AfD scheitert vor Gericht: Erwähnung im sächsischen Verfassungsschutzbericht rechtens

Urteil in Dresden: Die AfD und ihr Flügel dürfen im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 erwähnt werden. Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. Eine Klage gegen Ausführungen zum sächsischen AfD-Landesverband im Verfassungsschutzbericht 2020 des Bundeslands ist vor dem Verwaltungsgericht Dresden gescheitert. Die Erwähnung sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Es ging um Beschreibungen des vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften und inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, dessen Netzwerk weiter existieren soll. Im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 war der Flügel als extremistischer Zusammenschluss innerhalb der AfD erwähnt. Dem Gericht zufolge wurden dort Ausführungen zur Ideologie, zur Strategie und zur Struktur sowie den Aktivitäten gemacht.

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Man charged with helping Idaho inmate escape during a hospital ambush sentenced to life in prison

An Idaho man who prosecutors said ambushed and shot correctional officers at a Boise hospital in a plot to help a fellow white supremacist gang member escape from prison was sentenced to life behind bars. An Idaho man who prosecutors said ambushed and shot correctional officers at a Boise hospital in a plot to help a fellow white supremacist gang member escape from prison was sentenced to life behind bars on Friday. Nicholas Umphenour, 29, pleaded guilty earlier this year to several felonies, including aiding and abetting escape and aggravated assault and battery on law enforcement officers in connection with the March 20 attack at Saint Alphonsus Regional Medical Center. Umphenour’s attorney, Bryan Marx, said Umphenour is also expected face charges in a separate case connected to death of man who police say was killed while Umphenour and the escaped inmate, Skylar Meade, were on the run. Fourth District Judge Nancy Baskin described Umphenour as an unremorseful “career criminal” and said he would not be eligible for parole for at least 40 years.

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Nazi flag chainsaw thug who chased terrified person down Scots street jailed – #terror

Cameron Hotchkiss also posted videos of himself mixing chemicals and threatening to make a napalm flamethrower as part of a “feud” with another family. A thug who who wore an SS swastika flag when chasing people down a Stirling street with a chainsaw has been jailed for three years. Cameron Hotchkiss also posted videos of himself mixing chemicals and threatening to make a napalm flamethrower as part of a “feud” with another family. Stirling Sheriff Court was told the chainsaw incident in June last year occurred at around 11.20 pm. Prosecutor Rachel Wallace said it followed an earlier incident when four men had arrived at 22-year-old Hotchkiss’s home and there was an argument about a drug debt involving a friend of Hotchkiss. (…) Miss Wallace said: “The chainsaw was switched on and he was waving it around and appeared to be chasing someone. He was also wearing an SS flag which had SS emblems and a swastika on it.”

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Hakenkreuz auf Maske montiert: Berliner Kammergericht spricht US-Autor CJ Hopkins schuldig – #lockhimup

Das Gericht hob in einem Revisionsverfahren einen Freispruch des Berliner Amtsgerichts wegen offenkundiger Rechtsfehler auf. Hopkins hatte die Anti-Corona-Maßnahmen mit dem Nazi-Regime verglichen. Der Autor Christoper „CJ“ Hopkins habe sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht, als er Fotomontagen mit Hakenkreuzen auf Coronamasken twitterte. Das befand das Berliner Kammergericht am Montag. Die Richterin folgte einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und hob ein Urteil des Berliner Amtsgerichts aus dem Januar auf. Die Richterin am Amtsgericht hatte Hopkins aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil sie seine Gegnerschaft zum Nazi-Regime in dem Tweet für klar erkennbar gehalten hatte. Zuvor war Hopkins bereits via Strafbefehl zu 60 Tagessätzen á 60 Euro, also einer Gesamtstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Dagegen ging er vor. Die Richterin am Kammergericht, Delia Neumann, hielt das Urteil des Amtsgerichts für fehlerhaft. Bei den Tweets sei eben nicht klar und objektiv erkennbar, dass Hopkins den Nationalsozialismus ablehne. „Kritisiert werden damit ausschließlich die Corona-Maßnahmen, aber nicht das Nazi-Regime“, sagte Neumann. Die Tweets würden auch nicht unter die Kunst- oder Meinungsfreiheit fallen. Daher sei Hopkins in zwei Fällen schuldig. Neumann verwies das Verfahren zurück an das Amtsgericht, das nun über das genaue Strafmaß entscheiden muss. Hopkins ist US-Amerikaner und lebt seit 20 Jahren in Berlin. In Büchern und Essays setzt er sich nach eigenen Angaben „gegen den Faschismus und Totalitarismus“ ein. Tatsächlich verbreitet er insbesondere seit der Corona-Pandemie Verschwörungsmythen.

