Dorfenerin schickt Drohbrief mit #Reichsbürger-Rhetorik an – #LockHerUp

Bei diesem Schreiben ist ordentlich etwas daneben gegangen: Eine 51-jährige deutsche Hausfrau aus Dorfen wollte im vergangenen Jahr ihren Ärger über einen ihrer Meinung nach zu hoch angesetzten Grundsteuerbescheid ausdrücken. Herausgekommen ist dabei ein Drohbrief an Dorfens damaligen Bürgermeister Heinz Grundner, dessen Wortwahl nach der Reichsbürger-Szene klang. Wegen versuchter Nötigung musste sie sich vor dem Amtsgericht Erding nun verantworten – und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem sieben Seiten langen Brief, den Richter Thomas Bauer in der Verhandlung verlas, forderte die Frau den Bürgermeister in einer skurrilen Rhetorik dazu auf, persönlich für den zu hohen Betrag aufzukommen. Dabei sprach die Angeklagte auch von „Besatzungsrecht“, „unrechtmäßig erhobenen Steuern“ oder von „geraubten Geldern der Bürger“. Das Wort „Staat“ setzte sie immer wieder in Anführungsstriche und stellte die Existenz der BRD infrage: Deutschland sei kein souveräner Staat, sondern ein Wirtschaftszusammenschluss und ein Treuhandverwalter der Alliierten. Grundner ließ sich von dem Brief nicht beeindrucken und gab ihn ans Landratsamt weiter. „Das Schreiben war schlecht formuliert“, meinte die 51-Jährige vor Gericht. Die Verlesung der sieben Seiten war ihr sichtlich unangenehm. „Das habe ich dann auch gemerkt und es tut mir leid.“ Sie habe sich bereits entschuldigt. Den Brief habe sie sich aus dem Internet zusammengestellt. Heute würde so etwas nicht noch einmal passieren, sagte sie und versicherte, nicht der Reichsbürgerbewegung anzugehören.

via nerkur: Dorfenerin schickt Drohbrief mit Reichsbürger-Rhetorik an

England: Jihadi Nazi paedophile teenager jailed #terror

An army cadet who threatened to “ruin prom” and had bomb-making videos and a terrorist manual has been jailed for four years and six months for terrorism, stalking offences and for making indecent images of children. Dihan Rahman, 19, was driven by extremist ideologies and had incel, misogynistic, pro-ISIS and extreme right-wing material. He was the administrator of the far-right wing Strumjäger Group on encrypted messaging app Telegram and had frequently expressed antisemitic views, including to one of his victims who had Jewish ancestry. Rahman’s actions began after he moved school, was romantically rejected by a girl, and began his misogynistic campaign against women. He would go on to stalk the girl who rejected him and her friend, doxxing their details to encourage harassment online. He would visit locations he knew they would be and tried to discover their locations from others. After he posted pictures on social media – tagged to the location of the school prom – of a WW2 German Soldier holding a gun and saying he was “going to ruin prom”, the event was forced into moving for security reasons. There is no evidence to suggest he planned or considered an attack; however extra security was added to the prom once the venue had changed.  When the girls reported his behaviour to the school, Rahman’s phone was confiscated by a teacher, who saw images of him dressed in army uniform with the words “kill yourself” and another of him in a headscarf with the caption “who’s in for a Valentines school shooting”.  Alongside these there were images of Hitler, Sadam Hussein, beheadings, dead bodies and violent images of women being hurt and strangled. A manifesto written by Rahman was also found in his school bag. The school contacted the police, Rahman would go on to stalk the teacher who had found images and manifesto. (…) Bethan David, head of counter terrorism for the Crown Prosecution Service, said: “Dihan Rahman was driven by his extreme ideologies and misogynistic views.He was an administrator of an extreme far-right group that is known for its encouragement of violence, he had material containing pro-ISIS, far-right views and depicting violence against women.

