Polizeigewerkschafter Ostermann klagte Böhmermann gewinnt gegen “selbst radikalisierten Michel”

Knapp anderthalb Jahre nach einer brisanten Böhmermann-Sendung über die Bundespolizei in Pakistan ist der Streit entschieden: Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann muss Böhmermanns Attacken hinnehmen. Ein Urteil im Streit zwischen zwei Männern, die beide oft Kontroversen auslösen, steht fest: Jan Böhmermann siegt über Manuel Ostermann – der Moderator und Satiriker geht mit dem ZDF als Gewinner aus einem Prozess hervor, den der Gewerkschaftsfunktionär der Bundespolizei und Bestsellerautor angestrengt hatte. Das Landgericht München I hatte über die Sendung des “ZDF Magazin Royale” vom 28. März 2025 zu entscheiden, die politisch einige Sprengkraft hatte. Es ging um mögliche Sicherheitsprobleme bei der Aufnahme von Menschen aus Afghanistan und um die sogenannte Visa-Affäre. (…) Böhmermann wählte für Ostermann in der Sendung Bezeichnungen wie “Herrenmensch im Skoda”, “selbst radikalisierten Michel” und “dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegsfrisur”. Der Polizeigewerkschafter hatte sich dadurch herabgewürdigt und zu Unrecht in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt gesehen. Mit der Rechtsanwaltskanzlei Höcker hatte er Programmbeschwerde beim ZDF-Fernsehrat eingelegt. Ralf Höcker kündigte auf X an, dem “Hetzer Böhmermann” einzuheizen. Den Antrag bei Gericht, diese Aussagen zu untersagen, zog Ostermann dann aber zurück. Der Rechtsstreit drehte sich nun um die grundsätzlichere Frage, wie die Vorgänge in Pakistan und die Rolle der Bundespolizei dabei zu bewerten sind. (…) Das Gericht gestand Ostermann zu, selbst in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht berührt zu sein: Den Zuschauern werde er als Teil der Bundespolizei präsentiert, die nach der Darstellung missbraucht werde, “um Politik zu machen”. Sein eigenes Auftreten fiel aber auch aus Sicht des Gerichts auf ihn zurück.

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BUNDESGERICHTSHOF KASSIERT QUASI-FREISPRUCH – Chemnitzer Neonazi-Hetzjagd kommt neu vor Gericht

Fast acht Jahre nach den Angriffen von Neonazis auf Gegendemonstrant*innen in Chemnitz hat der Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil gegen den mutmaßlichen Haupttäter aufgehoben. Die per Urteil ergangene Einstellung des Verfahrens gegen den Braunschweiger Kampfsportler Lasse R. sei rechtsfehlerhaft. Jetzt muss das Verfahren gegen den 27-Jährigen vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Chemnitz neu aufgerollt werden. 27 Angeklagte und keine einzige Verurteilung: So sah bislang die strafrechtliche Bilanz nach einer Hetzjagd von Neonazis auf linke Gegendemonstrant*innen in Chemnitz aus. Doch das könnte sich jetzt ändern, zumindest ein bisschen. Fast acht Jahre nach den Angriffen vom 1. September 2018 hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Mittwoch den Quasi-Freispruch gegen den Braunschweiger Neonazi Lasse R. auf. Der heute 27-jährige Kampfsportler war von Betroffenen als einer der Haupttäter identifiziert worden. Trotzdem hatte das Landgericht Chemnitz das Verfahren gegen ihn im vergangenen Jahr per Urteil eingestellt. „Das Urteil weist Rechtsfehler auf“, sagte die Senatsvorsitzende Gabriele Cirener. Auf den Revisionsantrag der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft verwies der BGH das Verfahren zurück nach Chemnitz, wo nun eine andere Strafkammer erneut über den Fall verhandeln muss. Die Freisprüche dreier weiterer Angeklagter bestätigte der 5. Strafsenat jedoch.

via endstation rechts: BUNDESGERICHTSHOF KASSIERT QUASI-FREISPRUCH Chemnitzer Neonazi-Hetzjagd kommt neu vor Gericht