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siehe auch: Kammergericht hebt Freispruch für Corona-Kritiker auf Das Haken­k­reuz soll nicht wieder gebräuch­lich werden Für CJ Hopkins passt auch das Urteil des Kammergerichts ins Bild von Deutschland als totalitärem Staat. Eigentlich ist das Verbreiten von NS-Symbolen strafbar. Dennoch wurde ein Mann zunächst freigesprochen, der das Bild einer Maske mit einem Hakenkreuz tweetete, um die Corona-Politik zu kritisieren. Das KG hob den Freispruch nun aber auf. (…) In Hopkins’ Märtyrer-Erzählung passt, dass der 2. Strafsenat letztlich der Revision der Generalstaatsanwaltschaft stattgibt und ihn für zwei Tweets schuldig spricht, in denen er Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung äußerte (Urt. v. 30.09.2024, Az. 2 ORs 14/24). Beide Posts des 63-jährigen Schriftstellers und Satirikers aus August 2022 bestanden jeweils aus einem kurzen Text und einer beigefügten Fotomontage, darauf zu sehen: eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, die mittig die Abbildung eines Hakenkreuzes trägt. Dazu schrieb Hopkins einmal “#Masken sind Symbole der Ideologiekonformität”, ein anderes Mal zitierte er Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit den Worten: “Von der Maske geht immer auch ein Signal aus.” Das KG sieht in den Tweets – anders als im Januar das Amtsgericht (AG) Tiergarten (Az. 255 Cs 209/23) – ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB). Während das AG Hopkins’ Äußerungen noch als überspitzte, aber legitime Regierungskritik hatte durchgehen lassen, betonte das KG: Kritik an der Regierung darf sich nicht der NS-Symbolik bedienen – wenn sie nicht zugleich ihre Ablehnung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft deutlich macht.

#Bundesverfassungsgericht – #BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig – #polizeiproblem

Das Bundesverfassungsgericht sieht beim BKA-Gesetz Änderungsbedarf: Einzelne Befugnisse zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig. Bis Juli 2025 muss jetzt nachgebessert werden.Das neue Bundeskriminalamt-Gesetz muss in Teilen nachgebessert werden. Damit hatte eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg.Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind in ihrer aktuellen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter. Dabei geht es um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen.

via tagesschau: Bundesverfassungsgericht BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

siehe auch: Vorschriften für Bundeskriminalamt in Teilen verfassungswidrig Die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sind zum Teil verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz zum Bundeskriminalamt (BKA) muss in Teilen nachgebessert werden. Eine Verfassungsbeschwerde dazu hatte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg. Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, schreiben die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil. Zur Speicherung von personenbezogenen Daten brauche es einen ausreichenden Anlass, urteilte das Bundesverfassungsgericht. “Der Einsatz einer eingriffsintensiven heimlichen Überwachungsbefugnis (…) setzt schon gegenüber der verantwortlichen Person eine wenigstens konkretisierte Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut voraus”, schreibt das Gericht. Sollen auch Kontaktpersonen aus dem Umfeld der verantwortlichen Person mit intensiven nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, “bedarf es einer hinzutretenden spezifischen individuellen Nähe der Betroffenen zu der aufzuklärenden Gefahr”. Die aktuelle Regelung dazu reiche nicht aus. Auch die Vorgaben zur Speicherdauer in dem Gesetz seien unzureichend.

