#Holocaust-Vergleiche werden strenger geahndet – #stolpersteine

Stolpersteine erinnern an Opfer des Nationalsozialismus – und dürfen nicht von Corona-Leugnern missbraucht werden, heißt es in einem neuen Präzedenzurteil. Helene und Jakob Stern waren ein jüdisches Ehepaar aus Bayern. (…) . Zwei Stolpersteine erinnern heute an sie. Sie sind ins Pflaster vor dem Gebäude eingelassen. Und hier zündete neulich eine Aktivistin der “Querdenker”-nahen Partei “Die Basis” Kerzen an und legte einen Zettel aus, eingepackt in eine Klarsichtfolie. “Es begann immer mit Ausgrenzung!”, stand da in großer Schrift. Und: “Die roten Kerzen stehen für geimpfte, die weißen für ungeimpfte Mitmenschen. Nur gemeinsam können wir die Spaltung überwinden.” Die Botschaft: So wie damals mit den Juden, so gehe die Gesellschaft heute mit jenen Menschen um, die sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen würden. Es ist nicht das erste Mal, dass bei Corona-Protesten geschmacklose Vergleiche gezogen werden. Es gab schon Judensterne mit der Aufschrift “Ungeimpft”, oder auch zynisch-sarkastische Parolen wie “Impfen macht frei” auf Demonstrationen. Aber hier hat nun die Justiz im Saarland eine neue Grenze gezogen. Die Justiz hat in einem Präzedenzurteil erstmals klargestellt: Auch Stolpersteine sind strafrechtlich vor solchem Missbrauch geschützt. Wer diese kleinen Gedenkorte benutze, um “die Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen mit dem durch die Nationalsozialisten begangenen Holocaust an Millionen jüdischen Mitbürgern” gleichzustellen, der begehe eine Verharmlosung des Holocaust, strafbar als Volksverhetzung nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs. (…) Dass die Gleichsetzung von Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust eine Volksverhetzung darstellen kann, haben zuletzt auch schon andere Gerichte geurteilt, etwa das Bayerische Oberste Landesgericht – aber noch nie in Bezug auf Stolpersteine. Die Täterin in St. Ingbert, eine IT-Unternehmerin und ehemalige Bundestagskandidatin der “Basis”, hatte dagegen zunächst Einspruch eingelegt, sie hat diesen dann aber am 7. September zurückgenommen. So ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Das Gericht hat 50 Tagessätze Geldstrafe verhängt.

via sz: Holocaust-Vergleiche werden strenger geahndet

#Revision zu #Fretterode-#Urteil eingelegt :„Nicht im Ansatz plausibel“ – #terror

Für einen brutalen Angriff auf zwei Journalisten bekamen zwei Neonazis ein mildes Urteil. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen Revision ein. Das Urteil verursachte einen bundesweiten Aufschrei. Die Deutsche Journalistenunion äußerte sich „empört und fassungslos“. Der Rechtsstaat dürfe so nicht mit Jour­na­lis­t*in­nen umgehen. Der Deutsche Journalistenverband sprach von einem „haarsträubenden Gerichtsurteil“ und einem „fatalen Signal in Richtung der rechten Szene“. Zuvor hatte das Landgericht Mühlhausen zwei Neonazis zu äußerst milden Strafen für einen brutalen Angriff auf zwei Journalisten im Jahr 2018 im Thüringer Fretterode verurteilt. Am Freitag erklärten nun Staatsanwaltschaft und Nebenklage, dass sie dagegen Revision einlegen werden. „Wir wollen das Urteil vom Bundesgerichtshof rechtlich überprüfen lassen“, sagte Staatsanwalt Benedikt Ballhausen der taz. Anders als das Gericht ziehe man die Glaubwürdigkeit der angegriffenen Nebenkläger nicht in Zweifel. Auch habe das Gericht die politische Motivation der Angreifer „nicht hinreichend berücksichtigt“. Sven Adam, Anwalt eines der angegriffenen Journalisten, sprach ebenso von einem „unfassbaren und lächerlichen Urteil“. Noch befinde man sich in Gesprächen und rechtlicher Prüfung. Das Ziel aber sei klar, so Adam zur taz: „Wir wollen uns der Revision der Staatsanwaltschaft anschließen.“ Die beiden Journalisten hatten im April 2018 ein Neonazi-Treffen auf dem Anwesen der Thüringer NPD-Größe Thorsten Heise in Fretterode dokumentiert. Daraufhin liefen von dem Gespräch sein Sohn Nordulf H. und dessen Bekannter Gianluca B. auf sie zu, verfolgten sie mit ihrem Auto und versuchten sie von der Straße zu drängen. Als die Journalisten sich in einem Straßengraben festfuhren, sollen der 23- und 28-Jährigen sie mit einem Schraubenschlüssel, Baseballschläger, Messer und Reizgas attackiert, das Auto zertrümmert und eine Kamera geklaut haben. Die Opfer erlitten eine Stichverletzung am Oberschenkel, eine blutende Kopfwunde und Prellungen. Der PKW war ein Totalschaden. Nach einjähriger Verhandlung verurteilte das Landgericht Mühlhausen Gianluca B. dafür zu einem Jahr auf Bewährung und Nordulf H. zu einer Jugendstrafe von 200 Arbeitsstunden. Die Angeklagten hätten die Opfer nicht als Journalisten, sondern als Angehörige der linken Szene identifiziert, erklärte die Richterin. Dafür spreche, dass sie bei dem Angriff als „Zecken“ tituliert wurden – was in den Augen des Gerichts allerdings ein geläufiger Begriff sei und noch keinen Rückschluss auf die politische Gesinnung der Täter zulasse.

