Kinder via Internet manipuliert: 18-jähriger Hamburger muss in Haft

Ein 18-Jähriger aus Hamburg-Finkenwerder ist am Mittwoch vom Hamburger Landgericht zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Internet Mädchen manipuliert und zu sexuellen Handlungen getrieben. Außerdem hat er homosexuelle Männer überfallen. Der Prozess lief im Windschatten des Verfahrens gegen den jungen Mann, der sich im Netz “White Tiger” nannte. Die beiden kannten einander zwar nicht persönlich. Der 18-Jährige soll sich aber das Netzwerk zum Vorbild genommen haben. Sieben Mädchen sind ihm zum Opfer gefallen. Davon ist das Hamburger Landgericht nach dem dreimonatigen Prozess überzeugt. Hamburger Prozess lief nicht öffentlich ab So soll der junge Mann aus Finkenwerder die Kinder so manipuliert haben, dass sie an sich selbst sexuelle Handlungen und Selbstverletzungen vor der Kamera vornahmen. Ein Mädchen soll er dazu gebracht haben, sich seinen Namen in die Haut zu ritzen. Dabei soll er teils allein, teils mit anderen gemeinschaftlich gehandelt haben.
Außerdem wurde er dafür verurteilt, dass er sieben homosexuelle Männer überfallen hat. Mit ihnen hatte er sich vorher unter falschem Namen über ein Dating-Portal verabredet. Weil der Angeklagte so jung ist, verlief der Prozess komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt Das Gericht hat nur den Tenor des Urteils bekannt gegeben. Der Angeklagte wurde insbesondere wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen, teilweise in sogenannter mittelbarer Täterschaft, zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sah 20 Fälle im sogenannten Com-Netzwerk als erwiesen an.

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Die Frau mit der Maschinenpistole

Einst lebte Bianca A. mit ihrer Familie und dem “Reichsbürger” Ingo K., der im April 2022 auf mehrere Polizist:innen schoss, auf einem Hof in Baden-Württemberg. Nun steht die Frau wegen einer Maschinenpistole vor Gericht, während K. in Haft und die Familie in Russland ist. Vor Gericht: Bianca A. und ihr Rechtsanwalt Uwe Gehrig. Fotos: Jens Volle Am Ende, als der Richter vor dem Amtsgericht Tauberbischofsheim sein Urteil begründet, findet er deutliche Worte: Eine Schusswaffe wie die vollautomatische Maschinenpistole, die am 8. Juli 2025 bei der Durchsuchung eines Wohnhauses sichergestellt worden ist, habe nur einen Zweck: “möglichst viele Menschen mit möglichst wenig Aufwand zu verletzen oder gar zu töten”. Neben der “ehemaligen Kriegswaffe” wurden 381 Schuss Munition gefunden. Munition, um die Waffe einzusetzen. Die 53-jährige Bianca A., eine Frau mit hagerer Statur und gräulichem Zopf, bekommt eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Ohne Bewährung. Regungslos und mit starrem Blick nimmt sie das Urteil zur Kenntnis. Ihr Rechtsanwalt hat gegenüber Kontext erklärt, Berufung gegen das Urteil eingelegt zu haben. Somit ist die Haftstrafe nicht rechtskräftig und das Landgericht Mosbach hat die Aufgabe, das Urteil zu prüfen. In der Verhandlung berichten Polizist:innen über den Fund der Maschinenpistole: Sie war in Handtücher und in eine Plastiktüte eingewickelt. Die Tüte lag versteckt in einem Haufen Klamotten auf einem Bett. Die Polizei “musste wühlen”, um die Tüte mit der Waffe zu finden, sagt ein Beteiligter aus. Das Bett stand, neben Schreibtischen samt Computer, in einem Erdgeschosszimmer. “Überall” seien Messer im Zimmer gelegen, schildert er. Die Polizist:innen nennen Details zur Waffe: Es handle sich um einen polnischen Lizenzbau einer sowjetischen PPS-43. “Voll funktionsfähig” und “technisch einwandfrei”, berichtet eine Zeugin. Die Maschinenpistole, die 1952 produziert wurde, hatte kaum Gebrauchs- und Lagerspuren. Sie war nicht geladen, aber hatte ein gefülltes Magazin mit 31 Schuss. Hinzu kamen drei Wechselmagazine und eine Metalldose mit 350 Schuss. “Reichsbürger” und Waffen Anlass der Durchsuchung war der Verdacht, ihr Ehemann Heiko betreibe Jagdwilderei. Im Zuge der Maßnahme wurden mehrere Haftbefehle vollstreckt. Denn im Mai 2025 war die Familie A. – neben Bianca und Heiko die Söhne Max und Leon sowie die Schwiegertochter Sophia – einem Prozess am Landgericht Mosbach ferngeblieben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte der Familie vorgeworfen, etliche Schusswaffen und tausende Patronen auf ihrem Grundstück in Bobstadt, einem Ortsteil der Stadt Boxberg im Nordosten Baden-Württembergs, gehortet zu haben. Die Waffen und Patronen waren bei einer früheren Durchsuchung am 20. April 2022 entdeckt worden. An jenem Tag kam die Polizei mit dem SEK nach Bobstadt, um eine Pistole des “Reichsbürgers” Ingo K., der gemeinsam mit der Familie auf dem Grundstück lebte, zu beschlagnahmen. Als ein Polizist den Rollladen der Terrassentür öffnen wollte, schoss K. plötzlich. Der “Reichsbürger” versuchte, mehrere Polizist:innen zu töten. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte ihn wegen Mordversuchs zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten.

