Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Revisionsverhandlung im Fall des verurteilten Ex-NPD-Funktionärs aus dem Landkreis Bautzen stattgefunden. Der Mann war im vergangenen Jahr durch das Landgericht Görlitz wegen Vergewaltigung seiner Stieftochter zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH gab dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft statt. Diese wollte eine zusätzliche Sicherungsverwahrung für den Angeklagten durchsetzen. Darüber muss nun das Landgericht erneut entscheiden, wie ein Gerichtssprecher MDR SACHSEN mitteilte. Die Revision der Verteidigung, die die Höhe des Strafmaßes betraf, wies der BGH hingegen ab. Laut Gerichtssprecher habe man lediglich “geringfügige Änderungen” am Urteil des Landgerichts vorgenommen. Strafmaß und Schuldspruch blieben davon unberührt. Eine vollständige Urteilsbegründung steht noch aus. 25-fache Vergewaltigung Die Richter in Görlitz sahen es laut ursprünglicher Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der damals 40-Jährige sich wegen Vergewaltigung in 25 Fällen, sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in 34 Fällen, Betruges in 233 Fällen sowie wegen des Erstellens kinderpornografischer Inhalte strafbar gemacht habe. Angeklagter und Staatsanwaltschaft legten Revison ein Gegen das Urteil des Landgerichtes Görlitz hatten der Angeklagte sowie auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Wie ein Gerichtssprecher damals mitteilte, halte die Verteidigung die verhängte Haftstrafe für zu hoch und erhoffe sich von der Revision ein milderes Urteil. Die Staatsanwaltschaft wolle dagegen eine zusätzliche Sicherungsverwahrung durchsetzen, da sie den Mann weiterhin als eine Gefahr für die Allgemeinheit ansehe.

via mdr: Prozess gegen Ex-NPD-Funktionär aus dem Landkreis Bautzen: BGH bestätigt Urteil


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