Während das Bundesverfassungsgericht noch über den Fall beriet, wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Dass Behörden ein Verfahren am obersten Gericht missachten, sei beunruhigend, meint Gigi Deppe. Es kommt am Bundesverfassungsgericht häufiger vor, dass Fälle sehr schnell entschieden werden müssen. Gerade bei Abschiebungen und Auslieferungen gehen die Anträge oft in letzter Minute ein. (…) Solche Beratungen unter Zeitdruck sind für die Richterinnen oder Richter am Bundesverfassungsgericht kein Vergnügen. Noch weniger Vergnügen empfinden sie aber sicherlich, wenn die deutschen Behörden einfach missachten, was gerade beim obersten Gericht beraten wird. Zeitdruck bestand ganz sicher nicht. Das Mitglied einer mutmaßlich linksextremistischen Gruppe, Maja T., saß in deutscher Haft. Die Behörden hätte ohne weiteres noch ein, zwei Tage abwarten können, wie die Entscheidung aus Karlsruhe ausfällt. Schon der Anwalt hatte nachts gegen drei Uhr die Beamten im Gefängnis darauf aufmerksam gemacht, dass er noch einen Eilantrag beim Verfassungsgericht stellen würde. Um 8.30 Uhr hatte das Verfassungsgericht selbst in Berlin Bescheid gegeben, dass es noch berät, dass also noch mit der Auslieferung zu warten sei. Trotzdem ging alles weiter wie geplant. (…) Der Vorgang ist beunruhigend, weil er belegt, dass es doch Behörden in Deutschland gibt, die rechtsstaatliche Vorgänge missachten. Ohne Not wurde hier jemand in einer Nacht- und Nebelaktion außer Landes gebracht – eine non-binäre Person, die als solche in ungarischen Gefängnissen gefährdeter ist als andere.Aber ganz unabhängig vom konkreten Fall: Wir können einpacken, wenn es Schule macht, dass Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zu beachten sind.
via tagesschau: Auslieferung trotz BVerfG-Verbots Ein beunruhigender Vorgang
siehe auch: NACH ANGRIFFEN IN BUDAPEST – Auslieferung mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn untersagt – aber zu spät – #FreeMaja Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Auslieferung einer 23-jährigen, mutmaßlich linksextremistischen Person nach Ungarn untersagt. Jedoch hatte die Auslieferung zu dem Zeitpunkt bereits stattgefunden. Die Generalstaatsanwaltschaft soll laut Gericht in Karlsruhe frühzeitig über eine anstehende Entscheidung zur Zulässigkeit der Auslieferung informiert worden sein. Das Bundesverfassungsgericht untersagt am Freitag die Auslieferung der mutmaßlich linksextremistischen Person Maja T. nach Ungarn – da war die Auslieferung aber schon passiert. Nach ARD-Recherchen war die zuständige Generalstaatsanwaltschaft frühzeitig über einen anstehenden Gerichtsentscheid zur Auslieferung informiert.