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Kriegsverbrechen in der Ukraine – Finnland senkt Strafe für Chef von russischer Neonazi-Miliz

Die rechtsextreme Miliz Rusitsch wird vom Kreml seit 2014 in der Ukraine eingesetzt. Der Anführer der Truppe sitzt wegen Kriegsverbrechen in Finnland in Haft. Nun reduziert ein Gericht seine Strafe. Ein Gericht in Finnland hat die Haftstrafe für einen wegen mehrerer in der Ukraine begangener Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilten russischen Neonazi reduziert. Das Berufungsgericht in Helsinki senkte die Haftstrafe von Wojislaw Torden auf zwölf Jahre und sechs Monate. Die Beweislage reiche nicht aus, um nachzuweisen, dass Torden bei einem Angriff mehrerer bewaffneter Gruppen in der ostukrainischen Region Luhansk im Herbst 2014 ukrainische Soldaten getötet oder verwundet habe, hieß es in dem Urteil. Torden, der sich früher Jan Petrowski nannte, war im vergangenen Jahr von einem Gericht in Helsinki dafür verurteilt worden, bei dem Angriff unter anderem einen ukrainischen Soldaten ermordet zu haben. Als Kommandant der paramilitärischen russischen Neonazi-Gruppe Russitsch habe Torden bei dem Angriff zudem seinen Kämpfern erlaubt, einen weiteren ukrainischen Soldaten zu verstümmeln. Die Kämpfer schlitzten dem Ukrainer laut Gericht ein sogenanntes Kolovrat in die Wange. Das auch “Speichenrad” genannte Emblem wird von ultranationalistischen Gruppen und Neonazis in Russland und Osteuropa benutzt. Der ukrainische Soldat starb an den Folgen seiner Verletzungen. Torden wurde zudem dafür verurteilt, dass er Fotos veröffentlichte, die zeigten, wie Kämpfer vor der Leiche eines Soldaten posierten. Das Berufungsgericht in Helsinki urteilte nun, Torden habe keine übergeordnete Rolle innegehabt, “die für die Erschießung der verwundeten ukrainischen Soldaten verantwortlich war”. Das Gericht urteilte jedoch, der russische Neonazi habe Kämpfern die Erlaubnis erteilt, das Kolovrat in die Wange des ukrainischen Soldaten zu schlitzen. Außerdem habe Torden mit einem leichten Maschinengewehr auf ukrainische Soldaten geschossen, was ein Kriegsverbrechen darstelle. Auch der Aufnahme und Veröffentlichung der Fotos sei er schuldig.

