Finland: neo-Nazi activist found guilty of stabbing children, but avoids prison

A far-right activist in Finland has been found guilty of two counts of attempted murder after stabbing two children in a shopping centre in Oulu last summer, Anadolu has reported. Oulu District Court found Juhani Sebastian Lamsa guilty on two charges of attempted murder concerning a stabbing attack on two children at the Valkea Shopping Centre in the city last summer, Yle News said on Monday. Lamsa, 34, a neo-Nazi with a history of violent crimes, seriously injured a 12-year-old and attempted to stab a 14-year-old, both of whom were foreign nationals. Despite the prosecution’s request for a 10-year prison sentence, citing the racially-motivated nature of the attack, Lamsa will not face a prison sentence because a court-ordered psychological assessment determined that he was not criminally accountable at the time of the attack. Lamsa told the court that he thought he was being watched and that an intelligence agency could read his thoughts. His defence team argued that the attack was not premeditated. He will undergo treatment prescribed by the Finnish Institute for Health and Welfare. The court also ordered Lamsa to pay approximately €17,000 ($17,900) in compensation to the 12-year-old victim, around €6,500 to the 14-year-old, and €1,000 to a security guard at the shopping centre. His criminal history includes a conviction for pepper-spraying Left Alliance politician Dan Koivulaakso at a 2012 Oulu Pride event and a stabbing at a book launch in Jyvaskyla. His attack on two children in Oulu was part of a series of racially motivated stabbings in the city last year, including a December incident where a 15-year-old, found not criminally responsible, stabbed a man in what police believed was a “copycat” attack.

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65.000-Euro-Niederlage von Fler vor Bundesverfassungsgericht – Rapper können für ihr Pub­likum haften

Fler (bürgerlich Patrick Losensky) hat häufiger mit den Gerichten zu tun. Nun erlitt er eine 65.000 Euro schwere Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht.Weil Rapper Fler sich nicht an ein Verbot einer Liedzeile hielt, musste er immer wieder Ordnungsgelder zahlen. Gegen eines erhob Fler Verfassungsbeschwerde. Doch sein Argument – das Publikum war’s – überzeugte die Verfassungsrichter nicht. Der Berliner Rapper Fler ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Er war gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro vorgegangen, das er deshalb kassiert hatte, weil er auf verbotene Liedzeilen gesungen hatte bzw. hatte singen lassen und Videos davon verbreitet hatte. Das BVerfG nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 19.12.2024, Az. 1 BvR 1425/24). Fler habe nicht ausreichend begründet, warum die Ordnungsgeldbeschlüsse zweier Münchener Gerichte Fler in seinen Grundrechten verletzen sollen. Insbesondere konnte Fler nicht mit dem Argument durchdringen, dass er es nicht zurechnen lassen müsse, wenn das Publikum die verbotenen Textzeilen singe. (…) Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden die gesetzlichen Ordnungsmittel angedroht. Das sind nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO) Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, und ersatzweise Ordnungshaft. Wiederholt verbreitete Fler in der Folge jedoch Teile der verbotenen Liedzeilen, weshalb vier Ordnungsmittelverfahren gegen ihn geführt wurden. Ein fünftes wurden eingeleitet, nachdem Fler auf drei Konzerten im Sommer 2023 die verbotene Passage angestimmt – zweimal hatte er auch selbst eine verbotene Zeile gesungen –, dann jeweils das Mikrofon Richtung Publikum gehalten und sich zum Beat auf und ab bewegt hatte, während das Publikum jeweils andere verbotene Zeilen gesungen hatte. Von einem dieser Konzert-Momente postete Fler am nächsten Tag ein Video auf seinem Twitter-Account. Im Februar 2024 verhängte das LG München I in dem fünften Ordnugsmittelverfahren deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro. Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Münchener Oberlandesgericht (OLG) zwei Monate später zurück.  Das Publikum war’s Diese Beschlüsse griff Fler mit der Verfassungsbeschwerde an – und scheiterte. Die 2. Kammer des Ersten Senats nahm die Sache nicht zur Entscheidung an. Eine Grundrechtsverletzung sei nicht substantiiert dargelegt. Damit rügte Fler letztlich erfolglos einen Verstoß gegen das sogenannte Doppelahndungsverbot, eine Verletzung des Schuldgrundsatzes, seiner persönlichen Freiheit sowie der Kunstfreiheit. Eine Verletzung des Schuldgrundsatzes, der u. a. im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz, GG) und in der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) verankert ist, konnten die Richter nicht erkennen.