via scottish legal: England: Jihadi Nazi paedophile teenager jailed

Bill Kaulitz legt sich mit der AfD an

»Wenn ihr so was postet, dann bekommt ihr öfters Post von mir«: Wegen eines homophoben Posts ging Popstar Bill Kaulitz juristisch gegen einen Berliner AfD-Politiker vor. Und hatte Erfolg. Das Thema ist den Kaulitz-Brüdern kaum drei Minuten wert. Fast beiläufig erzählen sie in ihrem Podcast »Kaulitz Hills« , wie Bill Kaulitz wegen eines diffamierenden Posts auf der Plattform X gegen einen Berliner AfD-Politiker vorging. »Wenn ihr so was postet, dann bekommt ihr öfters Post von mir«, sagt der Popstar Kaulitz noch. Dann geht es weiter im Programm. Weit weniger gelassen blieb der Mann, der die Post von Kaulitz’ Anwälten bekommen hatte: der Berliner AfD-Politiker Julian Adrat. Die Meinungsfreiheit sei in »großer Gefahr! Inakzeptabel!«, schrieb er auf X. Rechte Blogs sprangen Adrat bei. Worum geht es? Die beiden Kaulitz-Brüder wurden einst mit ihrer Band Tokio Hotel bekannt und leben heute in Los Angeles. Adrat hatte sich Mitte März auf X über eine Haarpflegewerbung von Bill Kaulitz lustig gemacht. In einem Post bezeichnete er die Werbung als »zivilisatorischen Totalschaden« und »unmittelbare Folge des sogenannten ›Feminismus‹«. In einem zweiten Post wurde er deutlich persönlicher und zog über Kaulitz’ Homosexualität her. Eine von Kaulitz beauftragte Rechtsanwaltskanzlei forderte Adrat wegen des zweiten Posts zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Als dieser ablehnte, beantragte die Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen Adrat, die das Landgericht Hamburg auch erließ. Die Äußerung des AfD-Politikers beinhalte eine »massive Abwertung des Antragstellers, die sich an dessen sexueller Orientierung ausrichtet und den Antragsteller gezielt diffamiert«, heißt es in dem Beschluss des Gerichts, der dem SPIEGEL vorliegt. Adrat wurde untersagt, seine Äußerung zu verbreiten. Bei einem Verstoß kann nun ein Ordnungsgeld fällig werden. Der AfD-Politiker löschte daraufhin den Post. Adrat ist schon länger für schwulenfeindliche Hasskommentare bekannt. Im Netz und in Podcasts zieht er über queere Personen her, verlangte unter anderem die Ausrottung von »Transgenderismus«. Für die Aussage wurde er 2024 zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. (…) Die juristische Auseinandersetzung zwischen Kaulitz und Adrat sorgte in rechten Kreisen für Aufregung. So berichtete Rechts-außen-Blogger Alexander Wallasch zunächst darüber. Wallasch gab die diffamierenden Äußerungen wieder und unterstellte Kaulitz Zensur. »Ein Prominenter, der seine queere Inszenierung jahrelang vermarktet, zieht plötzlich die Persönlichkeitsrechts-Karte, sobald Kritik von der ›falschen‹ Seite kommt«, urteilte Wallasch. Auch auf dem rechtspopulistischen Kanal »Tichy’s Einblick« wurde der Artikel veröffentlicht. Doch nun, gut einen Monat später, sind die Artikel auf den beiden rechten Blogs gelöscht, auch zugehörige Social-Media-Einträge auf X und Facebook sind nicht mehr auffindbar. Offenkundig sei das eine Reaktion auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, heißt es von Kaulitz’ Anwalt. Weder Adrat noch »Tichy’s Einblick« äußern sich auf SPIEGEL-Nachfrage. Lediglich Wallasch reagierte, Grammatikfehler und Höflichkeiten inklusive: »Macht es doch mit Eurem Fotzenblatt wie immer: Saugt Euch was aus den Finger.« (…) Kaulitz selbst gab sich in seiner Podcastfolge betont locker. »Ich mahne so was eigentlich gar nicht ab«, behauptete er, »aber da dachte ich halt, das ist so ein AfD-Vollidiot.« Der schreibe ausgerechnet als Politiker so freche Sachen, »dem kann man mal einen reinwürgen«.

