Ex-police officer and soldiers in Paris neo-nazi #terror cell

A Paris court has jailed six men from a neo-nazi terror group for up to seven years over arms trafficking and plans to attack Jewish, Muslim, LGBTQ+ and left-wing targets, with one member of the gang still at large. AParis court has jailed six men who belonged to a neo-Nazi terrorist cell, including an ex-police officer and two former soldiers. The men faced charges of weapons trafficking and alleged preparations for violent action against specific targets. Five of the defendants, aged between 22 and 25, were convicted of terrorist offences, while a sixth defendant, a 61-year-old retired police officer, was convicted in relation to weapons trafficking. The prosecution argued that the defendants were not simply involved in the expression of extremist views but had moved towards practical preparations for acts of violence. Mass murderers Investigators discovered weapons-related activity and lists of potential targets which included the Jewish community, Muslims, LGBTQ+ people and left-wing activists. During the trial the prosecution highlighted the admiration that some of the defendants had expressed for Anders Breivik and Brenton Tarrant, the white supremacist mass murderers who together killed nearly 130 people, respectively in 2011 in Norway and in 2019 in New Zealand. Among those convicted were two former members of the military. One defendant was described by prosecutors as a central figure in the network. When he was arrested police found sixty firearms at his home including pistols, Kalashnikovs, grenades and ammunition, together with a bust of Hitler, a portrait of Pétain, copies of Mein Kampf, and cards signed by former SS members Another, the youngest defendant, who had a Japanese mother and a Moroccan father, told the court he had rejected his mixed-race identity, and that while he had abandoned certain elements of his far-right ideology, he held on to others. He was unrepentant throughout the trial. He received the harshest sentence – seven years in prison with a two-thirds minimum term – and was ordered to undergo an additional six years of post-release supervision.

via searchlight: Ex-police officer and soldiers in Paris neo-nazi terror cell

White Supremacist Charged with Threatening Members of Congress, Trans people and Muslims

Robert Hlovchiec, 32, a self identified Nazi and white supremacist has been indicted by a federal grand jury on “charges of interstate threats and influencing, impeding, or retaliating against a federal official by threat,” the DOJ said in a statement. ⁠Hlovchiec identified himself as a Nazi and a white supremacist and expressed desires to carry out mass shootings and assassinations, it added. Between ‌February ​and March, Hlovchiec posted comments to YouTube ⁠videos where he threatened ⁠violence against the member of Congress, Democrats and liberals, transgender people, and various minority groups like Muslims, the DOJ said.  “If i get the chance i’m going to do a mass shooting ​wherever (member of Congress) is standing. (Member of Congress) needs to die … America is not for sale. America is not a Muslim country,” ⁠he said in his threats, according ⁠to the DOJ. “If i get the chance I’ll shoot ​everyone in (member of Congress)’s family. America is a white Christian nation. ​We are ready to kill and die before foreigner Muslims ‌take over,” the DOJ quoted him as saying. Animus against transgender people has increased since Donald Trump was reelected fostered by anti-transgender Executive orders and carried out by the integration of right wing anti-transgender demagogues throughout the administration .

via daily kos: White Supremacist Charged with Threatening Members of Congress, Trans people and Muslims

Körperverletzung im Amt – Polizisten neun Jahre nach Hamburger G20-Gipfel verurteilt – #polizeigewalt

