Rechtsextremes “Compact”-Magazin darf Konto eröffnen

“Compact” darf nach einem Urteil wieder ein Konto besitzen. Die Bundesinnenministerin nennt das Magazin ein “zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene”. Das rechtsextreme Magazin Compact hat in Sachsen-Anhalt ein Konto einrichten können, nachdem mehrere Banken das abgelehnt hatten. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg verpflichtete die Sparkasse Burgenlandkreis zur Eröffnung eines Girokontos. Der Herausgeber des rechtsextremen Magazins, Jürgen Elsässer, sagte im Landtag in Potsdam, das Magazin habe seit dem 1. Oktober bis zur laufenden Woche keine Bankverbindungen mehr gehabt und sei vom Zahlungsverkehr abgeschnitten gewesen. Die Entscheidung des Gerichts nannte er ein “Musterurteil”, mit dem sich auch andere Medien wieder einen Bankzugang erstreiten könnten. Die Sparkasse Burgenlandkreis hatte zunächst eine Kontoeröffnung abgelehnt. Das OVG hielt dies jedoch nicht für rechtmäßig. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. “Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene” Gegen das Magazin mit Sitz in Falkensee in Brandenburg läuft ein Verbotsverfahren.

via teit: Rechtsextremes “Compact”-Magazin darf Konto eröffnen

siehe auch: Gerichtsbeschluss Rechtsextremes “Compact”-Magazin erstreitet Konto-Eröffnung Das zeitweilig verbotene, rechtsextreme Magazin “Compact” führt wieder ein Bankkonto. Das teilte der Herausgeber, Jürgen Elsässer, am Dienstag in Potsdam auf einer Pressekonferenz der AfD-Fraktion mit. Elsässer beruft sich auf einen Bescheid des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt. “Compact” hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg verpflichtete die Sparkasse Burgenlandkreis im November zur Eröffnung eines Girokontos. Diese und weitere Banken hatten zuvor eine Kontoeröffnung abgelehnt. Die Konto-Verweigerung stelle eine Ungleichbehandlung dar, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei, so das Gericht. “Insbesondere stelle eine verfassungsfeindliche Zielsetzung keinen Grund zur Ungleichbehandlung durch Vorenthaltung eines Girokontos dar.” Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. Das “Compact”-Konto war im Juli 2024 gesperrt worden, nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Magazin verboten und das Vermögen eingezogen hatte. Dagegen war der Verlag beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich vorgegangen. Dieses setzte einen Vollzug des Verbots zunächst aus. Im Februar soll im Hauptsacheverfahren entschieden werden

Rassistischer Angriff auf Geflüchteten: Berliner Polizist darf nach gefährlicher Körperverletzung im Dienst bleiben – #polizeigewalt #poluzeiproblem

Stefan K. betreute als Polizist Betroffene der rechten Anschlagsserie in Neukölln. Dann verprügelte er einen Geflüchteten. Jetzt ist das Disziplinarverfahren gegen ihn abgeschlossen. Der Berliner Polizist Stefan K. darf trotz eines rechtskräftigen Urteils wegen gefährlicher Körperverletzung aus rassistischen Motiven weiter im Dienst bleiben. Das geht aus der bislang unveröffentlichten Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader hervor, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt. Der Mittvierziger K. war bis 2016 Kontaktbeamter in Neukölln und dort unter anderem für die Betroffenen der rechtsextremen Anschlagsszene im Bezirk zuständig. Zudem sollte er mit seinem Kollegen aus der damaligen Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex) durch ständige Präsenz Druck auf die Rudower Neonazi-Szene ausüben. 2016 wurde die EG Rex aufgelöst. Als man sie Anfang 2017 als OG Rex (Operative Gruppe) wieder einsetzte, wurde K. – im Gegensatz zu seinem Kollegen – nicht übernommen. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte das Landeskriminalamt schon damals Bedenken gegenüber K. angemeldet. K. soll Polizisten gesagt haben, es seien „keine deutschen Interessen betroffen“ Diese erwiesen sich kurz darauf als begründet: Im April 2017 verprügelte K. nach einem Fußballspiel gemeinsam mit zwei polizeibekannten Rechtsextremen einen afghanischen Geflüchteten. Die drei sollen den Geflüchteten gemeinschaftlich getreten, geschubst und geschlagen haben. Einsatzkräfte sagten im späteren Gerichtsprozess aus, dass K. sich ihnen gegenüber als Kollege zu erkennen gab – er soll erklärt haben, dass bei dem Vorfall „keine deutschen Interessen betroffen“ gewesen sein. Die Einsatzkräfte stellten bei ihm zudem einen Blutalkoholwert in Höhe von 2,8 Promille fest. Im Mai 2022 wurde K. vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen, das entspricht 9600 Euro, und Schmerzensgeld verurteilt. Die Richterin sah ein rassistisches Motiv. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (…) Die Entscheidung sei ein „verheerendes Zeichen an die von Rassismus Betroffenen in dieser Stadt“, so Schrader weiter. „Wie sollen sie einer Polizei vertrauen, die einen rassistischen Gewalttäter in den eigenen Reihen hält?“ Da sei es nicht verwunderlich, wenn manche Menschen keinen Freund und Helfer in der Polizei sehen würden, sagte der Abgeordnete.

