Prozessstart fraglich: Ist die Angeklagte untergetaucht? “Reichsbürger” aus Boxberg erneut vor Gericht

Im vergangenen Jahr sind mutmaßliche “Reichsbürger” aus Boxberg teils zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Nun muss sich eine Frau der Familie wieder vor Gericht verantworten. Eine mutmaßliche Reichsbürger-Familie aus Boxberg-Bobstadt (Main-Tauber-Kreis) ist erneut ins Visier der Justiz geraten. Konkret gibt es eine Anklage gegen eine 52-Jährige. (…) Die Familie soll laut Staatsanwaltschaft untergetaucht sein, bei der Angeklagten soll der Aufenthaltsort als einzige zeitweise bekannt gewesen sein. Im vergangenen Jahr wurden der Vater und ein Sohn zu Bewährungsstrafen von einem Jahr – beziehungsweise neun Monaten – wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Ein weiterer Sohn und eine Schwiegertochter erhielten sechs Monate auf Bewährung wegen des Anbaus von 38 Cannabispflanzen. Die Mutter wurde damals freigesprochen. Gegen sie gibt es nun aber einen hinreichenden Tatverdacht (…) Sie wurden daher festgenommen und das Wohnhaus durchsucht. Dabei wurden erneut Waffen und Munition gefunden.

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“Ich werde euch säubern!” Mord aus Schwulenhass: Mehr als zwölf Jahre Haft für Täter

Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen 35-Jährigen wegen Mordes zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und zwei Monaten. In einer Gemeinschaftsunterkunft hatte er einen schwulen Mitbewohner mit einem Messerstich ins Herz getötet. Wegen Mordes aus Hass auf Homo­sexuelle hat das Landgericht Osnabrück einen 35-Jährigen am Donnerstag zu zwölf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der russische Staatsangehörige hatte im November 2025 seinen ukrainischen Mitbewohner in einer Gemeinschaftsunterkunft mit einem Messerstich ins Herz getötet (queer.de berichtete). Der Vorsitzende Richter der 6. Großen Strafkammer erklärte laut der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Bezahlartikel) , der Angeklagte habe das Opfer als “weniger lebenswert” betrachtet. Er habe sich auf das Alte Testament berufen und Homo­sexuelle abgewertet. Die Tat stehe “auf sittlich tiefster Stufe”. – Werbung – Morddrohungen vor der Tat Laut Anklage hatte der Täter den 44-jährigen Arzt und dessen Ehemann nach deren Einzug mit Fragen zur Sexualität bedrängt, sie als “schmutzige Schicht” bezeichnet und schließlich mit dem Tod bedroht. Dabei soll auch der Satz “Ich werde euch säubern!” gefallen sein. Einen Tag nach einer erneuten Drohung zwang er das spätere Opfer, vor ihm auf die Knie zu gehen und sich zu entschuldigen – dabei filmte er die Szene mit seinem Mobiltelefon. Anschließend stach er dem Mann ein Messer in den Oberkörper. Der Stich traf das Herz. Knapp zwei Minuten später rief der Täter den Notruf und behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Das Handyvideo zeige, dass der Angeklagte die Situation im Waschkeller kontrolliert habe, während das Opfer unbewaffnet und in die Ecke gedrängt war. Heimtücke ließ sich zwar nicht sicher feststellen, die Tat liege aber “ganz, ganz in der Nähe” davon, so der Richter.

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Baden-Württemberg Dragqueen erzielt Erfolg im Kampf gegen AfD

