‘Shameful’: Officer let off over alleged Nazi salute

A leading Jewish community figure has slammed a decision to not charge a Melbourne police officer accused of performing the Nazi salute twice. The veteran police sergeant allegedly made the banned gesture at the Victoria Police Academy at Glen Waverley, in Melbourne’s southeast, on successive days in October. The 65-year-old woman was accused of approaching two employees and performing the salute, as well as uttering the words “heil Hitler”. The following day, in a post-family violence scenario debriefing with a recruit squad and another instructor, the sergeant again allegedly performed the salute and said “heil Hitler”. It prompted a swift rebuke from Victoria Police Chief Commissioner Shane Patton, who labelled her alleged actions “appalling” and “abhorrent”. But Victoria Police’s criminal case has been dropped after it received advice from the Office of Public Prosecutions that there was “no reasonable prospect of conviction”. An internal discipline investigation has been launched and the sergeant remains suspended. Anti-Defamation Commission chair Dvir Abramovich, who spent years lobbying governments to ban the salute, said he was shocked by the outcome given Mr Patton’s previous remarks.

via otago daily times: ‘Shameful’: Officer let off over alleged Nazi salute

Im Kreistag #Konstanz – AfD-Fraktion beschäftigt #Anwalt mit #Neonazi-Hintergrund

Die AfD-Kreistagfraktion Konstanz hat nach SWR-Recherchen einen Anwalt mit einschlägig rechtsextremem Hintergrund beschäftigt. Der Mann ist seit vielen Jahren aktiv in der Neonaziszene. Auf den ersten Blick wirkt der Rechtsstreit wie einer von vielen, der die Richter am Verwaltungsgericht Freiburg tagtäglich beschäftigt. Eine vermeintliche Kleinigkeit, ein Streit um die Tagesordnung im Kreistag des Landkreises Konstanz. Die dortige AfD-Fraktion hatte per Anordnung durchsetzen wollen, dass sich der Kreistag mit mehreren Asylthemen befasst, unter anderem mit der Forderung nach einer Arbeitspflicht für Asylbewerber. Vergeblich, der Landrat machte die Punkte nicht zum Thema, das Verwaltungsgericht Freiburg gab ihm Anfang Dezember recht. Denn der Kreistag sei für diese Themen gar nicht zuständig.  Aus dem achtseitigen Beschluss des Verwaltungsgerichts geht hervor, dass sich die AfD-Kreistagsfraktion in dem Verfahren von einem Anwalt mit einschlägig rechtsextremem Hintergrund vertreten ließ. Das Dokument liegt dem SWR vor. Demnach handelt es sich bei dem Rechtsanwalt um Matthias B. Der in Bayern lebende Jurist ist kein Unbekannter. Er sorgte bereits bundesweit für Schlagzeilen, als ihm in Bayern vor einigen Jahren ein juristisches Referendariat untersagt worden war. Unter anderem weil B. Funktionär der Neonazi-Partei Der Dritte Weg gewesen war, hielten die Richter des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes den Mann für ungeeignet. Sie bezweifelten seine Verfassungstreue.   Nach SWR-Informationen bewegt sich B. seit rund zwei Jahrzehnten in der rechtsextremen Szene. Er übernahm Ämter und Aufgaben, kandidierte für die rechtsextreme NPD für eine Landtagswahl, hielt Reden auf Demonstrationen. Außerdem war er Teil einer Neonazi-Vereinigung, die 2014 verboten wurde – aufgrund ihrer aggressiv-kämpferischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen.

via swr: Im Kreistag Konstanz AfD-Fraktion beschäftigt Anwalt mit Neonazi-Hintergrund

