AfD-Politiker verurteilt Geldstrafe wegen versuchten Angriffs auf Antifaschistinnen

Ramunas V., Politiker und Mitarbeiter der AfD-Fraktion im Landtag NRW, wurde in Marl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 60 Tagessätzen verurteilt. Bei einer AfD-Veranstaltung trat der Kampfsportler vergangenes Jahr eine Pylone mit voller Wucht in die Menge einer antifaschistischen Demonstration und verfehlte dabei nur knapp die dicht gedrängten Aktivistinnen. Am 25. Mai 2024 fand im Rahmen der Europawahl im Eventzentrum Marl (NRW) eine ausgebuchte Wahlkampfveranstaltung mit mehreren Hundert AfD-Mitgliedern statt. Unter den Gästen waren auch Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Location diente in der Vergangenheit bereits mehrfach als Ausrichtungsort für die Landesparteitage der AfD NRW. Auf dem Weg in die Halle mussten die Teilnehmer*innen jedes Mal an Gegenprotesten vorbei, abgeschirmt durch Bauzäune und Hamburger Gitter. Der Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion, Ramunas V., lieferte sich eine hitzige Auseinandersetzung mit den Demonstrierenden. Aus Wut trat er mit dem Fuß eine Verkehrspylone in die Versammlung über den Zaun hinweg, an den Köpfen der Polizei vorbei. Sie verfehlte laut einer Zeugin nur knapp die dicht gedrängte Menschenmenge. Der Staatsschutz ermittelte daraufhin wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nach § 224 des Strafgesetzbuchs handelt es sich immer dann um eine »gefährliche Körperverletzung«, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die über die einfache Körperverletzung hinausgehen. In diesem Fall, da waren sich Staatsanwaltschaft, Richterin und Verteidigerin einig, war die Pylone ein »gefährliches Werkzeug«. Die Strafandrohung ist dementsprechend höher. (…) Dem widersprach die Richterin und urteilte mit 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Berufung wurde noch am Urteilstag eingelegt. Da der AfD-Politiker bereits in einer anderen Sache wegen Betrugs verurteilt wurde, gilt er mit Rechtskraft des Urteils als vorbestraft. Zudem erwartet ihn ein weiteres Verfahren in seiner Heimatstadt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er soll ohne Erlaubnis einen Krankenwagen gefahren haben, um ihn aus dem Weg zu räumen.

via nd: AfD-Politiker verurteilt Geldstrafe wegen versuchten Angriffs auf Antifaschistinnen

#OBERLANDESGERICHT #NAUMBURG – Revision abgewiesen: #Reichsbürger Peter #Fitzek muss erneut in Haft – #LockHimUp

Weil Reichsbürger Peter Fitzek zwei Bundeswehrsoldaten beleidigt und eine Security-Mitarbeiterin an die Wand gedrückt hat, muss er ins Gefängnis. Eine Revision des Falls haben die Richter am Oberlandesgericht Naumburg abgelehnt. Der selbsternannte “König von Deutschland”, Peter Fitzek, muss wieder ins Gefängnis. Acht Monate ohne Bewährung wegen Beleidigung und Körperverletzung – so hatte das Amtsgericht Lutherstadt Wittenberg im Juli 2023 geurteilt. Fitzek legte Berufung ein, die das Landgericht Dessau-Roßlau im September vergangenen Jahres abwies. Fitzek hatte daraufhin beim Oberlandesgericht Naumburg Revision eingelegt. Die wurde nun abgewiesen, wie ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau MDR SACHSEN-ANHALT sagte. Damit sei das Urteil rechtskräftig.

via mdr: OBERLANDESGERICHT NAUMBURG Revision abgewiesen: Reichsbürger Peter Fitzek muss erneut in Haft

siehe auch: REVISION GESCHEITERT! “KÖNIG VON DEUTSCHLAND” MUSS IN DEN KNAST. Reichsbürger Peter Fitzek (59) muss ins Gefängnis. Seine Revision wurde verworfen, wie das Landgericht Dessau-Roßlau mitteilte. Das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ist damit rechtskräftig. Peter Fitzek (59) kommt ums Gefängnis nun nicht mehr herum. Zunächst hatte der MDR darüber berichtet. Das Amtsgericht Wittenberg hatte gegen Fitzek im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Es sah als erwiesen an, dass Fitzek im März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand stieß und ihr einen Fußtritt versetzte.