Alle reden von Aiwanger. Ich noch mal von Maaßen und SEINER gezielten Desinformation 2018. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100229914/neue-analyse-zur-hetzjagd-in-chemnitz-so-falsch-lag-hans-georg-maassen.html

Lars Wienand (@larswienand.bsky.social) 2023-08-26T17:19:20.687Z

Gericht bestätigt Nutzungsverbot von Kino für AfD-Events

Die AfD wollte in Weilheim unter anderem ein Kino als Veranstaltungsraum nutzen. Die Pläne trieben Bürger auf die Straße – das Landratsamt lehnte die Pläne ab. Nun waren die Richter am Zug. Es bleibt dabei: Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro im oberbayerischen Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen. Die Behörden hatten dem Plan der Partei, gegen den es massive Bürger-Proteste gab, einen Riegel vorgeschoben. Nun hat das Verwaltungsgericht München Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte darüber berichtet.  Die Kammer sei zu der Auffassung gelangt, dass die beabsichtigte Nutzung der Räume für Veranstaltungen nicht von den bestehenden Baugenehmigungen gedeckt sein dürfte. Diese sehen für die betroffenen Räume eine Nutzung als Ladenflächen beziehungsweise als Kino vor. Deshalb sei für die geänderte Nutzung eine neue Baugenehmigung nötig.

via schwäbische: Gericht bestätigt Nutzungsverbot von Kino für AfD-Events

RECHTSKRÄFTIGE BESCHLÜSSE – Oberverwaltungsgericht bestätigt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt

Drei aktuelle und frühere AfD-Mitglieder wollten ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse behalten – und scheiterten nun endgültig vor Gericht. Das OVG Sachsen-Anhalt sieht Zweifel an ihrer „waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“. Artikel anhören -3:25 1.0x Mitgliedern und Unterstützern des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt kann wegen ihrer Parteibindung ihre waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Sachsen-Anhalt bestätigte den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis für drei aktuelle und frühere Mitglieder der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei, wie aus am Montag in Magdeburg veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht. Demnach fehlt den Klägern die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Das Gericht verwies dabei auf die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichteten Bestrebungen des AfD-Landesverbands. Die Kläger hatten sich gerichtlich gegen Entscheidungen der Ordnungsbehörden gewehrt, die ihnen wegen Unterstützung der AfD die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen hatten. Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg scheiterten sie bereits im März 2025 mit ihren Klagen. Das OVG lehnte nun ihre Anträge auf Zulassung der Berufung ab. Das OVG verwies dabei auf das Waffengesetz. Danach kann die erforderliche Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz fehlen, wenn jemand einer Vereinigung angehört oder sie unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Dafür müsse die Vereinigung auch nicht verboten worden sein, stellte das Gericht klar.

via welt: RECHTSKRÄFTIGE BESCHLÜSSE Oberverwaltungsgericht bestätigt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt

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symbolbild; Gemeinfrei, Link

Bis zu fünf Jahre Haft für Mitglieder der “Letzten Verteidigungswelle” – #terror

Im Terrorprozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der “Letzten Verteidigungswelle” vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg sind am Mittwoch Haftstrafen von anderthalb bis fünf Jahren verhängt worden. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt. 28 Tage hatte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes verhandelt, wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Erst zum Urteil waren wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Richterin: “Eindeutig eine terroristische Vereinigung” Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes “Pädo-Hunting” – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben. Die “Letzte Verteidigungswelle” sei eindeutig eine terroristische Vereinigung, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie sei darauf ausgerichtet gewesen, Mord und Totschlag zu begehen. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht das festgestellt hat. Die Angeklagten hätten sich in menschenverachtenden Chats ausgetauscht, so die Richterin. Ihr Ziel sei ein gesellschaftlicher Umsturz gewesen – ein damals 15-Jähriger habe dann die Regierung übernehmen wollen. Verurteilungen nach Jugendstrafrecht Die Verurteilungen der zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig – der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Verfahren hatten die Angeklagten nach Angaben der Vorsitzenden Richterin zwar gestanden, einige hätten ihren Anteil jedoch heruntergespielt. Viele hätten aber aufrichtige Reue gezeigt. Einige hatten sich demnach auch bereit erklärt, an Deradikalisierungsprogrammen teilzunehmen.