siehe dazu auch: BVerwG urteilt spät zu “III.-Weg”-Jurist Ver­fas­sungs­feinde müssen nicht zu Voll­ju­risten aus­ge­bildet werden. Wegen langjähriger verfassungsfeindlicher Betätigung durfte ein Juraabsolvent und Funktionär einer Neonazi-Partei in Bayern nicht ins Referendariat. Zu Recht, entschied das BVerwG. Das Urteil kommt dennoch zu spät. In einem dreiteiligen Anzug und mit geflochtenem Vollbart betrat der Kläger am Donnerstag kurz nach 10 Uhr den Gerichtssaal. Unauffällig schob sich Matthias B. durch die wartende Zuschauermenge vor dem Eingang des großen Sitzungsaals im Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und nahm Platz, ganz vorne. Mit einer selbstbewussten Bewegung warf er sich seine Robe über – ganz der Anwalt. Denn der ist der Kläger ja schließlich mittlerweile selbst auch. Daran ändert auch das Urteil des BVerwG nichts mehr, das das Gericht einige Stunden später am Abend verkünden wird. Mindestanforderungen im Hinblick auf die Verfassungstreuepflicht muss auch der Bewerber für einen juristischen Vorbereitungsdienst erfüllen, auch wenn der nicht als Beamtenverhältnis ausgestaltet ist. Damit hat der Senat, die Klage von B. zurückgewiesen. Eine lange “politische Vita” Nach dem Abschluss seines Jurastudiums an der Universität Würzburg wollte B. in Bayern sein Referendariat absolvieren. Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg lehnte im März 2020 seinen Antrag auf Zulassung jedoch ab – wegen seiner langjährigen verfassungsfeindlichen Betätigung sei er charakterlich ungeeignet. B. war von 2005 bis 2012 als Mitglied in der NPD, zeitweise sogar als Kreisvorsitzender tätig. Ab 2009 gehörte er außerdem zur Kernstruktur einer Kameradschaft, die dem “Freien Netz Süd” zuzurechnen war. Das neonazistische Netzwerk wurde 2014 verboten – viele Mitglieder, so auch B., fanden danach ihren Weg in die Kleinstpartei “Der Dritte Weg”. In der am historischen Nationalsozialismus orientierten Partei war B. eine prägende Figur mit herausgehobener Funktion, so der bayerische Verfassungsschutz. Nachdem B. nicht zum Referendariat zugelassen wurde, wehrte er sich dagegen beim Verwaltungsgericht (VG) Würzburg. Das Urteil des VG bezeichnete die politische Betätigung als “lückenlose Kette von gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zielenden Aktivitäten”. Der lange Weg durch die Instanzen Gegen die Nichtzulassung zum Referendariat ließ B. keine Rechtsschutzmöglichkeit ungenutzt. So bemühte er sich vergebens um Eilrechtschutz und blieb auch vor dem Verwaltungsgericht Würzburg, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht erfolglos. LTO berichtete hierzu ausführlich.  Nach der Ablehnung bewarb er sich ebenfalls in Thüringen und Sachsen zum juristischen Vorbereitungsdienst. Auch hier klagte er sich vergeblich durch die Instanzen – bis der sächsische Verfassungsgerichtshof (SächsVerfGH) zugunsten des Klägers entschied und anordnete, ihn rückwirkend in Sachsen als Referendar einzustellen (Beschluss v. 04.11.2021, Az. Vf. 96-IV-21). Dort hat er mittlerweile das zweite Staatsexamen absolviert und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig. Und zwar in Bayern.  Trotzdem will B. festgestellt wissen, dass er damals in Bayern zu Unrecht abgelehnt wurde. Das BVerwG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

AfD-Politiker will Pfefferspray-Urteil nicht hinnehmen

Weil er bei einer Wahlkampfveranstaltung mit der Grünen-Politikerin Claudia Roth Pfefferspray dabeihatte, ist der bayerische AfD-Politiker Rene Dierkes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München II sah darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und bestätigte den Schuldspruch eines Urteils des Amtsgerichts Weilheim, gegen das Dierkes Berufung eingelegt hatte. Nun kündigte der bayerische Landtagsabgeordnete an, Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen.

