Kontrollverlust: Nazi-Ausraster zweier Betrunkener vor den Augen der Polizei

Gerichtsprozess nach pöbelnder Alkoholeskapade in Templin: Am Ende stehen Geldstrafen, unter anderem wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole. Zwei Männer trafen sich zufällig in Templin und ließen dort in den Nachmittagsstunden ihrem Frust freien Lauf. Nach reichlichem Alkoholgenuss grölten sie herum und pöbelten Passanten an. Erst der Einsatz der Polizei brachte die Lage unter Kontrolle. Doch die erteilten Platzverweise beantworteten die Randalierer mit „Sieg Heil“-Rufen, zeigten dabei den Hitlergruß und beleidigten die Beamten als „Arschlöcher“. Eine Anzeige war die Folge. Der 66-Jährige und 42-Jährige mussten sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes verantworten. (…) „Die Männer waren stark alkoholisiert. Ein Gespräch war kaum möglich“, sagte ein Polizist als Zeuge aus. „Sie randalierten herum, zeigten den Hitlergruß und beschimpften uns nach dem Platzverweis.“ Der Ältere ist schließlich gestürzt und habe in die Klinik gebracht werden müssen, schilderte der Beamte. Der Jüngere setzte sich auf sein Rad und fuhr trotz Verbot los. Ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt war die Folge.

via nordkurier: Kontrollverlust: Nazi-Ausraster zweier Betrunkener vor den Augen der Polizei

Nach Anschlagsplänen und Haftstrafe: Franco A. wieder frei

Der wegen rechtsextremer Anschlagspläne verurteilte Franco A. ist aus der Haft entlassen worden. Der frühere Bundeswehroffizier hat seine Haftstrafe vollständig verbüßt. Nun steht der 37-Jährige unter Führungsaufsicht. Der wegen der Planung eines rechtsextremen Anschlags verurteilte ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. ist aus der Haft entlassen worden. Er sei seit Freitag vergangener Woche wieder frei, bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt dem hr am Mittwoch auf Nachfrage. (…) Im Juli 2022 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt A. wegen der Planung eines Anschlags, Waffendelikten und Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe hat er inzwischen vollständig verbüßt. Nun steht er unter Führungsaufsicht und muss sich an bestimmte Auflagen halten. Die Polizei überwacht deren Einhaltung. Nach Überzeugung des Gerichts wollte A. mit einer Gewalttat die Verhältnisse in Deutschland nach seinen rechtsextremen Vorstellungen beeinflussen. Mögliche Opfer waren demnach Politiker wie der frühere Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) und die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) sowie eine Menschenrechtsaktivistin.

via hessenschau: Nach Anschlagsplänen und Haftstrafe: Franco A. wieder frei

Generalbundesanwalt will von Zschäpe knapp eine halbe Million Euro einziehen – #nsu

Der Thüringer Rechtsterroristin droht nach ihrer Verurteilung im NSU-Prozess eine erhebliche Geldforderung. Die Bundesanwaltschaft fordert fast 500.000 Euro. Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe könnte für ihre Mittäterschaft beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) noch empfindlich zur Kasse gebeten werden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat beim Oberlandesgericht München das Einziehen von Wertersatz in Höhe von 483.322,72 Euro beantragt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts der Redaktion. „Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen.“ (…) Sollten Gerichte dem Antrag folgen und dieser rechtskräftig werden, dürfte bei Zschäpe monatlich der Einkommensanteil eingezogen werden, der über der Summe liegt, die mindestens zum Leben bleiben muss. Zum Schutz der Betroffenen gilt die gesetzliche Pfändungsfreigrenze der Zivilprozessordnung. Damit dürfte der Staat ihr zur Absicherung ihres Lebensunterhalts nicht mehr wegnehmen, als ein privater Gläubiger. Aktuell liegt die unantastbare Summe für einen Single ohne Unterhaltsverpflichtungen bei knapp 1590 Euro.

via thüringer allgemeine: Generalbundesanwalt will von Zschäpe knapp eine halbe Million Euro einziehen

Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren gegen Björn Höcke ein

Gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen Verdachts der Verunglimpfung des Staates ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Gera hat das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein Verfahren gegen Björn Höcke eingestellt. Sie ermittelte wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates gegen den Thüringer AfD‑Vorsitzenden. Die Ermittlungsbehörde verwies darauf, dass Höcke vom Landgericht Halle bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt wurde. »Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht«, teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit. Zuerst hatte t-online über die Einstellung des Verfahrens berichtet. Den Angaben der Staatsanwaltschaft Gera zufolge wurde die Entscheidung, von einer Verfolgung in dem Verfahren abzusehen, bereits Mitte Dezember 2025 getroffen. Bei dem Verfahren ging es um eine Rede von Höcke, die er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 in Gera gehalten hatte. »Alles für Deutschland« ist eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung der nationalsozialistischen NSDAP. Es ist das dritte Strafverfahren des AfD-Politikers vor Gericht. Höcke war wegen der Verwendung der SA-Losung bereits zu Geldstrafen in Höhe von 100 Tagessätzen und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig

via zeit: Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren gegen Björn Höcke ein

Antifa-Prozess in Budapest – „Lass dich nicht einschüchtern!“

An­ti­fa­schis­t*in Maja T. wird vor dem Berufungsgericht in Ungarn zu sieben Jahren Haft verurteilt. Anwälte fordern die Überstellung nach Deutschland. Maja T. lächelt, als die drei vermummten Justizwachleute die nonbinäre Thü­rin­ge­r*in am Mittwochmorgen in den Saal des Oberlandesgericht in Budapest führen – gefesselt an einer Kette. Maja T. zwinkert Freunden und Angehörigen im Saal zu, versucht trotz der Handschellen zu winken. Dann hebt Richter Géza Szalai zum Urteil an. Das Ergebnis der Berufungsverhandlung: sieben Jahre Haft. Ein Jahr weniger als im ersten Prozess in Budapest. Maja T. zeigt keine Regung, starrt nur auf die Richterbank, macht sich bei der Urteilsbegründung Notizen. Das Urteil ist das vorläufige Ende einer Odyssee. Zweieinhalb Jahre Haft unter widrigen Umständen in Ungarn. Denn ab nun, mit dem rechtskräftigen Abschluss, ist eine Rücküberstellung nach Deutschland möglich. Das Verfahren ist ein Testfall für die ungarische Justiz unter der neuen Regierung von Péter Magyar. Einer Justiz, der in der Ära des Autokraten Viktor Orbán immer wieder mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen wurde. Bereits im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin von Zielfahndern festgenommen worden. Der Vorwurf: Beteiligung an zwei schweren Angriffen im Februar 2023 auf Rechtsextreme in Budapest. Die Neonazis hatten sich dort, wie in den Vorjahren, zu einem europaweiten Aufmarsch versammelt, dem „Tag der Ehre“. Glorifiziert wird dort eine der letzten Schlachten der Wehrmacht und ihrer ungarischen Verbündeten am Ende des Zweiten Weltkriegs. Mehrere der Rechtsextremen wurden am Rande von Vermummten attackiert, auch mit Schlagstöcken und teils schwer verletzt. Ermittler sahen hier die deutsche „Antifa Ost“ am Werk – und nahmen Maja T. als erste Beschuldigte fest. Das Urteil in Budapest bleibt aber eines, das dort gar nicht hätte fallen dürfen. Denn die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn, im Juni 2024, erklärte das Bundesverfassungsgericht nachträglich für rechtswidrig. Weil das Berliner Kammergericht nicht ausreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Menschen in Ungarn geprüft habe. Berliner und sächsische Sicherheitsbehörden schafften mit einer konzertierten nächtlichen Blitzaktion Maja T. außer Landes und damit Fakten. (…) Auch zwei deutsche Abgeordnete sind angereist. Der Linke Martin Schirdewan hätte eine deutliche Korrektur des Urteils aus dem ersten „Schauprozess“ für nötig gehalten. Er fordert: „Maja T. darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden.“ Die Bundesregierung müsse „unverzüglich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen“. Und der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg fordert Wiedergutmachung: „Dieser verfassungswidrige Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden.“ Limburg verlangt zudem disziplinarische Konsequenzen für das LKA Sachsen. „Es darf sich nicht wiederholen, dass Polizei und Justiz gezielt das Bundesverfassungsgericht austricksen.“ Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., spricht vor Ort von einem „zweischneidigen Urteil“. Einerseits wäre eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung wegen der Verfahrensfehler richtig gewesen – andererseits hätte sich für Maja T. dann die Haftzeit in Ungarn weiter verlängert. Und Richwin, sein deutscher Kollege Maik Elster und Maja T.s ungarischer Anwalt Tamas Bajaky beantragen noch im Gericht die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland – und das Gericht stimmt dem Ansinnen zu.