Weil sie 2017 während der G20-Proteste einen jungen Mann mit Schlagstöcken und Fäusten traktierten, wurden Polizisten nun erstmals zu Geldstrafen verurteilt. Zwei Angeklagte boten dem Opfer zusätzlich Schmerzensgeld an. Neun Jahre nach den gewaltsamen Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg sind erstmals Polizeibeamte wegen ihres Vorgehens zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg sprach die 38, 44 und 48 Jahre alten Beamten der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig. Wegen Verfahrensverzögerungen gelten die Geldstrafen als bereits abgegolten. Die drei Polizeibeamten hatten einen heute 29-Jährigen bei den Protesten gegen den G20-Gipfel am Bismarck-Denkmal oberhalb der Hamburger Landungsbrücken mit Schlagstöcken und Fäusten geschlagen. Der Mann trug Prellungen und Hämatome davon. Zwei der Angeklagten hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, ihr Vorgehen sei aus heutiger Sicht nicht gerechtfertigt gewesen, und sich beim Opfer entschuldigt. Wie zuvor schon der 29-Jährige räumte auch die Vorsitzende Richterin ein, eine Eskalation könne angesichts der Umstände menschlich vielleicht nachvollziehbar sein. »Aber so etwas darf nicht passieren – und das sieht das Gericht auch so«, sagte Richterin Christine Simon-Wiehl. Die Gefahrensituation habe ein solches Vorgehen nicht erfordert. Das Urteil fiel am dritten Verhandlungstag. (…) Zentrales Beweisstück in dem Fall war ein Video, das den Tathergang zeigt. Es könne nicht isoliert betrachtet werden, sagte Simon-Wiehl, sondern vor dem Hintergrund des G20-Gipfels. Die Aufnahmen stammen aus der Berichterstattung eines Online-Newsportals vom Tattag und sind bis heute auf YouTube abrufbar. Das Video liefere einen guten Gesamtüberblick über die Situation und zeige, dass es nicht geboten gewesen sei, »immer wieder auf den Geschädigten einzuschlagen«, sagte der Staatsanwalt. Er verwies auf die »staatliche Vertrauens- und Machtstellung von Polizeibeamten«, die von den Angeklagten »bewusst missbraucht« worden sei. Zwei der Angeklagten boten dem Opfer zudem jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an; in einem Fall wurde das Geld noch im Gerichtssaal übergeben. Der 29-Jährige machte jedoch deutlich, dass ihm die Entschuldigungen mehr bedeuteten als das Geld. Die Richterin zeigte sich von der Versöhnung beeindruckt.

via spiegel: Körperverletzung im Amt Polizisten neun Jahre nach Hamburger G20-Gipfel verurteilt

Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler ist vor dem Amtsgericht Passau unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Stadler will es nicht hinnehmen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. Er kündigte Rechtsmittel an. Der Politiker hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichtes eingelegt, weswegen es nun zu der Verhandlung kam. In dem Strafbefehl wird Stadler dem Gericht zufolge unter anderem Gewaltdarstellung mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Volksverhetzung und unberechtigte Verbreitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten vorgeworfen.

via pnp: Urteil in Passau: AfD-Abgeordneter Ralf Stadler soll 26.400 Euro wegen Volksverhetzung zahlen

siehe auch: Amtsgericht verurteilt AfD-Politiker Stadler zu Geldstrafe Drei Beiträge in sozialen Netzwerken kommen den Landtagsabgeordneten Ralf Stadler (AfD) wohl teuer zu stehen. Das Amtsgericht Passau verurteilte ihn unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer hohen Geldstrafe. Er will das Urteil anfechten. Das Amtsgericht Passau hat heute den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler zu einer Geldstrafe von über 26.000 Euro verurteilt. Es ging um Verletzung von Persönlichkeitsrechten, das Verbreiten einer Gewaltdarstellung und Volksverhetzung in den sozialen Medien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stadler und sein Verteidiger kritisierten das Urteil und kündigten Rechtsmittel an. Zur Verhandlung standen drei Fälle aus den letzten Jahren: Zum einen ein Video über die Hinrichtung russischer Soldaten, mit dem sich Stadler gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach. Zum anderen ein mit dem Handy gedrehter Clip, in dem sich der AfD-Politiker in Wort und Bildtexten über Asylbewerber beschwerte, die in Moosburg (Lkr. Freising) durch das Blockieren einer Waggontür die Weiterfahrt eines Zuges um einige Minuten verzögerten. In den Bildtexten waren hier Worte wie “Pack” oder “Messerstecher” zu lesen. Im dritten Fall postete der 61-Jährige den Bescheid des Landratsamtes Uckermark weiter, auf dem die Sozialleistungen an eine ukrainische Flüchtlingsfamilie genau aufgelistet und dazu die Namen und die Adresse der Familienmitglieder zu lesen waren. “Bitte weiterleiten! Ganz Deutschland muss diese Dokumente sehen”, schrieb Stadler in dem Post, außerdem die Bezeichnung “Edelasylanten”. Alle drei Veröffentlichungen lösten zahlreiche Kommentare mit hetzerischen Inhalten aus. Richterin: Das zulässige Maß überschritten Die Richterin am Amtsgericht Passau sah die im Raum stehenden Straftatbestände weitgehend erfüllt und verurteilte den AfD-Politiker zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro (160 Tagessätzen zu jeweils 165 Euro). Die Meinungsfreiheit decke vieles ab, hieß es in der Urteilsbegründung, in den vorliegenden Fällen seien allerdings Grenzen überschritten worden. “Hier gehe es nicht mehr nur um Meinungsfreiheit, sondern darum, dass die Wahl der Mittel das zulässige Maß überschritten hat.” Ähnlich hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer argumentiert. Man hätte es anders machen können. Stadlers Veröffentlichungen seien geeignet gewesen, Stimmung gegen Flüchtlinge zu schüren und Hass zu steuern, so der Staatsanwalt, ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München. Stadlers Verteidiger argumentierte mehrmals mit dem Satz “Don’t kill the Messenger” und forderte Freispruch für seinen Mandanten.

Entscheidung in Prag – Neonazi Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden – #ComingHome

Der verurteilte Rechtsextremist Liebich wehrt sich mit vielen Mitteln gegen eine geplante Auslieferung nach Deutschland. Nun lehnte das Oberlandesgericht in Prag eine Beschwerde des 55-Jährigen ab. Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, so die Gerichtssprecherin. (…) Der Rechtsextremist wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über Liebichs früheren Vornamen »Sven« und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet. Liebich forderte unter anderem Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog seine Forderungen aber schlussendlich wieder zurück. Auch eine Beschwerde beim Presserat verpuffte und wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich »die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen«.

via spiegel: Entscheidung in Prag Neonazi Liebich darf nach Deutschland ausgeliefert werden

siehe auch: Obergericht in Prag hat entschieden Tsche­chien darf Neo­nazi Lie­bich an Deut­sch­land aus­lie­fern. Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich wehrte sich vehement gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Nun hat ein Gericht in Prag entschieden. Wie geht es weiter? Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Obergericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle der dpa. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in diesem Fall in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien in die Justizvollzugsanstalt im sächsischen Chemnitz gebracht werde, so der Oberstaatsanwalt. Für die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen, oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig. Das Landgericht im tschechischen Pilsen hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Der Rechtsextremist wurde in Deutschland vor rund zwei Jahren wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt; Tschechien darf Neonazi Liebich ausliefern. Im Fall des verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich hat das Oberlandesgericht in Prag entschieden. Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle – seit 2025 Marla Svenja Liebich, was wegen voriger queerfeindlicher Äußerungen als Provokation aufgefasst wird, wobei er einen neuen Antrag auf die Änderung in Anne Frank gestellt hat – an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Diese seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Liebich, der als eine der einflussreichsten Figuren in Sachsen-Anhalt gilt, wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.  Entscheidung ist rechtskräftig Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, aus Angst, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die in Pilsen mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. Dafür seien die Polizeiorgane zuständig.

Generalbundesanwalt ermittelt gegen Reichsbürger – Selbs­t­er­nannter “König von Deut­sch­land” weiter in Haft

Peter Fitzek, selbsternannter “oberster Souverän” des Fantasiestaates “Königreich Deutschland”, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Was dem “König” vorgeworfen wird und wieso der Generalbundesanwalt zuständig ist, beleuchtet Simon Gauseweg. Vor etwas mehr als einem Jahr, am 14. Mai 2025, verkündete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) das Verbot des sogenannten “Königreich Deutschland” (KRD). Am selben Tag wurden vier Rädelsführer des KRD festgenommen und befinden sich seither in Haft. Dabei wird es auch bleiben, wie aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über eine Haftbeschwerde des selbsternannten “Obersten Souverän” des KRD, Peter Fitzek, hervorgeht (BGH, Beschl. v. 26.05.2026, Az. 3 StB 27–34/26). Neben Fitzek, der sich selbst auch royal “Peter I.”, christlich verbrämt “Peter Menschensohn” oder auch prätentiös “Imperator Fiduziar” nennt und gern das deutsche Staatsoberhaupt wäre, sind zunächst Benjamin M. und Martin S. in Haft. Bei ihnen dürfte es sich um KRD-Gründungsmitglieder (und selbsternannte “Freiherren”) handeln, die in der von Fitzek erdachten Ständehierarchie des KRD dem höchsten Stand der “Deme” angehören. Der ebenfalls inhaftierte Mathias B. hatte – zeitweise als von Fitzek ernannter “Amtmann im Staatsdienst” – eine Fantasie-“Bank” für ihn geleitet.  Mutmaßlich in Freiheit ist ein weiterer Beschuldigter im Verfahren, bei dem im Mai 2025 ebenfalls Durchsuchungen stattfanden. Hierbei könnte es sich um den Schweizer Staatsbürger Marco G. handeln, der sich in den letzten Jahren des “Königsreichs” zur rechten Hand Fitzeks gemausert hatte. (…) Dem selbsternannten “König” dürfte die Situation bekannt vorkommen: Bereits in den Jahren 2016–2018 befand sich Fitzek in Untersuchungshaft. Vorgeworfen hatte man ihm Untreue zu Lasten der Einleger seiner verbotenen Bank. Zwar hob der BGH eine zwischenzeitliche Verurteilung auf und verwies die Sache zurück (woraufhin sie letztlich eingestellt wurde). Seine Haftzeit wurde aber auf eine ganze Reihe rechtskräftiger Verurteilungen, u.a. wegen etlicher Fahrten ohne Fahrerlaubnis, aber auch wegen des Betreibens unerlaubter Versicherungsgeschäfte, angerechnet.

via lto: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Reichsbürger Selbs­t­er­nannter “König von Deut­sch­land” weiter in Haft

Prozess gegen Ex-NPD-Funktionär aus dem Landkreis Bautzen: BGH bestätigt Urteil

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Revisionsverhandlung im Fall des verurteilten Ex-NPD-Funktionärs aus dem Landkreis Bautzen stattgefunden. Der Mann war im vergangenen Jahr durch das Landgericht Görlitz wegen Vergewaltigung seiner Stieftochter zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH gab dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft statt. Diese wollte eine zusätzliche Sicherungsverwahrung für den Angeklagten durchsetzen. Darüber muss nun das Landgericht erneut entscheiden, wie ein Gerichtssprecher MDR SACHSEN mitteilte. Die Revision der Verteidigung, die die Höhe des Strafmaßes betraf, wies der BGH hingegen ab. Laut Gerichtssprecher habe man lediglich “geringfügige Änderungen” am Urteil des Landgerichts vorgenommen. Strafmaß und Schuldspruch blieben davon unberührt. Eine vollständige Urteilsbegründung steht noch aus. 25-fache Vergewaltigung Die Richter in Görlitz sahen es laut ursprünglicher Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der damals 40-Jährige sich wegen Vergewaltigung in 25 Fällen, sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in 34 Fällen, Betruges in 233 Fällen sowie wegen des Erstellens kinderpornografischer Inhalte strafbar gemacht habe. Angeklagter und Staatsanwaltschaft legten Revison ein Gegen das Urteil des Landgerichtes Görlitz hatten der Angeklagte sowie auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Wie ein Gerichtssprecher damals mitteilte, halte die Verteidigung die verhängte Haftstrafe für zu hoch und erhoffe sich von der Revision ein milderes Urteil. Die Staatsanwaltschaft wolle dagegen eine zusätzliche Sicherungsverwahrung durchsetzen, da sie den Mann weiterhin als eine Gefahr für die Allgemeinheit ansehe.

via mdr: Prozess gegen Ex-NPD-Funktionär aus dem Landkreis Bautzen: BGH bestätigt Urteil