via zeit: AfD-Politiker will Pfefferspray-Urteil nicht hinnehmen

siehe auch: Revision angekündigt : AfD-Abgeordneter verurteilt – mit Pfefferspray bei Grünen-Veranstaltung Rene Dierkes wurde 2021 bei einem Wahlkampf-Termin von Claudia Roth mit dem Spray in der Jacke erwischt. Nun scheitert er mit seiner Berufung – und muss sogar eine höhere Strafe zahlen. Das will er nicht hinnehmen. Das Landgericht München II hat am Mittwoch ein Urteil des Amtsgerichts Weilheim gegen den Landtagsabgeordneten der AfD, Rene Dierkes, bestätigt. Demzufolge muss der 33 Jahre alte Münchner 3600 Euro Strafe bezahlen, weil er gegen das bayerische Versammlungsgesetz verstoßen hat. Der Politiker will das Urteil nicht hinnehmen und kündigte an, Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen. In der Berufung hatte die 8. Strafkammer lediglich die Höhe der Geldstrafe geändert: Sie verringerte die Zahl der Tagessätze von 30 auf 20, erhöhte den Tagessatz aber zugleich von 80 auf 180 Euro, „nachdem sich das Einkommen des Angeklagten im Laufe des Verfahrens durch seine Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag deutlich erhöht hatte“, wie das Münchner Landgericht mitteilte. Dierkes wurde im September 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen-Politikerin Claudia Roth in Weilheim mit einem Pfefferspray in der Jackentasche angetroffen. Laut dem Versammlungsgesetz ist es verboten, Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, bei Versammlungen mit sich zu führen.

EKLAT UM AFD-POLITIKERIN: VERGLICH SIE MUSLIME MIT AFFEN?

Die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm (66) steht aktuell im Fokus der Justiz und ist auch innerhalb ihrer Partei scheinbar in Ungnade gefallen. Der Grund: ein mehr als fragwürdiges Social-Media-Video. Gegen die 66-jährige Politikerin mit Wahlkreis in Unterfranken hat das Amtsgericht Aschaffenburg einen Strafbefehl wegen des Verdachts auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlassen. Dabei steht wohl ein Video im Fokus, welches Personen muslimischen Glaubens mit Affen gleichsetzt und von Storm geteilt wurde. Storm hat jedoch Einspruch eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, weshalb nun eine öffentliche Hauptverhandlung ansteht (…) Die Ermittlungen gegen die gelernte Krankenschwester laufen bereits seit Sommer vergangenen Jahres. Laut der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bestand der Anfangsverdacht, dass Storm im August 2023 auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite ein Video gepostet haben könnte, in dem ein Mann den Hitlergruß zeigt. Auch der Clip mit dem beleidigenden Vergleich soll auf ihrem Profil sichtbar gewesen sein. Dieses mutmaßliche Verhalten hatte die Justiz auf den Plan gerufen. Der Bayerische Landtag hatte die Immunität der AfD-Frau bereits im Juli 2024 beschlossen, nachdem der Rechtsausschuss eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte.

via tag24: EKLAT UM AFD-POLITIKERIN: VERGLICH SIE MUSLIME MIT AFFEN?

siehe auch: AfD-Abgeordnete legt Einspruch nach Strafbefehl ein. Ramona Storm ist AfD-Landtagsabgeordnete mit einem Wahlkreis in Unterfranken. Im Sommer hebt der Landtag die Immunität der AfD-Politikerin Ramona Storm aus Unterfranken auf. Das Amtsgericht Aschaffenburg erlässt einen Strafbefehl – doch den akzeptiert sie nicht. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlassen. Die Politikerin mit einem Wahlkreis in Unterfranken legte dagegen Einspruch ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit wird es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, ein Termin dafür steht bisher nicht fest. Die 66-Jährige, eine gelernte Krankenschwester, teilte unter Verweis auf ihren Anwalt mit, sie könne sich zum Inhalt noch nicht äußern, da es noch ein laufendes Verfahren sei. Zudem schrieb sie, es gebe einen weiteren Strafbefehl gegen sie, auch dagegen wehre sie sich. Details dazu nannte sie nicht, auch nicht, welches Gericht diesen Strafbefehl erlassen habe.

Ermittlungen gegen #Polizist*innen – #polizeiproblem #polizeigewalt

Das Amtsgericht Kiel hat einen Handwerker mit türkischen Wurzeln vom Vorwurf freigesprochen, zwei Polizisten bei einer Kontrolle körperlich angegriffen und verletzt zu haben. Der Mann erlitt Faustschläge auf den Kopf und eine gebrochene Nase. Ein von der Verteidigung vorgelegtes Video, das ein Anwohner aufgenommen hatte, zeigte deutlich, dass die Polizisten den 28-Jährigen ohne erkennbaren Grund durchsucht und anschließend misshandelt hatten. Vor Gericht äußerte einer der Polizisten zu der Durchsuchung des Mannes: „Das machen wir immer so.“

via cilip: Ermittlungen gegen Polizist*innen

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Von liftarnOpen Clip Art Library image’s page, CC0, Link

