Vor einem Münchner Gericht kommt ein Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davon. Begründung: Sonst wäre sein Beamtenstatus gefährdet. Es gibt Menschen, die nicht verstehen, was rape culture ist. Weil sie abstreiten, dass sie existiert, weil sie nicht wissen, was der Begriff bedeutet, weil sie ihn nicht verstehen wollen. Aber es ist mal wieder Zeit, sich mit ihr zu konfrontieren. Denn das Amtsgericht München hat ein wunderbares Beispiel dafür geliefert, warum unsere Kultur eine rape culture ist. Vergangene Woche entschied das Schöffengericht, Milde für einen Vergewaltiger walten zu lassen. 2022 trafen sich der damals 25-jährige Feuerwehrmann und sein Opfer, eine Kollegin, bei einer Geburtstagsfeier. Er war damals frisch getrennt und habe an dem Abend viel darüber gesprochen, gab die damals 29-Jährige in einer Videovernehmung an. (…) Der Angeklagte behauptete, sich daran nicht erinnern zu können, trotzdem gesteht er die Tat: „Ich weiß, dass sie mich nicht zu Unrecht belasten würde.“ Die Staatsanwaltschaft forderte eineinhalb Jahre Haft. Er bekam nur elf Monate auf Bewährung. Das Gericht rechtfertigt diese Entscheidung damit, dass der Täter noch jung gewesen sei und bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr außerdem seinen Beamtenstatus verlieren würde. „Das wäre eine sehr große Härte“, sagte die Richterin. Und das Opfer? Dass das überhaupt ein Faktor im Entscheidungsprozess war, ist rape culture. Der Täter muss kein gerechtes Urteil bekommen, weil es dazu führen könnte, dass anhaltende Konsequenzen bleiben. Und sein Opfer? Leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, unter Schlafstörungen, vermeidet Männer, befand sich eineinhalb Jahre lang in Therapie. Sie wird ihr Leben lang vergewaltigt bleiben. Eine Vergewaltigung ist nicht umkehrbar. Doch dass der Täter seinen Beamtenstatus verlieren könnte, das ist eine Nummer zu viel. Rape culture äußert sich an Dutzenden Stellen alltäglich. Rape culture ist, wenn man eine Vergewaltigung damit rechtfertigt, dass der Täter im Alter von 25 Jahren unreif sei, aber auch wenn man Opfern nicht glaubt, wenn man ihnen die Schuld in die Schuhe schiebt, wenn verharmlosende Witze über sexualisierte Gewalt gesellschaftlich akzeptiert sind, oder wenn das größte Kulturmagazin dieses Landes einen Sexisten als neuen Moderator auswählt.
via taz: „Rape culture“ in der Justiz Eine Milde, die wehtut
siehe auch: Prozess am Amtsgericht München : Milde für den Vergewaltiger. Ein 28-Jähriger gesteht, eine schlafende Freundin missbraucht zu haben. Weil sein Beamtenstatus auf dem Spiel steht, verurteilt das Schöffengericht den Mann lediglich zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Bei der Verhandlung über die Vergewaltigung einer schlafenden – und damit willenlosen – Frau hat das Amtsgericht München bemerkenswerte Milde walten lassen: Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Renate Partin verurteilte einen 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten und setzte diese zur Bewährung aus. Die Tat sei für das Opfer sehr einschneidend gewesen, stellte die Richterin fest, „sie wird für den Rest ihres Lebens nicht mehr so sein, wie sie war“. Den Täter wolle man aber nicht so hart bestrafen, denn bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr würde der Feuerwehrmann seinen Beamtenstatus verlieren. „Das wäre eine sehr große Härte“, meinte die Richterin. Zwei männliche Schöffen sitzen an der Seite der Richterin und tragen das Urteil mit (…) In der Begründung schwang aber in erster Linie Verständnis für den Täter mit: Er sei ja mit 25 Jahren noch sehr jung gewesen damals, dass er nach der Trennung von seiner Frau eine gute Freundin vergewaltigt habe, sei eine „unreife Reaktion“ gewesen, man müsse das strafmildernd werten. Der Angeklagte solle unter anderem fünf Beratungsstunden absolvieren. Eineinhalb Jahre musste sich Jennifer L. (alle Namen geändert) nach dem Geschehen in Therapie begeben, was ihr aus terminlichen Gründen Schwierigkeiten in der Arbeit einbrachte. Sie litt unter Schlafstörungen, einer posttraumatischen Belastungsstörung, ekelte sich vor Männerparfüms und wich Umarmungen von Bekannten oder Freunden aus. Und Thomas B. war ein Freund, zumindest bis zum damaligen Zeitpunkt
