OVG Rheinland-Pfalz – AfD-Kan­didat Paul bleibt von OB-Wahl in Lud­wigs­hafen aus­ge­sch­lossen – #KickHimOut

AfD-Kandidat Joachim Paul darf nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilnehmen. Nun bestätigte auch das OVG seinen Ausschluss wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Deren Überprüfung kann erst nach der Wahl stattfinden. Der AfD-Politiker Joachim Paul wird endgültig nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz wies am Montag seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße zurück (Beschl. v. 25.08.2025, Az. 10 B 11032/25.OVG). Damit bestätigte das OVG, dass Pauls Name nicht auf dem Wahlzettel stehen wird. Paul, Mitglied des AfD-Bundesvorstands, war vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen worden. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Als kommunaler Wahlbeamter sei der Oberbürgermeister nach § 53 Abs. 3 S. 1 Gemeindeordnung (GemO RLP) in besonderer Weise an die freiheitliche demokratische Grundordnung gebunden. Nach Ansicht der Behörden spreche insbesondere Pauls Befürwortung von Konzepten der sogenannten Remigration dafür, dass er diese Grundordnung nicht uneingeschränkt anerkenne. Das VG Neustadt hatte diese Einschätzung Mitte August geteilt und Pauls Eilantrag auf Zulassung zur Wahl abgewiesen. Seine dagegen eingelegte Beschwerde blieb nun erfolglos.

via lto: OVG Rheinland-PfalzAfD-Kan­didat Paul bleibt von OB-Wahl in Lud­wigs­hafen aus­ge­sch­lossen

siehe auch: OB-WAHL IN LUDWIGSHAFEN Oberverwaltungsgericht bestätigt Ausschluss von AfD-Kandidat. Joachim Paul bleibt von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt in zweiter Instanz, dass der AfD-Politiker „nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ einzutreten. Der AfD-Politiker Joachim Paul ist auch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen gescheitert. Schon das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hatte seinen Antrag in erster Instanz abgelehnt. Die Beschwerde dagegen wurde nun ebenfalls abgewiesen, wie das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mitteilte. Paul ist Lehrer, kommt aus Koblenz und gilt als einer der schärfsten Redner in der AfD-Fraktion im Landtag in Mainz. Er ist seit 2013 Mitglied der AfD und 2016 in den Landtag eingezogen. Der Wahlausschuss der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz hatte Anfang August mit Mehrheit beschlossen, ihn wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht als Kandidaten zuzulassen; Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz Beschwerde abgewiesen: AfD-Politiker Paul darf bei der OB-Wahl in Ludwigshafen endgültig nicht antreten. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, dass der AfD-Kandidat Joachim Paul weiterhin von der Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen bleibt. Paul hatte eine Beschwerde bei dem Gericht eingereicht, weil er von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen worden war. Diese Beschwerde hat das Gericht jetzt zurückgewiesen. Die Nichtzulassung sei nicht rechtswidrig, heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts (OVG). (…) Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung jetzt bestätigt. Es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass der Antragsteller nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, so das Gericht. Grundlage für die Zweifel an Pauls Verfassungstreue sei unter anderem, dass Paul wiederholt sogenannte Remigrationspläne verbreitet hat. Dabei habe er sich nicht hinreichend von Aspekten in diesen Plänen distanziert, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehen, so das Gericht. Zudem sei der Rechtsextremist Martin Sellner in Pauls Wahlkreisbüro in Koblenz aufgetreten. All das schüre Zweifel daran, dass Paul in Zukunft jederzeit für die Verfassung eintritt. Daher sei die Entscheidung des Wahlausschusses nicht offensichtlich falsch. Die Entscheidung des Wahlausschusses noch vor der Wahl im September umzuwerfen sei nur bei “offenkundigen Willkürakten” zulässig, gab schon das Neustadter Verwaltungsgericht an. Ein solcher Fall liege nicht vor. Stadt Ludwigshafen druckt Stimmzettel – ohne Paul Als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts hat die Stadt Ludwigshafen angekündigt, jetzt die Stimmzettel für die Wahl drucken zu wollen. Joachim Paul wird darauf nicht zu finden sein. Außerdem fordert die Stadt Paul auf, seine Wahlplakate innerhalb der kommenden zwei Wochen abzuhängen.