via spiegel: Bill Kaulitz legt sich mit der AfD an

siehe auch: Bill Kaulitz über AfD-Klage: „Dann bekommt ihr Post von mir“. Nach queerfeindlichen Angriffen auf X handelte Kaulitz – und bekam vom Landgericht Hamburg recht. (…) Auslöser waren mehrere Beiträge auf X, in denen der Politiker zunächst eine Haarpflegekampagne des Tokio-Hotel-Sängers verspottete und anschließend persönliche Angriffe gegen dessen sexuelle Orientierung richtete. Kaulitz reagierte darauf mit juristischen Schritten. Das Landgericht Hamburg erließ schließlich eine einstweilige Verfügung gegen den AfD-Abgeordneten, der nicht weiter namentlich genannt wurde in der Podcastfolge. Nach Auffassung des Gerichts und laut Kaulitz zielten die Aussagen auf eine gezielte Herabwürdigung von Bill Kaulitz ab und überschritten die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung deutlich. Der betreffende Beitrag wurde inzwischen gelöscht; für den Fall weiterer Verstöße drohen Ordnungsgelder. Klare Haltung gegen Rechts Im Podcast machte Bill Kaulitz zudem deutlich, warum er in diesem Fall nicht schweigen wollte. Zwar gehe er gegen solche Online-Attacken angeblich normalerweise nicht konsequent vor, bei einem AfDler habe er jedoch bewusst reagieren wollen. Besonders deutlich wurde der Sänger mit Blick auf die politische Dimension der Äußerungen. Plus: Bereits in der Vergangenheit hatten die Twins ihre Fans dazu aufgerufen, wählen zu gehen und sich klar gegen den gesellschaftlichen Rechtsruck zu stellen.

Streit um 2,35 Millionen Euro : AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag

Die AfD erleidet vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage: Die Bundestagsverwaltung muss der Partei eine einbehaltene Spende in Millionenhöhe nicht zurückzahlen. In einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Spende im Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Die zuständige Kammer wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung ab. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung. Gegenstand des Streits waren Plakate, mit denen die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 als “bürgerliche Alternative” zu anderen Parteien empfohlen wurde. Finanziert worden sein soll die Kampagne vom Österreicher Gerhard Dingler, ein früherer Regionalpolitiker der Rechtsaußenpartei FPÖ

via zdf: Streit um 2,35 Millionen Euro : AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag

siehe auch: Dubiose Spende aus Österreich: AfD streitet vor Gericht um 2,3 Millionen Euro. Im Wahlkampf 2025 hat die AfD eine 2,3‑Millionen-Spende erhalten. Der Bundestag forderte das Geld wegen einer „Strohmann“-Konstellation zurück. Nun wird verhandelt. Die AfD steht am Donnerstag (7. Mai) in Berlin vor Gericht – die Partei fordert 2,3 Millionen Euro Spendengeld vom Bundestag zurück. Das Geld hatte die AfD unter Vorbehalt an den Bundestag überwiesen, weil dieser von einer nicht zulässigen Spende durch einen „Strohmann“ ausging. Nun fordert die Partei das Geld zurück. Die AfD geht von einer zulässigen Spende durch den ehemaligen österreichischen Politiker Gerhard Dingler aus. Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte die AfD eine Spende von 2.349.906,62 Euro vom ehemaligen FPÖ-Landesgeschäftsführer Dingler angenommen. Über die viel beachtete Spende berichteten damals mehrere deutsche Medien, unter anderem die Tagesschau. Das Geld sollte 6395 Plakate der AfD finanzieren, die die Partei als „bürgerliche Alternative“ zu anderen Parteien empfahl. Schon damals gab es Fragen über die wahre Identität des Spenders und die Herkunft des Geldes. Der Österreicher hat laut den Berichten keine ersichtlichen Beziehungen zur deutschen Bundespolitik oder der AfD. Dingler gab damals gegenüber der Tagesschau an, das Geld stamme aus seinem Privatvermögen. Er sorge sich um eine Eskalation des Ukraine-Kriegs, fehlende Sicherheit in Deutschland und falsche Energiepolitik. Daher habe er sich entschlossen, die AfD „trotz einiger Aussagen, mit denen ich nicht übereinstimme, mit einer Plakataktion zu unterstützen.“ Nach Angaben der Bundestagsverwaltung gibt es jedoch Hinweise, dass das Geld eigentlich vom deutschen Milliardär Henning Conle stammt. Sie habe den Hinweis bekommen, dass Dingler zuvor „eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist“.

Rechtsextremer Burschenschafter sticht auf AStA-Mitglied ein: Gericht sieht aber kein politisches Motiv