Wegen sexuellen Missbrauchs – Gericht bestätigt Trump-Verurteilung

2023 ist der künftige US-Präsident wegen sexuellen Missbrauchs der US-Autorin Caroll zu einer Millionenentschädigung verurteilt worden. Trump ging in Berufung – doch ein US-Bundesgericht hat das Urteil nun bestätigt. Ein US-Bundesgericht hat ein Zivilurteil gegen den künftigen US-Präsidenten Donald Trump wegen sexuellen Missbrauchs bestätigt. Das geht aus einem veröffentlichten Gerichtsdokument hervor.Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es vergangenes Jahr als erwiesen angesehen, dass Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte. Er wurde zu einer Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar verurteilt. Trump reichte daraufhin einen Berufungsantrag ein. (…) Das Bundesgericht in New York wies den Berufungsantrag Trumps, der am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, nun zurück. Zur Begründung hieß es, dass der 78-Jährige nicht habe beweisen können, dass das Bezirksgericht bei der Urteilsfindung einen Fehler gemacht habe. Auch seien seine Rechte nicht so beeinträchtigt worden, dass ein neues Verfahren gerechtfertigt wäre.Das Gericht wertete auch den Einsatz von Zeugenaussagen von Frauen, die Trump ebenfalls sexuelle Übergriffe vorwarfen, in dem Zivilverfahren als gerechtfertigt – ebenso wie die Nutzung einer alten Tonaufnahme, in der sich Trump anzüglich und herabwürdigend über Frauen äußerte und darüber, dass man Frauen auch an ihren Genitalien anfassen könne, wenn man es wolle und ein Star sei wie er. All das belege ein Muster seines Verhaltens.

via tagesschau: Wegen sexuellen Missbrauchs Gericht bestätigt Trump-Verurteilung

siehe auch: Trump Loses Appeal of Carroll’s $5 Million Award in Sex-Abuse Case The president-elect had asked a court to overturn the defamation judgment against him in the case, which centered on E. Jean Carroll’s account of a sexual attack in a dressing room. President-elect Donald J. Trump on Monday failed to overturn a $5 million judgment that he sexually abused the writer E. Jean Carroll in a Bergdorf Goodman dressing room in the mid-1990s and later defamed her. Mr. Trump’s lawyers argued to a federal appeals panel that a lower court in Manhattan had erred by allowing two women to testify in the Carroll trial that he had also sexually assaulted them. The lawyers also argued that the court should not have allowed Ms. Carroll’s lawyers to play the recording of the “Access Hollywood” conversation in which Mr. Trump bragged in vulgar terms about grabbing women by the genitals. The appeals court rejected Mr. Trump’s request for a new trial in the case, which produced the smaller of two defamation judgments against him. “Mr. Trump has not demonstrated that the district court erred in any of the challenged rulings,” the opinion by the U.S. Court of Appeals for the Second Circuit said

A three-judge panel has upheld the ruling that awarded E. Jean Carroll $5 million from President-elect Donald Trump. Two days prior, Trump shared a meme saying she should go to jail.

Raw Story (@rawstory.com) 2024-12-30T15:56:17.405Z

Windsor man’s statements to police about joining neo-Nazi group are admissible as evidence, judge rules – #terror #awd #AtomwaffenDivision

Seth Bertrand, 21, was recorded speaking to an undercover RCMP officer. A Windsor man’s recorded conversations with RCMP about trying to join a neo-Nazi group will be used against him in his trial on a charge of terrorism. A Superior Court judge ruled on Monday that things Seth Bertrand said to an undercover officer, and things he said to an officer after his arrest, are admissible as evidence. “The circumstances by which the statement was (obtained) was not oppressive,” said Justice Maria Carroccia. Windsor man applied to terror group during class on school computer, court hears Lawyer in terror trial argues RCMP interview violated his client’s rights Bertrand, 21, is facing a terrorism charge in relation to what RCMP allege were attempts to connect with a far-right hate group called the Atomwaffen Division — also known as the National Socialist Resistance Front. Inspired by the writings of avowed U.S. neo-Nazi James Mason, the group promotes armed violence for white nationalist aims. Canada listed the Atomwaffen Division as a terrorist entity in 2021. RCMP allege that Bertrand submitted an online application in which he “offered his skills and commitment to do things” for the group.

via cbc: Windsor man’s statements to police about joining neo-Nazi group are admissible as evidence, judge rules