Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin bekommt wegen ihres Profils auf einer Datingplattform einen Verweis. Sie klagt sich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Erfolglos. Die Wortwahl in ihrem Tinder-Profil war ihr zur Last gelegt worden. Im Streit um die Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils ist eine Bundeswehr-Offizierin am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Sie hatte sich damit gegen einen disziplinarischen Verweis wehren wollen, der ihr aufgrund des Inhalts ihres Profils auf der Dating-Plattform verhängt worden war. Die damalige Kommandeurin Anastasia Biefang hatte 2019 in ihrem Profil geschrieben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Das ging der Bundeswehr zu weit. Ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. (…) Doch das Bundesverfassungsgericht bewertete die Klage nun als unzulässig. Denn der Verweis sei bereits vor Einreichung der Verfassungsbeschwerde entsprechend der Wehrdisziplinarordnung getilgt worden. Eine solche Disziplinarmaßnahme ist demnach nach drei Jahren zu tilgen. Das Ziel der Verfassungsbeschwerde habe sich damit wohl erledigt, so die Kammer

via sz: Bundesverfassungsgericht : Soldatin scheitert mit Klage um Tinder-Profil

siehe auch: Karlsruhe hat eine Chance verpasst Klage von transgeschlechtlicher Offizierin scheitert. Die Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang hatte wegen ihres Tinder-Profils einen Disziplinarverweis bekommen. Nun ist auch ihre Verfassungsbeschwerde dagegen gescheitert. Anastasia Biefang ist die erste offene trans Person, die in der Bundeswehr ein Bataillon kommandierte. Und ihre Karriere ist bemerkenswert. Abschluss an der Bundeswehr-Universität, Station auf der Holloman Air Force Base in den USA, Einsatz in Afghanistan, Versetzung zum Kommando der Luftwaffe in Berlin. Doch 2019 bekam Anastasia Biefang einen Disziplinarverweis von ihrem Vorgesetzten. Sie hatte auf der Dating-App Tinder in ihrem Nutzerprofil geschrieben: “Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome” – also: alle Geschlechter willkommen. Mit diesem Text habe die Offizierin die Pflicht zum “außerdienstlichen Wohlverhalten” verletzt, so die Bundeswehr. Biefang klagte gegen den Verweis bis zum Bundesverwaltungsgericht. Der mit fünf Männern besetzte Senat in Leipzig meinte: Zwar dürften auch Bundeswehroffizierinnen im Internet nach Sex-Partnern suchen. Jedoch müssten sie den Eindruck sexueller Disziplinlosigkeit vermeiden. Die Worte “offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome” würden den Eindruck erwecken, es gehe ihr um möglichst schnellen Sex mit Partnern gleich welchen Geschlechts. Der Anschein “eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität” könne zwar im Ergebnis falsch sein. Aber trotzdem müsse er vermieden werden. Man reibt sich die Augen: Im 21. Jahrhundert machen männliche Richter einer trans Frau und hochqualifizierten Luftwaffenoffizierin Vorgaben, wie sie sich privat auf die Suche nach Sexualpartner*innen machen soll. Und das auch noch mit dem Argument, sie entspreche nicht den moralischen Erwartungen breiter Bevölkerungskreise, gerade in der sehr traditionellen Bundeswehr. Wie und mit wem man Sex hat, ist die grundrechtlich geschützte Freiheit jedes einzelnen. Grenzen findet die sexuelle Freiheit dann, wenn man einem anderen schadet, nicht aber, wenn die Moralvorstellungen der Mehrheit nur irritiert werden. Wir leben in einer Zeit, in der queere Menschen immer mehr benachteiligt und sogar attackiert werden. Und es ist mehr als schade, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von Anastasia Biefang nicht entschieden hat. Das Gericht sagt: Der Disziplinarverweis sei nach drei Jahren aus ihren Akten getilgt worden. Sie habe nicht innerhalb der geltenden Fristen begründet, warum sie noch Rechtsschutz brauche. Aber ist für die Karlsruher Richterinnen und Richter nicht aus sich heraus erkennbar, dass Anastasia Biefang in ihrer Dating-Freiheit und wie sie sich auf Datingportalen darstellt nun stark eingeschränkt ist? Dass sie immer wieder einen Verweis riskiert, wenn ihr ganz persönliches Sex-Leben im Internet und im analogen Leben an einer vermeintlichen Moral “breiter Bevölkerungskreise” gemessen wird?

Screenshot Bundeswehr; archive is VEjgM
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