Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg führt den AfD-Landesverband als Verdachtsobjekt, die Partei ging juristisch dagegen vor. Nun ist sie mit ihrem Einspruch endgültig gescheitert. Auf Bundesebene und in mehreren Bundesländern gilt die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall – auch in Baden-Württemberg wird sich das nicht ändern. Der Verfassungsschutz im Südwesten darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und eine entsprechende Beschwerde der AfD dagegen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt »im Phänomenbereich Rechtsextremismus« erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückwies. Dieses Urteil bestätigte nun der VGH. »Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor«, schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung. Weil Mitglieder der AfD für »einen ethnischen Volksbegriff« einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen.

via spiegel: Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg beobachten

siehe auch: AfD Baden-Württemberg verdankt Beobachtung auch Alice Weidel Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat nun die Gründe veröffentlicht, aus denen der Landesverband der designierten AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet werden darf. Die Eilentscheidung gibt in Kombination mit einem weiteren Urteil Einblick, auf wessen Äußerungen sich die Entscheidung stützt. Auch Alexander Gauland spielt eine Rolle. (…) Da die Richter in Mannheim in erster Linie die Entscheidung aus Stuttgart zu überprüfen hatten, findet sich die Antwort auf die Frage, wem der Landesverband von Alice Weidel die Beobachtung zu verdanken hat, nicht direkt im Beschluss, der insgesamt mit Namen geizt. Als eine der wenigen Aufnahmen erhebt das Gericht keine Einwände, dass der Verfassungsschutz dem ausgetretenen Rechtsaußen-Anwalt Dubravko Mandic einen informellen Einfluss auf die AfD zuschreibt und damit zurechnet. Äußerungen von „führenden (…) Parteimitgliedern“ So habe der Burschenschafter zusammen mit dem Landtagskandidaten und Stadtrat Karl Schwarz Mitte Januar 2023 an der Veranstaltung „Vernetzung 23“ im Szenetreff „Fassfabrik“ in Hachenburg teilgenommen. Beide waren zusammen mit den Neonazis Sascha Krolzig und Frank Krämer für eine Diskussionsrunde angekündigt. Angeführt wurde zudem, dass weiterhin Kontakt bestehe zum Grundsatzreferenten der AfD-Bundestagsfraktion K., gemeint ist wohl Dimitrios Kisoudis, der für Tino Chrupalla arbeitet. Schwarz taucht mit einer Tiermethapher (Pferd und Taube) in den Beschlüssen auf. Wohin die Reise allerdings geht und dass die Äußerungen, die zur Beobachtungen führten, nicht Ausreißer von Außenseitern sind, darauf deutet allerdings auch der Beschluss aus Mannheim direkt an: Die beanstandeten Äußerungen stammten von „führenden und das innerparteiliche Geschehen in der AfD und innerhalb des Antragsstellers maßgeblich mitbestimmenden Parteimitgliedern“, die „aufgrund ihrer Funktion und Position auf die weitere Entwicklung der AfD und des Antragsstellers maßgeblichen Einfluss nehmen könnten und das Bild der Partei in der Öffentlichkeit prägten“. Weil es hier nur um die Einstufung als Verdachtsfall ging, reichten tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht. Eine Gewissheit, wie bei der gesicherten Bestrebung, wird noch nicht verlangt. Aussagen von Alice Weidel Und diese tatsächlichen Anhaltspunkte liefert auch Parteichefin Alice Weidel, wie ihr bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart vorhielt. Einbezogen wurde ihre Aussage über „Passdeutsche“ in der Debatte um eine Vergewaltigung auf Mallorca. Die Unterteilung des deutschen Staatsvolkes in vermeintlich „echte Deutsche“ und andere, von Teilen der Szene auch mal „Plastikdeutsche“ genannte Gruppe, ist nach der einhelligen Rechtsprechung immer einschlägig für einen Verstoß gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip