Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen “Verhetzung” gegen Jüdische Hochschülerschaft ein

Grüne vermuten “politische Einflussnahme” durch FPÖ-Ballorganisator Guggenbichler bei Polizei und bringen Anfrage bei Karner ein, Staatsanwältin sah Tatbestand nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Aktivisten der Jüdischen österreichischen Hochschülerschaft (JöH) am Dienstag eingestellt, bevor es überhaupt Fahrt aufnehmen konnte. Und zwar Stunden nachdem die JöH einen Antrag auf Einstellung eingebracht hatte. In ihrer Begründung für die Erledigung folgt die zuständige Staatsanwältin den Argumenten der JöH. Wie berichtet, hatte die Polizei Anfang März dieses Jahres eine angemeldete friedliche Kundgebung der JöH kurzerhand abgedreht. Die Studierenden hatten anlässlich des Akademikerballs drei Tage lang eine Projektion auf das äußere Burgtor geworfen, auf der ein Countdown zum sogenannten “Nazi Ball” zu sehen war. Zwei Tage lang war das offenbar auch für vorbeikommende Polizeibeamte kein Problem. Am dritten Tag, dem 6. März, passierte der Burschenschafter, Ballorganisator und FPÖ-Politiker Udo Guggenbichler das Burgtor und telefonierte. Zeitnah kamen dutzende Polizeiwägen vorbei, Beamte sprachen von “verhetzerischen” Inhalten, verlangten das Abdrehen des Projektors und rissen Plakate für eine Demo gegen den Ball am 7. März herunter. Mittlerweile ist erwiesen, dass Guggenbichler persönlich die Kundgebung wegen “Verhetzung”, also des Paragrafen 283 StGB, angezeigt hat. Ein Paragraf, der bestimmte Minderheiten und Bevölkerungsgruppen schützen solle. Dem STANDARD liegt der Akt vor. JöH-Präsident Alon Ishay kritisierte, dass sich die Exekutive “offenbar als private Truppe des rechtsextremen Burschenschafters Udo Guggenbichler” sah und den Protest gegen Burschenschaften, “die sich besonders durch ihren Antisemitismus hervorgetan haben”, abdrehten. Unter den Ballgästen war heuer unter anderen bekannten Rechtsextremen auch wieder der langjährige Identitären-Chef Martin Sellner. In der zweiseitigen Erledigung, die dem STANDARD ebenfalls vorliegt, weist die Staatsanwältin darauf hin, dass sich die in der Projektion leuchtenden “Äußerungen nicht gegen eine nach § 283 Abs 1 StGB geschützte Gruppe richteten und der Tatbestand der Verhetzung daher nicht erfüllt ist”.

via standard: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen “Verhetzung” gegen Jüdische Hochschülerschaft ein

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Kurioser Prozess um Freiburger Amtsblatt-Artikel endet mit Niederlage der AfD

Ein Beitrag der AfD-Gruppe im Gemeinderat wurde von der Redaktion des Freiburger Amtsblattes abgewiesen. Dagegen hat die Gruppe geklagt. Der Prozess wurde zu einem denkwürdigen Schauspiel. (…) Die Beiträge der Fraktionen und Gruppen im Amtsblatt müssen laut Redaktionsstatut Bezug auf ein kommunales Thema nehmen und dürften keine Wahlwerbung beinhalten. Der fragliche Text begann mit einem Satz über zwei Raubüberfälle am Stühlinger Kirchplatz, um sich dann über Ausländerkriminalität auszulassen, die laut Polizeistatistik bundesweit stark gestiegen sei. Er endete mit dem Satz, für eine vernünftige Migrationspolitik und Sicherheit in Freiburg und Deutschland stünde nur die AfD. Der lokale Einstieg, argumentierte die Stadtverwaltung, diene nur als Vorwand, um ein allgemeines bundespolitisches Thema zu verhandeln, der letzte Satz sei unzulässige Wahlwerbung für die AfD. Mandic argumentierte, das sei bei Amtsblatt-Artikeln Usus, hier solle jedoch gezielt die AfD angegriffen werden. Einen Nachweis blieb er aber schuldig. Seinen Vorwurf, das sei “Zensur”, wies Richter Holz zurück. Es gehe hier um eine Veröffentlichung von Amtsträgern, nicht von Personen. Zur Frage der Wahlwerbung meinte Mandic, es mache wohl kaum einen Unterschied, ob zur Wahl der AfD oder der AfD-Gruppe im Gemeinderat aufgerufen werde. Der Argumentation folgte das Gericht am Ende aber nicht. Es wies die Klage der AfD zurück. Die Ablehnung des Amtsblatt-Artikels war demnach rechtens

via badische zeitung: Kurioser Prozess um Freiburger Amtsblatt-Artikel endet mit Niederlage der AfD

