NACH OVG-URTEIL – Sachsens Kultusminister äußert sich zu rechtsextremer Lehramtsstudentin – #KickHerOut

Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Landesamtes für Schule und Bildung. Nun äußert sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens zu dem Fall und fordert ein klares Bekenntnis zur Verfassung. Nach dem Ausschluss einer Lehramtsstudentin vom Referendariat wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue hat sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) auf Instagram zu dem Fall geäußert. Die junge Frau wird vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnet.” (…) Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem dem Landesamt für Schule und Bildung (Lasub) entsprechende Erkenntnisse über die Bewerberin bekannt geworden waren, zog es die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Gericht sieht Zweifel an Verfassungstreue als berechtigt an Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen sind die Zweifel des Lasub an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen

via mdr: NACH OVG-URTEIL Sachsens Kultusminister äußert sich zu rechtsextremer Lehramtsstudentin

siehe dazu auch: Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat. Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Bewerberin darf vom Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte ausgeschlossen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen. Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem entsprechende Erkenntnisse bekannt geworden waren, zog das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung zurück; Sächsisches OVG zweifelt an Verfassungstreue – Ange­hende Leh­rerin besuchte regel­mäßig rechts­ex­t­reme Ver­an­stal­tungen. Kein Mindestmaß an Verfassungstreue: Das sächsische OVG hat bestätigt, dass eine Frau, die Veranstaltungen des rechtsextremen “Instituts für Staatspolitik” besuchte, im Referendariat vorerst nicht zur Lehrerin ausgebildet werden muss. Die Zusage für das Lehramtsreferendariat hatte sie eigentlich schon in der Tasche, doch dann wurde bekannt, dass eine Frau Veranstaltungen des rechtsextremen “Instituts für Staatspolitik” (IfS) regelmäßig Besuche abstattete. Daraufhin nahm die Schulbehörde die Zulassung der Frau zum Lehramtsreferendariat zurück. Dass das so richtig war, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt bestätigt, nachdem die angehende Lehrerin im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Entscheidung vorgegangen war. Weil begründete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestünden, bleibe ihr der Zugang zum Vorbereitungsdienst bis zur Entscheidung in der Hauptsache erst einmal verwehrt (Beschl. v. 21.09.2026, Az. 2 B 264/26). (…) Dazu verwies das OVG auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum juristischen Vorbereitungsdienst. Danach gelten für Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zwar nicht die strengen beamtenrechtlichen Anforderungen. Weil sie aber an der staatlichen Rechtspflege mitwirken, dürfen auch sie sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung betätigen. Besuche angeblich aus familiären Gründen Ein solches Mindestmaß an Verfassungstreue ist nach Auffassung des OVG auch bei angehenden Lehrkräften der Maßstab. Der Senat begründete das mit ihrer besonderen Rolle gegenüber schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Diese seien dem Einfluss der Referendare im Unterricht ausgeliefert. Die Bewerberin hatte erklärt, ihre Besuche bei den IfS-Veranstaltungen seien rein familiär veranlasst gewesen. Das räumte die Bedenken aber nicht aus. Das OVG hielt die Zweifel der Schulbehörde wegen ihrer mehrfachen Anwesenheit bei Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für berechtigt. Ihre Beschwerde blieb deshalb ohne Erfolg;

Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat

Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Bewerberin darf vom Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte ausgeschlossen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen. Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem entsprechende Erkenntnisse bekannt geworden waren, zog das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht sieht Verfassungstreue als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst an Schulen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Zweifel des sächsischen Landesamts für Schule und Bildung an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen.

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Neubrandenburger AfD-Kandidat Schnell verliert vor Gericht