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WALDSHUT-TIENGEN – AfD-Kreischefin rechtskräftig wegen Freiheitsberaubung verurteilt – im Amt will sie trotzdem bleiben – #KriminellenPartei

2024 verurteilt das Amtsgericht Andrea Zürcher zu einer Strafe über 3000 Euro. Anders als angekündigt, hat sie auf Berufung verzichtet. Wie reagiert die Partei? Als Andrea Zürcher verurteilt wird, ist für sie klar: Ihr ist Unrecht widerfahren. Als „vollkommen utopisch“ bezeichnete sie die Vorwürfe schon vor dem Verfahren. Kurz nach Verkündung des Urteils – sie erhielt eine Geldstrafe über 60 Tagessätze à 50 Euro wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung – kündigte die AfD-Kreisverbandsvorsitzende aus Waldshut via Facebook an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das war im April 2025. Was kaum jemand weiß: Seit Mai 2026 ist Zürcher rechtskräftig verurteilt, sie zog ihre Berufung also zurück. Das Amtsgericht sah es zuvor als erwiesen an, dass die AfD-Politikerin einen damals 19-Jährigen in ihrer Wohnung festgesetzt und dazu gezwungen hatte, die Verantwortlichen für eine Attacke auf ihren Sohn zu nennen. Dafür nutzte sie auch eine täuschend echt wirkende Schreckschusspistole. (…)
Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen bestätigt auf Nachfrage, dass die Politikerin zunächst tatsächlich Berufung einlegte, diese allerdings wieder zurückzog. Auch die Geldstrafe und die Gerichtskosten wurden bereits vollstreckt, so die Waldshuter Staatsanwaltschaft. Die Politikerin ist aufgrund des Strafmaßes nicht vorbestraft, muss jedoch mit einem Eintrag ins nicht öffentlich einsehbare Bundeszentralregister leben. Zürcher, die auch über den Hochrhein hinweg eine bekannte Figur ihrer Partei ist, will die Angelegenheit hinter sich lassen, wertet sie als „privaten Vorgang“. Zugleich sagt sie, dass beim Streit ihres Sohnes mit dessen Angreifer ihr politisches Wirken „ausdrücklich thematisiert“ wurde. Gegenüber dem SÜDKURIER erklärt die Waldshuter AfD-Kreischefin: Sie wolle sich „weder einschüchtern noch von meinem politischen Engagement abbringen“ lassen. Die Rücknahme der Berufung sei „ausdrücklich kein Schuldeingeständnis“, betont sie. Nach rechtlicher Beratung habe ihr das Vertrauen in ein anderes Urteil gefehlt. Offenbar riet das für die Berufung zuständige Landgericht von einem weiteren Verfahren ab. Auf die Fragen, ob sie die Tat zwischenzeitlich bereut oder sich mit dem Geschädigten ausgesprochen habe, antwortet Andrea Zürcher nicht. Dass sie weiter aktiv als regionale AfD-Funktionärin wirken will, stehe außer Frage. Das betreffe sowohl ihr Mandat im Kreistag als auch den Vorsitz des Kreisverbands.

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Sachsen scheitert vorm BVerfG – Ober­lan­des­ge­richt muss uner­wünschten Refe­rendar trotzdem aus­bilden

Das OVG Sachsen hatte den Freistaat verpflichtet, einen Referendar mit rechtsextremer Vergangenheit ins Referendariat aufzunehmen. Der Freistaat Sachsen erhob Verfassungsbeschwerde, blieb aber erfolglos. Ein Referendar mit rechtsextremer Vergangenheit darf weiter im Dienst bleiben. Dass er überhaupt ins Referendariat kam, liegt an einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG). Der Freistaat Sachsen wollte mithilfe einer Verfassungsbeschwerde dagegen vorgehen. Im Namen des Bundeslandes wandte sich das Sächsische Staatsministerium der Justiz an Karlsruhe.
Der Freistaat meint, die Entscheidung des OVG habe seine Justizgrundrechte verletzt. Bei der Verpflichtung, den damaligen Bewerber trotz seiner rechtsextremen Vergangenheit in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen, handele es sich um eine unzulässige Überraschungsentscheidung. Außerdem hätte der Bewerber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden müssen, das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Alle diese Argumente habe das OVG nicht berücksichtigt. Ferner sei ihm der gesetzliche Richter entzogen worden, weil das OVG keine Richtervorlage an das BVerfG stellte. Das BVerfG erkennt zwar an, dass der Freistaat beschwerdefähig ist, da sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Justizgrundrechte berufen können. Allerdings erachtete es die Verfassungsbeschwerde jetzt als nicht hinreichend substantiiert. Es nahm sie daher nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 14.07.2026, Az. 2 BvR 17/26).

