Neo-Nazi who wanted to ‘kill all Jews and Muslims’ tried to behead barber with an axe – #terror

Alina Burns, 19, attacked Mohammed Mahmoodi, 27, with the weapon as he stood outside the shop in Bedminster, Bristol, in August last year. A neo-Nazi obsessed teenager has been jailed for more than 15 years after attempting to behead a Kurdish barber with an axe. Alina Burns, 19, launched the brutal attack on Mohammed Mahmoodi, 27, outside his shop in Bedminster, Bristol last August. Bristol Crown Court heard Burns was motivated by extreme neo-Nazi ideology and had established contact with far-right groups. Evidence presented included her telling a man on a dating app to “kill all Jews and Muslims,” alongside online searches for “Jihad, the Southport stabbings, Jewish supremacy and Nazi Germany.” Serena Gates KC, prosecuting, told the court: “The prosecution case is that the defendant had an extreme right-wing mindset and wanted Jews and Muslims to be killed and non-whites to flee or be expelled from the UK. “The day before the attack the defendant was watching videos of SS marches and sent an email called, ‘The dawn of civil war’.” At a previous hearing, Burns, of Lynton Road, Bristol, pleaded guilty to attempted murder and three charges of having an article with a blade or point – specifically an axe, a scalpel and two darts. She had denied a charge of engaging in conduct in preparation of terrorist acts, contrary to the Terrorism Act. The Crown argued that despite accepting the pleas, there remained a terrorist motivation to the attack, which was accepted by the judge, Mrs Justice Lambert.

via independent: Neo-Nazi who wanted to ‘kill all Jews and Muslims’ tried to behead barber with an axe

siehe auch: Neo-Nazi girl called herself ’embodiment of hell’ before axe attack on stranger Alina Burns, 18, has been sentenced to more than 15 years in prison after admitting attempting to murder Mohammed Mahmoodi in a horrifying axe attack outside a Bristol barber’s shop as he stood chatting to a friend. A teenage girl obsessed with Hitler has been sentenced to more than 15 years in prison after trying to behead a Kurdish barber who she had never met as he stood talking to a friend. Alina Burns, 18, had admitted attempting to murder barber Mohammed Mahmoodi, an Iranian Kurd, in a shocking attack outside a barbers in south Bristol. Bristol Crown Court heard Burns had been motivated by neo-Nazi extremism and had been in contact with far-right groups. CCTV from the barbers captured the moment 5ft 2ins Burns swung an axe at his neck before he ducked at the last minute, avoiding the worst of the blow. The teenager then tried to strike Mr Mahmoodi again before he managed to disarm her, but he was left with painful scratches to his neck and cheek.

Verfahren gegen AfD-Kreischef wegen SA-Parole eingestellt

Das Landgericht Fulda stellte das Verfahren gegen den 90-Jährigen ein. Er muss 1000 Euro an das Anne-Frank-Zentrum zahlen. HDas Landgericht Fulda hat am Mittwoch das Verfahren gegen einen 90-jährigen Bad Hersfelder eingestellt, der in seiner Funktion als Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Hersfeld-Rotenburg ein Essay auf der Website des Kreisverbands veröffentlicht hatte, in dem er sich kritisch mit der Verwendung der verbotenen SA-Parole „Alles für Deutschland“ auseinandergesetzt hat.

via hna: Verfahren gegen AfD-Kreischef wegen SA-Parole eingestellt

Neo-Nazi cult leader ‘Commander Butcher’ gets 15 years for online calls to violence that led to shooting – #terror #MMC

Neo-Nazi cult leader Michail Chkhikvishvili — whose propaganda inspired real-world bloodshed, including a deadly Nashville school shooting — was sentenced Wednesday to 15 years in prison by a New York federal judge who called his crimes “extraordinarily serious.” The 22-year-old Georgian national, known online as “Commander Butcher,” appeared gaunt and pale in green jail scrubs, fighting back tears as US District Judge Carol Bagley Amon handed down the sentence in Brooklyn Federal Court.  “The defendant is not being sentenced for his warped views,” Amon said. “He’s being sentenced for his calls to action.” Chkhikvishvili led the Maniac Murder Cult, or MKY, an international neo-Nazi extremist group that used Telegram and other encrypted platforms to recruit followers and encourage acts of racist violence, according to federal prosecutors.  He distributed bomb-making instructions, poison recipes and ‘The Hater’s Handbook,’ a manifesto praising Hitler, Timothy McVeigh and Satan while encouraging school shootings and attacks on minorities and Jews. Assistant US Attorney Andrew Reich urged the court to come down hard on Chkhikvishvili, telling the judge, “This is not a case about abstract rhetoric or internet trolling. This is about a systemic, deliberate solicitation of real-world violence.

