AfD-Mann Sichert scheitert mit Eilantrag gegen Nichtzulassung bei Landratswahl

Niederlage vor dem Verwaltungsgericht: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert darf nicht bei der Landratswahl in Friesland antreten. Einen offensichtlichen Fehler des Wahlausschusses erkennen die Richter nicht. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert ist mit seinem Eilantrag gegen seine Nichtzulassung zur Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland gescheitert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom Montag ab. Sichert wollte erreichen, doch noch als Kandidat für die Landratswahl am 13. September zugelassen zu werden. Der zuständige Kreiswahlausschuss hatte zuvor mehrheitlich gegen Sicherts Zulassung gestimmt. Nach Auffassung des Gremiums bietet der AfD-Politiker nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sichert zog dagegen am 4. August vor das Verwaltungsgericht. Für den Fall, dass das Gericht seine unmittelbare Zulassung ablehnt, wollte er zumindest erreichen, dass der Kreiswahlausschuss noch vor der Wahl erneut über seine Kandidatur entscheidet. Das Gericht wies nun beide Anträge zurück. Entscheidungen, die sich unmittelbar auf ein laufendes Wahlverfahren beziehen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs überprüft werden, erklärte die 6. Kammer. Angesichts der Vielzahl einzelner Entscheidungen von Wahlorganen und -behörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die gerichtliche Kontrolle während des laufenden Verfahrens begrenzt bleibe. Einen offensichtlichen Fehler, der ausnahmsweise ein Eingreifen des Gerichts noch vor der Wahl rechtfertigen könnte, erkannte die Kammer ebenfalls nicht. Vor der Entscheidung über Sicherts Zulassung hatte der Kreiswahlleiter das niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet, weil er tatsächliche Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers sah. Das Ministerium holte daraufhin Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein und übermittelte dem Kreiswahlleiter ein Votum. Darin wurden Zweifel daran geäußert, dass Sichert „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“.

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Unklar, ob verbotenes Lied Nach Goebbels-Klingelton im Rathaus Böblingen – Verfahren eingestellt

Während einer Sitzung klingelt das Handy einer damaligen AfD-Gemeinderätin in Böblingen mit einem Goebbels-Zitat. Nun stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren dazu ein. Die Ermittlungen zu einem Goebbels-Zitat als Klingelton, das im Böblinger Rathaus für Aufregung gesorgt hatte, werden eingestellt. Das Handy gehörte einer damaligen AfD-Gemeinderätin. Die Stadt Böblingen hatte nach dem Vorfall im Juni Strafanzeige gegen die Kommunalpolitikerin gestellt. Laut Staatsanwaltschaft konnte ein strafbares Verhalten der Frau aber nicht so sicher nachgewiesen werden, wie es für eine Anklageerhebung nötig gewesen wäre. Die Akte werde deshalb geschlossen, heißt es. Im Juni war aus Medienberichten bekannt geworden, dass in einer Gremiensitzung in Böblingen das Handy der AfD-Politikerin unter anderem das Zitat “Wollt ihr den totalen Krieg” in einem Klingelton abgespielt haben soll. Der Satz stammt von dem nationalsozialistischen Propagandaminister Joseph Goebbels

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“Letzte Verteidigungswelle” Verurteilte Rechtsextreme wollen Urteil prüfen lassen – #terror

Der Bundesgerichtshof wird sich mit dem Urteil gegen Mitglieder und Unterstützer der Gruppierung “Letzte Verteidigungswelle” beschäftigen. Mehrere Verurteilte haben Revision gegen die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg eingelegt. Das teilte das Gericht dem rbb aus Anfrage mit. Demnach haben bislang mindestens drei Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. (…) Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ob eine Revision des Urteils zugelassen wird, ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Vor knapp einer Woche hatte das Hanseatische Oberlandesgericht alle acht Angeklagten wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu Jugendstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Außerdem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. In dem Prozess wurde die “Letzte Verteidigungswelle” zum ersten Mal von einem deutschen Gericht als terroristische Vereinigung eingestuft.

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Polizeigewerkschafter Ostermann klagte Böhmermann gewinnt gegen “selbst radikalisierten Michel”

Knapp anderthalb Jahre nach einer brisanten Böhmermann-Sendung über die Bundespolizei in Pakistan ist der Streit entschieden: Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann muss Böhmermanns Attacken hinnehmen. Ein Urteil im Streit zwischen zwei Männern, die beide oft Kontroversen auslösen, steht fest: Jan Böhmermann siegt über Manuel Ostermann – der Moderator und Satiriker geht mit dem ZDF als Gewinner aus einem Prozess hervor, den der Gewerkschaftsfunktionär der Bundespolizei und Bestsellerautor angestrengt hatte. Das Landgericht München I hatte über die Sendung des “ZDF Magazin Royale” vom 28. März 2025 zu entscheiden, die politisch einige Sprengkraft hatte. Es ging um mögliche Sicherheitsprobleme bei der Aufnahme von Menschen aus Afghanistan und um die sogenannte Visa-Affäre. (…) Böhmermann wählte für Ostermann in der Sendung Bezeichnungen wie “Herrenmensch im Skoda”, “selbst radikalisierten Michel” und “dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegsfrisur”. Der Polizeigewerkschafter hatte sich dadurch herabgewürdigt und zu Unrecht in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt gesehen. Mit der Rechtsanwaltskanzlei Höcker hatte er Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat eingelegt. Ralf Höcker kündigte auf X an, dem “Hetzer Böhmermann” einzuheizen. Den Antrag bei Gericht, diese Aussagen zu untersagen, zog Ostermann dann aber zurück. Der Rechtsstreit drehte sich nun um die grundsätzlichere Frage, wie die Vorgänge in Pakistan und die Rolle der Bundespolizei dabei zu bewerten sind. (…) Das Gericht gestand Ostermann zu, selbst in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht berührt zu sein: Den Zuschauern werde er als Teil der Bundespolizei präsentiert, die nach der Darstellung missbraucht werde, “um Politik zu machen”. Sein eigenes Auftreten fiel aber auch aus Sicht des Gerichts auf ihn zurück.

