Die Landtagswahl in Niedersachsen im Jahr 2022 muss nicht wiederholt werden. Das hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg am Montag entschieden. Es ging um Vorwürfe zweier FDP-Mitglieder gegen die AfD. Sowohl in der sogenannten Kriegskasse der Partei als auch in der Art der Aufstellung der AfD-Landesliste sieht Niedersachsens Verfassungsgericht keine Wahlfehler. Nach Ansicht der Richter und Richterinnen ist der Landtag formell rechtmäßig gewählt worden. Der Staatsgerichtshof hat daher die Beschwerde der beiden Kläger zurückgewiesen. Vorwurf: Plätze auf AfD-Liste gekauft? Der ehemalige FDP-Landtagsabgeordnete Marco Genthe und Parteifreund Alexander Grafe hatten als Antragsteller beanstandet, dass es bei der AfD möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Unter anderem ging es dabei um den Vorwurf, dass Plätze auf der Kandidatenliste der Partei gekauft sein könnten. Der Staatsgerichtshof hat mit seinem am Montag verkündeten Urteil nun festgestellt, dass dafür die konkreten Beweise fehlten. Eine schwarze Kasse hat es laut Gericht zwar gegeben. Es gebe aber keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass sie von AfD-Politikern genutzt wurde, um sich einen Kandidatenstatus zu erkaufen, so der Staatsgerichtshof. Mit den Zahlungen sei weder die Wahlrechtsgleichheit der Kandidaten noch die Freiheit der Wahl verletzt worden.
Im Prozess gegen Impfgegner Reiner Fuellmich wegen mutmaßlicher Untreue ist dessen Hauptverteidigerin ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Sie soll Nachrichten von ihm weitervermittelt haben. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat eigenen Angaben zufolge einen Bußgeldbescheid gegen die Hauptverteidigerin von Reiner Fuellmich erlassen. Demnach wirft sie der Rechtsanwältin sogenannten “Verkehr mit Gefangenen” vor. Im Rahmen von Telefonaten soll die Verteidigerin in Absprache mit ihrem Mandanten verschiedene Erklärungen audiovisuell aufgezeichnet haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Diese Botschaften seien anschließend auf YouTube weiterverbreitet worden. Das stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei eigenen Angaben zufolge auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden: Demnach sind Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger nicht befugt, Nachrichten von einem in U-Haft sitzenden Mandanten entgegenzunehmen und hinauszubefördern – es sei denn, die Nachrichten dienen unmittelbar zur Vorbereitung der Verteidigung. Fuellmich sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Seine Anwältin soll laut Staatsanwaltschaft zwischen März und Juli elf solcher Ordnungswidrigkeiten begangen haben. Für jeden dieser Fälle wurde ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro beantragt. Die Anwältin müsste also 4.400 Euro zahlen. Sie habe innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Der Mediziner Walter Weber, Mitgründer der „Ärzte für Aufklärung“, stellte in der Corona-Pandemie bereitwillig Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus – ohne jede körperliche Untersuchung. Nach einem langen und zähen Prozess verurteilte das Hamburger Landgericht den 80-Jährigen jetzt zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe. Seine Fans feiern ihn als Helden. (…) Für 57 Fälle, in denen Weber ohne jegliche Untersuchung gesundheitliche Probleme durch das Masketragen bescheinigt hatte, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ lautet der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch. Weber ist eine Ikone der Querdenken-Bewegung. Er hat die „Ärzte für Aufklärung“ mitgegründet, die auf ihrer von ihm redaktionell verantworteten Internetseite bis heute die Gefährlichkeit des Corona-Virus leugnen und Verschwörungsmythen über Pandemie und Impfung verbreiten. Aber auch früher schon fiel er