#Kampfsportveranstaltung „#KampfDerNibelungen“ – Wegweisendes #Urteil zum Neonazismus in Deutschland – #KdN

Das rechtsextreme Kampfsportevent „Kampf der Nibelungen“ in Sachsen wurde 2019 verboten. Nun geht es vor Gericht um die Rechtmäßigkeit des Verbots. Die Tragweite der Entscheidung sei mehr als sportlich, kommentiert Robert Claus. Sie könnte entscheidend für die zukünftige Entwicklung des militanten Neonazismus und seiner Gewalt in Deutschland sein. Zuweilen verbergen sich hinter sperrigen juristischen Wortungetümen gewichtige Entscheidungen mit großer gesellschaftlicher Tragweite. Die am 7. September am Verwaltungsgericht Dresden verhandelte Fortsetzungsfeststellungsklage ist so ein Fall. Denn entschieden wird über die Zukunft des Kampfsportevents „Kampf der Nibelungen“ – kurz KdN – der sich Ende der 2010er-Jahre zum Flagschiff des militanten Neonazismus entwickelt hatte. Es ist ein Verfahren von herausragender politischer Bedeutung. Größtes rechtsextremes Kampfsportevent Europas Der „Kampf der Nibelungen“ wurde 2013 von rechtsextremen Kadern gegründet und wuchs in wenigen Jahren zum größten Kampfsportevent des militanten Neonazismus in Europa heran. Fanden die ersten Events noch vor 120 Zuschauern an einem geheimen Ort statt, besuchten den KdN 2018 im sächsischen Ostritz beinahe 1.000 Menschen – darunter neonazistische Familien, rechtsextreme Hooligangruppen und verurteilte Gewalttäter mit Kontakten zum rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund NSU. Obendrein entwickelte sich ein florierendes Geschäft mit der Gewalt. Die T-Shirts des KdN gerieten zum Kassenschlager der Szene. Aus der Ideologie wurde lange Zeit kein Hehl gemacht: Auf der Homepage des KdN fand sich die liberale Demokratie als „faulendes politisches System“ beschimpft, in Szenezeitschriften hetzten die rassistischen Köpfe gegen die „multikulturelle Kloake“ der Bundesrepublik. Die dem KdN nahestehende militante Neonazi-Gruppe „BaltikKorps“ aus Mecklenburg-Vorpommern schwadronierte gar vom Tag X – dem Tag des politischen Umsturzes. Verbot 2019 setzte dem Höhenflug ein Ende Das alles rief nicht nur mediale, sondern auch staatliche Aufmerksamkeit auf sich. Im Oktober 2019 wurde das Event von der Ostritzer Kommune verboten, die Aufnahmen für den Onlinestream des KdN 2020 in Magdeburg wiederum durch eine Razzia gestört. Gruppen wie Baltik Korps ereilten staatliche Verbote. Dem Höhenflug des KdN war ein abruptes Ende gesetzt.

via deutschlandfunk: Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ Wegweisendes Urteil zum Neonazismus in Deutschland

Rechtsextremer #Videoblogger : #Berliner #Gericht verurteilt rechtsextremen „#Volkslehrer“ zu #Bewährungsstrafe

Der „Volkslehrer“ Nikolai Nerling stand wegen einer ganzen Reihe von Straftaten vor Gericht. Im Prozess bekannte er sich zur rechten Szene. Ein Berliner Gericht hat den rechtsextremen Videoblogger Nikolai Nerling zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Außerdem muss der 42-Jährige, der sich selbst „Volkslehrer“ nennt, 3000 Euro Geldbuße als Auflage an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen. Diese engagiert sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Das Amtsgericht Tiergarten befand den Mann am Freitag der Volksverhetzung, Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie eine Geldauflage von 3000 Euro gefordert. Nerling hatte umfassend zu den Vorwürfen ausgesagt und sich zur „rechten Szene“ bekannt. Sein Verteidiger hatte nur wenige Vorwürfe der Anklage bestätigt gesehen und auf eine Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu je 40 Euro) plädiert.