Eine Wahlkampfaussage hat für den Neubrandenburger AfD-Landtagskandidaten Schnell juristische Konsequenzen. Schnell hatte über seinen SPD-Konkurrenten von Malottki Falschbehauptungen verbreitet. Er wurde jetzt zur Unterlassung verurteilt. Robert Schnell ist Mitglied im AfD-Landesvorstand und Vorsitzender der Kreistagsfraktion im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der 39-Jährige sitzt außerdem in der AfD-Stadtvertretung Neubrandenburg und arbeitet dort gleichzeitig auf Steuerzahlerkosten als Geschäftsführer der Fraktion. Nebenbei ist er Mitglied in diversen kommunalen Aufsichtsräten. Schnell strebt ein weiteres Mandat an: Er tritt bei der Landtagswahl an, auf Platz 9 der AfD-Landesliste und als Direktkandidat in Neubrandenburg. In der AfD gilt er als jemand, der sich schnell mal im Ton vergreift. Aussagen auf einem Bürgerdialog Schnell hatte sich auf einem sogenannten Bürgerdialog seiner Partei verächtlich über seinen SPD-Konkurrenten geäußert. Erik von Malottki habe seine Stelle bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nur bekommen, weil dort dessen Ehefrau Chefin sei, behauptete Schnell. Der Videomitschnitt liegt dem NDR vor. Von Malottki reagierte empört. Schnell stelle falsche Behauptungen auf und ziehe seine Familie in den Wahlkampf. Der SPD-Politiker stellte klar, die GEW-Chefin Ulrike von Malottki sei nicht seine Ehefrau, sondern seine Schwester. Außerdem habe er seine Referentenstelle in der GEW übernommen, bevor seine Schwester dort aktiv geworden sei. Der Vorwurf, ihm sei sein Job wegen familiärer Verbindungen zugeschanzt worden, stimme nicht. Schnell führe einen schmutzigen Wahlkampf. Auch Ulrike von Malottki reagierte empört. Sie forderte Schnell auf, Falschaussagen “über die GEW und meine Familie zu unterlassen”. Ihr Bruder klagte auf Unterlassung. Vor dem Neubrandenburger Landgericht bekam er jetzt Recht. AfD-Mann Schnell darf seine Falschbehauptung nicht wiederholen, ansonsten drohen ihm eine Strafe von bis 250.000 Euro oder sechs Monate Haft. Auf Anfrage lehnte der AfD-Politiker zunächst brüsk eine Stellungnahme ab, meinte anschließend, er werde gegen das Urteil vorgehen. Schnell muss auch die Kosten des Verfahrens tragen, dazu gehören die Kosten des Anwalts, den von Malottki eingeschaltet hat.

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Körperverletzung – Ermittlungsverfahren gegen Christian Thomas abgeschlossen – was nun?

Die Ermittlungen gegen AfD-Politiker Christian Thomas wegen Körperverletzung sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl. Die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Kempten gegen AfD-Politiker Christian Thomas sind abgeschlossen. Das bestätigt Staatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher Martin Dopfer auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung vor dem Lindauer Amtsgericht beantragt. Was war passiert?
Gegenstand der Ermittlung war eine vorsätzliche Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt. Wie die „Allgäuer Zeitung“ damals berichtete, soll der zu dem Zeitpunkt 41-Jährige einen 61-jährigen Mann in der Nacht vom 17. Mai in Lindenberg krankenhausreif geschlagen haben. Nach Recherchen der AZ war es zuvor zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Thomas und dem 61-Jährigen gekommen, der politisch gegen die in Teilen rechtsextreme AfD eingestellt ist. Thomas selbst habe in der Nacht den Notruf „gegen seinen Nachteil“ gerufen. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt seien die beiden Männer aneinandergeraten. Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung Die Vorwürfe seien massiv gewesen, schrieb die AZ damals.
Denn der 61-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus in Immenstadt eingeliefert und soll dort sechs Tage behandelt worden sein. In der Anzeige gegen den AfD-Politiker war damals von gefährlicher Körperverletzung durch mehrfache Tritte gegen die Brust und Rippen die Rede.

via schwäbische: Körperverletzung Ermittlungsverfahren gegen Christian Thomas abgeschlossen – was nun?

siehe auch: Strafbefehl gegen AfD-Kommunalpolitiker erlassen Das Amtsgericht Lindau hat Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen den Westallgäuer AfD-Kreisrat Christian Thomas erlassen. Im Mai soll er einen 61-Jährigen nach einem nächtlichen Streit in einer Lindenberger Kneipe verfolgt und angegriffen haben. Nach knapp vier Monaten sind die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Kempten bestätigte dem BR, dass “der Erlass eines Strafbefehls wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung” beim Amtsgericht Lindau beantragt wurde. Christian Thomas, 41-jähriger AfD-Kreisrat, soll in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai in Lindenberg (Landkreis Lindau) eine körperliche Auseinandersetzung mit einem 61-jährigen Mann gehabt haben. Der 61-Jährige wurde infolgedessen stationär im Krankenhaus behandelt. Das zuständige Amtsgericht Lindau teilte auf Anfrage mit, dass der Strafbefehl zugestellt wurde und der Beschuldigte eine Woche Zeit zum Einspruch habe. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig

