release.  “INSET investigators fear the youth will commit terrorism offences related to the COM/764 violent online network.” (…) 764 is by far the best-known of the many subgroups active within the exploitative Com ecosystem, particularly due to the arrests of several of its members. According to Mack Lamoureux, the 764 network pushed individuals into horrific acts of violence and self-harm. Though its founder, then-17-year-old Bradley Cadenhead, was sentenced to life in prison, the group has been survived by several newer iterations of 764 and has included at least one Canadian minor. In April, the US Justice Department announced that it had arrested Prasan Nepal, a 20-year-old from High Point, North Carolina, for his role in 764. Nepal had assumed leadership of 764 after Cadenhead’s arrest. Nepal and another man, Leonidas Varagiannis, are accused of exploiting “at least eight minor victims” with content “traced back to children as young as 13 years old.”   764 & THE COM    The Com often defies typical labels that have come to define hate and extremist networks. While there are elements of other extremist groups, like the accelerationist Order of Nine Angles (O9A)—an occult order commonly associated with neo-Nazi movements—researchers generally view these connections to Com as aesthetic with some notable exceptions. Imagery and symbols from the O9A are shared by members of these networks, but the purpose and motivations of the network do not draw from the spanning philosophical texts of the order.  The Com network has been increasingly discussed by researchers, media, and law enforcement alike. What is often missed by the coverage is how broad “The Community” extends. Initially identified as an information security threat, not all Com groups engage in the creation of child sexual exploitation material, but a host of other criminal activities.

via antihate.ca: 15-YEAR-OLD CANADIAN ARRESTED ON TERRORISM CHARGES RELATED TO “COM/764” NETWORK

Nach Tod von Lorenz A. – Stream von Podiumsdebatte für rassistische Hetze gekapert

Anlässlich des getöteten Schwarzen Lorenz A. in Oldenburg wurde bei einer Podiumsdebatte über Rassismus in der Polizei diskutiert. Doch die Übertragung wurde gekapert. Mehr als ein Monat ist die Erschießung von Lorenz A. durch einen Polizisten her, doch das Interesse in Oldenburg, sich mit dem Fall und der dadurch ausgelösten Debatte über Rassismus in der Polizei auseinanderzusetzen, bleibt groß: Ein Bündnis aus mehreren Organisationen hat am Dienstagabend zu einer Podiumsdiskussion über institutionellen Rassismus in Polizei und Justiz eingeladen – der zunächst von einer rassistischen Attacke auf die Veranstaltung überschattet war. Es war nach Lorenz’ Tod das erste Angebot dieser Art in Oldenburg. Die Veranstaltung im großen Saal des „Cine K“ war schon Tage vorher ausgebucht, weshalb die Or­ga­ni­sa­to­r:in­nen sie zusätzlich live im Internet streamen wollten. Jedoch: Der Beginn der Veranstaltung musste um einige Minuten verschoben werden. Die meisten Be­su­che­r:in­nen vor Ort gingen von einer einfachen technischen Störung aus. Die vier Panel-Teilnehmer:innen, alle selbst Schwarz oder People of Color, und die ersten Reihen konnten jedoch hören, was der Grund für die Verzögerung war. Ein Unbekannter hatte den Stream gekapert. Er spielte über den Laptop, der die Veranstaltung übertrug, wiederholt das N-Wort, rassistische Audiobotschaften und pornografische Inhalte ab. „Dieser Vorfall war ein rassistisch motivierter Angriff. Einer von vielen, die zeigen, wie massiv Menschen, die Rassismus benennen und bekämpfen, unter Druck gesetzt und attackiert werden – selbst dann, wenn es um den gewaltsamen Tod eines jungen Schwarzen Mannes geht“, sagt Suraj Mailitafi von der Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ am Tag danach

via taz: Nach Tod von Lorenz A. Stream von Podiumsdebatte für rassistische Hetze gekapert