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Im Landkreis Bautzen – Landgericht Görlitz bestätigt Youtube-Sperre für rechtsextremistisches Musiklabel

Das Landgericht Görlitz hat die Klage des rechtsextremistischen Labels NDS aus dem Landkreis Bautzen auf Unterlassung gegen Google wegen einer Youtube-Sperre abgewiesen. Das sind die Gründe. In dem Zivilprozess mit der Hauptverhandlung am 21. Juli 2025 hatte das Label NDS mit Sitz in Weifa im Landkreis Bautzen gegen Google als Betreiber der Videoplattform Youtube geklagt. Demnach sollte Google die Sperrung unterlassen und den Kanal wieder freischalten. „Seit dem 9. Mai 2025 hat die Verfügungsklägerin keinen Zugriff mehr auf den YouTube-Kanal ,NDS Record Offiziell‘“, erklärt Reinhard Schade, Richter am und Sprecher des Landgerichts Görlitz. Das Gericht bestätigte nun in der Urteilsverkündung am 11. August die Sperre des Kanals, da Google das Nutzungsverhältnis wirksam gekündigt habe. NDS als Verfügungsklägerseite „konnte im Verfahren nicht widerlegen, dass sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat“, erklärt der Gerichtssprecher. Google hatte dem Label NDS vorgeworfen, Inhalte auf seinem Kanal zu veröffentlichen, „die zu einer Sperrung eines anderen Kanals geführt hatten“. Das sei nach den Nutzungsbedingungen der Plattform Youtube nicht erlaubt. Berufung noch möglich Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens und haben einen Monats Zeit, in Berufung zu gehen. Ob sie das tun, ist unklar. Bei der Urteilsverkündung war keine der beiden Parteien oder deren Prozessbevollmächtigte vor Ort. Im Fall von NDS ist das eine Kanzlei aus Frankfurt am Main. Auf eine Anfrage von Sächsische.de dazu antwortete die Kanzlei bislang nicht. Neben Youtube handelten im Mai 2025 auch große Musikplattformen. So nahmen Amazon Music, Spotify und Apple Music viele Songs des Labels offline.

via sächsische: Im Landkreis Bautzen Landgericht Görlitz bestätigt Youtube-Sperre für rechtsextremistisches Musiklabel

Teenage neo-Nazi who plotted #terror attack at mosque detained for 10 years

The Hitler-inspired teenager planned to set fire to a Muslim centre. A neo-Nazi teenager who planned to carry out a terrorist attack at a mosque has been sentenced to 10 years in custody. The 17-year-old, who was inspired by Adolf Hitler, had planned to set fire to a Muslim centre in Greenock, Inverclyde, after befriending the Imam and mapping out the building’s interior on his phone. In January this year, police apprehended the youth, who was carrying a camouflage military-style rucksack, as he tried to gain entry to the Inverclyde Muslim Centre on Laird Street. Inside the bag they found a German-manufactured Glock-type air pistol, ammunition, ball bearings, gas cartridges and aerosol cans, prosecutors said. He was sentenced at the High Court in Glasgow on Thursday after pleading guilty to two terrorism charges, the Crown Office said. (,,,) Prosecutors said the teenager, who was radicalised online and idolised Norwegian mass murderer Anders Breivik, began to plot an attack on the site in December 2024, planning to set it on fire using aerosols and lighters. He boasted of his plans on social media platform Telegram, and joined the mosque’s WhatsApp group saying he was “looking for guidance”. Despite harbouring anti-Muslim views which he had been writing about for two years previously, the boy won the trust of the Imam during several visits. He later filmed himself wandering the corridors, including footage showing him superimposing a hand carrying a semi-automatic pistol. When the image moved over a religious poster, it appeared to be set on fire, due to a special effect.