via tagesspiegel: Rassistischer Angriff auf Geflüchteten: Berliner Polizist darf nach gefährlicher Körperverletzung im Dienst bleiben

File:Berlin police car 03.JPG
Von Dickelbers – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

Vergütung für Tesla-Chef #Musk muss weiter auf 56 Milliarden Dollar warten

Tesla-Chef Elon Musk hat im Streit um ein 56 Milliarden Dollar schweres Vergütungspaket eine erneute juristische Niederlage einstecken müssen. Ein Gericht entschied, dass Musk das Geld nicht zusteht. Trotz der Unterstützung durch Tesla-Aktionäre stellt sich ein Gericht weiterhin gegen eine vereinbarte Entlohnung für Konzernchef Elon Musk in Milliardenhöhe. Eine Richterin im US-Bundesstaat Delaware blieb gestern bei ihrer im Januar getroffenen Entscheidung, dass der Firmenchef bei der Vereinbarung des Plans für Aktienzuteilungen im Jahr 2018 zu viel Einfluss im Hintergrund gehabt habe.Ursprünglich hatte der Vergütungsplan einen Gesamtwert von 2,6 Milliarden Dollar vorgesehen, der aber wegen des starken Anstiegs des Tesla-Aktienkurses bis zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung auf 56 Milliarden Dollar gestiegen war. Aus Basis des Montagsschlusskurses würde sich sogar ein Wert von mehr als 100 Milliarden Dollar ergeben. Die Richterin war Anfang des Jahres zu dem Schluss gekommen, dass Musk enge Beziehungen zu Mitgliedern des Tesla-Verwaltungsrates pflegte, mit denen er die großzügige Vergütung ausgehandelt hatte. Die Aktionäre seien vor der ersten Abstimmung aber über die Verstrickungen im Dunkeln gelassen worden.

via tagesschau: Vergütung für Tesla-Chef Musk muss weiter auf 56 Milliarden Dollar warten

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«Sieg Heil»-Rufe – Basler Kader-Polizist wegen Rassismus und sexueller Belästigung im Dienst freigestellt – #polizeiproblem

Weil er mehrfach gegen das Gesetz verstiess, wurde ein Basler Polizist vom Stellvertreter der Ressortleitung zum Wachtmeister degradiert. Seine Beschwerde blieb erfolglos. Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistische Beschimpfungen, «Sieg Heil»-Rufe und Aufforderung zu Racial Profiling: Wegen mehrerer Vorfälle hatte die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter zunächst versetzt. Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs des Wachtmeisters abgelehnt, wie im Urteil steht, das am Freitag publiziert wurde. Der Rekurrent habe «seine gesetzlichen, vertraglichen und personalrechtlichen Pflichten vielfach verletzt», heisst es im Urteil. Der vormalige Ressortleiter-Stellvertreter war per 17. April 2023 auf eine Wachtmeisterstelle versetzt worden, mit einer Bewährungsfrist bis am 30. April dieses Jahres. Mit Schreiben vom 4. Mai 2023 auferlegte die Kantonspolizei die Auflagen «sexuelle Belästigungen im Dienst sowie an Betriebsfeiern zu unterlassen und rassistische Äusserungen, insbesondere den Hitlergruss, im Dienst und an Betriebsfeiern zu unterlassen». Daraus kann geschlossen werden, dass das Verhalten des Rekurrenten notorisch war. Der betreffende Mitarbeiter ist inzwischen freigestellt, wie die Basler Kantonspolizei auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilte. Man habe Mitte Oktober Kenntnis erlangt vom Urteil des Appellationsgerichts. Der Kommandant habe dann entschieden, den Mitarbeiter per sofort freizustellen. (…) Das Verwaltungsgericht erachtet es etwa als erstellt, dass der Polizist eine ihm unterstellte Kollegin auf einem Teamausflug gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hat. Dies wertet das Gericht als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. (…) Im Dienst habe der beschuldigte Polizist einmal sein Team aufgefordert, jeden Schwarzen auf einer (im Urteil nicht genannten) kilometerlangen Strasse zu kontrollieren. Damit habe er gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, heisst es im Urteil. Zudem habe er in der Freizeit in einer Diskothek eine dunkelhäutige Person rassistisch beschimpft und sowohl auf dem Posten als auch ausserhalb des Dienstes mehrmals den nationalsozialistischen Gruss «Sieg Heil» gerufen. Das ist kein Einzelfall: Ein anderer Polizeiangehöriger war wegen eines antisemitischen Vorfalls vor der Synagoge ebenfalls freigestellt worden. Er hatte den Hitlergruss während einer Patrouillenfahrt im Herbst 2022 gezeigt.