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BUNDESGERICHTSHOF KASSIERT QUASI-FREISPRUCH – Chemnitzer Neonazi-Hetzjagd kommt neu vor Gericht

Fast acht Jahre nach den Angriffen von Neonazis auf Gegendemonstrant*innen in Chemnitz hat der Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil gegen den mutmaßlichen Haupttäter aufgehoben. Die per Urteil ergangene Einstellung des Verfahrens gegen den Braunschweiger Kampfsportler Lasse R. sei rechtsfehlerhaft. Jetzt muss das Verfahren gegen den 27-Jährigen vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Chemnitz neu aufgerollt werden. 27 Angeklagte und keine einzige Verurteilung: So sah bislang die strafrechtliche Bilanz nach einer Hetzjagd von Neonazis auf linke Gegendemonstrant*innen in Chemnitz aus. Doch das könnte sich jetzt ändern, zumindest ein bisschen. Fast acht Jahre nach den Angriffen vom 1. September 2018 hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Mittwoch den Quasi-Freispruch gegen den Braunschweiger Neonazi Lasse R. auf. Der heute 27-jährige Kampfsportler war von Betroffenen als einer der Haupttäter identifiziert worden. Trotzdem hatte das Landgericht Chemnitz das Verfahren gegen ihn im vergangenen Jahr per Urteil eingestellt. „Das Urteil weist Rechtsfehler auf“, sagte die Senatsvorsitzende Gabriele Cirener. Auf den Revisionsantrag der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft verwies der BGH das Verfahren zurück nach Chemnitz, wo nun eine andere Strafkammer erneut über den Fall verhandeln muss. Die Freisprüche dreier weiterer Angeklagter bestätigte der 5. Strafsenat jedoch.

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Alle reden von Aiwanger. Ich noch mal von Maaßen und SEINER gezielten Desinformation 2018. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100229914/neue-analyse-zur-hetzjagd-in-chemnitz-so-falsch-lag-hans-georg-maassen.html

Lars Wienand (@larswienand.bsky.social) 2023-08-26T17:19:20.687Z

Gericht bestätigt Nutzungsverbot von Kino für AfD-Events

Die AfD wollte in Weilheim unter anderem ein Kino als Veranstaltungsraum nutzen. Die Pläne trieben Bürger auf die Straße – das Landratsamt lehnte die Pläne ab. Nun waren die Richter am Zug. Es bleibt dabei: Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro im oberbayerischen Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen. Die Behörden hatten dem Plan der Partei, gegen den es massive Bürger-Proteste gab, einen Riegel vorgeschoben. Nun hat das Verwaltungsgericht München Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte darüber berichtet.  Die Kammer sei zu der Auffassung gelangt, dass die beabsichtigte Nutzung der Räume für Veranstaltungen nicht von den bestehenden Baugenehmigungen gedeckt sein dürfte. Diese sehen für die betroffenen Räume eine Nutzung als Ladenflächen beziehungsweise als Kino vor. Deshalb sei für die geänderte Nutzung eine neue Baugenehmigung nötig.

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RECHTSKRÄFTIGE BESCHLÜSSE – Oberverwaltungsgericht bestätigt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt

Drei aktuelle und frühere AfD-Mitglieder wollten ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse behalten – und scheiterten nun endgültig vor Gericht. Das OVG Sachsen-Anhalt sieht Zweifel an ihrer „waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“. Artikel anhören -3:25 1.0x Mitgliedern und Unterstützern des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt kann wegen ihrer Parteibindung ihre waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Sachsen-Anhalt bestätigte den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis für drei aktuelle und frühere Mitglieder der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei, wie aus am Montag in Magdeburg veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht. Demnach fehlt den Klägern die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Das Gericht verwies dabei auf die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichteten Bestrebungen des AfD-Landesverbands. Die Kläger hatten sich gerichtlich gegen Entscheidungen der Ordnungsbehörden gewehrt, die ihnen wegen Unterstützung der AfD die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen hatten. Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg scheiterten sie bereits im März 2025 mit ihren Klagen. Das OVG lehnte nun ihre Anträge auf Zulassung der Berufung ab. Das OVG verwies dabei auf das Waffengesetz. Danach kann die erforderliche Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz fehlen, wenn jemand einer Vereinigung angehört oder sie unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Dafür müsse die Vereinigung auch nicht verboten worden sein, stellte das Gericht klar.

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symbolbild; Gemeinfrei, Link