SEBASTIAN SCHMIDTKE – Gericht bestätigt Waffenverbot für Neonazi

Schlappe für Sebastian Schmidtke: Die Stadt Braunschweig hatte dem Neonazi den Besitz von jeglichen Waffen untersagt. Schmidtke wollte sich per Eilantrag gegen die Entscheidung wehren – doch das Verwaltungsgericht hat das Verbot jetzt bestätigt. Sebastian Schmidtke verfüge für den Erwerb oder Besitz von Waffen nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Der Grund: Schmidtke ist Mitglied der Partei „Die Heimat“, bis zu ihrer Umbenennung vor rund zwei Jahren noch die NPD. Dabei „handele es sich um eine Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge.“ „Schon die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung“ würde dem Gericht zufolge zu einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Schmidtke müsse demnach nicht nachgewiesen werden, dass er sich „individuell verfassungsfeindlich“ betätige. Besonderes Interesse der Allgemeinheit überwiegt Vorausgegangen war dem ein Bescheid der Stadt Braunschweig vom 19. Februar. Darin wird Schmidtke einerseits der „Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Munition, zu deren Erwerb es keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf“, untersagt. Darunter fallen beispielsweise Schreckschuss- sowie Hieb- und Stichwaffen. Zudem wird auch der Besitz von Waffen und Munition verboten, für deren Besitz eine Erlaubnis erforderlich ist. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass damit nicht gegen das Grundrecht des früheren Bundesvize auf Berufsfreiheit verstoßen werde. Denn: „Die Allgemeinheit habe ein besonderes Interesse am Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit und vor den Folgen eines Waffenbesitzes unzuverlässiger Personen.“ Dieses Interesse überwiege das berufliche Interesse Schmidtkes. (…) Hintergrund des Vorgehens der Stadt dürften auch Schmidtkes Aktivitäten als Unternehmer sein. So betreibt der Neonazi beispielsweise einen Online-Shop, über den er bis zu dem ausgesprochenen Verbot zahlreiche Waffen zum Verkauf anbot. Dutzende entsprechende Artikel waren dort zu finden, auf YouTube bewarb er diese Waffen dann beispielsweise unter Überschriften wie „Verteidigung von Wohnung und Haus“. Laut Schmidtke, der seit vergangenem Herbst nicht mehr in Thüringen, sondern in Niedersachsen gemeldet ist, werfe ihm der Verfassungsschutz in einem 40-seitigen Gutachten u.a. vor, „Wehrsportübungen“ legalisieren zu wollen. Auch das Verwaltungsgericht verweist auf jenes Gutachten, dieses hätte für die Entscheidung jedoch „keine maßgebliche Rolle“ gespielt. Ausschlaggebend sei vor allem die Mitgliedschaft in der „Heimat“ gewesen. Schmidtke war zuvor jahrelanger Kader der „Heimat“, bis er sich im November 2024 zusammen mit dem seinerzeitigen Bundesvorsitzenden Frank Franz aus Führungspositionen zurückgezogen hat. Seitdem versucht er sich vor allem als YouTuber und begleitet Demonstrationen als „Journalist“, ähnlich wie der Streamer und AfD-Mann Sebastian Weber alias „Weichreite“.

via endstation rechts: SEBASTIAN SCHMIDTKE Gericht bestätigt Waffenverbot für Neonazi

screenshot TG: Mimimi

Nach der gescheiterten Berufung soll es nun in die Revision gehen – Urteil wegen „Volksverhetzung“ gegen AfD-Ratsfrau aus Mettmann bestätigt

Die Inhalte waren stark antisemitisch und abstrus. Dennoch teilte eine AfD-Ratsfrau aus Mettmann einen Post in einer internen Chatgruppe. Auch im zweiten Anlauf lautet das Urteil: Das war Volksverhetzung. Am 13. Januar 2024 um 13.57 Uhr drückt AfD-Ratsfrau Petra Kotthaus auf „weiterleiten“. In dem Post, den Kotthaus in einer Telegram-Gruppe der AfD teilt, geht es um mit Beton zugeschüttete Tunnel einer Synagoge in Brooklyn, um verschleppte Kinder und um blutgetränkte Matratzen. Dass es weiter unten im Text auch noch um „Israel als Eldorado für Kinderschänder“ und „jüdische Reptilienmenschen“ ging, will die AfD-Ratsfrau nicht gelesen haben. Das Amtsgericht hatte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, dagegen war Kotthaus in Berufung gegangen. Die wurde nun beim Landgericht verhandelt und verworfen, es bleibt also bei der verhängten Geldstrafe – zumindest vorerst. Rechtsanwalt Wilhelm Bergmann, der die Angeklagte in dem Verfahren vertritt, hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Der Grund: Derartige Prozesse würden zunehmend „politisch geführt“ werden. Er habe von Fällen gehört, bei denen Staatsanwälte einer Einstellung derartiger Verfahren nicht zustimmen dürften. „Wir befinden uns auf einem ganz gefährlichen Weg“, glaubt Bergmann, der die Gewaltenteilung in Gefahr sieht. Gründe für seine Sicht auf die Dinge liefert er auch in seinem Plädoyer: Dass der Post von Petra Kotthaus eine „Volksverhetzung“ sei – das sei unbestritten. Die Angeklagte habe das auch schon beim Amtsgericht eingeräumt und „vom ersten Tag an zum Ausdruck gebracht, dass sie die Sache bedauert“. Es sei im Übrigen der erste Post dieser Art seiner Mandantin gewesen, die sich bislang nichts dergleichen habe zuschulden kommen lassen. Die Frage, die das Gericht aus seiner Sicht zu klären habe, sei jedoch eine andere: Wurde der Post im juristischen Sinne „verbreitet“? Denn nur durch das Verbreiten sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, andernfalls bewege man sich möglicherweise im Bereich der „Meinungsfreiheit“. In ihrer Urteilsbegründung vertrat die Kammer eine andere Rechtsauffassung: Die Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass der Post aus der Gruppe heraus in die Öffentlichkeit gelangt. „In einer geschlossenen Gruppe muss man bei 39 Mitgliedern mit einer Weitergabe rechnen“, so die Berufungsrichterin. Dazu muss man wissen, dass es sich bei der Telegram-Gruppe der AfD, in die Kotthaus den Post geteilt hatte, um eine private, und damit geschlossene Gruppe handelte. Von dort gelangte er an Markus Neitsch, der ehemalige AfD-Kreisvorsitzende war nun als einziger Zeuge im Prozess geladen. Zum Missfallen der Angeklagten, die – so deren Verteidiger Wilhelm Bergmann – schon vor dem Post im Streit mit Neitsch gelegen habe

via rp online: Nach der gescheiterten Berufung soll es nun in die Revision gehen Urteil wegen „Volksverhetzung“ gegen AfD-Ratsfrau aus Mettmann bestätigt