#Verwaltungsgericht in #Düsseldorf – Likes für rechte Inhalte – Mann darf Stelle bei #Polizei nicht antreten – #KickHimOut

Unter anderem wegen zahlreicher Likes unter den Facebook-Beiträgen von Rechtsextremisten wurde einem Mann die Sicherheitsfreigabe für eine bestimmte Arbeit am Polizeipräsidium Düsseldorf verwehrt. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Das Landesamt für Verfassungsschutz hält André P. für ein Sicherheitsrisiko. Zumindest bezweifelt der Inlands-Nachrichtendienst, dass er vollständig und unumstößlich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Ein Grund dafür sind einige Likes auf Facebook, die P. bei den Profilen und Beiträgen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen seien, vornahm. Die Einordnung der Behörde hat P. die Zulassung zu einer „sicherheitsempfindlichen Tätigkeit“ beim Polizeipräsidium Düsseldorf gekostet, die die zuständige Geheimschutzbeauftragte ihm verwehrte. Es ging dabei um einen Job im Bereich der IT-Sicherheit. An anderer Stelle war er schon zuvor in dem Bereich tätig. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagte er gegen die Einordnung seiner Person, am Mittwoch wurde verhandelt. André P. war AfD-Mitglied der ersten Stunde und nach eigenen Angaben auf der Gründungsversammlung des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der Partei dabei. Er war Beisitzer im Vorstand eines Kreisverbandes und Schatzmeister eines Stadtverbandes, 2019 ist er aus der Partei ausgetreten. Zuvor – und auch nach seinem Austritt – soll er auf Facebook mehrere Likes unter AfD-Beiträgen hinterlassen und einem rechtsextremen Magazin gefolgt sein. Außerdem auch dem Leverkusener AfD-Politiker Yannick Noé, der dem rechtsextremen Teil der Partei nahestehen und schon vor Jahren bekannte Rechtsextremisten wie Martin Sellner zu Veranstaltungen eingeladen haben soll. (…) Im Rahmen des Bewerbungsprozesses habe P. bei einer Sicherheitsabfrage auf eine Frage (Nummer 9) in „Vertuschungsabsicht“ geantwortet. Darin wurde nach derzeitigen oder zurückliegenden Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen gefragt. Er kreuzte das „Nein“-Kästchen an, hätte nach Ansicht der Beauftragten aber das andere Kästchen ankreuzen müssen, mit dem er Gesprächsbedarf angekündigt hätte. (…) Das Gericht konnte in der Bewertung der Geheimschutzbeauftragten schließlich keine Fehler feststellen und wies die Klage ab. Die Bewertung bedeute nicht, dass P. ein Rechtsextremist sei, aber Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden, erklärte die Vorsitzende Richterin Andrea Houben. Das reiche aus

via rp online: Verwaltungsgericht in Düsseldorf Likes für rechte Inhalte – Mann darf Stelle bei Polizei nicht antreten

Umstrittene Entscheidung des Amtsgerichts – Nach Angriff auf Linke in Görlitz: Bekannter Rechtsextremist aus U-Haft entlassen – #RosenAufDenWeg