via new york post: Neo-Nazi cult leader ‘Commander Butcher’ gets 15 years for online calls to violence that led to shooting

siehe auch: Georgian white supremacist leader sentenced to 15 years for hate crimes A Georgian national who led an international white supremacist extremist group was sentenced to 15 years in federal prison for soliciting hate crimes and distributing instructions for making bombs and ricin, Justice Department officials announced. Michail Chkhikvishvili, also known as “Commander Butcher,” was sentenced in federal court in Brooklyn by U.S. District Judge Carol Bagley Amon. Prosecutors identified Chkhikvishvili as a leader of Maniac Murder Cult — also known as “MKY” and “MMC” — a Neo-Nazi organization that promotes violence against racial minorities, Jewish communities and others the group labels “undesirables.” Chkhikvishvili was extradited from Moldova to the Eastern District of New York in May 2025 and pleaded guilty in November; Neo‑Nazi ‘Commander Butcher’ jailed over US Santa poison plot for Jewish children The neo-Nazi was described as the leader of the ‘Maniac Murder Cult’. A neo‑Nazi cult leader who plotted to have a recruit dress as Santa Claus and hand poisoned sweets to minority children has been jailed for 15 years. Michail Chkhikvishvili, 22 from Georgia, was the head of an Eastern European neo-Nazi group, known to his fellow members as ‘Commander Butcher’. The group, under his influence, planned to attack racial minorities in the US, according to The Mirror. Chkhikvishvili was jailed for 15 years by a federal judge in Brooklyn, New York, on Wednesday (May 13), having pleaded guilty to soliciting hate crimes and distributing information about making bombs and ricin, in November. (…) The neo-Nazi was described as being the leader of the ‘Maniac Murder Cult’ by prosecutors. His international extremist group followed an ideology promoting violence intended to trigger a racial and religious war, promoted through Telegram channels and outlined in the ‘Hater’s Handbook’. A Brooklyn court heard how the handbook appears to have inspired several real-life killings. One of these includes a shooting in Nashville, Tennessee, last year that killed a 16-year-old student. Shooter Solomon Henderson, 17, left behind a recording after the fatal incident at Nashville Antioch High School, attributing his crimes to the Maniac Murder Cult, which is based in Russia and Ukraine.

Heino siegt gegen AfD – Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

Die AfD Uckermark darf nicht mehr mit Heinos Namen werben. Dem Sänger reicht das aber nicht, er fordert nun Schadensersatz. In der Auseinandersetzung über eine Wahlkampagne mit dem Musiker Heino hat der AfD-Kreisverband Uckermark eine Verpflichtung zur Unterlassung mit Strafandrohung unterzeichnet. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin bestätigte diesen Sachverhalt auf Anfrage. Der Verband ist somit gebunden, derartige Werbemaßnahmen zukünftig nicht mehr durchzuführen. Sollte gegen die Abmachung verstoßen werden, wäre eine Vertragsstrafe zu entrichten. Die Causa ist für Heinos Management damit allerdings noch nicht beendet. Laut eigenen Aussagen wird zudem ein Recht auf Kompensation für den ideellen Schaden geltend gemacht, welcher der Marke des Künstlers zugefügt worden sei. Wahlkampf mit Heinos Namen durch AfD-Politiker Rechtliche Schritte wurden von Heino gegen die Wahlkampagne eingeleitet, nachdem Felix Teichner von der AfD im Vorfeld der Landratswahl in der Uckermark im April auf Social Media postete: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Die Publikation, auf der der Politiker mit dunkler Sonnenbrille zu sehen war, ist infolge der juristischen Intervention von Heino entfernt worden. (…) Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Künstler und der AfD in der Uckermark könnte ungeachtet der Erklärung eine Fortsetzung finden. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Manager Werner, dass man aktuell untersuche, welcher ideelle Schaden für Heino sowie seine Marke durch die Wahlparole verursacht wurde

via ksta: Heino siegt gegen AfD Nach Unterlassungserklärung droht nun Klage auf Schadenersatz

siehe auch: Nach AfD-Post: Heino lässt Schaden prüfen Nach Wahlwerbung mit Heino gibt die AfD Uckermark eine Unterlassungserklärung ab. Doch der Rechtsstreit mit dem Schlagerstar könnte weitergehen. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark nach Gerichtsangaben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Doch das Heino-Management sieht nach eigenen Angaben auch Anspruch auf einen Ersatz des immateriellen Schadens an der Marke des Volksmusikstars. Eine Sprecherin des Landgerichts Neuruppin teilte auf Nachfrage mit, der AfD-Kreisverband habe außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung eine Strafzahlung fällig wird. (…) Heino-Manager Werner sagte der Deutschen Presse-Agentur, es werde nun geprüft, welcher immaterielle Schaden Heino und der international anerkannten Marke durch den Wahlslogan entstanden sei. Ein gerichtlich anerkannter Sachverständiger sei beauftragt, die Höhe des Schadens zu bewerten. Dann werde bei einem Gericht voraussichtlich in Österreich geklagt, sagte Werner. „Wir wollen damit ein Zeichen setzen: So geht’s nicht.“

