Nach Angriff auf jüdischen Gastwirt in #Chemnitz: Vier mutmaßliche Täter angeklagt – #Knockout51

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat vier Männer wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung und Landfriedensbruch zum Amtsgericht Chemnitz angeklagt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Männer den Wirt des jüdischen Restaurants “Schalom” in Chemnitz am 27. August 2018 während gewaltsamer Demonstrationen zusammen mit weiteren Personen angegriffen haben. Zwei der vier Angeschuldigten seien der neonazistischen Kampfsportgruppe “Knockout 51” zuzuordnen. Die Gruppe warf demnach Schottersteine und eine Bierflasche in Richtung des Mannes. Wie die Generalstaatsanwaltschaft bereits 2021 mitteilte, soll der jüdische Gastwirt von einem Schotterstein an der Schulter getroffen worden sein. Er habe in den Folgetagen unter Schmerzen gelitten. Zudem sei er antisemitisch beleidigt worden.

via mdr: Nach Angriff auf jüdischen Gastwirt in Chemnitz: Vier mutmaßliche Täter angeklagt

Neonazi-Führer geht in Berufung – Haftstrafe wegen Hakenkreuz-Zeigens?

Drei Monate Gefängnis, für drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung: Gegen dieses Amtsgerichts-Urteil – wegen verbotener Symbole bei einer Demo in der Fußgängerzone – legt der Zweibrücker Neonazi-Führer Berufung ein. Detlef Walk, Kameradschaftsführer des rechtsextremistischen „Nationalen Widerstands Zweibrücken“ (NWZ), hat durch seinen Saarbrücker Rechtsanwalt Peter Richter gegen das jüngste Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken beim Landgericht Zweibrücken Berufung einlegen lassen, wie am Dienstag auf Merkur-Nachfrage aus der Justizbehörde zu hören war. Der 58-Jährige war am Mittwoch vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, die Strafrichterin Helen Klotz für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Um nicht doch hinter Gitter zu landen, muss der Neonazi zudem alsbald 1000 Euro – gerne auch in Raten – an den Pfälzischen Verein für Soziale Rechtspflege zahlen oder 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das war der Stein des Anstoßes: Am Samstag, 27. Januar, hatten Walk und sieben Mitglieder seines NWZ und der Neonazi-Partei „Die Rechte“ die rund 800 Teilnehmer der von der Partei „Die Partei“ organisierten großen Kundgebung „Demokratie first“ (Demokratie zuerst) provoziert. Als die Demonstranten an der rechtsextremistischen Gruppierung, die sich in der Fußgängerzone an der Einmündung zur Poststraße aufgestellt hatte, vorbeiliefen, zeigte deren Anführer Walk eine auf einem von ihm hochgehaltenen Plakat abgebildete Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz – obwohl ihm das vom Ordnungsamt vorher in Form einer Versammlungsauflage ausdrücklich untersagt worden war. Was seinerzeit eine Strafanzeige wegen Verwendens verbotener verfassungswidriger Symbole und letztlich die aktuelle Hauptverhandlung am Amtsgericht zur Folge hatte. Dort wurde auch ein Video zum Gegenstand gemacht, das eine Bürgerin dem Merkur übermittelt hatte. Es zeigte eine laute Auseinandersetzung zwischen den Rechtsextremen und einigen Demonstrierenden, die seinerzeit von der gerade beendeten Kundgebung auf dem Hallplatz kommend an den Neonazis vorbeiliefen

via pfälzischer merkur: Neonazi-Führer geht in Berufung Haftstrafe wegen Hakenkreuz-Zeigens?