mit fragwürdigen Thesen auf. So richtete er seine Behandlung als Onkologe an der persönlichen Annahme aus, dass Krebs maßgeblich durch „psychosomatischen Stress“ und „ungelöste Konflikte“ verursacht werde. Dabei bezieht sich Weber unter anderem auf den antisemitischen Verschwörungsideologen Ryke Geerd Hamer (1935-2017), dessen pseudomedizinische „Germanische Neue Medizin“ mehrere hundert Menschen das Leben gekostet haben soll. Auch mit einem Attest hatte Weber schon einmal für Schlagzeilen gesorgt: Im Jahr 2000 sprang er einer Rentnerin zur Seite, die wegen einer rassistischen Beleidigung angeklagt war. Er bescheinigte der Frau kurzerhand, in Gegenwart von Schwarzen „Angstzustände“ zu bekommen
Patrick Macdonald, once known as Dark Foreigner, continued creating art for neo-Nazi movements after the Atomwaffen Division disbanded. It was so quick that anyone could have been forgiven for missing it. In the final moments of court on Monday, Crown Prosecutor Katherine Legault read from the defendant Patrick Macdonald’s cover letters to two prospective employers. In one, the accused propagandist for the terror designated Atomwaffen Division addressed the letter to the white nationalist livestream Red Ice. He wrote that his graphic design work was “cutting edge” and that he could handle animating and creating graphics for the frequent programs. The second letter, to an unidentified individual, was much of the same, until Legault reached the end, reading out a social media account that Macdonald attached to the letter: Raven Atelier. In a few words, the Crown confirmed that Dark Foreigner continued his artistic pursuits after the Atomwaffen Division, leaving behind the low-res, blood-splattered portraits of serial killers and Nazi Germany figureheads for 3D sculpting and an attempt at monetizing his abilities producing propaganda for far-right nationalist movements. Raven Atelier is a small social media art channel run by a man who used the online pseudonym Vransith on the encrypted application Telegram. The channel frequently posted content and new designs since its creation on April 18, 2021. Self-dubbed as a “Nationalist Design Studio,” the first content was posted in May 2021, with a message credited to Vransith, as does all the content created by Raven Atelier. (…) Some of the early artwork was reposted by the NSBM record label Militant Zone, based out of Kyiv, Ukraine. Small by conventional standards, Militant Zone hosts some of the most infamous names in neo-Nazi metal music, including groups like М8Л8ТХ, Sunwheel, and Whrwlf. On his channel, Vransith claimed to have created the artwork for the video release of the Militant Zone concert video and helped with editing. The Canadian Anti-Hate Network contacted Militant Zone for confirmation, though the end of the concert footage credits Raven Atelier for video editing. (…) Prosecutors brought out several RCMP and Ontario Provincial Police experts and officers who found digital metadata and items in Macdonald’s residence they say link him to three propaganda videos produced for the Atomwaffen Division. (…) Atomwaffen was listed as a terrorist entity by the Government of Canada in 2021, but the charges relate to videos produced in 2019. As a result, the Crown must also prove that the organization was a terrorist entity at the time of the videos’ production and release. (…) Two other alleged former members of the Atomwaffen Division, Kristoffer Nippak and Matthew Althorpe are awaiting trial on terrorism charges of their own. According to the RCMP, Althorpe and Nippak from Ontario are alleged to have participated in the creation of videos for the Atomwaffen Division (AWD). Nippak is facing additional charges related to the creation of a series of manifestos and terrorism manuals for the Terrorgram Collective.