„Ein solches Verfahren noch nicht erlebt“: Richter schickt #Reichsbürger ins Gefängis – #LockHimUp

14 Verhandlungstage lang hat er die übrigen Prozessbeteiligten bedroht und beschimpft. Am Freitag nun haben die Richter dem ungewöhnlichen Prozess am Münchner Landgericht ein Ende gesetzt. Für zwei Jahre und zehn Monate muss der Olchinger ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann gab zu, ein solches Verfahren in seinen 35 Berufsjahren noch nicht erlebt zu haben. Ein anderer Prozessbeteiligter bezeichnete das Urteil als „Geschenk“ für den Angeklagten. Angeklagt war der 59-Jährige, weil er vor drei Jahren auf seinem Telegram-Kanal zu Protestaktionen aufgerufen hat. Betroffen waren vor allem Jugendämter, Amtsgerichte und Polizeistationen, die nach Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung tätig geworden waren. Der Angeklagte und ein Teil seiner Telegram-Follower haben dann bei den staatlichen Stellen angerufen, Mitarbeiter beschimpft und den Geschäftsbetrieb teilweise lahmgelegt. Vor Gericht hat der 59-Jährige die Aktionen verteidigt: Kinder aus ihren Familien zu nehmen, sei „Kindesraub“. Die Staatsschutzkammer hatte keine Zweifel, dass sich der Olchinger in 14 solcher Fälle wegen Bildung krimineller Vereinigungen, in noch mehr Fällen wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte strafbar gemacht hat. Richter Riedmann bezeichnete den Ingenieur als intelligenten Menschen, der „sich verlaufen hat“. Neben Reichsbürger-Thesen und Verschwörungstheorien habe er sich von der amerikanischen QAnon-Bewegung beeinflussen lassen (…) Als seine Sympathisanten gemeinsam mit dem Angeklagten ein „Großer Gott, wir loben Dich“ anstimmten, ließ Riedmann den Zuhörerraum räumen. Als nicht nachvollziehbar bezeichnete der Vorsitzende, dass so viele dem Angeklagten „nachlaufen und ihn vergöttern“. „Das ist Gotteslästerung, was Du Arschloch machst“, beleidigte ihn der Olchinger. Auf ein Ordnungsgeld verzichtete die Kammer diesmal. An den vorherigen Verhandlungstagen nicht: Die Ordnungsgelder summieren sich auf mehrere Tausend Euro. Sollte der Angeklagte sie nicht bezahlen, muss er allein deshalb für mehrere Monate in Haft. In die Gesamtstrafe hat das Landgericht eine amtsgerichliche Vorverurteilung über eineinhalb Jahre einbezogen, die der Olchinger zum großen Teil bereits abgesessen hat. Zieht man die Vorstrafe ab, ist er für die nun angeklagten Taten zu gerade einmal einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.

via merkur: „Ein solches Verfahren noch nicht erlebt“: Richter schickt Reichsbürger ins Gefängis

“Judensau” – Ex-Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem verurteilt – #LockHimUp

Zwei junge Männer stehen vor dem Heidelberger Landgericht, weil sie im Jahr 2020 bei einer Feier der Burschenschaft Normannia einen jungen Mann antisemitisch beleidigt und mit Gürteln geschlagen haben sollen. Ein Ex-Mitarbeiter des inzwischen zurückgetretenen AfD-Vize-Fraktionschefs im nordrhein-westfälischen Landtag ist wegen einer antisemitischen Gewalttat in zweiter Instanz zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er wurde wie schon am Amtsgericht in Heidelberg nun auch in der Berufung am Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen.  Das Landgericht in Heidelberg sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige mit zwei Mittätern bei der Burschenschaft «Normannia» im Jahr 2020 über das Opfer hergefallen war, das dabei von den Angreifern als «Judensau» und «Drecksjude» beschimpft worden war. Der Mann hatte zuvor berichtet, er habe jüdische Vorfahren. Das Landgericht ließ die Revision zum Oberlandesgericht Karlsruhe zu. Der jetzt in zweiter Instanz verurteilte 25-Jährige war bis vor wenigen Wochen Mitarbeiter von AfD-Vize-Fraktionschef Klaus Esser im nordrhein-westfälischen Landtag. Der Landtag hatte nach Bekanntwerden des Falls ein Gutachten erstellen lassen und dem Mitarbeiter unter anderem ein Betretungsverbot für weite Bereiche des Parlamentskomplexes erteilt. Vor jedem Zutritt sollte eine Personenkontrolle erfolgen.

via zeit: “Judensau” – Ex-Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem verurteilt

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Von Christian SpannagelHaus in Heidelberg, CC BY-SA 2.0, Link