Finley P., einer der Köpfe der rechtsextremen Gruppierung „Elblandrevolte“, ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das bestätigt Elmar Kirchberg, Vizepräsident des Landgerichtes Görlitz. Durch die Entscheidung des Amtsgerichtes wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, teilt er mit. Finley P. gilt als Verdächtiger in einem Fall, der sich kurz vor Weihnachten in Görlitz abspielte: Eine Gruppe von Aktivisten der Linken, die im Stadtgebiet unterwegs war, wurde von einer anderen Gruppe angegriffen, zwei Frauen und ein Mann wurden dabei leicht verletzt. In Tatortnähe griff die Polizei zwei Tatverdächtige auf. Beide sind polizeibekannt und der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen, teilte die Polizei damals mit. Kurz darauf führte die Soko Rex des Landeskriminalamtes Hausdurchsuchungen bei insgesamt sieben Tatverdächtigen, sechs Männern und einer Frau zwischen 16 und 31 Jahren, durch. Gegen einen der Verdächtigen, den 18-jährigen Finley P., erging Haftbefehl, der am Silvestertag vollstreckt wurde. (…) Der Antrag auf Untersuchungshaft gegen ihn wurde wegen Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gestellt, teilt Irene Schott, Oberstaatsanwältin und kommissarische Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Görlitz/Bautzen, mit. Außer Vollzug gesetzt worden sei der Haftbefehl jetzt durch das Amtsgericht Görlitz, weil keine Fluchtgefahr mehr bestünde. Was jedoch nicht Grund für die Inhaftierung war. Mindestens eine Wiederholungsgefahr sieht die Staatsanwaltschaft weiterhin, erklärt Irene Schott

via sächsiische: Umstrittene Entscheidung des Amtsgerichts Nach Angriff auf Linke in Görlitz: Bekannter Rechtsextremist aus U-Haft entlassen

#Amtsgericht #Eggenfelden – Rassistisch beleidigt und zu #Gewalttaten aufgerufen: 45-Jähriger muss 5600 Euro zahlen

Zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen in Höhe von je 35 Euro ist ein Mann aus dem Landkreis Rottal-Inn verurteilt worden, nachdem ihm Ermittler nachgewiesen hatten, dass er im sozialen Netzwerk Twitter mehrere Personen übel und rassistisch beleidigt hatte – darunter auch eine Bundespolitikerin, die in der Bundesregierung für den Bereich Migration zuständig war. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, dass er via Twitter öffentlich zu Gewalttaten aufgerufen hatte. Dass diese Anklage zustande gekommen war, hatte der Mann einer Initiative zu verdanken, die gezielt nach beleidigenden Inhalten im Netz sucht, allerdings nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Über den Umweg einer ausländischen Behörde kamen die beanstandeten Inhalte an das deutsche Bundeskriminalamt, danach war es nur noch eine Formsache, den Inhaber des Twitter-Accounts herauszubekommen. Vom Bundeskriminalamt gingen diese Daten an das Landeskriminalamt Bayern und von dort aus wurde die Kripo in Passau informiert, die dann die Ermittlungen aufnahm. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden die Beamten dann schnell fündig: Ein PC und ein Handy wurden beschlagnahmt und ausgewertet, die inkriminierenden Inhalte waren nicht zu übersehen. Der Angeklagte stammt aus dem Osten Deutschlands, er lebt aber schon lange in Niederbayern.

via pnp: Amtsgericht Eggenfelden Rassistisch beleidigt und zu Gewalttaten aufgerufen: 45-Jähriger muss 5600 Euro zahlen

#Chemnitz: Mutmaßlicher Neonazi muss wegen erfundenem #Machetenangriff zahlen – #payday

Wegen eines erfundenen Machetenangriffs in Chemnitz muss ein mutmaßlich Rechtsextremer 4.500 Euro Strafe zahlen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz auf dpa-Anfrage mit. Der Mann habe den Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat akzeptiert, sodass die Entscheidung bereits rechskräftig sei. Der mehrfach vorbestrafte Mann war aus Nordrhein-Westfalen nach Chemnitz gezogen. Dort hatte sich der damals 29-Jährige im August 2023 mit einer verstümmelten Hand bei der Polizei gemeldet. Das vermeintliche Opfer gab bei der Polizei an, es sei von Linksextremen in einem Park mit einer Machete attackiert worden. Ihm seien mehrere Finger abgeschlagen worden. Auch im Telegram-Kanal der rechtsextremen “Freien Sachsen” wurde diese Geschichte verbreitet. Den Ermittlungen zufolge gab jedoch es keinen Angriff von Linksextremen.