Im Frühjahr 2024 werden Leichenteile des Flüchtlings Mahdi Ben Nasr aus dem Rhein gefischt. Zunächst vermuten die Ermittler die Täter im Milieu des Tunesiers. Doch dann nimmt der Fall eine überraschende Wendung. Was geht in jemandem vor, der ein Verbrechen verübt hat und noch frei herumläuft? Bei Patrick E. weiß man, dass er sich den geselligen Weihnachtsabend im vergangenen Jahr nicht nehmen ließ. In großer Gruppe war die Familie zusammengekommen, seine drei erwachsenen Kinder, die Schwiegertochter aus Portugal, die Nachbarsfreunde, insgesamt 21 Personen. Sie hatten für ein paar Tage eine Hütte im Hotzenwald gemietet. (…) Am 4. Januar 2024 fährt eine Polizeistreife zum Hotzenwald, am südlichsten Ende des Schwarzwaldes, kurz vor der Schweizer Grenze. Oberhalb der Gemeinde Rickenbach, neben der Ferienhütte, steht ein zweistöckiges Wohnhaus. Ein Mitarbeiter der Gemeinde hatte die Polizei gerufen, die Eingangstür sei zersprungen, die Fensterscheibe der Wohnung eines Flüchtlings namens Mahdi Ben Nasr eingeschlagen, etwas stimme nicht. Und tatsächlich, die Polizisten sehen eine Blutlache, fast einen Quadratmeter groß, direkt neben dem Bett des Flüchtlings. Mahdi Ben Nasrs Geldbeutel und seine Papiere, eine Duldung, sind da, sein Handy liegt im Blut. Er selbst ist weg. Die Polizisten notieren: “Strafantrag wegen Sachbeschädigung” und “Vermisstenfall”. (…) 2017 zieht Mahdi Ben Nasr seinen Asylantrag zurück. In einem Protokoll hält das Bundesamt für Migration diese Aussage fest: “Ich möchte hier kein Asyl. Das hat mir nur Probleme eingebracht.” Weise man ihn aus, werde er “in 100 Jahren nicht zurückkommen”. Doch er wird nicht ausgewiesen. Aber das Land verlässt er auch nicht. Wegen seiner Lüge, er sei Algerier, wissen die Behörden nicht, wohin mit ihm. Als er aus dem Gefängnis kommt, weisen sie ihm die Unterkunft im Hotzenwald zu. Ein Mitarbeiter der Gemeinde sagt: “Wenn ich als Asylant hierherkomme und in so ein Loch gesteckt werde, da würd ich auch irgendwann ausflippen.” Am 6. April 2024, mehr als drei Monate nach der Tat, geht ein Notruf bei der Polizei ein. Ein Freizeittaucher hat eine Hand im Rhein gefunden. Sie ist in Maschendraht eingewickelt. Dort, auf dem Grund des Flusses bei Breisach, finden Polizeitaucher schließlich auch Mahdi Ben Nasrs Kopf. Ein Einschussloch ist deutlich zu sehen. Sie überwachen, hören ab – und liegen falsch Aus dem Vermisstenfall wird der Kriminalfall einer 60-köpfigen Sonderkommission. Sie fangen noch einmal von vorn an und durchsuchen Ben Nasrs Wohnung, die immer noch in unverändertem Zustand ist. Dort machen sie einen überraschenden Fund: Mitten in der riesigen Blutlache neben dem Bett liegt ein Projektil. Es stammt aus einer Pistole, Kaliber 7,65 Browning, und ist so deformiert, dass es Knochen durchschlagen haben muss. Ein zweites Projektil, unter der Kante eines Teppichs, entdecken sie erst Tage später. (…) Patrick E. lebt in Maulburg, eine halbe Autostunde vom Hotzenwald entfernt. Er ist im Schwarzwald aufgewachsen und hat dort drei Kinder großgezogen. Er führt eine Ehe, über die Zeugen meinen, sie sei “perfekt”. Er geht jagen und ist evangelikaler Christ. In den Polizeiakten steht, dass er manchmal glaube, er werde vom lieben Gott gelenkt. (…) Am 25. April betritt Patrick E. das Kommissariat in Lörrach. Er sagt, er habe dem Mann im Hotzenwald in den Kopf geschossen. Und auch: Ihn plage sein Gewissen. Vor Gericht wird der Richter später betonen, ohne das Geständnis wäre es wohl nie zu einem Prozess gekommen. Die Tat hätte man ihm womöglich nie nachweisen können. Als Polizisten sein Wohnhaus durchsuchen, finden sie einen Wurfstern, Schwerter, Schwarzpulver. Einen SS-Dolch. Handgranaten auf dem Schreibtisch, Handgranaten im Flur, eine Mörsergranate im Keller. Über der Hundehütte steht in altdeutscher Schrift “Wolfsschanze”, am Carport “Deutsches Schutzgebiet”. 38 Schusswaffen, für die Patrick E. als Jäger eine Erlaubnis besitzt. Nur die Tatwaffe, eine Polizeipistole aus der NS-Zeit, finden sie nicht. Die hatte Patrick E. illegal besessen. (…) Patrick E. wird zu sechs Jahren und zehn Monaten wegen Totschlag verurteilt. Es hätten bis zu zwölf Jahre sein können, noch mehr, hätte das Gericht Mord festgestellt. In der Urteilsbegründung spricht der Richter lange über die Verfehlungen von Mahdi Ben Nasr, bevor er sich dem Täter zuwendet. Dessen rassistische Äußerungen nennt er “geschmacklose Späßchen”, die Devotionalien aus der NS-Zeit “einseitiges historisches Interesse”. Dass der Jäger kurz vor Weihnachten mit einer illegalen Waffe loszog, bezeichnet er als eine “besonders unbedachte Aktion”.