via ndr: Bis zu fünf Jahre Haft für Mitglieder der “Letzten Verteidigungswelle”

siehe auch: Angriff auf Asylbewerberunterkunft in Schmölln: Neonazi-Teenager der „Letzten Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen verurteilt Hamburg. Jung und radikal: Acht Angeklagten wird in Hamburg der Prozess gemacht. Sie sollen unter anderem eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln angegriffen haben. Jetzt fiel das Urteil. Seit zwei Jahren sind die Sicherheitsbehörden in Alarmstimmung. Es ist Sommer 2024, als Polizei und Nachrichtendiensten junge Neonazis auffallen. Sie treten in geschlossenen Gruppen auf, organisieren Demonstrationen, mobilisieren vor allem gegen den Christopher Street Day und die queere Community. Und sie sehen aus wie Neonazis der 1990er-Jahre: Springerstiefel, rasierte Köpfe. Ihre Namen: „Jung & Stark“, „Letzte Verteidigungswelle“ oder „Deutsche Jugend Voran“. „Bomberjacke, plus TikTok“, sagt ein Verfassungsschützer unserer Redaktion. Denn die Gruppen treffen sich vor allem online, vernetzen sich in Chatgruppen. Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ hatten etliche Chats, regionale Ableger, die Angeklagten nannten sich „Gauleiter“ oder „Propagandaminister“ – einer von ihnen war der „Führer“. Aus ihrer NS-Ideologie machten sie keinen Hehl, fühlten sich in ihren Messengerdiensten in einem geschützten Raum, und ahnten nicht, dass erst eine Journalistin undercover mitgelesen hatte – und später auch der Inlandsgeheimdienst. Prozess gegen die „Letzte Verteidigungswelle“: Junge Neonazis schwerster Verbrechen beschuldigt Sie verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“, wollten mit Gewalt, vor allem gegen Migranten und politische Gegner, einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland bewirken. So sieht es der Generalbundesanwalt. Zu diesen Taten zählten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums – gegebenenfalls auch mit Todesopfern; Rechtsextremer Anschlag in Altdöbern: Haftstrafen im Terror-Prozess Das Oberlandesgericht Hamburg hat acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Nach Angaben des Gerichts ging es unter anderem um versuchten Mord, Brandstiftung und die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Für die Lausitz ist das Urteil besonders relevant: Zu den abgeurteilten Taten gehört neben dem Brandanschlag auf das Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern auch ein geplanter Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg. Urteil nach monatelangem Prozess Das Oberlandesgericht Hamburg sprach am Mittwoch sieben mutmaßliche Mitglieder sowie einen Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ schuldig. Nach übereinstimmenden Berichten von Deutschlandfunk und Tagesschau verhängte das Gericht Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren. Ein 15-jähriger Angeklagter aus Hessen erhielt eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verurteilten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da mehrere Angeklagte zur Tatzeit minderjährig waren, fand das Verfahren seit März überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich die Urteilsverkündung war öffentlich. Anschläge in Altdöbern und Senftenberg Teil des Verfahrens Zu den abgeurteilten Taten gehört auch der Brandanschlag auf das bewohnte Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern im Oktober 2024. Nach Überzeugung des Gerichts und der Bundesanwaltschaft wurde das Gebäude in Brand gesetzt. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden, das Kulturhaus brannte jedoch vollständig aus. Ebenfalls Bestandteil des Verfahrens war ein geplanter Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollte die Tat Anfang 2025 verübt werden. Sie konnte jedoch durch die vorherige Festnahme der Tatverdächtigen verhindert werden. Darüber hinaus verübte die Gruppe nach Überzeugung des Gerichts einen versuchten Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im thüringischen Schmölln. Außerdem griffen Mitglieder mehrfach Männer an, die sie für pädophil hielten. Laut Gericht kamen bei den Brand- und Sprengstoffanschlägen keine Menschen zu Schaden, was nach Einschätzung der Anklage lediglich glücklichen Umständen zu verdanken war.

