#ERMITTLUNG “#FeuerkriegDivision”: Rechtsextremer mit #Anschlagsplänen enthaftet – #terror #fkd

Das Wiener Landesgericht setzte einen 20-Jährigen gegen Gelöbnis auf freien Fuß. Er war von Chats belastet gewesen und hatte Waffen, Gasmasken und NS-Devotionalien gehortet. Seit kurz vor Weihnachten ist ein mutmaßliches Mitglied der “Feuerkrieg Division” – einer mittlerweile zerschlagenen rechtsextremen Chatgruppe, die in geheimen Internetforen Anschlagspläne erörterte – in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft gesessen. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den 20-Jährigen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, Verhetzung, krimineller Vereinigung und Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen. Nun wurde er enthaftet. Wie der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Christoph Zonsics-Kral am Freitag auf APA-Anfrage mitteilte, wurde der Mann am vergangenen Mittwoch gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt. Er leistete das Gelöbnis, sich zukünftig nicht mehr extremistisch zu betätigen und sich von einschlägigen Kreisen fernzuhalten. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet, und es wurde dem 20-Jährigen per Weisung aufgetragen, sich beim Verein Neustart dem Programm “Dialog statt Hass” zu unterziehen. “Entsprechende Bestätigungen hat er regelmäßig vorzulegen”, sagte Zonsics-Kral. Der Gerichtsbeschluss ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann dagegen binnen 14 Tagen Beschwerde erheben, mit der sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien befassen müsste. Der 20-Jährige gilt spätestens seit der Auswertung von auf seinem Handy sichergestellten Chats als brandgefährlich. “Soll ich mit den dreckigen Muslimen beten oder mich unter die Juden mischen, wenn sie eines ihrer Treffen abhalten, und ihm eine explosive Wendung geben?”, fragte er etwa einen seiner Chatpartner. Er stand auch in Kontakt zu jenem Attentäter, der im Oktober 2022 zwei junge Männer vor einem LGBTIQ-Lokal in Bratislava mit einer Schusswaffe tötete. Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2023 hatte man bei dem 20-Jährigen ein Waffenarsenal, Gasmasken und NS-Devotionalien sichergestellt

via standard: ERMITTLUNG “Feuerkrieg Division”: Rechtsextremer mit Anschlagsplänen enthaftet

Juristisches Urteil „als wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus“ – Die Stadt Dortmund hindert ein bekanntes Neonazi-Ratsmitglied an einer Auslandsreise – #KickHimOut

Klatsche für Ratsmitglied Matthias Deyda: Wegen seiner geplanten Teilnahme an einer rechtsextremen Veranstaltung in Budapest (Ungarn) hat die Stadt Dortmund den Staatsschutz-bekannten Neonazi-Politiker an der Ausreise nach Ungarn gehindert. Die erlassene Ordnungsverfügung beschränkt kurzfristig seinen Reisepass und Personalausweis. Mit diesem Schritt grenzt die Stadt Dortmund die Reisefreiheit (…) In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag, 6. Februar 2024, dass konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wäre, wenn der Dortmunder an der Veranstaltung in Ungarn – insbesondere als Redner – teilnimmt. Der Antrag ist dementsprechend in erster Instanz abgelehnt worden. des Mitglieds von „Die Heimat“ – dem Zusammenschluss von „Die Rechte“ und NPD – ein und untersagt ihm die Reise zu einem internationalen Vernetzungstreffen im europäischen Ausland. Dortmunder Bürger ist dem Staatschutz und der Polizei Dortmund hinlänglich bekannt Der Dortmunder beabsichtigte, am Sonntag (11. Februar 2024) erneut am „Tag der Ehre“ in Budapest teilzunehmen. Seit 1997 findet die Veranstaltung jährlich an diesem Datum statt. Dabei versammeln sich nach Erkenntnissen der Polizei und des Verfassungsschutzes Rechtsextremisten aus ganz Europa zum Aufmarsch.

via nordstadtblogger: Juristisches Urteil „als wichtiges Zeichen gegen Rechtsextremismus“ Die Stadt Dortmund hindert ein bekanntes Neonazi-Ratsmitglied an einer Auslandsreise

Erstinstanzliches Gericht sagt: SVP-Politiker Andreas Glarner darf als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden

Der Aargauer Nationalrat, der bei der SVP für das Dossier Zuwanderung und Migration verantwortlich ist, will das Urteil anfechten. (…) Ein Tweet war auch der Anlass für eine bemerkenswerte Verhandlung, die am Mittwoch vor Bezirksgericht Bremgarten stattfand. Abgesetzt wurde dieser allerdings nicht von Glarner selbst, sondern vom bekannten Journalisten Hans-Jürgen (Hansi) Voigt. Der Medienunternehmer hatte Glarner im Dezember 2022 auf Twitter (heute X) als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet. Auf Anzeige von Glarner hatte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Voigt im Juni 2023 zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken verurteilt. Nicht in seiner Ehre als Mensch verletzt Gegen diesen Strafbefehl erhob Voigt Beschwerde, so dass der Fall gerichtlich beurteilt werden musste. Gemäss mehreren Medienberichten waren sowohl Voigt als auch Glarner anwesend – letzterer allerdings ohne anwaltschaftliche Vertretung. Das Gericht sprach Voigt nun frei. Laut der schriftlichen Zusammenfassung der mündlichen Urteilsbegründung greife der strafrechtliche Schutz im politischen Diskurs erst, wenn jemand nicht als Politiker, sondern in seiner Ehre als Mensch verletzt werde. «Das ist hier nicht der Fall.» Der Ausdruck Gaga-Rechtsextremist habe sich nicht auf die Ehre von Glarner als Mensch bezogen. Zudem müsse es erlaubt sein, jemandem eine politische Gesinnung zuzuschreiben, die zur öffentlichen Wahrnehmung seiner Person im politischen Umfeld passe. Der von Voigt gewählte Ausdruck beschreibe Glarner «in sachbezogener Weise, einerseits im Sinne der klassischen Verortung im politischen Spektrum», so das Gericht in der Zusammenfassung. Andererseits werde auch sein Politstil eingeordnet. Diese Einordnung sei Teil eines politischen Diskurses gewesen, auf welchen sich der Schutzbereich des Strafrechts grundsätzlich nicht erstreckt.

via nzz: Erstinstanzliches Gericht sagt: SVP-Politiker Andreas Glarner darf als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet werden

siehe auch: Streit um Tweet – Andreas Glarner muss sich «Gaga-Rechtsextremist» gefallen lassen. Der Journalist und Medienberater Hansi Voigt hat den Nationalrat und Aargauer SVP-Präsidenten Andreas Glarner in einem Tweet als «Gaga-Rechtsextremist» bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft forderte Voigt per Strafbefehl zu einer Busse und einer bedingten Geldstrafe auf. Er habe sich der Beschimpfung und der üblen Nachrede schuldig gemacht. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach Voigt nun frei. Die Bezeichnung sei strafrechtlich nicht zu beanstanden, heisst es in der Urteilsbegründung. «Extremist» bezeichne Glarner als Politiker und in seiner politischen Erscheinung, «rechts» verorte ihn im politischen Spektrum. Die Bezeichnung beziehe sich nicht auf seine Ehre als Mensch. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Glarner kündigte an, er werde das Urteil ans kantonale Obergericht weiterziehen.

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White Supremacist Gets 18 Years for Firebombing Church

Prosecutors alleged Aimenn Perry, who pled guilty to arson-related charges, attempted to burn down a church planning to host two drag events. Aimenn Penny has been sentenced to 18 years in prison, followed by three years of supervised release, for attempting to burn down a church that was planning to host two drag shows. The 20-year-old native of Alliance, Ohio, was arrested last year and charged with one count of violating the Church Arson Prevention Act, one count of using fire to commit a federal felony, one count of malicious use of explosive materials, and one count of possessing a destructive device. On October 23, Penny pleaded guilty to the church arson hate crime and using fire and explosives to commit a felony. Under sentencing guidelines, he could have potentially faced up to 20 years in prison for violating the church arson hate crime charge alone. On March 25, 2023, Penny made Molotov cocktails and drove to the Community Church of Chesterland in Chesterland, Ohio, according to court documents. Angered by the church’s plan to host two drag events the following weekend, Penny threw the Molotov cocktails at the church, hoping to burn it to the ground. The vandalism left scorch marks on the church’s door.  While Penny was being interviewed by the detectives from the FBI Cleveland Field Office, he said that he wanted to “protect children” from being exposed to drag and targeted the church after being angered by “Internet videos of news feeds and drag shows in France.” Prosecutors claimed that Penny is a member of White Lives Matter, an extremist group that allegedly espouses “racist, pro-Nazi, and homophobic views.”

via metroweekly: White Supremacist Gets 18 Years for Firebombing Church

Monatelanger Streit über AfD-Kandidaten – AfD scheitert mit Klage zur Landeszentrale für politische Bildung – #KickThemOut

Immer wieder scheitert die AfD mit Kandidaten für ein Gremium der Landeszentrale an den anderen Fraktionen im Landtag. Eine Klage dagegen wies der Verfassungsgerichtshof nun zurück. Seit Langem streitet die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag mit den anderen Fraktionen über die Besetzung eines Gremiums der Landeszentrale für politische Bildung. Immer wieder lassen die anderen Fraktionen einen von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten durchfallen. Mit einer Klage dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg ist die AfD jetzt aber gescheitert. Der Antrag der AfD-Fraktion werde zurückgewiesen, sagte Malte Graßhof, Präsident des Gerichts, am Montag in Stuttgart. Das Recht auf Gleichbehandlung gelte nicht für außerparlamentarische Gremien wie dem Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Dort würden primär keine parlamentarischen Aufgaben wahrgenommen, so die Richter. Auch die Beteiligung von Landtagsabgeordneten in einem außerparlamentarischen Gremium führe nicht dazu, dass dort auch innerparlamentarische Entscheidungen getroffen würden. Die Anträge der AfD-Landtagsfraktion seien teilweise unzulässig und unbegründet.