OLG Frankfurt – Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

“Nius” hat es laut dem Frankfurter Oberlandesgericht mit seiner herabwürdigenden Berichterstattung über eine trans Frau zu weit getrieben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem am 30. April verkündeten Urteil die Berufung des rechtspopulistischen Onlinemediums “Nius” gegen eine Verurteilung wegen einer transfeindlichen Äußerung zurückgewiesen. Das teilte die TIN-Rechtshilfe, die Klägerin Monica Weiß (Pseudonym) unterstützt, am Mittwoch mit. Hintergrund ist ein Urteil vom August 2025, als das Landgericht Frankfurt der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen hatte (queer.de berichtete). Das Gericht untersagte damals dem Onlineportal, die trans Klägerin als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu veröffentlichen. “Nius” verletzte Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Klägerin Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts steht noch aus. Das Berufungsgericht führte laut der TIN-Rechtshilfe in der mündlichen Verhandlung als Beispiel für viele Äußerungen an, dass es sich bei der Aussage, “der Mann, der behauptet eine Frau zu sein”, um eine Tatsachenbehauptung handelt, die unverhältnismäßig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingreife, weil es dieser ihre rechtlich anerkannte geschlechtliche Identität als Frau abspricht. Die Meinungs- sowie Pressefreiheit der Beklagten müsse hier auch aufgrund des herabwürdigenden Kontextes der zahlreichen Artikel zurücktreten. Im Rahmen der Abwägung hielt es auch die identifizierende Berichterstattung durch die Veröffentlichung des Klarnamens sowie von verpixelten Bildern von der Klägerin in sieben Artikeln für unzulässig. “Ich freue mich sehr, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtsprechung des Landgerichts folgt. Insbesondere, weil es anerkennt, dass meine (Persönlichkeits-)Rechte durch diese Berichterstattung massiv verletzt wurden”, erklärte die Klägerin. Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt auf meinem langen Weg, mich für meine Rechte als trans* Frau einzusetzen.” Ihre Anwältin Katrin Giere begrüßte das Urteil ebenfalls – und erklärte mit Blick auf “Nius”: “Das Portal hat sich offensichtlich nicht an journalistische Sorgfaltspflichten gehalten und der Klägerin ihr Geschlecht bewusst und vielfach abgesprochen. Besonders erfreulich ist, dass das Oberlandesgericht dem Landgericht folgt und der Klägerin im Sinne der Genugtuungs- und Präventionsfunktion eine Geldentschädigung zuspricht.” “Ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen” René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe bezeichnete das neue Urteil als “ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans Menschen in Deutschland”. “Wer über uns Bericht erstatten will, muss unsere Geschlechtsidentitäten respektieren und darf keine Hetze über uns verbreiten”, so Hornstein weiter

via queer: OLG Frankfurt Transphobie: “Nius” verliert erneut vor Gericht

Vorbestrafter Mann mit Fantasie-Kennzeichen unterwegs: Reichsbürger vor Gericht – #LockHimUp

Ein Gerichtsprozess vom Donnerstag gegen einen 68-jährigen Mann hatte neben der juristischen auch eine persönliche und sogar gesellschaftliche Relevanz. 2025 habe er mehrfach im südlichen Landkreis Neumarkt von seinem Kleintransporter mit einem „nicht für dieses Fahrzeug ausgegebenen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen und Plätzen Gebrauch gemacht“, so die Staatsanwältin. Sprich: Er war mit einem Fantasie-Kennzeichen unterwegs. Das Strafgesetzbuch droht dafür mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Beim Rangieren hatte er einen anderen PKW touchiert und dann Unfallflucht begangen. Den Rempler mit seiner Anhängerkupplung leugnete der Mann nicht, aber von Unfallflucht könne keine Rede sein. In Wahrheit habe er bei den umliegenden Häusern geläutet, um nach dem Eigentümer des beschädigten Wagens zu forschen. Als er wieder zu seinem Kleintransporter zurückkam, sei die Polizei schon dagewesen. Die hatte nämlich eine Zeugin gerufen, die sich allerdings an ihre Beobachtungen nicht mehr genau erinnern konnte. „Er ging in Richtung Stadtmauer, wo ich ihn nicht mehr sehen konnte“, hatte sie damals der Polizei zu Protokoll gegeben. Verteidigung schlägt eine Geldstrafe für den Angeklagten vor „Dass er sich nicht von der Unfallstelle entfernen wollte, sondern den Geschädigten gesucht hat, lässt sich in meinen Augen nicht widerlegen“, konstatierte Verteidiger Christopher Lihl und schlug vor, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Marcel Dumke folgte dieser Argumentation nicht und entschied nicht zuletzt wegen der langen Vorstrafenliste auf sechs Monate Freiheitsentzug und drei Monate ohne Führerschein.