via independent: Teenage neo-Nazi who plotted terror attack at mosque detained for 10 years

siehe auch: Inverclyde teenager who planned mass murder by setting fire to mosque given 10-year sentence A court heard how the teenager idolised the Norwegian mass murderer Anders Breivik and had “developed sympathies” with the Nazi Party. A teenager who planned a mass murder by setting fire to a mosque has been sentenced to 10 years in custody. The boy, who cannot be identified due to legal reasons, was 16 when he was arrested in January after police caught him on his way to burn down Inverclyde Muslim Centre in Greenock. He was hoping the mosque, which has a capacity of 275 worshippers, would be full. But he was unable to enter as the door was locked. What he did not know was that the police had received intelligence and were waiting to arrest him. (…) It is understood that he had boasted online about his plans to livestream the attack after becoming radicalised on social media at the age of 13. The teenager, who was dressed in black and carrying an air rifle when arrested, had successfully hoodwinked the mosque’s imam that he was serious about converting to Islam.

Urteil: Kein Zugang für AfD-nahen Verein “Zentrum” zu VW-Tochter

Der AfD-nahe Verein “Zentrum” bekommt vorerst keinen Zugang zum Werk der VW-Tochter Volkswagen Group Services in Isenbüttel, um sich gewerkschaftlich zu engagieren. Das hat das Arbeitsgericht Braunschweig entschieden. “Zentrum” hätte nachweisen müssen, dass am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) mindestens eine Person arbeitet, die Mitglied des Vereins ist, urteilte das Arbeitsgericht am Donnerstag. Dies sei von den Klägern nicht ausreichend belegt worden. Der Verein habe zwar Unterlagen eingereicht, diese seien aber zu pauschal und nicht ausreichend detailliert. Nach Aussage des Gerichts wurde der Sachverhalt daher nicht ausreichend dargelegt. Hätte Zentrum die nötigen Nachweise erbracht, stünden dem Verein jedoch die eingeklagten Zutritts- und Werberechte zu, sagte ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, “Zentrum” kann Berufung einlegen. Die selbsternannte “Alternative Gewerkschaft” wollte in dem Werk eigene Vertrauensleute wählen lassen und vorab am Standort werben. Volkswagen lehnte das mit der Begründung ab, “Zentrum” sei keine tariffähige Gewerkschaft. Die Entscheidung des Gerichts begrüßte die Volkswagen Group Services. “Die gerichtliche Klärung unterstreicht, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, jeder Organisation Zugang zu ihren Betriebsstätten zu gewähren – insbesondere dann nicht, wenn berechtigte Sicherheitsinteressen und der Schutz von Betriebsgeheimnissen betroffen sind”, heißt es in einer Mitteilung. Man werde auch weiterhin sicherstellen, dass “unsere Standards für ein sicheres und vertrauensvolles Arbeitsumfeld gewahrt werden.”

via ndr: Urteil: Kein Zugang für AfD-nahen Verein “Zentrum” zu VW-Tochter

siehe auch: Angebliche Alternativ-Gewerkschaft AfD-naher Verein scheitert mit Klage gegen VW-Tochter Ein Verein, der sich selbst eine »alternative Gewerkschaft« nennt, wollte sich in ein Werk der Volkswagen Group Services einklagen. Doch er konnte nicht belegen, dass auch nur eines seiner Mitglieder dort arbeitet. Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum bekommt vorerst keinen Zugang zu einem Werk der VW-Tochter Volkswagen Group Services. Die Klage werde abgewiesen, urteilte das Arbeitsgericht Braunschweig. Die Vorträge und vorgelegten Dokumente der Kläger bezeichnete das Gericht als zu pauschal und nicht ausreichend detailliert. Der Verein, der sich selbst als »alternative Gewerkschaft« bezeichnet, will erstmals Zugang zum Werk in Isenbüttel (Landkreis Gifhorn), um eigene Vertrauensleute wählen zu lassen. Volkswagen verweigert dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Das Gericht bezeichnete es als eine entscheidende Voraussetzung, dass mindestens ein Zentrum-Mitglied auch im Werk arbeite. Dies sei von den Klägern nicht ausreichend belegt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich. Der Verein wurde 2009 als Zentrum Automobil im Mercedes-Benz-Werk Stuttgart-Untertürkheim gegründet. Mittlerweile ist er vor allem in Süd- und Ostdeutschland in Betriebsräten vertreten. Seit diesem Frühjahr versucht die Gruppe, mit einem Regionalbüro in Hannover in Niedersachsen Fuß zu fassen. Geleitet wird es von Jens Keller, AfD-Stadtrat in Hannover und Personalrat beim kommunalen Entsorgungsunternehmen Aha der Landeshauptstadt. Keller war bisher Mitglied bei Ver.di.