via taz: Revision zu Fretterode-Urteil eingelegt :„Nicht im Ansatz plausibel“

#Skandal-#Urteil im #Fretterode-#Prozess: Thüringer #Justiz schützt #Pressefreiheit nicht – Betroffene #Journalisten werden im Stich gelassen

Heute, am 15.09.22 wurde am Landgericht Mühlhausen, etwa viereinhalb Jahre nach dem brutalen Übergriff durch zwei bewaffnete Neonazis auf zwei Journalisten in Fretterode und über einem Jahr nach Prozessbeginn ein Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten, Gianluca B. und Nordulf H., wurden wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit gef. Körperverletzung verurteilt. B. erhält eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, H. lediglich 200 Arbeitsstunden gemeinnützige Arbeit. Trotz der enormen Brutalität des gezielten Angriffs, bei dem die Journalisten zunächst von den Neonazis mit dem Auto gejagt und dann mit Messer und schwerem Schraubenschlüssel angegriffen wurden, wodurch diese erhebliche Verletzungen davontrugen und der Tod in Kauf genommen wurde, bleiben die Täter mit milden Strafen auf freiem Fuß. Das offensichtliche rechte Tatmotiv im Sinne von Pressefreiheit wurde nicht anerkannt. Hierzu erklärt Franz Zobel, Projektkoordinator von ezra, der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen: „Das Urteil lässt nicht nur die angegriffenen Journalisten im Stich, sondern ist eine Gefahr für die Pressefreiheit, in einer Zeit, in der pressefeindliche Angriffe durch rechte Täter zunehmen. Darüber hinaus ist es ein fatales Signal an die Angeklagten und die dahinterstehende militante Neonazi-Szene. Skandalös ist auch die Urteilsbegründung der vorsitzenden Richterin, die die Täter-Opfer-Umkehr der Verteidigung fortschreibt, indem sie zum Beispiel von gegenüberstehenden ideologischen Lagern spricht und den Betroffenen damit zusätzlich den Status als Journalisten aberkennt.“ Das Strafverfahren gegen die beiden Täter, das mit dem heutigen Urteil einen Abschluss findet, war von Anfang an durch inkonsequentes Handeln der Ermittlungsbehörden und Justiz gekennzeichnet. Unter anderem wurden nach der Tat durch Aussagen der Staatsanwaltschaft die Glaubwürdigkeit der Betroffenen in Frage gestellt. Notwendige Hausdurchsuchungen wurden nicht durchgeführt und während der Observierung des PKWs der Täter kurz nach der Tat konnten ungestört Gegenstände entnommen werden. Außerdem ließ der Beginn der Hauptverhandlung dreieinhalb Jahre auf sich warten.

via ezra: Skandal-Urteil im Fretterode-Prozess: Thüringer Justiz schützt Pressefreiheit nicht – Betroffene Journalisten werden im Stich gelassen

siehe auch: Opfer aus #Göttingen schwer verletzt – #Neonazis attackieren #Journalisten: #Strafen weit unter Forderung der Anklage – heftige #Kritik – #Fretterode #justizversagen #Heise #terror Im seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess um einen Angriff auf Journalisten in Thüringen ist nun das Urteil gefallen. Das Strafmaß gegen zwei Männer aus der rechtsextremen Szene überrascht viele – und sorgt für heftige Kritik. Im Prozess um einen Angriff auf Journalisten sind zwei Männer aus der rechtsextremen Szene in Thüringen zu Strafen verurteilt worden, die deutlich niedriger blieben als von der Anklage gefordert. Bei dem Übergriff 2018 in der Region Fretterode waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden. Die Vorsitzende Richterin sagte am Donnerstag bei der Urteilsbegründung, die Kammer habe nicht feststellen können, dass es sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf Journalisten gehandelt habe. Der jüngere der beiden Männer wurde zum Ableisten von 200 Arbeitsstunden verurteilt, der ältere Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil sorgte für Kritik.

