“Compact” darf nach einem Urteil wieder ein Konto besitzen. Die Bundesinnenministerin nennt das Magazin ein “zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene”. Das rechtsextreme Magazin Compact hat in Sachsen-Anhalt ein Konto einrichten können, nachdem mehrere Banken das abgelehnt hatten. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg verpflichtete die Sparkasse Burgenlandkreis zur Eröffnung eines Girokontos. Der Herausgeber des rechtsextremen Magazins, Jürgen Elsässer, sagte im Landtag in Potsdam, das Magazin habe seit dem 1. Oktober bis zur laufenden Woche keine Bankverbindungen mehr gehabt und sei vom Zahlungsverkehr abgeschnitten gewesen. Die Entscheidung des Gerichts nannte er ein “Musterurteil”, mit dem sich auch andere Medien wieder einen Bankzugang erstreiten könnten. Die Sparkasse Burgenlandkreis hatte zunächst eine Kontoeröffnung abgelehnt. Das OVG hielt dies jedoch nicht für rechtmäßig. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. “Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene” Gegen das Magazin mit Sitz in Falkensee in Brandenburg läuft ein Verbotsverfahren.
via teit: Rechtsextremes “Compact”-Magazin darf Konto eröffnen
siehe auch: Gerichtsbeschluss Rechtsextremes “Compact”-Magazin erstreitet Konto-Eröffnung Das zeitweilig verbotene, rechtsextreme Magazin “Compact” führt wieder ein Bankkonto. Das teilte der Herausgeber, Jürgen Elsässer, am Dienstag in Potsdam auf einer Pressekonferenz der AfD-Fraktion mit. Elsässer beruft sich auf einen Bescheid des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt. “Compact” hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg verpflichtete die Sparkasse Burgenlandkreis im November zur Eröffnung eines Girokontos. Diese und weitere Banken hatten zuvor eine Kontoeröffnung abgelehnt. Die Konto-Verweigerung stelle eine Ungleichbehandlung dar, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei, so das Gericht. “Insbesondere stelle eine verfassungsfeindliche Zielsetzung keinen Grund zur Ungleichbehandlung durch Vorenthaltung eines Girokontos dar.” Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. Das “Compact”-Konto war im Juli 2024 gesperrt worden, nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Magazin verboten und das Vermögen eingezogen hatte. Dagegen war der Verlag beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich vorgegangen. Dieses setzte einen Vollzug des Verbots zunächst aus. Im Februar soll im Hauptsacheverfahren entschieden werden