Sachsen scheitert vorm BVerfG – Ober­lan­des­ge­richt muss uner­wünschten Refe­rendar trotzdem aus­bilden

Das OVG Sachsen hatte den Freistaat verpflichtet, einen Referendar mit rechtsextremer Vergangenheit ins Referendariat aufzunehmen. Der Freistaat Sachsen erhob Verfassungsbeschwerde, blieb aber erfolglos. Ein Referendar mit rechtsextremer Vergangenheit darf weiter im Dienst bleiben. Dass er überhaupt ins Referendariat kam, liegt an einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG). Der Freistaat Sachsen wollte mithilfe einer Verfassungsbeschwerde dagegen vorgehen. Im Namen des Bundeslandes wandte sich das Sächsische Staatsministerium der Justiz an Karlsruhe.
Der Freistaat meint, die Entscheidung des OVG habe seine Justizgrundrechte verletzt. Bei der Verpflichtung, den damaligen Bewerber trotz seiner rechtsextremen Vergangenheit in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen, handele es sich um eine unzulässige Überraschungsentscheidung. Außerdem hätte der Bewerber schon aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden müssen, das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Alle diese Argumente habe das OVG nicht berücksichtigt. Ferner sei ihm der gesetzliche Richter entzogen worden, weil das OVG keine Richtervorlage an das BVerfG stellte. Das BVerfG erkennt zwar an, dass der Freistaat beschwerdefähig ist, da sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts auf Justizgrundrechte berufen können. Allerdings erachtete es die Verfassungsbeschwerde jetzt als nicht hinreichend substantiiert. Es nahm sie daher nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 14.07.2026, Az. 2 BvR 17/26).

via lto: Sachsen scheitert vorm BVerfG Ober­lan­des­ge­richt muss uner­wünschten Refe­rendar trotzdem aus­bilden

Göttingen: Revision von “Querdenker”-Anwalt Fuellmich gescheitert

Der frühere Göttinger Anwalt und Corona-Skeptiker Rainer Fuellmich ist mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend gescheitert. Er ist nun rechtskräftig verurteilt, Spendengelder veruntreut zu haben. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Der oberste Strafgerichtshof verwarf die Revision nicht vollständig: Statt ursprünglich geplanter 700.000 Euro würden nun rund 515.000 Euro bei Fuellmich eingezogen (…) Die Kammer des Landgerichts Göttingen hatte Fuellmich im April vergangenen Jahres wegen Untreue zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sie sah es als erwiesen an, dass Fuellmich in zwei Fällen im Zusammenhang mit der Pandemie eingeworbene Spendengelder veruntreut hatte. Er hatte Mittel der “Stiftung Corona-Ausschuss” auf Privatkonten umgeleitet und damit Kredite getilgt, seinen Garten umgestaltet und ein Scheidungsverfahren finanziert.