Opfer aus #Göttingen schwer verletzt – #Neonazis attackieren #Journalisten: #Strafen weit unter Forderung der Anklage – heftige #Kritik – #Fretterode #justizversagen #Heise #terror

Im seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess um einen Angriff auf Journalisten in Thüringen ist nun das Urteil gefallen. Das Strafmaß gegen zwei Männer aus der rechtsextremen Szene überrascht viele – und sorgt für heftige Kritik. Im Prozess um einen Angriff auf Journalisten sind zwei Männer aus der rechtsextremen Szene in Thüringen zu Strafen verurteilt worden, die deutlich niedriger blieben als von der Anklage gefordert. Bei dem Übergriff 2018 in der Region Fretterode waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden. Die Vorsitzende Richterin sagte am Donnerstag bei der Urteilsbegründung, die Kammer habe nicht feststellen können, dass es sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf Journalisten gehandelt habe. Der jüngere der beiden Männer wurde zum Ableisten von 200 Arbeitsstunden verurteilt, der ältere Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil sorgte für Kritik. Im Zuge der Hauptverhandlung habe sich nicht klar ergeben, dass die Angeklagten die beiden Angegriffenen als Pressevertreter erkannt hätten. Vielmehr gehe die Kammer davon aus, dass die Angeklagten die Journalisten als Angehörige der linken Szene identifiziert hätten, sagte die Vorsitzende Richterin. (…) Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl von Seiten der Staatsanwaltschaft als auch von Seiten der Nebenklage hieß es, man werde Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen. Die Kammer stellte fest, dass die beiden heute 23 und 28 Jahre alten Angeklagten die Journalisten unter anderem mit einem Schraubenschlüssel, mit einem Baseballschläger und einem Messer attackierten und schwer verletzten. Der Stich mit dem Messer in das Bein eines Journalisten sei sogar „abstrakt lebensgefährlich“ gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Dieser Stich sei dem Mann aber durch den jüngeren der beiden Angeklagten beigebracht worden, bei dem noch Jugendstrafrecht anzuwenden gewesen sei, weil er zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt gewesen sei, hieß es (…) Die Vorstandsvorsitzende des Deutschen Journalisten Verbandes Thüringen, Heidje Beutel, sagte, sie befürchte durch das Urteil „eine Signalwirkung in die völlig falsche Richtung“. „Die Tat von Fretterode war nicht nur ein Angriff auf die Journalisten, sondern ein gezielter Einschüchterungsversuch mit dem Ziel, Berichterstattung zu unterbinden.“ Der Rechtsstaat habe die Chance verpasst, ein klares Zeichen gegen rechte Angriffe auf Pressefreiheit und Demokratie zu setzen, erklärte auch Verdi-Mediensekretär Peter Dinkloh. Stattdessen sende das Urteil das fatale Signal an die rechtsextreme Szene, dass diese ihren menschen- und demokratiefeindlichen Bestrebungen nachgehen könne, ohne dafür ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

via rnd: Opfer aus Göttingen schwer verletzt Neonazis attackieren Journalisten: Strafen weit unter Forderung der Anklage – heftige Kritik

siehe auch: Urteil zu Neonazi-Angriff in Fretterode :Überraschend milde Strafen Im Fall des Raubüberfalls auf zwei Journalisten 2018 in Thüringen sind die Angeklagten schuldig gesprochen worden. Ins Gefängnis müssen sie aber nicht. Im Saal des Puschkinhauses in Mühlhausen herrscht am Donnerstagmittag drückende Stille, als die Vorsitzende Richterin im sogenannten Fretterode-Prozess den Raum betritt und verkündet, dass die Angeklagten Nordulf H. und Gianluca B. der Sachbeschädigung und gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen werden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden Neonazis zwei Journalisten gejagt, attackiert und schwer verletzt haben. Im Groben bestätigt die Richterin in ihren Ausführungen die Darstellung der beiden Journalisten, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten. Demnach haben die beiden Angegriffenen im April 2018 ein Treffen von Mitgliedern der rechtsextremen Szene auf dem Anwesen von NPD-Größe Thorsten Heise im thüringischen Fretterode beobachtet. Nachdem sie entdeckt wurden, verfolgten Nordulf H. und Gianluca B. das Auto der beiden Journalisten. Der Wagen kam von der Straße ab, die Neonazis zerstörten die Scheiben des Pkw. Mit einem Schraubenschlüssel, einem Baseballschläger, einem Messer und Reizgas griffen sie Insassen an. Einer der beiden erlitt eine Schädelfraktur und eine Kamera verschwand. Trotzdem kommen die Angeklagten mit vergleichsweise milden Strafen davon: Nordulf H. wurde zu einer Jugendstrafe von 200 Sozialstunden, Gianluca B. zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit bleibt das Landgericht Mühlhausen deutlich hinter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß zurück.