via mdr: Chemnitz: Mutmaßlicher Neonazi muss wegen erfundenem Machetenangriff zahlen

siehe auch: ZU GELDSTRAFE VERURTEILT Mann ließ sich verstümmeln, um Linksextremisten-Angriff mit Machete vorzutäuschen. Mit einer verstümmelten Hand hatte sich der mutmaßliche Rechtsextremist bei der Polizei gemeldet – er sei von Linksextremen mit einer Machete attackiert worden, behauptete er. Es stellte sich heraus: Es gab keinen Angriff. Dafür aber den Versuch, den Staat zu betrügen. Für einen erfundenen Machetenangriff im Sommer 2023 in Chemnitz muss ein mutmaßlich Rechtsextremer 4500 Euro Strafe zahlen. Gegen ihn sei Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchter Strafvereitelung erlassen worden, informierte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz auf dpa-Anfrage. Der Mann habe dies akzeptiert, sodass die Entscheidung inzwischen rechtskräftig sei. (…) Den Ermittlungen zufolge gab es keinen Angriff von Linksextremen. Stattdessen hatte das vermeintliche Opfer mit einem Komplizen vereinbart, ihm die linke Hand abzuschlagen, damit er infolge einer Behinderung staatliche Leistungen kassieren kann. Doch erwischte der Helfer nicht die ganze Hand, sondern nur drei Finger. Der Komplize war im Dezember vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

#Prozess gegen »#VereintePatrioten« – Pläne für Umsturz und #Lauterbach-#Entführung – mehrjährige Freiheitsstrafen – #terror #LockThemUp

Sie wollten laut Anklage einen Stromausfall provozieren, die Regierung stürzen und Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen: Das Oberlandesgericht Koblenz hat mehrere Mitglieder einer »Reichsbürger«-Gruppe verurteilt. Im Prozess um Pläne für einen Umsturz in Deutschland und eine Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sind vier als Rädelsführer Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ein fünfter Angeklagter erhielt vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Er war der einzige der fünf, der zuletzt nicht mehr in Untersuchungshaft gesessen hatte. Mit den Urteilen endet das am 17. Mai 2023 begonnene Verfahren nach fast zwei Jahren. Auf der Anklagebank saßen vier Männer im Alter von 46 und 58 Jahren sowie eine 77 Jahre alte Frau. Der Gruppe wurde vorgeworfen, eine Terrorvereinigung mit dem Namen »Vereinte Patrioten« gegründet zu haben oder darin Mitglied gewesen zu sein und ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben. Die vier Rädelsführer wurden zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Einer der Angeklagten ist der aus Brandenburg stammende Sven Birkmann, der mit vollem Namen genannt werden möchte. Bei der angeklagten Frau handelt es sich um eine früher in Mainz tätige Lehrerin, die die Anklage für die »politische Vordenkerin« der Gruppe hält. In dem Prozess hatte sie häufig Verschwörungstheorien aus dem »Reichsbürger«-Milieu geäußert. Verfassung des Kaiserreichs von 1871 wieder einführen Die Gruppe wollte Deutschland laut Anklage ins Chaos stürzen. Mit Sprengstoffanschlägen sollte demnach die Stromversorgung zerstört, in einer Aktion mit dem Namen »Klabautermann« Lauterbach aus einer Talkshow entführt und seine Personenschützer »ausgeschaltet« werden. Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe von »Aktion Klabautermann«. Auch die restlichen Pläne klingen so abstrus wie gefährlich: Laut Anklage wollten sie die Regierung absetzen und in einer konstituierenden Versammlung neue Führungspersonen bestimmen und die Verfassung des Kaiserreichs von 1871 wieder einführen. Ein Schauspieler sollte als Bundespräsident oder Bundeskanzler im Fernsehen auftreten und die Absetzung der Bundesregierung bekannt geben.