Nach Friedhofsmord in Wien: Freundin der Haupttäterin zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt [cw]

Die 14-Jährige soll ihre gleichaltrige Freundin zu der Tat am Friedhof Baumgarten ermuntert haben. Nach dem Mord an einer Pensionistin am Friedhof Baumgarten am 23. Februar ist am Mittwoch eine zweite Jugendliche wegen Beitragstäterschaft verurteilt worden. Das 14-jährige Mädchen wurde rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen, verknüpft mit einigen Weisungen. Im Juni wurde bereits eine Gleichaltrige als direkte Täterin zu acht Jahren Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt es der nun Verurteilten, einen Strafaufschub zu beantragen, um ihre Ausbildung fertig zu machen, was ihr die Richterin nahelegte. Im JGG kann eine rechtskräftig verhängte, unbedingte Freiheitsstrafe nach Ablauf eines Strafaufschubes nachträglich in eine bedingte Strafe umgewandelt werden. Neben der Weisung, in die Schule zu gehen bzw. eine Ausbildung zu machen, muss das Mädchen für zwei Jahre Psychotherapie absolvieren, regelmäßig einen Facharzt in Kinder- und Jugendpsychiatrie konsultieren, ihre Medikamente regelmäßig einnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
In der Verhandlung im Frühsommer ließ die unmittelbare Täterin bereits aufhorchen, als sie teilnahmslos davon erzählte, dass sie seit geraumer Zeit Mordgedanken hegte. Ihre Fantasien – die 14-Jährige schaute auch leidenschaftlich gerne True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller – habe sie mit ihrer Freundin geteilt. Sie habe sich der Gleichaltrigen in einer Nachricht anvertraut, dass sie diese Mordgedanken habe, diese habe sie sogar “aufgemuntert”, die Bluttat durchzuführen. Deshalb klagte die Staatsanwaltschaft die Freundin an, weil sie der Anklagebehörde zufolge einen psychischen Tatbeitrag geleistet habe. Das bestätigte sich auch bei der heutigen Verhandlung, in der die unmittelbare Täterin als Zeugin auftrat. Sogar auf die explizite Frage des Verteidigers, ob sie den Mord begangen hätte, wenn ihre Freundin am Tag der Tat im Chat nicht geantwortet hätte, beantwortete sie mit “nein”. Die Chats hätten “mir Mut gegeben”, sagte die unmittelbare Täterin der Richterin.

via standard: Nach Friedhofsmord in Wien: Freundin der Haupttäterin zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt

siehe auch: 14-JÄHRIGE TÖTET FRAU AUF FRIEDHOF: NUN MUSS SICH IHRE FREUNDIN VOR GERICHT VERANTWORTEN Im Februar tötete eine 14-Jährige eine Pensionistin (†64) auf einem Friedhof in Wien und wurde dafür verurteilt. Nun steht ihre damalige Freundin vor Gericht. Wie die österreichische Zeitung “Heute” berichtet, ereignete sich die Tat am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien. Dort soll eine damals 14-Jährige eine 64-jährige Pensionistin völlig unvermittelt angegriffen und insgesamt 80 Mal mit einem Klappmesser auf sie eingestochen haben. (…) Nun steht am Mittwoch die damalige Freundin der Verurteilten vor einem Jugend-Schöffengericht. Die zum Tatzeitpunkt ebenfalls 14-Jährige muss sich wegen eines möglichen Beitrags zum Mord verantworten Nach den bisherigen Erkenntnissen soll sie ihre Freundin in ihren Plänen bestärkt haben. Bereits während der Ermittlungen wurde die Jugendliche als Beschuldigte geführt. Die Aussagen der Mordangeklagten im Prozess sollen schließlich dazu beigetragen haben, den Verdacht gegen ihre damalige Freundin zu erhärten und die Grundlage für die nun erhobene Anklage zu bilden. Denn auch nach der Tat sollen die beiden Jugendlichen weiterhin Kontakt gehabt haben; „DU BIST MEINE GÖTTIN“ Freundin von Mörderin (14) verurteilt: Haftstrafe! Gericht 09.09.2026 10:50 Von Sophie Pratschner Es sind erschreckende Abgründe, die sich in dem Verfahren rund um die 14-jährige Jenny aufgetan haben. Das Mädchen ermordete im Jänner eine völlig unbeteiligte Pensionistin am Friedhof Baumgarten im 15. Wiener Bezirk. Jetzt steht der nächste Mordprozess an – ihre Freundin soll Jenny nicht nur vergöttert, sondern auch zur unfassbaren Bluttat bestärkt haben. Dafür wird sie im Wiener Landl jetzt verurteilt. Die 64-Jährige am Friedhof Baumgarten war am 23. Februar ein reines Zufallsopfer. Mit unfassbaren 82 (!) Messerstichen tötete eine erst 14-Jährige die Pensionistin. Und lieferte im Prozess im Wiener Landesgericht Mitte Juni Einblicke in ihre dunkelsten Gedanken: „Ich war so angespannt. Dann hab ich mein Messer genommen und hab an die Tat gedacht. Dass ich das machen muss. Dass ich jemanden umbringen muss.“ Leichenbilder vom Friedhof geschickt Genau diese Gedanken teilte Jenny (Name geändert) auch mit ihrer Freundin. Einem weiteren 14-jährigem Mädchen, das von den Mordfantasien der Verurteilten bestens Bescheid wusste. Sie unterhielten sich über Serienkiller, schickten sich gegenseitig Gewaltvideos. Das ging so weit, dass Jenny ihrer Freundin Fotos der blutüberströmten Pensionistin schickte – die 14-Jährige muss wohl vor allen anderen von dem Mord gewusst haben. Und die Staatsanwaltschaft geht noch weiter: Das nun angeklagte Mädchen soll Jenny bestärkt haben, die grausame Bluttat am Friedhof zu begehen. Chat-Nachrichten würden dafür unter anderem Anhaltspunkte liefern. „Ich glaube an dich. Du bist meine Göttin“, schrieb sie der 14-Jährigen am 23. Jänner – kurz vor dem Mord. „Ich wäre gerne so mutig wie du“, vergötterte die nun Angeklagte Jenny fast. 14-Jährige machte Jenny Mut Dann kam Jennys Aussage vor dem Schöffengericht: „Ich hab mit meiner Freundin drüber geredet. Ich hab ihr erzählt, dass ich den Drang verspüre, das zu machen.“ Und dann ganz entscheidend: „Sie hat mich aufgemuntert. Dann wollte ich es noch mehr machen.“ Sie erzählte weiter im Mordprozess: „Sie wollte auch ein Messer, als ich meins gekauft hab und ihr gezeigt hab.“

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs RLP – AfD scheitert mit Klage gegen Überprüfung von Mitarbeitern

Sollte der Landtagspräsident in RLP überprüfen können, ob Mitarbeiter von Abgeordneten verfassungstreu sind? Die AfD-Fraktion sah dies nicht so und klagte. Jetzt gibt es ein Urteil. Möglich gemacht hatte eine solche Überprüfung das novellierte Abgeordneten- und Fraktionsgesetz. Am Dienstag entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Gesetz nicht gegen die Landesverfassung verstoße. Die damit verbundene Einschränkung der Mandatsfreiheit und der Fraktionsautonomie seien gerechtfertigt und dienten dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion bleibe daher ohne Erfolg. Mitarbeiter-Überprüfung seit 2025 möglich Das Gesetz war im Juli 2025 geändert worden. Seitdem sind Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen möglich. Verweigern die Personen die Überprüfung oder bestehen sie nicht, fließt kein Geld mehr. Die Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten. (…) Der neue Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU) nannte das Urteil einen “Meilenstein für die Widerstandskraft der Parlamente”. Dem Landtag Rheinland-Pfalz komme im Schutz der Demokratie vor Verfassungsfeinden damit eine Vorreiterrolle zu, betonte Lammert. Deswegen habe er die Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestags sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente umgehend zur Verfügung gestellt. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung bundesweit Signalwirkung habe, und dass das rheinland-pfälzische Konzept Vorbild für andere Parlamente sein könne.