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Auffällige Parallelen zu #Aschaffenburg: Die grausame Tat, zu der die Öffentlichkeit schweigt – #femizid #bundeswehr #rothenburg

Bei einer Gewalttat in Rotenburg ist das jüngste Opfer drei Jahre alt. Ein Kriminalwissenschaftler sagt, worauf wir eher schauen sollten als auf die Herkunft der Täter. „Ich habe mich gefühlt, als wäre ich im Einsatz. Rein, suchen, vernichten, fertig“, sagt ein 33-jähriger Fallschirmjäger. Er spricht über die Nacht zum 1. März 2024, in der er vier Menschen tötete, – darunter ein dreijähriges Mädchen. Am 14. Februar äußerte sich der angeklagte Bundeswehrsoldat erstmals vor Gericht zur Mordserie im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen. Am Freitag (28. Februar) wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Plan des verurteilten Soldaten sah vor, diejenigen, die seine Ehe sabotiert hätten, oder die neue Beziehung seiner Frau unterstützt hätten, zu töten. In der Tatnacht erschoss er den neuen Lebensgefährten seiner damaligen Ehefrau, dessen Mutter und die beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe. Ein Kleinkind und drei weitere Menschen mussten sterben, weil der Täter in einen Gewaltrausch verfallen war. Doch in den Medien und sozialen Netzwerken sprach kaum jemand darüber. „Wo bleibt der Aufschrei? Warum wird immer wieder darüber hinweggesehen, wenn es nicht in das ‚erwartete‘ Narrativ passt?“, fragt eine Frau in einem Beitrag auf LinkedIn. „Wir müssen uns fragen, warum diese Tat nicht denselben Sturm an Reaktionen auslöst, wie wir ihn bei anderen Verbrechen sehen“, schreibt sie. (…) Eine Untersuchung von Medienbeiträgen über Gewaltkriminalität im Inland könnte die Diskrepanz erklären. Sie stammt vom Journalismusprofessor Thomas Hestermann von der Hochschule Macromedia in Hamburg. Die Ergebnisse zeigen, dass Medien weit häufiger über Gewalt-Delikte von Ausländern berichten, als es ihrem tatsächlichen Anteil in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entspricht. Dabei gibt es zwischen Herkunft und Kriminalität keinen direkten Zusammenhang, wissen Experten. Und eine Studie des ifo-Instituts zeigt: Migration nach Deutschland führt nicht zu einer höheren Kriminalitätsrate an den Zuzugsorten. Mögliche Hintergründe und Erklärungen für die Gewalttaten in Aschaffenburg und Rotenburg „Es werden häufig die Herkunft der Täter und die ‚Nicht-Deutschen-Eigenschaft‘ hervorgehoben. Dabei sind es vielmehr die biografischen Erfahrungen, die als Erklärung für Gewalttaten herangezogen werden können“, sagt Rafael Behr BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA. Er war bis 2024 Professor für Kriminalwissenschaften an der Hochschule in der Polizeiakademie Hamburg. Der Bundeswehrsoldat und Täter in Rotenburg beschrieb sich laut seiner Verteidigerin als „emotionsloser, gleichgültiger Zombie“ nach einem Einsatz in Mali. Er habe Attentäter abgewehrt und Bilder von verstümmelten Kindern danach nicht mehr aus seinem Kopf bekommen. Tatsächlich kann eine extreme Erfahrung die Psyche eines Menschen massiv beeinflussen. „Traumatische Erlebnisse können jeden Menschen so verändern, dass er nachher nicht mehr vorhersehbare Taten begeht“, sagt Behr BuzzFeed News Deutschland. „Das trifft für Soldaten genauso zu wie für Geflüchtete. Solche Traumata sind keine notwendige Bedingung für Gewalttaten, aber eine mögliche, die zumindest mehr erklärt als die Herkunft.“

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siehe auch: Stellvertreter-Femizid in Scheeßel Lebenslang für mordenden Ex-Soldaten Florian G. tötete drei Erwachsene und ein Kleinkind in einem brutalen nächtlichen Feldzug. Jetzt wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Es war ziemlich klar, worauf das hinausläuft: Der Bundeswehrsoldat Florian G. hatte gestanden, in einem nächtlichen privaten Feldzug drei Erwachsene und ein Kleinkind getötet zu haben. Dafür forderten nicht nur Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, sondern auch seine eigenen Verteidiger. In ihrem Plädoyer sprach seine Anwältin sogar davon, auch Florian G. selbst sei eigentlich „innerlich tot“, nicht mehr in der Lage irgendetwas zu empfinden, neben ihr säße „eine leere Hülle“. Als das Landgericht Verden am Freitag sein Urteil verkündete, ging es also eigentlich nur noch um eine Frage: Erkennt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld und schließt damit einen Antrag auf vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren aus, oder nicht? Für die besondere Schwere der Schuld spreche schon die Anzahl der Taten, sagte der Richter.

Verleumdungsprozess – Kirchen-Streit in Jüterbog: Landgericht Potsdam verurteilt Arne Raue im Eilverfahren

Hat Jüterbogs Bürgermeister Arne Raue (AfD) Pfarrerin Mechthild Falk in einem YouTube-Video verleumdet? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Potsdam befasst. Der Streit zwischen Jüterbogs Noch-Bürgermeister Arne Raue (AfD) und der Pfarrerin Mechthild Falk ist vor dem Landgericht Potsdam gelandet. In dem Eilverfahren ist Raue nun zur Unterlassung verurteilt worden, wie Falks Anwälte mitteilten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Streitpunkt ist ein Video Raues, das er am 31. Dezember 2024 auf YouTube hochlud. Auslöser war der damalige Anschlag in Magdeburg, der mehrere Menschenleben forderte. (…) Doch nach Minute zwei schwenkt Raue inhaltlich von Magdeburg nach Jüterbog, genauer zur Pfarrerin Mechthild Falk. „Die über Jahre nichts anderes zu tun hat, als Straftaten ihrer Neuankömmlingsschützlinge zu decken.“ Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung von Jüterbogs Bürgermeister? Dagegen wendete sich Falk. Das Gericht musste klären, ob es sich bei Raues Äußerung in dem Video um eine zulässige Meinungsäußerung oder eine falsche Tatsachenbehauptung handelte. Letztere wäre verleumderisch. Raue dürfte das nicht weiter behaupten. (…) In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zuvor noch einen Vergleichsvorschlag gemacht: Raue solle die Passage aus dem Video entfernen. Gegebenenfalls wird er in die nächste Instanz gehen. Doch dazu war er nach telefonischer Rücksprache mit seinem Anwalt nicht bereit. Anwalt Genth sagte ergänzend, dass Raue nicht nachvollziehen könne, warum er „in einem 18-minütigen Video auf jede Zeitform achten“ solle.

via maz online: Verleumdungsprozess Kirchen-Streit in Jüterbog: Landgericht Potsdam verurteilt Arne Raue im Eilverfahren

siehe auch: Jüterbog: Gericht entscheidet gegen AfD-Bürgermeister Arne Raue Bürgermeister Arne Raue aus Jüterbog (Brandenburg) hatte in einem Youtube-Video Falschbehauptungen über die ehemalige Pfarrerin Mechthild Falk aufgestellt. Sie hat sich nun vor Gericht durchgesetzt. Der scheidende Jüterboger Bürgermeister Arne Raue, der bei der Bundestagswahl für die AfD ein Mandat errungen hat und in den Bundestag einzieht, ist vom Amtsgericht Potsdam verurteilt worden, Falschbehauptungen über die ehemalige Pfarrerin Mechthild Falk zu unterlassen. In einem Youtube-Video vom 31. Dezember 2024 hatte Raue falsche Aussagen über Falks Arbeit mit Migrantinnen und Migranten verbreitet. Falk wehrte sich juristisch – mit Erfolg. Der Gemeindekirchenrat der Gesamtkirchengemeinde Jüterbog/Kloster Zinna dankte Falk für ihr Engagement und betonte die Bedeutung ihrer Arbeit. Pfarrer Tileman Wiarda, Vorsitzender des Gemeindekirchenrats, erklärte: „Es ist gut, dass gerade in diesen Zeiten Menschen wie Pfarrerin Falk solche Behauptungen nicht unwidersprochen lassen, sondern dass sie bereit war und ist, für ihre Überzeugungen einzustehen und dabei standhaft und mutig bleibt. Wir alle können uns von dieser Haltung eine Scheibe abschneiden. Ein großer Dank an Frau Falk im Namen der gesamten Kirchengemeinde.“

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg AfD unterliegt erneut vor Gericht wegen Verfassungsschutzbericht

Das Bundesinnenministerium muss den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD weiterhin nicht korrigieren. Die in dem Bericht getroffenen Aussagen zu einem bestehenden Extremismuspotenzial in der Partei sind nicht zu beanstanden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag mitteilte. (Az.: 1 S 18/24). Die AfD war im Verfassungsschutzbericht des Bundes von 2022 erwähnt worden. Darin heißt es, die Partei habe “gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10.000 Personen”. Das seien “30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder”. (…) Die Berichterstattung des Bundesinnenministeriums verstoße nicht gegen die Gebote staatlicher Neutralität und Sachlichkeit. Diese Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht nun. Die Entscheidung der Vorinstanz sei nicht zu beanstanden, entschieden die Richter. Verfassungs- oder europarechtliche Vorgaben stünden der Veröffentlichung demnach nicht im Wege.