via ndr: Göttingen: Revision von “Querdenker”-Anwalt Fuellmich gescheitert

Urteil nach Messerattacke – Kein Mord, kein Rassismus

Ein AfD-Anhänger ersticht Ayoub F. auf dem Weg zur Moschee. Das Gericht verurteilt ihn zu zehn Jahren Haft. Ein rassistisches Tatmotiv will es nicht erkennen. „13 Jahre durfte ich meinen Sohn Ayoub nicht in Deutschland besuchen. 13 Jahre konnten wir uns nur über Facetime sehen“, sagt Kheir Eddine F. „Erst jetzt, nachdem Ayoub ermordet wurde, habe ich ein Visum bekommen. Dabei haben wir immer auf ein Wiedersehen gehofft.“ Ruhig und aufmerksam verfolgte der Rentner aus einer algerischen Kleinstadt die Urteilsverkündung zum gewaltsamen Tod seines ältesten Sohns am Landgericht Lüneburg. Die 1. Große Strafkammer des Gerichts verurteilte den 26-jährigen Daniel F. wegen Totschlags an Ayoub F. zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Diese hatte am vorletzten Prozesstag auf Totschlag plädiert und zum Motiv explizit festgestellt: „Ohne eine fremdenfeindliche Einstellung des Angeklagten wäre es nicht zu der Tat gekommen.“ Die Strafkammer sieht Ayoub F. dagegen als Zufallsopfer eines Mannes, der zwar ein möglicherweise rassistisches Weltbild habe, aber vor allem nach selbstprovozierten Auseinandersetzungen „einmal als Sieger“ dastehen wollte. Der Kieler Rechtsanwalt und Nebenklagevertreter Björn Elberling hatte auf Mord und Rassismus als Tatmotiv für die tödlichen Messerstiche auf Ayoub F. plädiert. Er warf dem Gericht vor, die gezielte Opferauswahl und den tödlichen Angriff eines „Rassisten und AfD-Anhängers“ auf eine trotzige Selbstbehauptungsreaktion zu reduzieren. „Der Angeklagte hat Ayoub F. angegriffen und getötet, weil er ihn stellvertretend für eine ganze abgewertete Gruppe als Ausländer und als Muslim wahrgenommen hat.“ Der 30-jährige Ayoub F. war am 11. Januar 2026 auf dem Weg zum Sonntagsgebet in der Moschee in der Uelzener Innenstadt, als ihm Daniel F. mit einer Schneeschaufel entgegenkam und einen Streit provozierte. Dann zog der Angeklagte, ein arbeitsloser Metallbauer und bekennender AfD-Anhänger, sein mitgebrachtes Küchenmesser und stach dem 30-Jährigen von hinten in den Rücken. Die 12 Zentimeter lange Klinge traf Lunge und Hauptschlagader. Ayoub F. starb wenige Stunden später im Krankenhaus an inneren Blutungen. Zeu­g:in­nen berichteten vor Gericht, wie der Angeklagte nach den tödlichen Messerstichen in ein nahe gelegenes Restaurant stürmte und laut fragte, ob jemand die Auseinandersetzung beobachtet habe. Dabei rief er unter anderem: „Es war Notwehr“ und „Das gibt bestimmt wieder Ärger mit Multikulti.“ Auch bei der Festnahme habe der Angeklagte auf eine vermeintliche Notwehrsituation hingewiesen, sagte eine Polizeibeamtin. „Als wir da ankamen, hat der Angeklagte gleich gesagt, ich bin das Opfer.“ Diese Behauptung wiederholte Daniel F., dem ein Gutachter volle Schuldfähigkeit bescheinigte, auch vor Gericht in einer Erklärung, die seine Verteidiger verlasen.

via taz: Urteil nach Messerattacke – Kein Mord, kein Rassismus

Göttinger Gericht bestätigt: Weimar-Konzert in Holzerode darf nicht stattfinden

Das geplante Konzert der umstrittenen Band Weimar am 22. August in Holzerode (Landkreis Göttingen) bleibt untersagt. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag der Veranstalter abgewiesen. Doch die können noch Beschwerde einlegen – während Dorfbewohner bereits eine Demo angemeldet haben. Das geplante Konzert der umstrittenen Band Weimar am 22. August in Holzerode darf nach aktuellem Stand nicht stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen mit seiner Entscheidung am Dienstag bestätigt. Doch den Ausrichtern bleiben noch rechtliche Möglichkeiten, um das Konzert ausrichten zu können. Das Event trifft aber auch weiterhin auf großen Widerstand im Dorf. Bewohner wehren sich gegen den Auftritt im Landschaftsschutzgebiet. Sie wollen gegebenenfalls am Tag selbst gegen die Großveranstaltung demonstrieren. Veranstalter des Weimar-Konzerts ist die 4K Concepts GbR aus Weimar, hinter der Mitglieder der Band stecken. Die sogenannte Festwiese, auf der das Konzert stattfinden soll, stellen Mitglieder des Vereins „Rock unterm Hünstollen“ bereit. Der Verein agiert als Anmelder sowie als Partner für Infrastruktur und Bewirtung. Aktuell ist das Konzert von der Samtgemeinde Radolfshausen untersagt. Dagegen hatten Mitglieder des Vereins „Rock unterm Hünstollen” am Verwaltungsgericht in Göttingen geklagt. Die Band Weimar ist umstritten, da mehrere Bandmitglieder nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Spiegel in den vergangenen Jahrzehnten in der Neonaziszene Thüringens aktiv gewesen sein sollen. Entsprechend werden auch Fans der Band dem rechten Spektrum zugeordnet

via göttinger tageblatt: Göttinger Gericht bestätigt: Weimar-Konzert in Holzerode darf nicht stattfinden

Sexueller Missbrauch und Verleumdung: Trump scheitert mit Einspruch gegen Entschädigungszahlung