Erst „deutsch-national saufen“, dann zugestochen. Ein rechtsextremer Burschenschafter muss nach einem Messerangriff auf einen liberaleren Studenten mehrere Jahre in Haft. Matthias Weidemann machte nicht viele Worte. Gerade einmal 15 Minuten nahm sich der Vorsitzende Richter am Mainzer Landgericht Zeit, um das Urteil seiner Schwurgerichtskammer zu begründen: Für viereinhalb Jahre soll Florian K., ein extrem rechter Ex-Burschenschafter und Ex-Soldat aus dem hessischen Langen, ins Gefängnis, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der 26-Jährige hatte das Mitglied einer liberaleren Studentenverbindung in Bingen am Rhein mit seinem Klappmesser angegriffen und verletzt. „Mehr gibt es dazu nicht zu sagen“, beendete Weidemann seine knappen Ausführungen. Doch das konnte man auch anders sehen. Zahlreiche Belege für die neonazistische und menschenverachtende Haltung des Angeklagten waren an den vier Verhandlungstagen zur Sprache gekommen. Der Richter verlor darüber kein Wort. Und er wollte auch bei der blutigen Tat vom Februar 2023, die damals nur durch Recherchen der Frankfurter Rundschau öffentlich bekannt geworden war, keinen politischen Hintergrund erkennen. Staatsanwalt: Täter war „angetrieben von seiner rechtsextremen Gesinnung“ Das hatte Staatsanwalt Thomas Kröger, der sechs Jahre Haft forderte, in seinem Plädoyer ganz anders bewertet: Florian K, sagte er, habe „enthemmt durch Alkohol und angetrieben von seiner rechtsextremen Gesinnung“ zugestochen. Zusammen mit einem anderen Korporierten war der Angeklagte in jener Nacht durch Bingen gezogen, um „deutsch-national zu saufen“, wie er erklärt haben soll. Am Ende landeten Florian K., der als freiwillig Wehrdienstleistender seine Bundeswehr-Uniform trug, und sein Begleiter beim „Technischen Ruderverein Rhenania“ – einer Farben tragenden, aber gemischtgeschlechtlichen Verbindung. Der Angeklagte dagegen war damals noch Mitglied der Marburger „Burschenschaft Rheinfranken“, einem extrem rechten Männerbund, der dem offen völkischen Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ angehört und mittlerweile auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Erst ein paar Monate nach der Tat trat er aus, um seinem Ausschluss zuvorzukommen. Beim Saufen erfuhr Florian K. dann, dass sich sein Gastgeber von der „Rhenania“ im AStA der TH Bingen engagiert. Er ging aufs Klo, kam zurück und stach dem 23-Jährigen unvermittelt in die Brust – mit den Worten: „Der hat uns verraten.“ Die zumeist eher linken Studierendenvertretungen sind rechten Burschenschaftern verhasst. Richter Weidemann befand indes: „Aus konservativer Sicht mag ein AStA mit politisch anders orientierten Leuten besetzt sein.“ Das habe aber für die Tat keine Rolle gespielt. Was Florian K. stattdessen derart in Rage versetzt hat, dass er töten wollte, erklärte der Strafkammervorsitzende nicht. Im Prozess waren politische Meinungsverschiedenheiten über Homosexualität, Gendersprache oder Transpersonen erwähnt worden. Außerdem hatte der Angeklagte Unmut bei seinem späteren Opfer ausgelöst, weil er das NS-Propagandalied „Bomben auf Engelland“ abspielte. Auch darüber sagte Weidemann in der Urteilsbegründung nichts.

via fr: Rechtsextremer Burschenschafter sticht auf AStA-Mitglied ein: Gericht sieht aber kein politisches Motiv

VORWÜRFE WEGEN UNTERSCHLAGUNG: AFD-STADTRÄTIN KOMMT GLIMPFLICH DAVON

Am Ende kam sie ohne Strafe davon. Die sächsische Justiz stellte das Verfahren gegen AfD-Stadträtin Daniela Walter (53) jetzt unerwartet ein. Der Staatsanwalt hatte der Ortsrätin aus Schönfeld-Weißig einst Unterschlagung in über 50 Fällen mit einem Schaden von fast 2000 Euro vorgeworfen. Daniela Walter, einst in der CDU, war bis 2021 Ortsvorsteherin im Schönfelder Hochland (rund 13.000 Einwohner). Zu ihren Aufgaben gehörte, betagten Anwohnern zu Jubiläen (runder Geburtstag, Goldene Hochzeit) Blumensträuße, kleine Geldgeschenke und Präsentkörbe zu überreichen. Doch dann beschwerte sich ein 80-jähriger, leer ausgegangen zu sein. Interne Prüfungen ergaben zwar Ungereimtheiten, doch Walter bestritt vehement, sich selbst Geld und Präsente eingesteckt zu haben. Die diesbezügliche Meldung ans Dresdner Ordnungsamt (damals CDU-geführt) verlief im Sand. Erst als ein ortsansässiger Polizist den Fall anzeigte, wurde offiziell ermittelt. Im Jahr 2021 saß Walter dann wegen Unterschlagung in über 50 Fällen auf der Anklagebank im Amtsgericht Dresden (…) Im Dezember 2021 wurde die Politikerin in 17 Fällen (Schaden 570 Euro) schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Dagegen legte Daniela Walter, die danach suspendiert wurde, aus der CDU aus- und in die AfD eintrat, Berufung am Landgericht ein. Dort lag der Fall. Jahrelang. Denn auch im Landgericht gilt: Haftsachen haben Vorrang. Die Zeit arbeitete also für Daniela Walter. Erinnerungen der Betroffenen verblassen, mancher “Jubilar” von damals ist bereits verstorben. Der lange Zeitablauf und die überlange Verfahrensdauer sorgten nun dafür, dass die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens zustimmte!