Selbstbestimmungsgesetz – Mit Walrossbart ins Frauengefängnis?

Als Marla Svenja Liebich noch einen männlichen Vornamen trug, wurde die queerfeindliche Rechtsextremistin unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt. Nun wurde sie zum Haftantritt in ein Frauengefängnis geladen, doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe Anhören Merken Teilen Feedback Drucken Marla Svenja Liebich soll demnächst eine anderthalbjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten. So steht es in der „Ladung zum Strafantritt“, den die Staatsanwaltschaft Halle an die „sehr geehrte Frau Liebich“ gerichtet hat, verbreitet auf der Plattform X von Frau Liebich höchstselbst. Es geht um Volksverhetzung, Billigung eines Angriffskriegs, Beleidigung und ein paar andere Sachen. Hinter der höflichen Anrede und den vielen Paragrafen schreitet die Staatsgewalt zur einschneidenden Sanktion – Freiheitsentzug. Die Angelegenheit wäre nicht der Rede wert, wenn Marla-Svenja Liebich nicht schon zuvor eine gewisse Bekanntheit erlangt hätte, und zwar als Sven Liebich, Rechtsextremist und zugleich erklärter Feind der queeren Szene. Berichtet wird, dass Liebich vor drei Jahren Teilnehmer am Christopher Street Day als „Parasiten der Gesellschaft“ beschimpft und von einem „Transfaschismus“ gesprochen habe. Im Dezember des vergangenen Jahres ließ er Geschlechtseintrag und Vornamen ändern, das druckfrische Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition machte es möglich. Seither ist Marla Svenja Liebich offiziell eine Frau. Und straffällige Frauen landen im Frauengefängnis. Normalerweise. Was genau die Motive Liebichs sind, darüber mag man spekulieren. Das Landgericht Berlin hat jedenfalls dem Nius-Chefredakteur Julian Reichelt recht gegeben, der – verbunden mit heftiger Kritik am Selbstbestimmungsgesetz – Liebich das Frausein abgesprochen hatte („Sven Liebich ist keine Frau“). Wegen der transfeindlichen Äußerungen Liebichs und ihres Schweigens zu den Gründen des Geschlechtswechsels seien Reichelts Zweifel von der Meinungsfreiheit gedeckt, argumentierte das Gericht laut einem Bericht der Welt. Hinzu kommt Liebichs Performance vor Gericht mit Leopardenfummel, Ohrklunkern und Walrossbart. Das könnte man auch als Versuch lesen, das unter Rechtsextremen so verhasste Selbstbestimmungsgesetz vorzuführen. Das Worst-Case-Szenario, mit dem damals das Selbstbestimmungsgesetz kritisiert wurde, lautete: Männer in der Frauensauna. Woher auch immer solche Fantasien stammen, es war jedenfalls eine abseitige Vorstellung, Männer würden eigens ihre Geschlechtsidentität ändern, nur um einmal in die Frauensauna zu dürfen – um was genau dort zu tun? Schwitzend zu glotzen? Trotzdem hat es die Sauna in den Gesetzentwurf geschafft, verbunden mit dem Hinweis auf das Hausrecht. Einzelnen Personen könne anhand „individueller Faktoren“ der Zutritt verwehrt werden, zum Schutz vor sexueller Belästigung anderer.

via sz: Selbstbestimmungsgesetz Mit Walrossbart ins Frauengefängnis?