via swr: Monatelanger Streit über AfD-Kandidaten AfD scheitert mit Klage zur Landeszentrale für politische Bildung

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Von Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg – Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, CC0, Link

Verwaltungsgericht Köln – Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als gesichert rechtsextrem einstufen

Der Verfassungsschutz hält die Junge Alternative für eine gesichert rechtsextreme Bestrebung. Mit einer Klage dagegen sind JA und die AfD nun gescheitert. Die Gerichtsentscheidung kann aber noch angefochten werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom Montag entschieden, wie das Gericht nun mitteilte. Bei der in dem Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung lasse sich feststellen, »dass zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass es sich bei der JA um eine extremistische Bestrebung handelt«. Zur Begründung heißt es im Beschluss, die JA vertrete weiterhin »einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff«. Der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluss »ethnisch Fremder« sei eine zentrale politische Vorstellung der JA. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Hinzu komme bei der JA eine »fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindlichen Agitation«. Asylbewerber und Migranten würden »pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet.« Zudem agitiere die JA gegen das Demokratieprinzip und unterhalte Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der »Identitären Bewegung«.

via spiegel: Verwaltungsgericht Köln Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als gesichert rechtsextrem einstufen

siehe auch: VG Köln zu Junge Alternative Ver­fas­sungs­schutz darf AfD-Jugend als gesi­chert ext­re­mis­tisch ein­stufen. Der AfD-Nachwuchs mache Stimmung gegen das Demokratieprinzip und verstoße gegen die Menschenwürde. Das VG Köln lehnte einen Eilantrag der Jungen Alternative ab. Mit Folgen für die Diskussion um ein Verbotsverfahren? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln am Montag und lehnte damit einen Antrag der AfD und der Jungen Alternative (JA) auf vorläufigen Rechtsschutz ab (Beschl. v. 05.02.2024 – 13 L 1124/23). Bereits 2019 stufte das BfV die JA als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus ein. Eine dagegen gerichtete Klage der AfD und JA wies das VG Köln ab. Nach vier Jahren Beobachtung der Organisation gab das BfV im April 2023 bekannt, die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Auch gegen diese Entscheidung klagten die AfD und die JA und stellten einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. In seinem Beschluss vom Montag bestätigte das VG Köln nun vorläufig die Einschätzung des Verfassungsschutzes und lehnte den Eilantrag der AfD und JA ab. Das Gericht erklärt in seiner Pressemitteilung: “In der Sache handelt es sich bei der JA um eine gesichert extremistische Bestrebung.”

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Neun Monate #Haft wegen #Volksverhetzung für Blogger #AkifPirincci – #LockHimUp

Das Bonner Amtsgericht hat den Schriftsteller und Blogger Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 64-Jährige auf seiner Internetseite gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und die Würde anderer Menschen angegriffen hat. Mit dem Urteil ging der Richter deutlich über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklage hatte sieben Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Pirinçcis Anwalt, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte an, in Berufung zu gehen. Turbulente Wortgefechte und ein Befangenheitsantrag Ursprünglich war für das Verfahren ein Verhandlungstag angesetzt worden – es wurden derer drei. Nach turbulenten Wortgefechten hatte die Verteidigung den Richter zum Prozessauftakt im vergangenen Dezember wegen Befangenheit abgelehnt. Über diesen Antrag wurde auch am zweiten Verhandlungstag Anfang Januar nicht entschieden. Erst heute wurde bekannt, dass ein anderer Amtsrichter den Antrag als unbegründet abgelehnt hatte. Die auf Cyberkriminalität spezialisierten Staatsanwälte der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln hatten dem in der Türkei geborenen Pirinçci vorgeworfen, in seinem Blog “Der kleine Akif“ Feindseligkeit gegen Ausländer geschürt zu haben. (…) Der Richter hingegen würdigte den Blog Pirinçcis rechtlich als Volksverhetzung. Es seien gleich zwei Tatbestände erfüllt: der Angriff auf die Menschenwürde und das Aufstacheln zum Hass. Und da der Text die Menschenwürde angreife, sei er auch nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerungen Pirinçcis würden die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschreiten. Im Oktober 2021 war Akif Pirinçci vom Bonner Landgericht wegen Beleidigung der Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Da er wegen dieses Urteils unter laufender Bewährung stand, wird das heutige Urteil nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt

via wdr: Neun Monate Haft wegen Volksverhetzung für Blogger Akif Pirincci