Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Landesamtes für Schule und Bildung. Nun äußert sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens zu dem Fall und fordert ein klares Bekenntnis zur Verfassung. Nach dem Ausschluss einer Lehramtsstudentin vom Referendariat wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue hat sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) auf Instagram zu dem Fall geäußert. Die junge Frau wird vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnet.” (…) Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem dem Landesamt für Schule und Bildung (Lasub) entsprechende Erkenntnisse über die Bewerberin bekannt geworden waren, zog es die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Gericht sieht Zweifel an Verfassungstreue als berechtigt an Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen sind die Zweifel des Lasub an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen
via mdr: NACH OVG-URTEIL Sachsens Kultusminister äußert sich zu rechtsextremer Lehramtsstudentin
siehe dazu auch: Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat. Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Bewerberin darf vom Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte ausgeschlossen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen. Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem entsprechende Erkenntnisse bekannt geworden waren, zog das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung zurück; Sächsisches OVG zweifelt an Verfassungstreue – Angehende Lehrerin besuchte regelmäßig rechtsextreme Veranstaltungen. Kein Mindestmaß an Verfassungstreue: Das sächsische OVG hat bestätigt, dass eine Frau, die Veranstaltungen des rechtsextremen “Instituts für Staatspolitik” besuchte, im Referendariat vorerst nicht zur Lehrerin ausgebildet werden muss. Die Zusage für das Lehramtsreferendariat hatte sie eigentlich schon in der Tasche, doch dann wurde bekannt, dass eine Frau Veranstaltungen des rechtsextremen “Instituts für Staatspolitik” (IfS) regelmäßig Besuche abstattete. Daraufhin nahm die Schulbehörde die Zulassung der Frau zum Lehramtsreferendariat zurück. Dass das so richtig war, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt bestätigt, nachdem die angehende Lehrerin im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Entscheidung vorgegangen war. Weil begründete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestünden, bleibe ihr der Zugang zum Vorbereitungsdienst bis zur Entscheidung in der Hauptsache erst einmal verwehrt (Beschl. v. 21.09.2026, Az. 2 B 264/26). (…) Dazu verwies das OVG auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum juristischen Vorbereitungsdienst. Danach gelten für Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zwar nicht die strengen beamtenrechtlichen Anforderungen. Weil sie aber an der staatlichen Rechtspflege mitwirken, dürfen auch sie sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung betätigen. Besuche angeblich aus familiären Gründen Ein solches Mindestmaß an Verfassungstreue ist nach Auffassung des OVG auch bei angehenden Lehrkräften der Maßstab. Der Senat begründete das mit ihrer besonderen Rolle gegenüber schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Diese seien dem Einfluss der Referendare im Unterricht ausgeliefert. Die Bewerberin hatte erklärt, ihre Besuche bei den IfS-Veranstaltungen seien rein familiär veranlasst gewesen. Das räumte die Bedenken aber nicht aus. Das OVG hielt die Zweifel der Schulbehörde wegen ihrer mehrfachen Anwesenheit bei Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für berechtigt. Ihre Beschwerde blieb deshalb ohne Erfolg;