via tag24: VORWÜRFE WEGEN UNTERSCHLAGUNG: AFD-STADTRÄTIN KOMMT GLIMPFLICH DAVON

Sie eint der Schwulenhass: Junge Neonazis verbünden sich mit migrantischen Jugendlichen

In Brandenburg fingieren Jugendbanden über Datingapps Treffen mit schwulen Männern, um sie auszurauben und zu misshandeln. Experten warnen vor ungewöhnlichen Allianzen. Einem ihrer Opfer haben sie das Gesicht „zertrümmert“. Es ist der Richter des Landgerichts Frankfurt (Oder), der diese drastischen Worte in seiner Urteilsverkündung wählt, um deutlich zu machen, was die Jugendlichen und Heranwachsenden auf der Anklagebank vor ihm verschiedenen schwulen Männern in Brandenburg angetan haben. „Der wird nicht wieder. Da ist alles kaputtgegangen, was kaputtgehen konnte“, führt der Vorsitzende Sören Schrade aus. Selbst Freunde hätten den völlig entstellten Mann nach der Tat nicht mehr wiedererkannt. Am Mittwoch endete in Frankfurt (Oder) ein Gerichtsverfahren, das wegen des Alters der Angeklagten größtenteils hinter verschlossenen Türen stattgefunden hat. Sieben junge Männer, zwischen 16 und 20 Jahren, Deutsche, Syrer und Tschetschenen. Im Sommer 2025 soll die Jugendbande in fünf verschiedenen Fällen homosexuelle Männer über Dating-Apps in die Falle gelockt haben. Statt eines Dates erwartete die Opfer rohe Gewalt. Die Täter raubten die schwulen Männer nicht nur aus, sondern misshandelten und verhöhnten sie. So seien die Opfer verächtlich als „Schwuchtel“ beleidigt worden. In einigen Fällen seien die verängstigten Männer zum Tanzen aufgefordert worden. Die Bande filmte die Szenerie. Dann hagelte es Tritte und Schläge. Es sind Schilderungen, die weniger an die brandenburgische Provinz, als an Zustände in Putins Russland erinnern. Eine Masche, die man aus Russland kennt Schon vor Jahren gab es dort Berichte über sogenannte „Fake Dates“ als Mittel von homofeindlichen Gruppierungen, queere Menschen in eine Falle zu locken. Die Masche ist denkbar simpel: Die Täter erstellen über Dating-Apps gefälschte Profile, verabreden sich zu Treffen, um ihre Opfer schließlich zu quälen und zu erniedrigen. So wie zuletzt immer häufiger in Brandenburg. Die „Märkische Oderzeitung“ berichtet auf Basis einer Anfrage an die brandenburgische Generalstaatsanwaltschaft, dass es in fast allen märkischen Regionen Taten dieser Art gebe und die Gesamtzahl der Verfahren im niedrigen zweistelligen Bereich liege. Allein im Einzugsbereich der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) seien zwischen September 2024 und Februar dieses Jahres 22 Strafverfahren mit ebenso vielen Opfern eingeleitet worden, schreibt die Zeitung. Die 29 Beschuldigten seien allesamt Minderjährige oder Heranwachsende. (…) „Wir beobachten an einzelnen Orten in Ostbrandenburg ein für uns neues Phänomen, dass sich Jugendliche zusammentun, bei denen das auf den ersten Blick gar nicht passt, nämlich junge Neonazis und Jugendliche mit Migrationsgeschichte“, stellt auch Anne Brügmann vom Verband „Opferperspektive“ im Gespräch mit dem Tagesspiegel fest. Beim Thema Queerfeindlichkeit gebe es Schnittmengen bei den Jugendlichen, alle anderen „Widersprüche“ würden offenbar dafür „zurückgestellt“.

via tagesspiegel: Sie eint der Schwulenhass: Junge Neonazis verbünden sich mit migrantischen Jugendlichen