siehe auch: Stadt #Freiburg wird von AfD Gemeinderäten verklagt – Amtsblatt lehnte Abdruck eines AfD-Beitrags ab – #DubravkoMandic #RechtsAnwalt Die Stadt Freiburg gibt alle zwei Wochen ein “Amtsblatt” heraus. Alle im Gemeinderat vertreten Fraktionen und Gruppierungen haben das Recht, dort regelmäßig über aus ihrer Sicht kommunalpolitisch relevanten Punkte, zu schreiben. Letzten Oktober reichte die AfD-Gruppe einen Beitrag zum Thema “Kulturelle Bereicherung am Stühlinger Kirchplatz” ein. Diesen abzudrucken lehnte das Amtsblatt ab. Zum einen fehle es an einem kommunalpolitischen Bezug, zum anderen betreibe die AfD dort nach Redaktionsstatut unzulässige Wahlwerbung. Am 14.11.2025 reichte die AfD-Gruppe, in Gestalt des Stadtrats Karl Schwarz Klage ein. Vertreten wird diese von Rechtsanwalt Dubravko Mandic. (…) Immer wieder erwies sich Mandic als nicht sattelfest in Bereich des Verwaltungsrechts und wurde vom Vorsitzenden und Vizepräsidenten des Verwaltungsgericht Dr. Holz über die Spezifika des Verwaltungsrechts aufgeklärt.

“Kaiserreichsgruppe”: OLG Celle spricht Angeklagte schuldig – #terror

Am OLG Celle ist am Freitag das Urteil zur sogenannten Kaiserreichsgruppe verkündet worden. Eine 39-jährige Frau aus Hildesheim war angeklagt, weil sie sich 2022 an den “Reichsbürger”-Plänen zum Sturz der Bundesregierung beteiligt haben soll. Das Oberlandesgericht Celle hat die 39-Jährige am Freitag wegen der Beteiligung an der “Kaiserreichsgruppe” schuldig gesprochen. Die Richter sahen es am Freitag als erwiesen an, dass die Frau zur “Kaisergruppe” gehörte und somit Mitglied einer terroristischen Vereinigung war. Da sie im Verlauf des Prozesses aber Reue gezeigt habe, werde von einer Strafe abgesehen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Demnach komme die Frau nicht ins Gefängnis. Das Urteil bedeute dennoch keinen Freispruch, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Angeklagte müsse die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (….) Die Frau war im Februar 2022 während einer Demonstration gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen aktiv auf die Polizei zugegangen und hatte die Behörden gewarnt, so der Generalstaatsanwalt. Dadurch habe sie am Ende mitgeholfen, die “Kaiserreichsgruppe” zu zerschlagen und deren Putschpläne zu vereiteln. Infolgedessen habe sie nichts mehr unternommen, aus Angst vor Vergeltung der Gruppe.

via ndr: “Kaiserreichsgruppe”: OLG Celle spricht Angeklagte schuldig

Verfassungsschutz darf AfD Baden-Württemberg beobachten

Der Verfassungsschutz darf die AfD in Baden-Württemberg weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. (…) Zuvor hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren so entschieden. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erlitt der Landesverband in dem Eilverfahren eine Niederlage. Zur Begründung hieß es, weil Mitglieder der AfD für einen ethnischen Volksbegriff einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.

VIA DLF. Verfassungsschutz darf AfD Baden-Württemberg beobachten

AMSTERDAM – Wieder Urteile gegen »Judenjagd«-Teilnehmer

Im November 2024 machte ein Mob Jagd auf israelische Fußballfans in der Innenstadt von Amsterdam. Nach der brutalen Jagd auf israelische Fußballfans in der Hauptstadt der Niederlande im November 2024 sind wieder Urteile gegen die Angreifer gefallen. In den Niederlanden sind im Amsterdamer Bezirksgericht erneut Strafen gegen Teilnehmer an den Ausschreitungen gegen israelische Fußballfans am Rande des Fußballspiels Ajax gegen Maccabi Tel Aviv im vergangenen November erlassen worden. Das berichten niederländische Medien. Vier Männer wurden unter anderem wegen Anstiftung zur Gewalt und beleidigender Äußerungen gegen Juden verurteilt. Nach dem Spiel am 7. November 2024 waren Anhänger des israelischen Fußballmeisters Maccabi Tel Aviv in Amsterdam durch die Straßen gejagt, geprügelt und getreten worden, auch als sie längst wehrlos am Boden lagen. Die Unruhen hielten noch tagelang an, auch nachdem die Israelis die Stadt verlassen hatten, und verängstigten die jüdische Gemeinschaft. Die Täter waren meist arabischstämmige junge Amsterdamer. Die Attacken gegen israelische Fans wurden vor dem Spiel in Chatgruppen verabredet. Ein Mann filmte sich am Steuer seines Autos und sagte: »Wir gehen auf Judenjagd, Junge«, berichtet der Thinktank Mena Watch. Auch Taxifahrer sollen an den Angriffen und deren Planung beteiligt gewesen sein. Fünf schwer verletzte Israelis mussten im Krankenhaus behandelt werden. 20 bis 30 weitere erlitten leichte Verletzungen, hatte die Polizei vermeldet. Die höchste Strafe bekam diese Woche ein 27-Jähriger, der zu zwölf Wochen Gefängnis verurteilt wurde, weil er in seinen Nachrichten auf WhatsApp den Holocaust gutgeheißen hatte. »Die Verfolgung der Juden im Zweiten Weltkrieg ist eines der schockierendsten Ereignisse in der Geschichte der Menschheit. Sie hat unsägliches Leid verursacht. Bis zum heutigen Tag«, wird der Richter zitiert.