‘It’s the First Amendment, stupid.’ Judge tells Florida to stop threatening TV stations

A federal judge ordered Gov. Ron DeSantis’ state Health Department to stop threatening television stations with criminal prosecution if they kept running ads in favor of an abortion amendment on the ballot next month. In a sharply worded ruling on Thursday, U.S. District Judge Mark Walker rebuked the DeSantis administration for trying to quash what he called constitutionally protected political speech. “To keep it simple for the State of Florida: it’s the First Amendment, stupid,” Walker wrote, granting a request for a temporary restraining order. A hearing for a preliminary injunction is scheduled for later this month. The ruling puts a temporary halt to one of DeSantis’ most brazen attempts to defeat Amendment 4, which would overturn the six-week abortion ban he signed into law. On Oct. 3, the Florida Department of Health sent letters threatening to criminally prosecute television stations if they did not stop running an ad that features a woman named Caroline who was diagnosed with brain cancer two years ago while pregnant with her second child. In the ad, the woman says Florida’s six-week abortion ban would have prevented her from receiving a potentially life-saving abortion.

via miamiherald: ‘It’s the First Amendment, stupid.’ Judge tells Florida to stop threatening TV stations

“Totaler Trottel” – Peinlicher Rechtsaußen „mit Durchschlagskraft“: Regensburger AfD-Stadtrat will über Passau in den Bundestag

Weil Passau „konservativer“ sei als Regensburg, will Erhard Brucker dort für den Bundestag kandidieren. Für diese Ortswahl könnte es auch andere Gründe geben. Natürlich kann man es AfD-Politiker Erhard Brucker glauben, wenn er gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung erklärt, dass er sich nicht in Regensburg um die Kandidatur für den Bundestag beworben habe, sondern in Passau, weil die Leute dort „konservativer“ seien. Immerhin holte die Rechtsaußen-Partei dort bei der letzten Bundestagswahl mit 11,8 Prozent drei Prozent mehr als in Regensburg, wo er für die AfD im Stadtrat sitzt. Doch natürlich ließe sich auch darüber spekulieren, ob der 51-Jährige bei seinen Parteifreunden hier nicht mittlerweile etwas verbrannt, ihnen vielleicht sogar peinlich ist. Da gibt es beispielsweise das bei Kennern als legendär geltende „Trottel-Video“, in dem sich Brucker vor einer einschlägig bestückten Bücherwand gegen Joachim Wolbergs wendet, weil dieser ihn in einer nichtöffentlichen Stadtratssitzung als „totalen Trottel“ bezeichnet hatte. Brucker hatte zuvor Sea-Eye-Gründer Michael Buschheuer als „Schlepperkönig“ tituliert, Wolbergs reagierte mit der Bezeichnung „totaler Trottel“. Als Brucker den Ex-OB deshalb wegen Beleidigung anzeigte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, weil für diese Meinungsäußerung „ein sachlicher Grund“ vorgelegen sei. „Natürlich trinke ich mal ein Bier…“ Dann gibt es da diesen Prozess vor dem Landgericht Regensburg, den Brucker vor drei Jahren gegen einen Parteifreund anstrengte, weil der ihn als „Alkoholiker“ bezeichnet hatte. Brucker sah damit „eine Demarkationslinie überschritten“ und verklagte seinen damaligen Vorstandskollegen auf Unterlassung. In der Verhandlung selbst kamen dann peinliche Auftritte Bruckers zur Sprache, etwa bei einer Veranstaltung mit dem Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner. Ausführlich schilderte der Beklagte, wie Brucker „stockbesoffen“ in der Gaststätte aufgelaufen sei. Er habe gelallt, gewackelt, habe rote Augen gehabt und eine Fahne. Brucker sei von Tisch zu Tisch gegangen, um die Anwesenden zu begrüßen, habe sich kaum unter Kontrolle gehabt und einfach aus den Weizengläsern anderer getrunken.

via regenburg digital: “Totaler Trottel” Peinlicher Rechtsaußen „mit Durchschlagskraft“: Regensburger AfD-Stadtrat will über Passau in den Bundestag

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AFD THÜRINGEN – „Vorsätzlich Medienberichterstattung von öffentlichem Interesse unterbunden“ – #payday