via BaZ: «Sieg Heil»-Rufe Basler Kader-Polizist wegen Rassismus und sexueller Belästigung im Dienst freigestellt

siehe auch: Kollegin gegen ihren Willen geküsst Basler Polizist wegen Rassismus und sexueller Belästigung freigestellt Skandal bei der Basler Kantonspolizei: Ein Polizist wird wegen sexueller Belästigung, rassistischen Äusserungen und Nazi-Parolen freigestellt. Das Verwaltungsgericht hat seinen Rekurs abgelehnt und bestätigt die vielfachen Pflichtverletzungen des Beamten. Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistische Beschimpfungen, «Sieg Heil»-Rufe und Aufforderung zu Racial Profiling: Wegen mehreren Vorfällen hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter freigestellt. Dies sagte ein Polizeisprecher am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

AfD-Richter Jens Maier – Rechtsextremist behält Staatsknete

2022 musste der völkische AfD-Richter Maier in den vorzeitigen Ruhestand. Das Dienstgericht Leipzig entschied nun: Pensionsansprüche darf er behalten. Der umstrittene sächsische Richter Jens Maier behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Rich­te­r*in­nen in Leipzig. Vor zwei Jahren war der extrem rechte AfD-Politiker wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. „Die Disziplinarklage ist unbegründet“, sagte die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können und rechtfertigten keine zusätzlichen Maßnahmen. Die Richter wiesen die Klage von Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) gegen den Richter zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich. Seit Jahren ist der aus Bremen stammende Maier Sachsens Justizministerium ein Dorn im Auge. In der jetzigen Klage hatte das Ministerium ihm eine „schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt vorgeworfen. Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen Maiers vom April 2017. Darin soll er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert haben, dieser sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder“ geworden – angesichts Einwanderung von „Kulturfremden“ und einer „Vermischung“ der Kulturen. Zudem soll Maier über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“. Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreuepflicht verstoßen, hieß es in der Klagebegründung. Maier hatte in der mündlichen Verhandlung die Vorwürfe zurückgewiesen. An seiner Radikalität bestehen allerdings nie so wirklich Zweifel: Maier bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke“ und galt als einer der radikalsten Vertreter des völkischen AfD-Flügels. Seine verständnisvolle Aussage über den norwegischen Rechtsterroristen Breivik soll er einer Veranstaltung des extrem rechten Magazins Compact getätigt haben. Ein Video des Auftritts ist allerdings spurlos verschwunden. Bei einem Auftritt im Ballhaus Watzke forderte Maier in einer Rede 2017 zudem eine Abkehr von Mischvölkern und dem angeblichen „Schuldkult“ in Bezug auf die NS-Aufarbeitung. Seiner Gesinnung und der autoritär-nationalradikalen AfD ist Maier treu geblieben: Kürzlich tauchte Maier auch auf Fotos zusammen mit dem wegen Rechtsterrorverdacht festgenommenen AfD-Lokalpolitikers Kurt Hättasch auf.