STADTRAT Neugründung “unwirksam”: Chemnitz erkennt neue AfD-Fraktion nicht an

Die Stadt Chemnitz hält die Neugründung der “AfD-Ratsfraktion Chemnitz” durch zwölf ehemalige Mitglieder der AfD-Stadtratsfraktion für unwirksam. Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung und die Landesdirektion Sachsen gelten die Abgeordneten weiterhin als fraktionslos, wie die Stadt am Dienstagnachmittag mitteilte. Damit entfalle für sie auch der Anspruch auf Fraktionsfinanzierung. Nach Einschätzung der Stadt lagen den Austritten keine politischen, sondern persönliche Differenzen zugrunde. Ziel sei offenbar gewesen, frühere Gerichtsentscheidungen zum Ausschluss eines Fraktionsmitglieds zu umgehen, hieß es in der Begründung. Da die neugegründete und die bestehende AfD-Fraktion nach Überzeugung der Verwaltung eine deutliche politische Homogenität aufweisen, handele es sich nicht um eine zulässige Fraktionsabspaltung. Neue “AfD-Ratsfraktion” will Entscheidung prüfen Die neugegründete “AfD-Ratsfraktion” teilte auf Anfrage von MDR SACHSEN mit, sie sei damit nicht einverstanden und prüfe weitere Schritte. (…) Zwölf Abgeordnete waren vor wenigen Wochen wegen Unstimmigkeiten aus der AfD-Fraktion ausgetreten und hatten zum 1. August eine neue Stadtratsfraktion gründen wollen. Hintergrund ist offenbar ein Streit um den Fraktionsausschluss des Vorsitzenden Nico Köhler. Der hatte sich gerichtlich erfolgreich gegen seinen Ausschluss gewehrt.

via mdr: STADTRAT Neugründung “unwirksam”: Chemnitz erkennt neue AfD-Fraktion nicht an

Ludwigshafen am Rhein – Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Eilantrag zur Oberbürgermeisterwahl

Weil Zweifel an seiner Verfassungstreue bestehen, soll Joachim Paul nicht Oberbürgermeister werden dürfen. Dagegen wollte sich der AfD-Mann juristisch wehren – ohne Erfolg. Ein Gericht wies seinen Antrag zurück. Der AfD-Politiker Joachim Paul, der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossen wurde, ist mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung gescheitert. Das teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße  mit. Der Antrag sei unzulässig, heißt es in der Erklärung des Gerichts. Demnach darf Paul bei der für den 21. September geplanten Wahl nicht antreten. Erst danach könne er ein nachträgliches Wahlprüfungsverfahren einfordern. Er kann nun binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen. Paul taucht in Bericht des Verfassungsschutzes auf Anfang August hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen die Bewerbung des AfD-Politikers zurückgewiesen. Der Ausschuss begründete das damit, dass Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden. Es sei kein offensichtlicher Fehler in dieser Entscheidung zu erkennen, entschieden die Verwaltungsrichter. Für die Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten spreche etwa, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigt habe. Paul selbst sei im Bericht des Verfassungsschutzes von Rheinland-Pfalz für das Jahr 2024 namentlich vorgekommen.

via spiegel: Ludwigshafen am Rhein Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Eilantrag zur Oberbürgermeisterwahl

siehe auch: Eilantrag abgelehnt: AfD-Politiker darf nicht bei OB-Wahl antreten. Zu dieser Maßnahme kommt es nur sehr selten: Der AfD-Politiker Joachim Paul wird von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Mit einem Eilantrag scheitert er, zumindest vorerst. t-online nennt die Gründe für Pauls Ausschluss sowie sein Scheitern vor Gericht. In der AfD Rheinland-Pfalz gilt er als Rechtsaußen, ein Platz auf dem Wahlzettel bleibt ihm deswegen nun verwehrt: Der AfD-Politiker Joachim Paul bleibt auch nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Das Gericht lehnte Pauls Eilantrag gegen eine vorangegangene Entscheidung des Wahlausschusses ab. Der Antrag sei unzulässig, teilte das Gericht mit. Der Antragsteller sei “auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren zu verweisen”. Ob die vom Wahlausschuss angeführten Zweifel an der Verfassungstreue Pauls begründet sind, lasse sich nur in einer umfangreichen Prüfung feststellen, erklärte das Gericht.