Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler ist vor dem Amtsgericht Passau unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Stadler will es nicht hinnehmen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Er kündigte Rechtsmittel an. Der Politiker hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichtes eingelegt, weswegen es nun zu der Verhandlung kam. In dem Strafbefehl wird Stadler dem Gericht zufolge unter anderem Gewaltdarstellung mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Volksverhetzung und unberechtigte Verbreitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten vorgeworfen.

via pnp: Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

siehe auch: Amtsgericht verurteilt AfD-Politiker Stadler zu Geldstrafe Drei Beiträge in sozialen Netzwerken kommen den Landtagsabgeordneten Ralf Stadler (AfD) wohl teuer zu stehen. Das Amtsgericht Passau verurteilte ihn unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe. Er will das Urteil anfechten. Das Amtsgericht Passau hat heute den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler zu einer Geldstrafe von über 26.000 Euro verurteilt. Es ging um Verletzung von Persönlichkeitsrechten, das Verbreiten einer Gewaltdarstellung und Volksverhetzung in den sozialen Medien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stadler und sein Verteidiger kritisierten das Urteil und kündigten Rechtsmittel an. Zur Verhandlung standen drei Fälle aus den letzten Jahren: Zum einen ein Video über die Hinrichtung russischer Soldaten, mit dem sich Stadler gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach. Zum anderen ein mit dem Handy gedrehter Clip, in dem sich der AfD-Politiker in Wort und Bildtexten über Asylbewerber beschwerte, die in Moosburg (Lkr. Freising) durch das Blockieren einer Waggontür die Weiterfahrt eines Zuges um einige Minuten verzögerten. In den Bildtexten waren hier Worte wie “Pack” oder “Messerstecher” zu lesen. Im dritten Fall postete der 61-Jährige den Bescheid des Landratsamtes Uckermark weiter, auf dem die Sozialleistungen an eine ukrainische Flüchtlingsfamilie genau aufgelistet und dazu die Namen und die Adresse der Familienmitglieder zu lesen waren. “Bitte weiterleiten! Ganz Deutschland muss diese Dokumente sehen”, schrieb Stadler in dem Post, außerdem die Bezeichnung “Edelasylanten”. Alle drei Veröffentlichungen lösten zahlreiche Kommentare mit hetzerischen Inhalten aus. Richterin: Das zulässige Maß überschritten Die Richterin am Amtsgericht Passau sah die im Raum stehenden Straftatbestände weitgehend erfüllt und verurteilte den AfD-Politiker zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro (160 Tagessätzen zu jeweils 165 Euro). Die Meinungsfreiheit decke vieles ab, hieß es in der Urteilsbegründung, in den vorliegenden Fällen seien allerdings Grenzen überschritten worden. “Hier gehe es nicht mehr nur um Meinungsfreiheit, sondern darum, dass die Wahl der Mittel das zulässige Maß überschritten hat.” Ähnlich hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer argumentiert. Man hätte es anders machen können. Stadlers Veröffentlichungen seien geeignet gewesen, Stimmung gegen Flüchtlinge zu schüren und Hass zu steuern, so der Staatsanwalt, ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München. Stadlers Verteidiger argumentierte mehrmals mit dem Satz “Don’t kill the Messenger” und forderte Freispruch für seinen Mandanten.


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