Die stellvertretende Landesvorsitzende der NPD hatte vergeblich beteuert, den NS-Zusammenhang nicht gekannt zu haben. Es bleibt bei einer Geldstrafe: Die Dritte Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat am Mittwoch die Berufung der NPD-Funktionärin Ricarda Walter-Riefling gegen ein Urteil des Amtsgerichts Pirmasens verworfen. Es hatte die Wahl-Pirmasenserin am 27. Oktober 2020 wegen des Verwendens eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisationen schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von 450 Euro verhängt. Gegen diesen Richterspruch waren seinerzeit der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Andreas Wölfel aus dem bayerischen Tröstau, und die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen (wir berichteten). Mit dem Urteil vom Mittwoch kommt der 38-Jährigen der von ihr bebilderte „Muttertagsgruß“, den sie am 10. Mai 2020 angeblich während einer Wanderung mit fünf ihrer sechs Kinder „spontan“ auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hatte, nun noch etwas teurer zu stehen. Denn die Berufungskammer verurteilte die Frau diesmal zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro). (…) Die Staatsanwaltschaft hatte der Wahl-Pirmasenserin vorgeworfen, auf ihrem Facebook-Account anlässlich des Muttertages 2020 ein Foto eingestellt zu haben, das das Emblem der früheren Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, „NSV“ (siehe Info-Kasten), zeigt – links oben in der Ecke und über einer Zeichnung, auf der eine über eine Wiege gebeugte Frau mit vier Kindern dargestellt ist. (…) Dennoch beteuerte die 38-jährige studierte Kulturwissenschaftlerin, die nach eigenen Angaben derzeit als selbständige Grafikerin, Weinhändlerin und Entrümplerin ihr Geld verdient, sich „erst mit der polizeilichen Vorladung“ mit dem für sie bis dahin unbekannten Symbol näher befasst zu haben: „Ich habe gegoogelt, um herauszufinden, was das Zeichen bedeutet und wofür es steht.“ Diese Version glaubten ihr jedoch weder die Oberstaatsanwältin noch die Zweibrücker Strafkammer

via pfälzischer merkur: Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken : Noch höhere Geldstrafe für rechtsradikalen „Muttertagsgruß“ – Urteil gegen NPD-Frau Walter-Riefling bestätigt