via taz: Antifa-Prozess in Budapest „Lass dich nicht einschüchtern!“

Antifa-Prozess in Paris – Grünes Licht für Auslieferung

Frankreichs will den Antifaschisten Gino nach Deutschland schicken. Damit besteht nun die Gefahr einer Auslieferung an Ungarn. Einer Überstellung des Antifaschisten Rexhino Abazaj (besser bekannt als Gino) an die deutsche Justiz steht nun nichts mehr im Wege. Und damit wird auch eine mögliche Auslieferung an ungarische Behörden wahrscheinlicher. Der französische Kassationsgerichtshof hat am Mittwoch eine Beschwerde seiner Anwälte gegen ein Urteil im August zurückgewiesen. Das Pariser Berufungsgericht hatte am 19. August angeordnet, dass dem deutschen Gesuch stattgegeben werde. Der von Ungarn gesuchte Albaner müsse an die deutsche Justiz zur eventuellen Strafverfolgung überwiesen werden. Zusammen mit anderen Antifaschisten soll Gino bei einer Gegendemonstration anlässlich eines jährlichen Neonazi-Aufmarschs in Budapest Personen körperlich angegriffen haben. Die Anwälte der beschuldigten Antifaschisten wiesen von Beginn darauf hin, dass die polizeilichen Ermittlungen zur Zeit des Orbán-Regimes äußerst fragwürdig waren und einzig darauf abzielten, die Tatbestände so gravierend wie möglich aufzubauschen, um die aus mehreren Ländern angereisten Gegendemonstranten zu langen Strafen zu verurteilen. Mit dem jetzigen Entscheid konnte die französische Justiz keinen Grund erkennen, weshalb dem rechtsstaatlichen Ersuchen des befreundeten Nachbarlandes zu misstrauen wäre oder dessen Wunsch unrechtmäßig sein könnte. Problematisch kann dieses Urteil jedoch werden, weil nicht garantiert wird, dass Gino nicht noch für einen Prozess nach Ungarn ausgeliefert wird. Dieses Mal zwar nicht von der französischen Republik – die damit ein reines Gewissen behalten kann -, sondern von der deutschen Justiz, die sich in der Vergangenheit (wie der Fall von Maja T. zeigt) bereits kooperativ mit ungarischen Amtskollegen zeigte. Ursprünglich hatte die französische Justiz den ungarischen Haftbefehl und das Auslieferungsbegehren abgelehnt, weil sie davon ausging, dass die erwarteten Strafen unverhältnismäßig streng würden und die Haftbedingungen in Ungarn als inhuman charakterisiert wurden. Doch damit fanden sich die ungarischen Behörden nicht ab. Mit Erfolg erbaten sie sich Unterstützung in Deutschland. Die deutschen Behörden wollen nun über Gino verfügen, weil es unter den in Budapest verletzten Rechtsextremisten auch deutsche Staatsangehörige gab und somit die deutsche Justiz zuständig wäre