Das Landgericht Erfurt verpflichtet die AfD, klagenden Medien gleichberechtigten Zugang zu ihrer Wahlparty zu gewähren wie anderen Medienvertretern. Die Partei hält sich nicht daran und lässt lediglich Rechtsaußen-Medien rein. Nun verhängt das Gericht ein Ordnungsgeld. Die AfD Thüringen hat gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt verstoßen, mit dem ihr auferlegt worden war, mehreren klagenden Medien in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zu der Wahlparty am Abend der Landtagswahl am 1. September zu gewähren. Nun hat das Landgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000 Euro gegen den AfD-Landesverband festgesetzt. Dies geht aus einem WELT vorliegenden Beschluss der 9. Zivilkammer des Gerichts vom Montag hervor. Das Landgericht hatte zuvor mit Urteil vom 31. August eine einstweilige Verfügung aufrechterhalten, mit der die AfD verpflichtet werden sollte, den klagenden Medien – darunter auch die im Medienunternehmen Axel Springer erscheinenden Medien WELT und „Bild“ – entsprechenden Zugang zu gewähren. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld angedroht. Die AfD hatte daraufhin erklärt, bei der Wahlveranstaltung in Erfurt überhaupt keine Medienvertreter mehr zuzulassen. Im Gerichtsbeschluss vom Montag heißt es nun: „Entgegen seiner Behauptung ließ der Schuldner jedoch Vertreter einiger Medien, die dem Schuldner nahe stehen, auf seiner Wahlveranstaltung zu.“ Dabei habe es sich um mehrere Vertreter von „Compact“, um Götz Kubitschek vom neurechten Theoriemagazin „Sezession“ sowie mehrere Vertreter des „Filmkunstkollektivs“ gehandelt, das der rechtsextremen Identitären Bewegung nahesteht. Die AfD habe damit „schuldhaft gegen die auferlegte Pflicht verstoßen“, heißt es im Urteil weiter. Darin heißt es außerdem: „Die Vertreter der AfD, Björn Höcke (Landeschef, Anm. d. Red.) und Torben Braga (Vize-Landeschef, Anm. d. Red.), hatten Kenntnis davon, dass diese Medienvertreter auf der Wahlveranstaltung anwesend waren und von dieser – teilweise durch Übertragung von Live-Bildern (‚Compact-TV‘) – berichteten. Anderen Journalistinnen und Journalisten verweigerte der Schuldner hingegen den Zutritt zu der Wahlveranstaltung.“

via welt: AFD THÜRINGEN – „Vorsätzlich Medienberichterstattung von öffentlichem Interesse unterbunden“ – #payday

Ermittlungen laufen – Pro-russische Aktivisten aus Köln dürfen Deutschland nicht mehr betreten – #KickThemOut

Gegen Kolbasnikova und ihren Ehemann laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Das Paar ist bereits vor drei Monaten nach Russland ausgereist. Die pro-russische Aktivistin Elena Kolbasnikova und ihr Ehemann Max Schlund wurden aus dem Schengen-Raum ausgewiesen. Auf ihrem Telegram-Kanal teilte die Anmelderin mehrerer pro-russischer Demonstrationen Fotos von Dokumenten der Stadt Köln, in denen die Stadt zur Ausreise aus der Bundesrepublik auffordert. Dem Dokument zufolge sprachen die Behörden dem Ehepaar ein Einreise- und Aufenthaltsverbot aus, das auf 20 Jahre befristet ist. Ihre Niederlassungserlaubnis ist erloschen, das Einreiseverbot gilt auch für weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Kolbasnikova und Schlund sind bereits zum Juni freiwillig in die russische Exklave Kaliningrad ausgereist. Als Grund gaben sie die Ermittlungsverfahren gegen sie an. Max Schlund ist russischer Staatsbürger, Kolbasnikova gebürtige Ukrainerin. Durch ein Dekret des russischen Präsidenten Wladimir Putin wurde ihr vor einem Jahr jedoch die russische Staatsbürgerschaft verliehen. (…) Kolbasnikova und Schlund sollen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Der Anklage zufolge soll das Paar illegal Bargeld, Funkgeräte und weitere militärische Güter in die Donbassregion geführt und der russischen Armee übergeben haben. Dazu wird dem Paar Volksverhetzung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Im August 2023 hatte die Polizei die Wohnung des Paares gestürmt, weil sie dort illegale Waffen vermutete. Dabei fanden die Beamten ein Maschinengewehr des Typs Kalaschnikow.

