Das Landgericht Verden bestätigt ein Urteil gegen die Rotenburger AfD-Chefin Marie-Thérèse Kaiser. Sie wurde der Volksverhetzung schuldig gesprochen, weil sie Hass gegen afghanische Ortskräfte geschürt haben soll. Obwohl der Richter Heiko Halbfas dem Antrag der Verteidigung nicht folgte, Bundesinnenministerin Nancy Faeser in den Zeugenstand zu laden, dauerte es am Montag fast sieben Stunden, bis er das Urteil verkündete: Die Rotenburger AfD-Kreisvorsitzende Marie-Thérèse Kaiser hat sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, als sie vor fast drei Jahren afghanische Ortskräfte der Bundeswehr in einem Social-Media-Beitrag in einen Zusammenhang mit Gruppenvergewaltigungen setzte. (…) Im August 2021, wenige Wochen vor der Bundestagswahl, hatte Kaiser auf ihren Social-Media-Accounts auf einer sogenannten Kachel geschrieben: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ (…) In einem ergänzenden Text begründete Kaiser ihre Sorge vor unkontrollierter Zuwanderung und warnte vor Vergewaltigungen durch „kulturfremde Massen“. Zudem verwies sie auf Zeitungsartikel, die belegen sollen, dass Afghanen überproportional häufig im Zusammenhang mit Sexualverbrechen auffällig seien. In einem erstinstanzlichen Urteil vom Juni 2023 kam das Amtsgericht Rotenburg zu dem Schluss, Kaiser habe die zitierten Angaben im Beitragstext aus dem Zusammenhang gerissen und billigend in Kauf genommen, dass die Kachel von einem objektiven Betrachter als volksverhetzend empfunden werde. Zudem verletze die rhetorische Frage die Menschenwürde einer abgrenzbaren Gruppe von afghanischen Geflüchteten. Das damalige Urteil: eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen in Höhe von jeweils 60 Euro. Szeneanwalt sieht keine Verächtlichmachung Dabei soll es bleiben, entschied Richter Halbfas am Montag. (…) Auf Antrag der Verteidigung verlas er anschließend weitere Artikel über die Situation von Frauen in Afghanistan und über vereinzelte Gefährder, die sich in das Programm zur Aufnahme von afghanischen Ortskräften geschmuggelt haben sollen. Die Verteidigung wollte „darlegen, dass die Aussagen von Frau Kaiser sich in eine Diskussion einordnen, die bis heute andauert“, sagte Szeneanwalt Björn Clemens, der 2018 den NSU-Unterstützer André Eminger verteidigt hatte und lange selbst bei der Partei Die Republikaner aktiv war. Für Clemens ist der angewendete Paragraf 130 ein „Schnüffelparagraf“ und Kaisers Beitrag lediglich eine Metapher und keine Verächtlichmachung. (…) In der Urteilsbegründung stellte Halbfas zudem klar: „Wer die Menschenwürde angreift, kann sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen.“ Kaiser habe bewusst ein Bild im Kopf anderer erzeugt, dass zu Hass auf eine national bestimmte Gruppe führe.

via kreiszeitung: Landgericht bestätigt Urteil gegen Rotenburger AfD-Chefin


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