US-Präsident Trump muss der früheren Journalistin E. Jean Carroll 5,6 Millionen Dollar bezahlen. Ausstehend ist eine Zahlung von über 80 Millionen Dollar in einem zweiten Verleumdungsverfahren. US-Präsident Donald Trump ist mit seinem Einspruch gegen eine Entschädigungszahlung wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung in letzter Instanz gescheitert. Der Oberste Gerichtshof der USA wies Trumps Rechtsmittel am Montag ab. Das Urteil zu einer Zahlung in Höhe von 5,6 Millionen Dollar (4,83 Millionen Euro) an die frühere Journalistin E. Jean Carroll ist damit rechtskräftig. Carrolls Anwältin zufolge hatte Trump die Summe bereits im Juli überwiesen. Ein Bundesrichter in New York ordnete die Auszahlung an, nachdem der Oberste Gerichtshof auch Trumps Rechtsmittel gegen das Urteil in erster Instanz vom Mai 2023 abgewiesen hatte. Ein Bundesgericht im New Yorker Bezirk Manhattan hatte Trump damals in einem Zivilprozess wegen eines sexuellen Übergriffs auf Carroll haftbar gemacht. Die Geschworenen sprachen der früheren Zeitungskolumnistin zwei Millionen Dollar wegen des Übergriffs und drei Millionen Dollar wegen späterer Verleumdung zu. Hinzu kamen seit der Entscheidung angefallene Zinsen. Carroll hatte Trump vorgeworfen, sie 1996 in einer Umkleidekabine des New Yorker Luxuskaufhauses Bergdorf Goodman sexuell missbraucht zu haben.

via tagesspiegel: Sexueller Missbrauch und Verleumdung: Trump scheitert mit Einspruch gegen Entschädigungszahlung

BayObLG bestätigt Verurteilung – Gefälschtes Fahn­dungs­plakat ist eine unechte Urkunde

Ein erfundenes Fahndungsplakat ist nicht nur eine falsche Anschuldigung: Wer es als vermeintliches Polizeiplakat verbreitet, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen, hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht klargestellt. Das Verbreiten eines gefälschten polizeilichen Fahndungsplakats kann eine Urkundenfälschung darstellen. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden (Beschl. v. 11.08.2026, 206 StRR 195/26). Es bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts (LG) Memmingen. Dieses hatte den angeklagten Mann wegen Amtsanmaßung, Körperverletzung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Vor dem BayObLG ging es nun insbesondere um die Frage, ob das gefälschte Fahndungsplakat als Urkunde zählt. Nur dann nämlich kommt eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung (§267 Strafgesetzbuch (StGB)) in Betracht. Der Angeklagte in diesem Fall hatte ein angebliches Fahndungsplakat des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West verbreitet. Auf dem Plakat waren zwei Bilder eines anderen Mannes angebracht. In großen roten Buchstaben war der Text “sexueller Übergriff auf einen 8-Jährigen” zu lesen. Dazu die Frage: “Wer kennt diesen Mann?” Darunter war der angebliche Tathergang genauer beschrieben. Es folgte eine Beschreibung der Größe, Statur, sowie Augen- und Haarfarbe des Abgebildeten. Auf dem Plakat waren zudem Aufrufe zur Mitwirkung der Bevölkerung sowie das Wappen der Bayerischen Polizei und des Bezirks Schwaben abgedruckt. Die Anschuldigungen auf dem Plakat waren dabei frei erfunden, wie der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts auch wusste. Warum das Plakat als unechte Urkunde gilt Bei dem “Fahndungsplakat” handle es sich um eine unechte Urkunde, hat das BayObLG jetzt klargestellt. Wie jeder weiß, der einmal fürs Examen gelernt hat: Eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB ist eine verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die den Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion) und dazu geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr einen Beweis zu erbringen (Beweisfunktion). Diese Definition wandte das Gericht nun auf den Fall an. Das Plakat lasse durch den Abdruck der Wappen den vermeintlichen Aussteller erkennen und habe entsprechend Garantiefunktion. Die darin verkörperte Gedankenerklärung habe zum Inhalt, dass nach der genannten Person wegen des Verdachts einer Straftat gefahndet werde. Damit ist nach Ansicht des BayObLG auch die Perpetuierungsfunktion gegeben.

via lto: BayObLG bestätigt Verurteilung Gefälschtes Fahn­dungs­plakat ist eine unechte Urkunde

Landratswahl: Eilantrag von AfD-Politiker Bothe abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Montag einen Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe abgewiesen. Damit hat das Gericht die Nicht-Zulassung zur Landratswahl in Lüneburg am 13. September bestätigt. Der AfD-Politiker hatte sich über formelle Fehler bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses beschwert. Dem folgte das Gericht nicht: Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren überprüft werden. (…) Im Fall Bothe hatte der Kreiswahlausschuss im Juli argumentiert: “Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.” Grundlage war auch die Entscheidung, dass die AfD in Niedersachsen vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf

via ndr: Landratswahl: Eilantrag von AfD-Politiker Bothe abgewiesen