via ksta: Ermittlungen laufen Pro-russische Aktivisten aus Köln dürfen Deutschland nicht mehr betreten

siehe auch: Propagandisten aus Köln Putin-Aktivisten dürfen nicht zurück nach Deutschland. Ein 20-jähriges Einreiseverbot erschüttert zwei Kölner Russland-Aktivisten. Das Verbot soll von der Stadt Köln stammen. (…) Kolbansikowa wurde als “Putin-Fangirl” bekannt und war nach Russlands Einmarsch in der Ukraine Veranstalterin des ersten großen pro-russischen Autokorsos in Deutschland. Dabei machte sie sich in einem Interview strafbar, indem sie den Angriffskrieg billigte. Dazu war sie auch zu einer Strafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Die wird sie aber jetzt wohl nie zahlen: Das Geld oder eine Ersatzfreiheitsstrafe können nicht vollstreckt werden. Die von ihr eingelegte Berufung gegen die Geldstrafe wurde verworfen und das Urteil rechtskräftig, weil sie ohne ausreichende Entschuldigung nicht aus Russland zur Verhandlung erschien. Gegen sie und ihren Mann stand noch eine Verhandlung wegen Verstoßes gegen das Außenhandelsgesetz und das Waffengesetz an. (…) Anwalt Beisicht sagte, wenn das rechtlich noch möglich sei, gehe er davon aus, dass gegen die Verfügung von Anfang Juli Rechtsmittel eingelegt würden. (…) Auf einem von Kolbasnikowa geposteten Foto eines Dokuments, das offenbar aus der Begründung der Ausländerbehörde stammt, werden Vereine und Parteien aufgezählt, an deren Spitze Schlund oder Kolbasnikowa standen. Aufgeführt ist auch Kolbasnikowas Rolle bei einer “Souveränitäts”-Konferenz des “Compact”-Magazins, das Innenministerin Nancy Faeser verbieten will. Bei der Konferenz war Kolbasnikowa Rednerin neben Martin Sellner, Galionsfigur der rechtsextremen “Identitären”, “Compact”-Herausgeber Jürgen Elsässer und dem früheren AfD-Mitarbeiter Wladimir Sergijenko, der mit dem russischen Geheimdienst FSB in Verbindung stehen soll. Als “Compact” 2023 Sommerfest feierte, wurden auf Telegram Vorstandsmitglieder des Vereins und der Partei “Aufbruch Frieden-Souveränität-Gerechtigkeit” um Kolbasnikowa und Schlund als Mitorganisatoren bezeichnet.

Gewalt gegen Polizisten: AfD-Mitarbeiter jetzt vorbestraft

Ein Referent der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag ist seit Donnerstagmorgen vorbestraft, unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Er gilt als “rechte Hand” der Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner. 140 Tagessätze in einer “mittleren zweistelligen Höhe”, sah der Strafbefehl vor, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München dem BR. Damit gilt der AfD-Mitarbeiter als vorbestraft. Ein für Donnerstag angesetzter Verhandlungstermin wurde aufgehoben. Der Grund: Der Mann hatte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl kurzfristig zurückgezogen. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig. Der Fraktionsmitarbeiter gilt als “rechte Hand” der Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner. So beschreiben es AfD-Abgeordnete dem BR. (…) Im August 2021 hatte er sich in einem Bus “in alkoholisiertem Zustand” geweigert, eine Maske zu tragen. Auch nachdem die Polizei hinzugerufen wurde, weigerte er sich, den Bus zu verlassen. Laut Strafbefehl musste er unter Zwangsanwendung aus dem Bus getragen und später mit Handfesseln fixiert werden. Er trat in der Folge, so die weiteren Tatvorwürfe, einen Beamten und beleidigte die Polizisten mit “f*** dich” und “Drecksbeamte”. Durch sein Verhalten habe er unter anderem die Straftatbestände Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, sowie vorsätzliche Körperverletzung erfüllt, heißt es in dem Dokument weiter.

via br: Gewalt gegen Polizisten: AfD-Mitarbeiter jetzt vorbestraft