Neo-Nazi Leader to Pay Thousands for Trying to Intimidate Patrons of a Drag Queen Story Hour

Christopher Hood Jr and his band of neo-Nazis stood outside a cafe yelling homophobic slurs and making Nazi salutes in 2023. A founder of a neo-Nazi group that staged an intimidation attack on a drag queen story hour in 2023 has admitted to violating New Hampshire’s civil rights law. He now has to pay $2,500 in civil penalties and an additional $7,500 if he fails to comply with all requirements of a court order, pursuant to an agreement with the state’s attorney general’s office announced last week. He also has to do 250 hours of community service. Christopher R. Hood Jr. of Massachusetts and his Nazi group, the Nationalist Social Club-131, also known as NSC-131, have been sanctioned by a court in New Hampshire after Hood and 19 others appeared outside Teatotaller Cafe during a drag queen story hour on June 18, 2023, when they hurled anti-LGBTQ+ slurs, performed Nazi salutes, and banged on the cafe’s windows during the event. (…) NSC-131 has faced other legal complaints in New Hampshire as well as in Massachusetts, the Boston Globe reports. The paper notes that Hood has been a member of the neo-Nazi groups the Patriot Front and the Proud Boys before he formed NSC-131 in 2019. The group’s members often hide their faces and wear khakis and black shirts. The New Hampshire Attorney General’s office said that because of the litigation against Hood and NSC-131 in the state, the group no longer operates there.

via gomag: Neo-Nazi Leader to Pay Thousands for Trying to Intimidate Patrons of a Drag Queen Story Hour

27-Jähriger stürmt Bühne bei AfD-Parteitag: Anregung der Richterin ist ihm egal

Ein Prozess um Hausfriedensbruch im Neubrandenburger HKB wegen einer Protestaktion muss in eine zweite Runde gehen. Das Gericht will weitere Zeugen hören. Darf man die Bühne des politischen Gegners nutzen, um Botschaften gegen diesen zu verbreiten? Diese Frage muss derzeit das Amtsgericht Neubrandenburg klären. Dort hat ein Prozess wegen Hausfriedensbruchs gegen einen 27-jährigen Mann aus Berlin begonnen. Transparent mit Slogan „Braunkraut bleibt Braunkraut“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, sich mit mindestens einem Gleichgesinnten am 4. November 2023 beim Landesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) in Mecklenburg-Vorpommern illegal in den Saal geschmuggelt und somit Hausfriedensbruch begangen zu haben. Der Angeklagte soll mit einem Bekannten damals auf die Bühne gestürmt sein und dort ein Transparent mit der Aufschrift „Braunkraut bleibt Braunkraut“ und „Nazi bleibt Nazi“ hochgehalten haben. (…) Im Nachgang des Vorfalls erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den 27-jährigen Berliner. Diesen wollte dieser aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. So kam es zum Prozess. (…) Der Angeklagte wurde von einer Frau und einem Rentner begleitet, die sich als seine Verteidiger vorstellten, ohne Juristen zu sein. Sie bezweifelten im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 4. November 2023 zunächst einige Formalien – unter anderem, ob derjenige, der damals die Strafanzeige gestellt hat, dazu überhaupt berechtigt war. Diese Frage konnte der Zeuge aus den Reihen der Polizei nicht aufklären. Er stellte klar, dass die beiden Demonstranten, die damals der Polizei übergeben wurden, die ganze Zeit im Polizeiwagen waren – wie auch das Transparent. Ein Zeuge von der AfD war zum ersten Verhandlungstermin nicht geladen. Das führte dazu, dass zunächst offenbleiben musste, wer die Aktion der Störer damals wirklich gesehen und Anstoß daran genommen hat.

via nordkurier: 27-Jähriger stürmt Bühne bei AfD-Parteitag: Anregung der Richterin ist ihm egal