via swr: Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs RLP AfD scheitert mit Klage gegen Überprüfung von Mitarbeitern

Migrationspolitik im IKEA-Look – EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Im IKEA-Look forderte die belgische Partei Vlaams Belang u.a. die Begrenzung des Familiennachzugs und Sozialhilfe für Schutzbedürftige auf ein Minimum zu reduzieren. Über die Rechtmäßigkeit dieser Parodie hatte nun der EuGH zu entscheiden. Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus. Keine Schrauben, keine Dübel, sondern Migrationspolitik: Die rechtsradikale belgische Partei Vlaams Belang wollte ihren Plan zur Reform der Asyl- und Einwanderungspolitik mit der Bekanntheit von IKEA aufladen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun: Wer bekannte Marken in einer Kampagne nutzt, kann sich nicht einfach pauschal auf Meinungsfreiheit berufen (Urt. v. 08.09.2026, Rs. C-298/23).
Vlaams Belang hatte den Plan 2022 unter dem Titel “IKEA-PLAN – Immigratie Kan Echt Anders” öffentlich vorgestellt. Das Programm enthielt 15 politische Vorschläge, die als “montagefertig” beschrieben wurden. Dazu nutzte die Kampagne Zeichen, die den bekannten IKEA-Marken entsprachen, sowie Figuren, die an die Montageanleitung des Möbelkonzerns erinnerten. Gerade diese Nähe zur Marke war gewollt. Sie sollte der politischen Botschaft Aufmerksamkeit verschaffen.  Gegen die Kampagne ging Inter IKEA Systems, Inhaberin der IKEA-Marken, vor belgischen Gerichten vor. Beklagt war unter anderem der Vrijheidsfonds, die Vereinigung, die die Kampagne für Vlaams Belang durchgeführt hatte. Der Vrijheidsfonds räumte ein, die IKEA-Marken ohne Zustimmung benutzt zu haben. Er berief sich aber auf politische Meinungsfreiheit und politische Parodie. (…)
Die bloße Berufung auf Meinungsfreiheit genügt nicht. Wer eine bekannte Marke benutzt, muss konkret darlegen und nachweisen, warum gerade diese Nutzung für die eigene Meinungsäußerung gerechtfertigt ist. Das nationale Gericht muss dann abwägen: Auf der einen Seite stehen das Eigentumsrecht und die Interessen des Markeninhabers, auf der anderen Seite die Meinungsfreiheit und die Interessen des Dritten. Rechtlich geht es dabei um den besonderen Schutz bekannter Marken. Solche Marken werden nicht nur gegen klassische Verwechslungen geschützt. Nach dem Unionsmarkenrecht kann der Inhaber auch gegen eine Benutzung vorgehen, die die Wertschätzung oder Unterscheidungskraft einer bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund ausnutzt oder beeinträchtigt. In Deutschland findet sich dieser Gedanke in § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Markengesetz (MarkenG) ebenfalls wieder.

via lto: Migrationspolitik im IKEA-Look EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

siehe auch: IKEA setzt sich gegen rechtsextreme Partei durch Eine rechtsextreme Partei in Belgien präsentierte Ideen zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – zum Ärger des schwedischen Möbelkonzerns. Der Europäische Gerichtshof hat nun im Sinne von IKEA geurteilt. Die belgische nationalistische Partei Vlaams Belang wollte ihr Programm zur Immigrationspolitik im November 2022 wohl besonders witzig präsentieren. Auf einer Pressekonferenz stellte sie den sogenannten IKEA-Plan vor.Sie nutzte den Schriftzug des schwedischen Möbelhauses und präsentierte ihre 15 Vorschläge zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – samt der bekannten Comic-Figuren, die sonst die Bretter von Regalen und Betten zusammenschrauben. Anschließend wurde die Pressekonferenz von der Partei in den sozialen Medien verbreitet.