vi taz: AfD-Richter Jens Maier Rechtsextremist behält Staatsknete

siehe auch: Sieg für den rechten Richter In einer Rede verteidigte der ehemalige Richter und AfD-Politiker Jens Maier den Rechtsterroristen Breivik. Ein Gericht bestätigte nun dennoch seine Pensionsansprüche. Der Richter und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier behält seine Pensionsansprüche und wird nicht komplett aus dem Dienst entfernt. Das entschied das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig – und wies damit einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums zurück. Maier war vor zwei Jahren wegen Verletzungen von Dienstpflichten vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. “Die Disziplinarklage ist unbegründet”, sagte nun die Vorsitzende Richterin Yvonne Wagner in Leipzig. Die Vorwürfe hätten nur teilweise bestätigt werden können. Zudem rechtfertigten sie keine zusätzlichen Maßnahmen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Hong Kong’s top court rules in favour of same-sex couple rights

Judge rules that the government’s policies favouring heterosexual couples ‘cannot be justified’. Hong Kong’s top court has ruled to affirm housing and inheritance rights for same-sex couples, siding against the government in a victory for the city’s LGBTQ community. Chief Justice Andrew Cheung wrote in two rulings on Tuesday that the Court of Final Appeal had unanimously dismissed appeals brought by the Hong Kong government against earlier decisions affirming LGBTQ rights. Government lawyer Monica Carss-Frisk had argued that Hong Kong’s housing policy was designed to support “procreation” among opposite-sex partners. But in his ruling, Cheung said policies excluding same-sex couples from public rental flats and subsidised flats sold under the city’s Home Ownership Scheme “cannot be justified”. “[For] needy same-sex married couples who cannot afford private rental accommodation, the [government’s] exclusionary policy could well mean depriving them of any realistic opportunity of sharing family life under the same roof at all,” Cheung said. On the issue of inheritance, judges Joseph Fok and Roberto Ribeiro wrote in Tuesday’s ruling that authorities had also “failed to justify the differential treatment” of same-sex couples.

via al jazeera: Hong Kong’s top court rules in favour of same-sex couple rights

hands joined against progress pride flag
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#Polizeigewalt bei AfD-Parteitag 2021 – Einsatz offiziell rechtswidrig – #polizeiproblem

Am Rande des Landesparteitags vor drei Jahren lösten Beamten einen Gegenprotest auf. Rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Kundgebung am 6. Juni 2021 war teilweise rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden, nachdem der Anmelder der Demo geklagt hatte. Der Landesparteitag der Berliner AfD im Marzahn-Hellersdorfer Ortsteil Biesdorf vor drei Jahren war begleitet von Protesten antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen. Rund 40 An­ti­fa­schis­tin­nen hatten sich in der Nähe des Konferenzorts versammelt. In den ersten Stunden gab es keine Probleme mit der Polizei, die die Szenerie absicherte. Das änderte sich am Nachmittag, nachdem es zu einem Schichtwechsel bei der Polizei gekommen war. Als Hospitant mit dabei war der SPD-Politiker und damalige Abgeordnete Tom Schreiber, der wegen seiner ablehnenden Äußerungen gegen alternative Hausprojekte in linken Kreisen unbeliebt war. Das Auftauchen Schreibers sorgte bei den An­ti­fa­schis­tin­nen für Unmut und führte zu einigen despektierlichen Äußerungen. Schreiber erstattete Anzeige und zeigte auf Menschen, von denen er sich beleidigt fühlte. Was dann folgte, bezeichnete der Klägeranwalt Peer Stolle als „Störung der Kundgebung“ durch „anlassloses Filmen, unverhältnismäßigen körperlichen Zwang sowie Schubsen und Schlagen von unbeteiligten Ver­samm­lungs­teil­neh­me­rin­nen durch die Polizei. Anlassloses Filmen rechtswidrig Mindestens zehn Menschen wurden festgenommen, mehrere dabei verletzt. Darauf löste der Anmelder die Kundgebung vorzeitig auf, um zu verhindern, dass weitere Teil­neh­me­rin­nen der friedlichen Kundgebung festgenommen werden. Der Anmelder wollte mit der Klage den Polizeieinsatz nachträglich für rechtswidrig erklären lassen. Das ist teilweise gelungen. Das Gericht erklärte die Videoaufzeichnung der Kundgebung und das Betreten des Versammlungsgeländes in Gruppenstärke durch die Polizei für rechtswidrig. Nach dem aktuellen Versammlungsfreiheitsgesetz ist die Anfertigung dieser Aufnahmen nur legitim, wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Aus Sicht der Klä­ger­an­wäl­t*in­nen Peer Stolle und Anna Gilsbach ging von der Kundgebung keine Gefahr aus.

via taz: Polizeigewalt bei AfD-Parteitag 2021 Einsatz offiziell rechtswidrig