via jüdische allgemeine: AMSTERDAM Wieder Urteile gegen »Judenjagd«-Teilnehmer

#Rechtsterrorismus – Ex-Bundeswehroffizier Franco A. bleibt in Haft – #terror #LockHimUp

Der wegen Terrorplanungen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach wird seine Freiheitsstrafe voll absitzen müssen. Der Bundesgerichtshof lehnte eine vorzeitige Haftentlassung Der wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Februar eine Beschwerde abgewiesen. Damit wollte Franco A. seine Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe erreichen. “Keine Abkehr von rassistischer Gesinnung” Bereits Anfang Dezember 2024 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt abgelehnt, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Dagegen legte Franco A. Beschwerde beim BGH ein. Dieser schloss sich der Auffassung der Frankfurter Richter an, wonach keine günstige Prognose für eine “Legalbewährung” des Verurteilten vorliege. Sprich: Das OLG wie der BGH sind nicht überzeugt, dass Franco A. in Freiheit nicht wieder straffällig würde. In der Begründung verweist der BGH auf die Schwere der von Franco A. geplanten Gewaltdelikte sowie “die langjährige und tiefgreifende Verfestigung seiner sowohl demokratiefeindlichen als auch rechtsradikalen Gesinnung, die ihn zur Tatbegehung veranlasste”.

via hessenschau;: Rechtsterrorismus Ex-Bundeswehroffizier Franco A. bleibt in Haft

Drei Euro Sachschaden – Queer­feindliche AfD-Plakate zerstört: 600 Euro Geldstrafe – #DankeLisa

Die bekannte Klimaaktivistin Lisa Poettinger wurde am Donnerstag vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, weil sie vor zwei Jahren drei widerwärtige Hetz-Plakate der AfD abgerissen hatte. Im Stil der NSDAP mobilisierte die AfD vor zwei Jahren gegen eine Drag-Lesung in der Münchner Stadtbibliothek. “Hände weg von unseren Kindern!” und “Genderpropaganda verbieten!”, hieß es auf einem im gesamten Stadtgebiet plakatierten Poster, das einen queeren Menschen als Gefahr für Kinder darstellte. Für die rechtsextreme Partei hatte die widerwärtige Hetze keine Konsequenzen. Die Stadt ließ die Plakate hängen, die Münchner Staatsanwaltschaft sah trotz mehrerer Anzeigen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Volks­verhetzung ab (queer.de berichtete). Angeklagt wurde stattdessen die bekannte Klimaaktivistin Lisa Poettinger, weil sie im Juni 2023 drei dieser AfD-Plakate abgerissen hatte. Am Donnerstag kam es vor dem Amtsgericht München zum Prozess. Obwohl der Richter zunächst eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen vorgeschlagen hatte, lehnte die Staatsanwaltschaft dies ab. Poettinger wurde schließlich wegen Sachbeschädigung zu einer vergleichsweise milden Geldstrafe von 600 Euro (20 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Damit gilt die 28-jährige Lehramtsstudentin nicht als vorbestraft. Sie habe die AfD-Poster zerstört, um queere Menschen zu schützen, sagte Poettinger vor Gericht. “Ich habe mich damals sehr über diese Plakate aufgeregt und sie heruntergerissen”, wird die Klimaaktivistin von der Münchner Tageszeitung “tz” zitiert. “Hier wurden in nationalsozialistischer Bildsprache trans Menschen als gefährlich für Kinder dargestellt. Dabei steigen queerfeindliche Verbrechen immer mehr an. Wie konnte die Stadt München das hängenlassen?” (…) Der entstandene Sachschaden betrug laut Staatsanwaltschaft lediglich drei Euro. Die AfD verzichtete auf ein Nachplakatieren und stellte selbst keinen Strafantrag. Poettinger wurde jedoch beim Abreißen der Plakate von Polizist*innen beobachtet und angezeigt. Für Lisa Poettinger hatte die Anklage gravierende Konsequenzen: Mit Verweis auch auf dieses Verfahren entschied das bayerische Kultusministerium im Februar, dass die Klimaaktivistin ihr Referendariat als Lehrerin nicht antreten darf. Die 28-Jährige wehrt sich nicht nur gegen das ausgesprochene Ausbildungsverbot, sondern erwägt auch zusammen mit ihrer Anwältin, gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einzulegen.

via queer: Drei Euro Sachschaden Queer­feindliche AfD-Plakate zerstört: 600 Euro Geldstrafe

https://twitter.com/lisapoettinger/status/1900141140793233780