via taz: Antifa-Prozess in Paris Grünes Licht für Auslieferung

Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

Eine Buchhändlerin aus Wesertal-Lippoldsberg soll antisemitische Schriften in ihrer Buchhandlung aufbewahrt haben. Jetzt wurde sie verurteilt. Wesertal – 20 Monate auf Bewährung: So lautet am Ende das Urteil gegen die 82-jährige Buchhändlerin Margret Gisela Nickel aus Wesertal-Lippoldsberg. Vor dem Kasseler Amtsgericht ging es um 18 Fälle von Volksverhetzung – und um die Frage, ob Nickel antisemitische und verfassungswidrige Schriften bewusst in ihrer Kloster-Buchhandlung aufbewahrt und für den Weiterverkauf bestimmt hatte. Rund 40 Minuten lang verlas die Staatsanwältin unter Augenrollen der 82-Jährigen die Anklage. Immer wieder fielen dabei Buchtitel, die vor allem eines gemeinsam haben: Sie machen Juden zum Feindbild, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Genannt werden unter anderem „Die Auschwitz-Lüge“, „Die internationale Hochfinanz“, „Das Ende der Wanderschaft“, „Der jüdische Ritualmord“, „Pest in Russland“ und „Die jüdische Weltpest“. Nickel soll diese und viele weitere Bücher mit „volksverhetzendem und verfassungswidrigem Inhalt“ in den Jahren 2020 bis 2022 in ihrer Buchhandlung in Lippoldsberg erworben und aufbewahrt haben.
Doch genau in diesem Punkt widerspricht Nickel. 82-Jährige aus Wesertal wegen Volksverhetzung verurteilt „Ich habe die Bücher weder bestellt, noch beworben“, sagt sie. Die Bücher seien ihr vom Verlag „Der Schelm“ ungefragt zugeschickt worden. Sie habe nicht gewusst, was sich in den Paketen befand. Die Richterin hakte nach: Warum hat Nickel die Lieferungen dann nicht einfach zurückgeschickt? Die 82-Jährige erklärte, sie habe die Pakete zunächst per Post erhalten und erst danach gesehen, was darin war. Eine Rücksendung sei nicht möglich gewesen, weil sich der Inhaber des Verlags im Ausland befinde – sie vermute in Russland. „Ich fühle mich nicht schuldig“, sagte die 82-Jährige immer wieder. Doch wie ist es überhaupt zu der Geschäftsbeziehung mit dem Verlag gekommen, der bekannt dafür ist, antisemitische Schriften zu vertreiben? Nickel erzählte, der Inhaber habe sie persönlich in ihrer Buchhandlung besucht. Zunächst habe er sie gefragt, ob sie drei Bücher für ihn vertreiben könne. Mit Antisemitismus hätten diese Bücher nach ihrer Darstellung nichts zu tun gehabt. Danach seien jedoch immer mehr Bücher und Nachdrucke gekommen. Und irgendwann habe sie nicht mehr „Nein“ gesagt. Die Bücher landeten schließlich im Hinterzimmer der Buchhandlung. Wegwerfen? Für Nickel keine Option. „Als Buchhändlerin kann ich keine Bücher wegschmeißen“, erklärte sie. Auch ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Björn Clemens, argumentiert in diese Richtung. Das Wort „erwerben“ aus der Anklage passe nicht, sagt er. Seine Mandantin habe die Bücher schließlich nicht aktiv bestellt. Sie seien den Lieferungen beigelegt worden.
Für Nickel ist der Fall nicht der erste Kontakt mit der Justiz. Sie wurde bereits zweimal verurteilt – unter anderem wegen Steuerhinterziehung. Bei einer anderen Verhandlung in Leipzig ging es ebenfalls um den Verkauf entsprechender Bücher. Dafür wurde sie 2024 zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

via hna: Sie besaß antisemitische Bücher: 82-jährige Buchhändlerin aus Wesertal verurteilt

siehe auch: Nazi-Bücher gelagert Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt. In Kassel ist eine 82 Jahre alte Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie hatte hunderte Bücher des rechtsextremen Verlags “Der Schelm” gelagert. Die Frau bestritt, selbst rechtsextrem zu sein. Das Gericht glaubte ihr. Das Amtsgericht Kassel hat am Dienstag die Betreiberin einer Buchhandlung unter anderem wegen Volksverhetzung in 18 Fällen verurteilt. Es verhängte gegen die 82-Jährige eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 10.004 Euro. Darin gehen dem Gericht zufolge zwei Strafen aus dem Jahr 2024 auf: Damals hatte das Amtsgericht Leipzig die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und einer Geldstrafe in gleicher Höhe verurteilt. Es ging um die Verbreitung volksverhetzender Schriften aus dem rechtsextremistischen Verlag “Der Schelm”. Die Frau betreibt im Landkreis Kassel eine Buchhandlung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie dort in den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem hunderte Bücher mit verfassungswidrigem und volksverhetzendem Inhalt vorrätig gehalten hat – “zumindest mit der Möglichkeit der Verbreitung”, wie die Vorsitzende Richterin ausführte. Die 82-Jährige hatte eingeräumt, die Schriften gelagert zu haben. Sie habe mit dem genannten Verlag zeitweise eine vertragliche Vereinbarung gehabt, Bücher in dessen Auftrag zu versenden, diese aber beendet, nachdem ihr bewusst geworden sei, worauf sie sich eingelassen habe. Dennoch habe der Verlag ihr weiterhin Kartons mit den Schriften geliefert. Sie habe diese weder bestellt, noch beworben oder versandt, sondern lediglich stehen lassen. Sie habe die Bücher nicht zurücksenden können, weil kein Absender auf den Paketen angegeben gewesen sei. Entsorgen habe sie sie nicht wollen. “Ich bin eine Buchhändlerin. Ich kann keine Bücher wegwerfen”, sagte sie aus. Alle ab 2020 gelieferten Bücher habe sie nicht weiter vertrieben.