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Göttingen: Revision von “Querdenker”-Anwalt Fuellmich gescheitert

Der frühere Göttinger Anwalt und Corona-Skeptiker Rainer Fuellmich ist mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend gescheitert. Er ist nun rechtskräftig verurteilt, Spendengelder veruntreut zu haben. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Der oberste Strafgerichtshof verwarf die Revision nicht vollständig: Statt ursprünglich geplanter 700.000 Euro würden nun rund 515.000 Euro bei Fuellmich eingezogen (…) Die Kammer des Landgerichts Göttingen hatte Fuellmich im April vergangenen Jahres wegen Untreue zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie sah es als erwiesen an, dass Fuellmich in zwei Fällen im Zusammenhang mit der Pandemie eingeworbene Spendengelder veruntreut hatte. Er hatte Mittel der “Stiftung Corona-Ausschuss” auf Privatkonten umgeleitet und damit Kredite getilgt, seinen Garten umgestaltet und ein Scheidungsverfahren finanziert.

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Urteil nach Messerattacke – Kein Mord, kein Rassismus

Ein AfD-Anhänger ersticht Ayoub F. auf dem Weg zur Moschee. Das Gericht verurteilt ihn zu zehn Jahren Haft. Ein rassistisches Tatmotiv will es nicht erkennen. „13 Jahre durfte ich meinen Sohn Ayoub nicht in Deutschland besuchen. 13 Jahre konnten wir uns nur über Facetime sehen“, sagt Kheir Eddine F. „Erst jetzt, nachdem Ayoub ermordet wurde, habe ich ein Visum bekommen. Dabei haben wir immer auf ein Wiedersehen gehofft.“ Ruhig und aufmerksam verfolgte der Rentner aus einer algerischen Kleinstadt die Urteilsverkündung zum gewaltsamen Tod seines ältesten Sohns am Landgericht Lüneburg. Die 1. Große Strafkammer des Gerichts verurteilte den 26-jährigen Daniel F. wegen Totschlags an Ayoub F. zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Diese hatte am vorletzten Prozesstag auf Totschlag plädiert und zum Motiv explizit festgestellt: „Ohne eine fremdenfeindliche Einstellung des Angeklagten wäre es nicht zu der Tat gekommen.“ Die Strafkammer sieht Ayoub F. dagegen als Zufallsopfer eines Mannes, der zwar ein möglicherweise rassistisches Weltbild habe, aber vor allem nach selbstprovozierten Auseinandersetzungen „einmal als Sieger“ dastehen wollte. Der Kieler Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Björn Elberling hatte auf Mord und Rassismus als Tatmotiv für die tödlichen Messerstiche auf Ayoub F. plädiert. Er warf dem Gericht vor, die gezielte Opferauswahl und den tödlichen Angriff eines „Rassisten und AfD-Anhängers“ auf eine trotzige Selbstbehauptungsreaktion zu reduzieren. „Der Angeklagte hat Ayoub F. angegriffen und getötet, weil er ihn stellvertretend für eine ganze abgewertete Gruppe als Ausländer und als Muslim wahrgenommen hat.“ Der 30-jährige Ayoub F. war am 11. Januar 2026 auf dem Weg zum Sonntagsgebet in der Moschee in der Uelzener Innenstadt, als ihm Daniel F. mit einer Schneeschaufel entgegenkam und einen Streit provozierte. Dann zog der Angeklagte, ein arbeitsloser Metallbauer und bekennender AfD-Anhänger, sein mitgebrachtes Küchenmesser und stach dem 30-Jährigen von hinten in den Rücken. Die 12 Zentimeter lange Klinge traf Lunge und Hauptschlagader. Ayoub F. starb wenige Stunden später im Krankenhaus an inneren Blutungen. Zeu­g:in­nen berichteten vor Gericht, wie der Angeklagte nach den tödlichen Messerstichen in ein nahe gelegenes Restaurant stürmte und laut fragte, ob jemand die Auseinandersetzung beobachtet habe. Dabei rief er unter anderem: „Es war Notwehr“ und „Das gibt bestimmt wieder Ärger mit Multikulti.“ Auch bei der Festnahme habe der Angeklagte auf eine vermeintliche Notwehrsituation hingewiesen, sagte eine Polizeibeamtin. „Als wir da ankamen, hat der Angeklagte gleich gesagt, ich bin das Opfer.“ Diese Behauptung wiederholte Daniel F., dem ein Gutachter volle Schuldfähigkeit bescheinigte, auch vor Gericht in einer Erklärung, die seine Verteidiger verlasen.

via taz: Urteil nach Messerattacke – Kein Mord, kein Rassismus