via rbb: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg AfD unterliegt erneut vor Gericht wegen Verfassungsschutzbericht

siehe auch: Entscheidung erster Instanz bestätigt AfD scheitert erneut vor Gericht: Verfassungsschutz muss Extremismuspotenzial nicht korrigieren. Die AfD hat eine weitere juristische Niederlage im Streit um ihre Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2022 erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass das Bundesinnenministerium das „extremistische Personenpotenzial“ wie erfolgt benennen darf. Die AfD hatte dies als unhaltbar bezeichnet. Die AfD hat im Streit über Angaben zu ihrem Extremismuspotenzial im Verfassungsschutzbericht des Bundes eine weitere juristische Niederlage eingesteckt. Das Bundesinnenministerium müsse Aussagen im Bericht 2022 zum „extremistischen Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen“ oder „30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder“ weiterhin nicht korrigieren, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die AfD hatte geklagt. Sie halte die Aussagen für rechtlich und tatsächlich nicht haltbar, erläuterte das Gericht. In einem Eilverfahren Anfang 2024 war aber schon das Verwaltungsgericht in erster Instanz zu dem Schluss gekommen, dass der Bericht nicht korrigiert werden müsse. Blick auf den ehemaligen „Flügel“ Damals befanden die Richter, das Ministerium sei nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren. Dies gelte, soweit es hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür gebe, hieß es. Bei einem Teil der AfD-Mitgliedschaft lägen solche tatsächlichen Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential vor.

Sparkasse Chemnitz muss Konto für rechtsextreme Partei führen

Die Sparkasse Chemnitz muss den “Freien Sachsen” ein Konto gewähren. Einen Rechtsstreit dagegen hat das Kreditinstitut nun endgültig verloren. Die Bank nutzt die Gebühren des unliebsamen Kunden jedoch für Projekte, die Vielfalt und Demokratie fördern – zuletzt für eine Initiative für queere Migranten. Die Sparkasse Chemnitz muss ein Konto für die “Freien Sachsen” führen. Laut Gericht geht die Chancengleichheit für rechtsextrem eingestufte Partei geht vor der Fürsorgepflicht eines Unternehmens für seine Mitarbeiter. Mit den Kontoführungsgebühren der Freien Sachsen unterstützt die Sparkasse Chemnitz nun Demokratieprojekte. Die Sparkasse Chemnitz darf der rechtsextremen Kleinstpartei “Freie Sachsen” kein Konto verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden. Über das Urteil hat das Kreditinstitut am Donnerstag informiert. Die Sparkasse hatte sich seit 2021 gegen die Kontoeröffnung gewehrt. Den Schritt hatte das Geldinstitut mit dem Schutz ihrer Mitarbeiter und Kunden begründet und auf das Parteiprogramm der Freien Sachsen verwiesen, das die Grundrechte der Mitarbeiter und Kunden massiv bedrohe. Das Gericht entschied jedoch, dass eine Verweigerung des Kontos nicht zulässig sei.

via tagesschau: Sparkasse Chemnitz muss Konto für rechtsextreme Partei führen

8 years for Limburg man that led online neo-Nazi terrorist network that encouraged youngsters to carry out attacks – #terror #LokHimUp

A 24-year-old man from the Limburg municipality of Diepenbeek has been sentenced to 8 years’ imprisonment by a court in Antwerp. The man was found guilty of being the leader of the online neo-Nazi terrorist network Sturmjäger Division. The court said that he had encourage young people the world over to carry out terrorist attacks. He was said to have “a leading position” within the chat groups, a position that he used to encourage others to carry out attacks.  “He encouraged them to overthrow democracy” Neo-Nazi messages and extreme racist statements In 2023, the Belgian State Security Service received the man’s phone number from the Dutch security services. It had cropped up during the Dutch Security Service’s investigation The Base, a neo-Nazi movement founded in 2018 by American Rinaldo Nazzaro. An examining magistrate was appointed to lead an investigation into the Diepenbeek man’s suspected terrorist activities and his data traffic was scrutinised. He ran Sturmjäger Division, a publicly-accessible chat group on Telegram that has some two hundred followers around the world. In it, neo-Nazi messages and extreme racist statements were shared. He also managed a number of private chat groups. Those who wanted to belong to them first had to pass a selection procedure. It was in these private chat groups that he encouraged his followers to commit violent acts. After an undercover detective managed to infiltrate the groups, the suspect was finally able to be arrested in November 2023. During property searches, investigators found, amongst other things, Nazi flags and swastikas as well material to make pipe bombs and Molotov cocktails.  Terrorist group that “spread hatred internationally on a large scale” According to the court, the man was clearly inspired by The Base. Both groups are supporters of a strand within far-right extremism that seeks to establish a white ethno-state by creating tension and chaos through acts of violence. They regard Muslims, Jews, people that are not white and members of the LGBTQ+ community as the enemy.

via vrt: 8 years for Limburg man that led online neo-Nazi terrorist network that encouraged youngsters to carry out attacks