Nach #Hasskommentar auf #Facebook – #LuisaNeubauer lässt Konto von rechtem Autor #Pirinçci pfänden – #HateAid #InHisFace

Akif Pirinçci wurde zu einer Entschädigungszahlung verurteilt – wegen seiner sexistischen Beleidigung von Luisa Neubauer. Weil er nicht zahlte, besorgten sich die Anwälte der Klimaaktivistin das Geld per Zwangsvollstreckung. Luisa Neubauer ist es gelungen, rund 10.000 Euro vom Konto des rechtspopulistischen Autors Akif Pirinçci pfänden zu lassen. Zu der Geldzahlung war Pirinçci vom Landgericht Frankfurt am Main verurteilt worden, weil er die Klimaaktivistin mit einem sexistischen, erniedrigenden Kommentar auf Facebook angegriffen hatte. Nachdem Pirinçci das Geld offenbar nicht freiwillig bezahlen wollte, entschieden sich die Anwälte von Luisa Neubauer, den Betrag durch eine Kontopfändung zu besorgen. »Herr Pirinçci hat vielleicht gedacht, dass uns die Zwangsvollstreckung zu mühsam ist, aber wir sind da hartnäckig«, erklärte Anwalt Severin Riemenschneider von der Media Kanzlei, die Neubauer vor Gericht vertreten hatte. »Herr Pirinçci hat keine Unterlassungserklärung abgegeben, war uneinsichtig und hat sich in den Schriftsätzen auch über das Verfahren lustig gemacht«, so Riemenschneider. In dem gepfändeten Betrag seien die Verfahrenskosten enthalten sowie 6.000 Euro, die das Gericht als Entschädigungszahlung in seinem Urteil festgelegt hatte. Diese Summe würde direkt an die Betroffenenorganisation Hate Aid gehen, um deren Arbeit zu unterstützen, so Riemenschneider.

via spiegel: Nach Hasskommentar auf Facebook Luisa Neubauer lässt Konto von rechtem Autor Pirinçci pfänden

Luisa Neubauer (51975888350).jpg
Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/184802432@N05″>Stefan Müller (climate stuff, 1 Mio views)</a> from Germany – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/184802432@N05/51975888350/”>Luisa Neubauer</a>, CC BY 2.0, Link

Falsche #Masken-#Atteste für Kinder: #Geldstrafe für Arzt – #LockHimUp

Wegen falscher Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht für Kinder muss ein Arzt aus Hechingen (Zollernalbkreis) eine Geldstrafe zahlen. Wie ein Sprecher des Hechinger Amtsgerichts am Dienstag bestätigte, verurteilte das Gericht den Mediziner am Montag zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (90 Tagessätze zu je 100 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehrere Medien hatten über den Fall berichtet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 in sechs Fällen falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatte.

via rheinpfalz: Falsche Masken-Atteste für Kinder: Geldstrafe für Arzt

Corona Face mask FFP2 (50577401782).jpg
By <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/132646954@N02″>dronepicr</a> – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/132646954@N02/50577401782/”>Corona Face mask FFP2</a>, CC BY 2.0, Link

#Bewährungsstrafe für Gründer von “#Reichsbürger”-#Krankenkasse

Im Prozess um die Gründung einer illegalen Krankenkasse ist ein 68-Jähriger am Dresdner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 2400 Euro an die Staatskasse zahlen, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Verantworten musste sich der mehrfach vorbestrafte Rentner aus Hessen wegen des Betriebes einer illegalen Krankenversicherung. In der Verhandlung räumte der Mann die Vorwürfe weitgehend ein. So habe er mit anderen Mitbeschuldigten im April 2017 die «DeGeKa» («Deutsche Gesundheitskasse») mit Sitz in Dresden ohne entsprechende Genehmigung betrieben – trotz Einstellungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Mann und die anderen Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft der «Reichsbürger»-Bewegung zugerechnet, die das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt.

via zeit: Bewährungsstrafe für Gründer von “Reichsbürger”-Krankenkasse