Vor dem Landgericht Wuppertal wurde jetzt ein Berufungsverfahren mit Mülheimer Beteiligung verhandelt, der bundesweit bei der AfD ein Beben ausgelöst hatte. Es ging auf einen Aufruf zum Töten von Flüchtlingen. Mülheims abtrünniger AfD-Chef war nun als Verteidiger seiner Lebensgefährtin gefordert. Abzuwenden galt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Als Fraktions- und Parteichef der Mülheimer AfD strebte Alexander von Wrese lange Zeit nach Höherem, sah seine Zeit als Abgeordneter in Berlin kommen. Die AfD aber ließ den Juristen nicht emporkommen, in Mülheim führten seine parteiinternen Widersacher erfolgreich Revolte gegen ihn, sodass er zuletzt gar seinen Austritt aus der Partei erklärte. Im Hintergrund bereitet von Wrese ein politisches Comeback vor, in der Woche vor der Bundestagswahl hatte er aber zunächst einen Termin zu bestreiten, den er gerne im stillen Kämmerlein abgehandelt hätte. Vor dem Landgericht Wuppertal trat von Wrese an, um seiner Lebensgefährtin Manuela P., selbst für die AfD aktiv, sporadisch auch in Mülheim, einen Eintrag im Strafregister zu ersparen: wegen Volksverhetzung und Billigung einer Straftat. 8:::9 Auslöser des Strafverfahrens war eine Story, die P. am 5. August 2023 über ihren öffentlich zugänglichen Instagram-Kanal abgesetzt hatte, dem mehr als 2000 Menschen folgen und über den sie etwa auch Posts abgesetzt hat, die über die Gruppe „Lukreta“ ihre Nähe zur Identitären Bewegung offenbaren oder sie mit AfD-Rechtsextremist Björn Höcke zeigen. Hinterlegt mit Bildern, hieß es dort: „Save the bees – Plant more trees – Clean the seas – Shoot Refugees“ (Schütz die Bienen – Pflanze mehr Bäume – Säubere die Meere – Erschieße Flüchtlinge). Das Amtsgericht Wuppertal hatte die 30-Jährige dafür im Juni 2024 wegen der Billigung von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. (…) Zur Sache reklamierte der Anwalt aus Selbeck, dass seine Lebensgefährtin den volksverhetzenden Post, der zweifelsohne „völlig inakzeptabel“ und „moralisch-inhaltlich verwerflich“ sei, versehentlich abgesetzt habe. Sie habe jene Vorlage eigentlich abgeändert, das „Shoot Refugees“ durch „Stopp Refugees“ ersetzt, dann aber durch „ein dummes Versehen“ das Original in die Welt gesetzt. Von Wrese wollte der 30-Jährigen auch zugutegehalten sehen, dass sie sich, nachdem sie durch einen nicht näher benannten „Hinweis von Dritten“ aufmerksam gemacht worden sei, mit einem weiteren Post distanziert und entschuldigt habe. Tatsächlich ließ das Landgericht für Geständnis und Entschuldigung Milde walten, ebenso für den Umstand, dass P. bis dato nicht vorbestraft war. In der Sache aber blieb es unnachgiebig und folgte der Wertung der Staatsanwaltschaft, dass die 30-Jährige nur „Schutzbehautungen“ vorbringe im Ansinnen, straffrei davonzukommen (…) Die Verurteilung wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten blieb. Allerdings setzte das Landgericht die Geldstrafe niedriger an, weil es anerkannte, dass P. als Selbstständige mit einem Pflegedienst und aktuell nur drei Patienten nach eigener Aussage ein monatliches Einkommen nur knapp oberhalb des Bürgergeldes erzielt. Die 30-Jährige soll nun nur noch 60 Tagessätze à 30 Euro zahlen müssen, zahlbar in monatlichen Raten von 70 Euro. Auch soll ein Viertel der Gerichtskosten auf Staatskasse gehen.

viA DERWESTEN. VOLKSVERHETZUNG „Shoot Refugees“: AfD-Frau wegen Volksverhetzung verurteilt