Das Freiburger Landgericht hat nach einer Verhandlung eine Einstweilige Verfügung bestätigt, wonach die Partei ein Bild von Dita Whip nicht nutzen darf. Dita Whip wehrt sich gegen die Instrumentalisierung durch die AfD. “Liebe AfD Freiburg und Karl Schwarz: ‘See you in court'”, wie sehen uns vor Gericht, “war nicht einfach nur ein Spruch. Es war ein Versprechen” – unter dieser Überschrift berichtete die Freiburger Dragquen Dita Whip am Mittwoch in ihrem Instagram-Kanal von einem juristischen Erfolg gegen die AfD. Das Gericht bestätigte eine Einstweilige Verfügung, wonach die Partei ein Bild der Dragqueen nicht verwenden dürfe, weder im Original noch in einer KI-Überarbeitung. (…) Dita Whip hatte im März angekündigt, sich dagegen zu wehren, mit Unterstellungen zur Verbindung zu schweren Vorwürfen “als Feindbild in einem politischen Kulturkampf instrumentalisiert zu werden”. Für den rechtlichen Kampf unter anderem um eine Unterlassungsaufforderung startete sie ein Crowdfunding – es gehe “um die grundsätzliche Frage, ob und wie sich Menschen – insbesondere queere Menschen – gegen politische Instrumentalisierung zur Wehr setzen können”. Letztlich berühre das “Fragen rund um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, politische Instrumentalisierung im Wahlkampf sowie den Umgang mit queeren Themen im öffentlichen Raum”. Laut einem Bericht der “Badischen Zeitung” aus dem gut besuchten Gericht vom Mittwoch – einem Gütetermin, der ohne Einigung in einer Verhandlung und einem Urteil endete – hatte die AfD eine Frist zur Unterlassung verstreichen lassen. Das Landgericht erließ am 15. April eine Einstweilige Verfügung, gegen die die Partei Widerspruch einlegte. Nach Ansicht des Gerichts hätte die AfD das Bild nicht ohne Zustimmung veröffentlichen dürfen: Hier gelte die entsprechende Regelung des Kunsturhebergesetz. Das sieht Aussnahmen bei Personen der Zeitgeschichte vor, wie die Partei, die auch auf die Verwendung des Bildes als Promotion hinwies, dem Zeitungsbericht nach argumentierte. Das Gericht ging aber von einer Ausnahme von der Ausnahme aus, wonach berechtigte Interessen gegen die Verwendung sprechen könnten – hier etwa die Verknüpfung mit Vorwürfen wie körperlichen Übergriffen gegen Kinder. Die Nutzung eines durch KI veränderten Bildes hätte nach Gerichtsauffassung ebenfalls eine Zustimmung gebraucht – nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die AfD hatte argumentiert, dass diese nicht greife, wenn eine Person ihr Aussehen stark verändere.

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Swedish man sentenced for involvement in neo-Nazi group – #terror

Swedish Court Sentences Emil Erdin for Terrorist Organization Involvement Conviction and Sentencing Details A Swedish court on Friday convicted a 20-year-old man of participation in a terrorist organisation for his involvement in neo-Nazi group Maniac Murder Cult (MKY), sentencing him to 1-1/2 years in prison. The Attunda District Court said in a statement that the man, Swedish citizen Emil Erdin, was involved in building up a Swedish branch of the right-wing extremist organisation between November 2025 and February 2026, when he was arrested. (…) This marks the first time Swedish courts have classified MKY—a violent, satanist‑tinged neo‑Nazi network—as a terrorist organization and convicted someone for membership (svd.se). The group originated in Ukraine/Russia around 2017–18, spreading via digital platforms with a violent ‘points’‑based ideology rewarding murder and extremist acts (expo.se). Swedish authorities, led by Säpo and prosecutor Lars Hedvall, tied the defendant to recruitment efforts, propaganda dissemination, and intent to establish a Swedish cell of MKY between Nov 2025 and Feb 2026 (svt.se).

via globalbankingandfinance: Swedish man sentenced for involvement in neo-Nazi group

siehe auch: Swedish Court Convicts Neo-Nazi Group Member A Swedish court sentenced 20-year-old Emil Erdin to 1.5 years in prison for his involvement with the Nazi-affiliated Maniac Murder Cult, deemed a terrorist group. The decision follows Erdin’s role in the group’s Swedish branch from late 2025 to early 2026. The verdict might be appealed.

Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte

Gelsenkirchener (18) sitzt in U-Haft, weil er seine Mutter getötet haben soll. Im Netz fällt er mit Beitrag über „Schlächter von Prag“ auf. Der Schock über den mutmaßlichen Muttermord in Gelsenkirchen sitzt tief. (…) Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Essen die 46-jährige alleinerziehende Frau durch „mehrfache Gewalteinwirkung gegen den Kopf und Oberkörper“ getötet haben. Die Bild-Zeitung nennt als angebliche Tatwaffe eine Axt. Der 18-jährige Teenager soll sich in der Vergangenheit psychisch auffällig verhalten haben. Sohn fällt mit rechtsextremem Posting auf – angeblich Geschäftsführer einer Geheimgesellschaft Das Facebook-Profil des festgenommenen Sohnes ist mit mehreren befremdlichen Einträgen und Postings versehen, darunter sind auch rechtsextreme Inhalte. Die Bilder zeigen meist einen großen, kräftigen, mit einem schwarzen Mantel bekleideten jungen Mann mit langen Haaren im Gesicht. Auf einem Bild posiert der Gelsenkirchener ist, mit einem Buch des rechten Historikers und Publizisten Günther Deschner über Reinhard Heydrich. Deschner schrieb zuletzt für die „Junge Freiheit“ – die Zeitung gilt als das Sprachrohr der Neuen Rechten. Heydrichs war einer der gefürchtetsten und radikalsten Gefolgsmänner Hitlers. Sein offener Terror gegen die Bevölkerung brachte ihm im Volksmund den Spitznamen „Der Schlächter von Prag“ ein. Er koordinierte europaweit die „Endlösung der Judenfrage“. (…) Außerdem bezeichnet sich der Gelsenkirchener als „Geschäftsführender Gesellschafter bei Vril-Gesellschaft“.

via waz: Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte

siehe auch: Gelsenkirchener wegen Mordes an seiner Mutter verurteilt Der 19-Jährige muss in eine psychiatrische Klinik. Er wurde heute schuldig gesprochen, vergangenen Sommer seine Mutter mit einer Axt erschlagen zu haben. Ein 19 Jahre alter Gelsenkirchener ist wegen Mordes an seiner Mutter zu sieben Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Das ist das höchstmögliche Strafmaß. Die Richter am Essener Landgericht haben gerade verkündet, dass der junge Mann in einer Psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Laut Urteil hat er seine 46 Jahre alte Mutter im Juni vergangenen Jahres mit mehreren Axthieben und Dolchstichen getötet. Außerdem hatte er einen Amoklauf an seiner ehemaligen Schule in Gelsenkirchen-Hassel geplant – diesen Plan aber aufgegeben. Der Angeklagte sei für die Allgemeinheit gefährlich, so die Vorsitzende Richterin.(…) Nach der Tat im Juni 2024 hatte er noch zwei Tage mit der Leiche in der Gelsenkirchener Wohnung verbracht, bevor er sich der Polizei stellte. Wegen einer Persönlichkeitsstörung sprach die Richterin heute in der Urteilsverkündung von erheblich verminderter Schuldfähigkeit. Sie bezeichnete das Vorgehen des Gelsenkircheners als besonders brutal.

Politiker-Todesliste im Darknet – Dortmunder muss in Haft – #LockHimUp

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass der Dortmunder Martin S. die Darknet-Plattform “Assassination Politics” (Politik der Attentate) entwickelt hat, um dort zum Mord an Politikern aufzurufen. Er wurde jetzt zu drei Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde ihm für drei Jahre das Recht abgesprochen, öffentliche Ämter zu bekleiden oder sich zur Wahl stellen zu lassen. Haft für Dortmunder Reichsbürger wegen Darknet-Todesliste “Der Angeklagte ist überzeugter Rechtsextremist und vorbestraft”, sagte der vorsitzende Richter. Mit Attentaten auf bekannte Politiker, wie zum Beispiel Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU), habe der 50-jährige rechtsradikale Informatiker aus Dortmund die Demokratie destabilisieren wollen, lautete der Vorwurf der Bundesanwaltschaft. Verurteilt wurde der Mann jetzt unter anderem wegen Terrorfinanzierung und der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat. Der Dortmunder war bereits vorbestraft. Die Bundesanwaltschaft hatte zunächst fünf Jahre Haft für den Mann gefordert, der Verteidiger Freispruch. Er kündigte Revision an. Darknet-Plattform mit Politiker-Todesliste war laut Angeklagtem “reine Provokation” Der Verurteilte hatte sich im bisherigen Prozess als Opfer der Justiz dargestellt. Außerdem hatte er eingeräumt, die Website mit der Todesliste ins Darknet gestellt zu haben. Sie sei aber als “reine Provokation” zu verstehen gewesen. Der Vorsitzende Richter sagte dazu, es handele sich dabei um eine “äußerst fernliegende” Schutzbehauptung.