via spiegel: Prozess gegen »Vereinte Patrioten« Pläne für Umsturz und Lauterbach-Entführung – mehrjährige Freiheitsstrafen

siehe auch: „Reichsbürger“ wollten Lauterbach entführen: Mehrjährige Haftstrafen im Prozess gegen Anführer von mutmaßlicher Terrorgruppe Pläne für Blackout, Entführung, Kaiserreichs-Verfassung: Die Vorwürfe gegen die mutmaßliche Terrorgruppe sind schwerwiegend. Nach fast zwei Jahren fällt in dem Prozess in Koblenz ein Urteil. Im Prozess um Pläne für einen Umsturz in Deutschland und eine Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sind vier als Rädelsführer Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein fünfter Angeklagter erhielt vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Er war der einzige der fünf, der zuletzt nicht mehr in Untersuchungshaft gesessen hatte. Mit den Urteilen endet das am 17. Mai 2023 gestartete Verfahren nach fast zwei Jahren. Auf der Anklagebank saßen vier Männer im Alter von 46 und 58 Jahren sowie eine 77 Jahre alte Frau. Der Gruppe wurde vorgeworfen, eine Terrorvereinigung mit dem Namen „Vereinte Patrioten“ gegründet zu haben oder darin Mitglied gewesen zu sein und ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben. (…) Am Oberlandesgericht Koblenz läuft derweil noch ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der Gruppe. Unter den dort Angeklagten ist auch die Tochter von einem der nun schuldig gesprochenen Männer. Ein weiterer Mann wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt Ende November 2024 zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann sich an der Vorbereitung von Hochverrat beteiligte und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung war; „VEREINTE PATRIOTEN“ Hohe Haftstrafen für Reichsbürger-Umsturzpläne Sie wollten Karl Lauterbach entführen und Deutschland mit Sprengstoffanschlägen ins Kaiserreich zurückbomben: Fast zwei Jahre lang ist in Koblenz gegen die führenden Köpfe der Reichsbürger-Truppe „Vereinte Patrioten“ verhandelt worden. Jetzt sind die rechten Möchtegern-Revoluzzer*innen zu Gefängnisstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt worden. Als Elisabeth R. zu ihren letzten Worten vor dem Urteil anhob, war es noch einmal wie so oft in den vergangenen fast zwei Jahren. Belehrend, von oben herab, unverbesserlich. Ihr Vorhaben, die Bundesrepublik abzuschaffen und das deutsche Reich wiederzubeleben, sei „legitim und rechtsgültig“, dozierte die 77-Jährige. Den Prozess geißelte sie als „Boykott“ ihrer Pläne, die „Preußin“ – so nennt sie sich selbst – werde von der Justiz missbraucht. Nur die antisemitischen Tiraden, die sie sonst gerne bis an den Rand der Holocaustleugnung zu treiben pflegt, verkniff sich die promovierte Theologin und fleißige Autorin verschwörungsideologischer Kampfschriften ausnahmsweise. Seit Mai 2023 wurde vor dem Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz gegen Elisabeth R. und vier ihrer Mitstreiter der Reichsbürger-Truppe „Vereinte Patrioten“ verhandelt. Der Vorwurf: Terrorismus und Hochverrat. Am Donnerstag wurde das Quintett nach 106 Verhandlungstagen zu Haftstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt. „Wir gehen davon aus, dass sich die Angeklagten zusammentaten, um das System der Bundesrepublik zu stürzen“, sagte die Senatsvorsitzende Anne Kerber.