via mittelbayerische: Vorbestrafter Mann mit Fantasie-Kennzeichen unterwegs: Reichsbürger vor Gericht

Widerspruch bereits eingelegt – Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

AfD-Politiker Julian Adrat muss es unterlassen, eine homophobe Äußerung über Bill Kaulitz zu verbreiten. Das hat das LG Hamburg entschieden, doch Adrat hat nun Widerspruch eingelegt. Ein Rechtsstreit zwischen Tokio-Hotel-Sänger und Moderator Bill Kaulitz und dem AfD-Politiker Julian Adrat geht weiter. Nachdem das Landgericht (LG) Hamburg Adrat untersagte, eine homophobe Äußerung zu verbreiten, legte dieser nun Widerspruch gegen die Eilentscheidung ein (Beschl. v. 28.04.2026, Az. 324 O 157/26). Der Spiegel berichtete ohne Nennung der konkret untersagten Äußerung zuerst über die einstweilige Verfügung. Es geht um die Äußerung “Es ist schon eine besondere Form des Widerwärtigen. Welche Frau kauft Shampoo, weil ein Popo-selfie-süchtiger, gepiercter Schwuler dafür wirbt? Ernsthaft – wie weit müsste die Gehirnwäsche fortgeschritten sein, dass sich ein Mann Rasierzeug kaufen würde, weil eine Undercut-geschorene Lesbe dafür wirbt?”. Das postete Adrat nämlich auf Instagram und Facebook und setzte ein Foto von einem Werbeplakat mit Bill Kaulitz für die Haarpflegeprodukte der Marke Syoss darunter. “Massive Abwertung” Bill Kaulitz steht laut Beschluss, der LTO vorliegt, ein Unterlassungsanspruch gegen Adrat aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu. Die Beiträge Adrats auf Facebook und Instagram verletzten Kaulitz in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Äußerung “beinhaltet eine massive Abwertung des Antragstellers, die sich an dessen sexueller Orientierung ausrichtet und den Antragsteller gezielt diffamiert”, heißt es im Beschluss. Laut LG beziehen die Leser der Postings die Einleitung mit “widerwärtig” nicht allein auf die im Bild dargestellte Werbung, sondern auch auf die im weiteren Verlauf geschilderte Sexualität von Kaulitz.  Dieser Eingriff sei auch rechtswidrig. Die Meinungsfreiheit Adrats aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sei betroffen, diese müsse aber hinter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kaulitz zurückstehen (…) “Je weiter sich der Gehalt einer Äußerung von dem Gegenstand der Kritik entfernt und sich ohne Bezug auf diesen auf die bloße Herabsetzung der Person des Kritisierten fokussiert”, desto geringer wiege die Meinungsfreiheit im Vergleich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht

via lto: Widerspruch bereits eingelegt Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

siehe auch: Bill Kaulitz legt sich mit der AfD an. »Wenn ihr so was postet, dann bekommt ihr öfters Post von mir«: Wegen eines homophoben Posts ging Popstar Bill Kaulitz juristisch gegen einen Berliner AfD-Politiker vor. Und hatte Erfolg. Das Thema ist den Kaulitz-Brüdern kaum drei Minuten wert. Fast beiläufig erzählen sie in ihrem Podcast »Kaulitz Hills« , wie Bill Kaulitz wegen eines diffamierenden Posts auf der Plattform X gegen einen Berliner AfD-Politiker vorging. »Wenn ihr so was postet, dann bekommt ihr öfters Post von mir«, sagt der Popstar Kaulitz noch. Dann geht es weiter im Programm. Weit weniger gelassen blieb der Mann, der die Post von Kaulitz’ Anwälten bekommen hatte: der Berliner AfD-Politiker Julian Adrat. Die Meinungsfreiheit sei in »großer Gefahr! Inakzeptabel!«, schrieb er auf X. Rechte Blogs sprangen Adrat bei.