via wdr: Politiker-Todesliste im Darknet Dortmunder muss in Haft

AfD-Polizist in Sachsen-Anhalt Mit rassistischer Entgleisung ins Landratsamt? #polizeiproblem

Der AfD-Mann Uwe Arendt will Landrat in Sachsen-Anhalt werden. Jetzt enthüllt die taz: Er fiel im Polizeidienst mit einer rassistischen Äußerung auf. Uwe Arendt gibt sich siegesgewiss. „Wir werden diese Wahl gewinnen“, erklärte der AfD-Kreistagsabgeordnete aus dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt, der seit 35 Jahren als Polizist arbeitet, in einem seiner jüngsten Social-Media-Videos. Man werde die „linksgrüne Einheitsfront“ besiegen, das „Altparteienkonglomerat“, und den Landkreis „blau machen“. Das Ziel des 59-Jährigen: Er will in anderthalb Wochen Landrat im Saalekreis werden, bei der Stichwahl am 28. Juni. Dass Arendt der erste Landrat für die rechtsextreme AfD in Sachsen-Anhalt werden könnte, ist durchaus möglich: Den ersten Wahlgang gewann er deutlich mit 43,3 Prozent. Nun aber wecken taz-Recherchen neue Zweifel, ob Arendt für den wichtigsten Posten im drittgrößten Landkreis des Bundeslandes wirklich geeignet ist. Schon zuletzt hatte die Mitteldeutsche Zeitung publik gemacht, dass gegen den AfD-Politiker, der für die Partei seit 2024 im Stadtrat Merseburg und im Kreistag sitzt, ein Disziplinarverfahren bei der Polizei läuft. Weil er trotz monatelanger Krankschreibung für die AfD an Parlamentssitzungen teilnahm und womöglich auch als „DJ Eddy“ auftrat. Die taz fand nun aber heraus: Es ist nicht das erste Disziplinarverfahren. Schon im Jahr 2022 gab es ein weiteres Verfahren gegen Arendt und Ermittlungen wegen Volksverhetzung – wegen eines rassistischen Vorfalls im Polizeidienst. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg und Auskünfte der Staatsanwaltschaft Halle bestätigen den Vorfall. Laut Staatsanwalt Benedikt Bernzen hatte Uwe Arendt, der damals im Polizeirevier Merseburg arbeitete, am 14. Juli 2022 bei einer Dienstbesprechung über Po­li­zei­prak­ti­kan­tin­nen mit Migrationsbiografien gesagt: „Wenn die Kna­ken kein Deutsch sprechen können, haben die bei der Polizei nichts zu suchen.“ Der Satz muss im Revier für erhebliche Unruhe gesorgt haben. Laut Bernzen war es anschließend der damalige Leiter des Polizeireviers, der von Amts wegen Strafanzeige gegen Arendt erstattete. 300 Euro für rassistische Bemerkung Die Staatsanwaltschaft Halle sei daraufhin einem Anfangsverdacht der Volksverhetzung nachgegangen, so Bernzen. Weniger als zwei Monate später, am 8. September 2022, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren indes wieder ein. Da die rassistischen Bemerkungen „in einer internen Dienstbesprechung“ gefallen seien, so Bernzen. Eine für den Straftatbestand der Volksverhetzung notwendige „Friedensstörungseignung“, also eine breitere Öffentlichkeit, sei daher nicht gegeben gewesen. Die Polizeibehörde aber setzte auch ein Disziplinarverfahren gegen Arendt in Gang – und verhängte im Februar 2024 schließlich eine Disziplinarverfügung: Der Polizist sollte 300 Euro zahlen. Die Polizeiführung sah einen Verstoß gegen die „beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht“, die Äußerung verletze die für Beamte nötige Zurückhaltung und sei „fremdenfeindlich und herabwürdigend“. Das geht aus Unterlagen des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor. Arendt aber legte Beschwerde ein und klagte – mit Erfolg. Er habe sich über eine nicht beantwortete Frage während der Dienstbesprechung geärgert und eine „unglückliche Wortwahl gewählt“, erklärte Arendt in der Verhandlung laut Gericht. Zudem sei er an dem Tag wegen schlecht eingestellter Blutdruckmedikamente „nicht stressresistent“ gewesen.

via taz: AfD-Polizist in Sachsen-Anhalt Mit rassistischer Entgleisung ins Landratsamt?