The defendants were convicted of a slew of other crimes, including assault, making unlawful threats, receiving stolen goods, as well as firearms and explosives offences. Satakunta District Court has found two men not guilty of committing terrorist offences in relation to the activities of a far-right group in the small town of Kankanpää, in southwest Finland. The five defendants in the case faced a total of 27 charges, with two of the suspects also charged with committing the crimes with a terrorist intent. An Yle investigation into the gang’s activities revealed an extensive list of suspected crimes committed by its members, as they were known to harass, intimidate and even violently attack people in the town over the course of a number of years. Many of their victims were from minority backgrounds, police said, as the group were influenced by racist and neo-Nazi ideology. The case also marked the first time terror charges were ever filed against a far-right group in Finland. (…) One of the men was convicted of an offence involving explosives, although the original charge — of an explosives offence committed with terrorist intent — was dropped. He was also found guilty of assault, making unlawful threats, receiving stolen goods, a firearms offence, and aggravated assault. The court sentenced him to one year and four months in prison. The second of the two main defendants was also found guilty of a slew of charges, and he was also handed a prison sentence of one year and four months. He was found guilty of offences including receiving stolen goods, a firearms offence, an explosives offence, assault, and aggravated assault.
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen, hat sich juristisch gegen die AfD durchgesetzt. Barlen mahnte den Chef der Landtags-AfD, Nikolaus Kramer, vor dem Landgericht Schwerin erfolgreich ab. Vor drei Wochen löste Nikolaus Kramer im Landtag einen Eklat aus. In einer Aktuellen Stunde zum 9. November und dem 35. Jahrestag des Mauerfalls attackierte der Chef der Landtags-AfD die SPD und ihren Fraktionschef Julian Barlen. Kramer verstieg sich zu der Behauptung, die SPD und Barlen würden, “wenn sie die Macht hätten”, ihn “und die gesamte AfD-Fraktion in ein Internierungslager stecken”. Kramer löste mit dieser Aussage fraktionsübergreifend Empörung aus. Barlen sprach von einer “gezielten Verleumdung und Demokratieverachtung”. Die AfD greife zu Lügen, um politische Gegner zu diffamieren, so Barlen in einer Pressemitteilung. Begriffe wie “Internierungslager” stünden für totalitäre Systeme. Kramer verunglimpfe mit seiner Aussage Opfer von Unterdrückung und Terror – insbesondere in der NS-Zeit. Die Demokratie zeichne sich – anders als totalitäre Systeme – dadurch aus, dass sie bis zur Grenze der Verfassungsfeindlichkeit und Strafbarkeit auch konträrste Meinungen aushalte. SPD sieht Grenze überschritten Im konkreten Fall sah Barlen diese Grenze aber überschritten. Kramers Aussage sei eine verleumderische Beleidigung und das sei nicht mehr durch die Indemnität gedeckt, also durch das Prinzip, dass Abgeordnete wegen Aussagen im Parlament vor Strafverfolgung geschützt sind. Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) erteilte Kramer noch in der Sitzung einen Ordnungsruf. Für die SPD war die Sache damit nicht erledigt, sie kündigte rechtliche Schritte an. Barlen erwirkt Unterlassungserklärung Barlen mahnte Kramer per Anwaltsschreiben ab und verlangte von ihm eine Unterlassungserklärung. Der AfD-Fraktionschef sollte sich verpflichten, die Aussage zum “Internierungslager” nicht zu wiederholen. An diesem Dienstag verhandelte die 1. Zivilkammer am Landgericht Schwerin über den Fall, der einen schnellen Ausgang hatte. Die Einzelrichterin machte offenbar deutlich, dass sie Kramers Aussage missbilligte. Sie las Kramer, der anwesend sein musste, den Unterlassungstext vor und der AfD-Fraktionschef verpflichtete sich dann per Erklärung, die Aussage nicht zu wiederholen. Macht er es dennoch – droht ihm eine Vertragsstrafe.