via berliner zeitung: Rechtsextremer Videoblogger : Berliner Gericht verurteilt rechtsextremen „Volkslehrer“ zu Bewährungsstrafe

siehe auch: Rechtsextremer Videoblogger in Berlin vor Gericht. Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat in Berlin der Prozess gegen einen rechtsextremen Videoblogger wegen einer Reihe von Straftaten begonnen. Mehr als ein Dutzend Anhänger waren am Freitag zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gekommen. (…) So soll er in einem Fall auf einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal ein Interview veröffentlicht haben, in dem die rechtskräftig verurteilte Volksverhetzerin Ursula Haverbeck den Holocaust leugnete. In einem anderen Fall habe er in einem Video einen Mann bewusst in seiner jüdischen Identität angreifen wollen, so die Anklage. Zudem habe er im Internet Bilder einer Person verbreitet, die den Hitlergruß zeige. Eine Veranstaltung soll er durch laute Zwischenrufe gestört und eine Person verletzt haben. In diesem Zusammenhang wird dem 42-Jährigen Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Außerdem geht es um Beleidigung, Sachbeschädigung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; Rechtsextremer „Volkslehrer“ verurteilt :Bildung schützt nicht vor Dummheit Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt den 42-jährigen Videoblogger unter anderem wegen Volksverhetzung. Er sei „geschichtsrevisionistisch unterwegs“. Ein Berliner Gericht hat den rechtsextremen Videoblogger Nikolai Nerling am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Außerdem muss der 42-Jährige, der sich selbst „Volkslehrer“ nennt, 3.000 Euro Geldbuße als Auflage an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen. Diese engagiert sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Nerling sei „geschichtsrevisionistisch unterwegs“, sagte Richter Stephan Markmiller. Er spiele mit Provokationen und national-völkischer Gesinnung „auf der Rasierklinge der Strafbarkeit“ und teste Grenzen aus. Diese habe er in den vorliegenden Fällen überschritten. Das Amtsgericht Tiergarten befand den 42-Jährigen der Volksverhetzung in zwei Fällen, des Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. Nerling habe gezielt und bewusst Aufmerksamkeit gesucht, um in der rechten Szene anzukommen und bekannt zu werden, so der Richter

Publizist Henryk M. Broder scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

Die Grünen-Politikerin darf weiter behaupten, dass Broders Geschäftsmodell auf Falschbehauptungen beruht. Claudia Roth begrüßt die Entscheidung. Man muss das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden fast zweimal lesen, um sich noch einmal zu vergewissern, wer hier eigentlich gegen wen geklagt hat: Denn es war der Publizist Henryk M. Broder, der die Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth vor den Kadi gezerrt hat. Und wie in einer Posse von Georg Lohmeiers „Königlich Bayerischem Amtsgericht“ steht der Kläger am Ende wie ein begossener Angeklagter da, der froh sein kann, dass der Pranger abgeschafft wurde. Und ganz im Stile des alten Herrn Rat gaben die Richter der Verklagten obendrein noch eine Art Freibrief mit, ihren Kontrahenten im nächsten Streit straflos „grobschlächtig“ zu beleidigen zu dürfen. Ein Interview brachte Claudia Roth eine Klage ein Was ist passiert? Begonnen hat der Streit mit einem Doppelinterview unserer Redaktion mit Claudia Roth und Renate Künast über die ernste Frage, wie viel an Beleidigungen sie sich im Internet zumuten lassen müssen. In dem Gespräch unter der Überschrift „Aus Worten werden ganz schnell Taten“ forderte Roth: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“ Roths Vorwurf der Falschbehauptungen wollten sich weder der Blogger Tichy noch Kolumnist Broder gefallen lassen und zogen vor Gericht. Tichy scheiterte mit einer Klage vor dem Landgericht Stuttgart, das Roths Äußerung als zulässige Meinungsäußerung bewertete. Das Dresdner Gericht wies nun in zweiter Instanz auch Broders Klage gegen den Vorwurf, er betreibe ein auf Falschbehauptungen beruhendes Geschäftsmodell, ab. Doch die Richter gingen noch weiter und setzten sich inhaltlich mit Broders Werken auseinander. Sie kommen dabei zu dem Schluss, dass Roths Aussagen auch einen „wahren Tatsachenkern“ besitzen. Klage-Antragsteller Broder habe die Bundestagsvizepräsidentin als „Doppelzentner fleischgewordene Dummheit“ bezeichnet, „was unschwer als ,Hetze‘ eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘ für sich in Anspruch nimmt“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Zum Thema Fake News verweisen die Richter darauf, dass ein Text Broders, Roth „habe sich am Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist“. Nach Ansicht der Richter habe Broder die Grüne damit diskreditieren wollen, da der Iran bekanntlich das Ziel habe, Israel zu vernichten. „Dass der Antragsteller diese Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven Unwahrheit nichts.“ Ebenfalls unwahr seien Broders Ausführungen, Roth „halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee auf“, so die Richter.

via augsburger allgemeine: Publizist Henryk M. Broder scheitert mit Klage gegen Claudia Roth

#BGH bestätigt #Urteil im #Mordfall #Lübcke – #terror

Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Rechtsextremisten Stephan Ernst bleibt damit bestehen. Aber auch der Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Mehr als drei Jahre ist es her, dass der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke von einem Rechtsextremisten auf der Terrasse seines Hauses erschossen wurde. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision abgelehnt und damit das Urteil in dem Fall bestätigt. Es war vor allem um die Frage gegangen, ob sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main noch einmal mit dem Fall befassen muss. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass dies nicht nötig und der Fall damit rechtskräftig abgeschlossen ist. Sie bestätigten am Donnerstag die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Der Vorsitzende Richter des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, sprach von einer “fehlerfreien Beweiswürdigung” des OLG – sowohl mit Blick auf die Schuldsprüche als auch auf die Freisprüche. (…) Neben dem Fall Lübcke ging es in dem Verfahren noch um einen Angriff auf einen irakischen Asylsuchenden. Jemand hatte den Mann Anfang 2016 attackiert und ihm ein Messer in den Rücken gestochen. Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für den Täter, konnte die OLG-Richter aber nicht überzeugen. Das Opfer tritt ebenfalls als Nebenkläger auf.

via sz: BGH bestätigt Urteil im Mordfall Lübcke

User of #Russian social network fined $17 for posting Nazi flag by #Vologograd court – #vkontakte

The Kirovsky District Court of the city of Volgograd fined a local resident for publicly displaying Nazi symbols, as reported by the press service of the courts of the Volgograd region. The court found that this May the Volgograd region resident posted on his page on VKontakte social network, which provides free access to the general public, an image of Nazi symbols (the state flag of Nazi Germany, according to the statement. At the hearing, the man pleaded guilty. By a court decision, he was found guilty of committing an administrative offense and sentenced to a fine of 1,000 rubles (about $17 at the current exchange rate).

via rapsinews: User of Russian social network fined $17 for posting Nazi flag by Vologograd court

Bild von Marina Stroganova auf Pixabay

#Hetze im #Netz: #Querdenker vom #Amtsgericht #Weiden verurteilt – #terror

Das Amtsgericht Weiden hat einen bekannten 63-jährigen Querdenker zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hatte Hasskommentare in seiner Facebook-Gruppe nicht gelöscht. Darunter auch Morddrohungen gegen Geflüchtete oder Politiker. Weil er Morddrohungen, Hass und Hetzkommentare in einer Facebook-Gruppe nicht gelöscht hatte, ist ein 63-jähriger Mann vom Amtsgericht Weiden zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Zudem muss der stadtbekannte Querdenker 1.200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Mann hatte Hasskommentare und Morddrohungen gegen Politiker, Polizei und geflüchtete Menschen in seiner Facebook-Gruppe “Der grüne Schrei” nicht gelöscht. Die Anklage sprach von Beihilfe zu öffentlicher Aufforderung von Straftaten in 34 Fällen. Davon in 17 Fällen mit Beihilfe zur Volksverhetzung, so Josef Hartwig, stellvertretender Pressesprecher des Gerichts, zum BR. Bekannter Name in Querdenker-Szene Der 63-jährige Mann ist in der Gegend bekannt, er hatte sich in den letzten Jahren als Querdenker und Organisator von Anti-Corona-Demonstrationen einen Namen gemacht. In seiner Facebook-Gruppe waren zuletzt 4.500 Menschen angemeldet, der Mann agierte als Hauptadministrator. Der 63-Jährige aus Eslarn im Landkreis Neustadt an der Waldnaab räumte in der Verhandlung sein Versäumnis ein, so der Gerichtssprecher weiter.

via br: Hetze im Netz: Querdenker vom Amtsgericht Weiden verurteilt

#Freiheitsstrafe für 93-Jährige – Urteil gegen #UrsulaHaverbeck ist rechtskräftig – #LocckHerUp

Wegen Volksverhetzung wurde Ursula Haverbeck zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nun ist die Entscheidung rechtskräftig. Bald soll die 93-Jährige ihre Strafe antreten. Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen die 93 Jahre alte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Das Kammergericht hat die Revision bereits am 28. Juli verworfen. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag auf SPIEGEL-Nachfrage mit. 2016 hatte Haverbeck in einem öffentlichen Vortrag und 2018 in einem im Internet veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Im April 2022 wurde sie wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Revision der Verteidigung blieb erfolglos. Trotz ihres hohen Alters schloss die Kammer eine Bewährungsstrafe aus, weil Haverbeck keinerlei Einsicht und Reue gezeigt habe. Eine Freiheitsstrafe sei »alternativlos«, stellte die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Berlin damals in der Urteilsverkündung fest.

via spiegel: Freiheitsstrafe für 93-Jährige Urteil gegen Ursula Haverbeck ist rechtskräftig