Indian man jailed 20 years in France for leading sadistic Nazi cult that tortured girls

A Paris court yesterday jailed a young Indian man to 20 years jail for leading a masculinist group that forced young girls, many of them minors, to perform sexual acts and in some cases tortured them. Prosecutors had sought a 30-year jail term for Rohan Rane, a 29-year-old who they described as a Nazi lover of sadism and macabre ultra-violence. Most of the dozens of victims of the group led by Rane were American girls, the court was told. Many were aged under 15. Other young male members of the masculinist group were from the United States, India, Germany and New Zealand. Six of the girls, now aged between 18 and 21, made official complaints. About 20 victims were identified but others could not be contacted, prosecutors said. After five days of hearings, mainly behind closed doors, the court found Rane guilty of offences, notably extortion committed as part of an organised gang, with the aggravating circumstances of acts of torture and barbarity perpetrated on the victims. Prosecutors said all of the girls were lured by the “CVLT” group that was driven by nihilism, racism, antisemitism, Nazi aesthetics and values, and the hatred of feminists and the LGBTQ+ community. The group became active ahead of the Covid-19 pandemic on the Discord platform with Rane as its leader. The Indian went to France to study at a commercial school in the southern town of Antibes before becoming a sports coach. Vulnerable victims were picked out in online forums and persuaded to send nude images. The men threatened to tell their families and school friends if they did not give in to their demands. According to investigators, many of the girls were black or Jewish and they were forced to engage in sexual acts or to self-harm with knives, including scoring the names of their tormentors or a Nazi swastika into their skin. The scenes were accompanied by insults and jeers from the men, who called themselves “war lords”. One 26-year-old American group member has been jailed in the United States for the 2021 rape of a 12-year-old. Rane was first arrested in 2021 in France. US authorities passed on information about his leadership in the “CVLT” group and how he had vaunted his desire to fulfil his “sadism”

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siehe auch: Neo-nazi cult ‘forced girls to perform barbaric sex acts’ An alleged neo-nazi accused of leading an international online network that sexually exploited and tortured young girls has gone on trial in Paris, facing a possible life sentence. An alleged neo-nazi accused of running a vile exploitation ring in which young girls were coerced into performing “barbaric” sexual acts and self-harm online has gone on trial in Paris. Investigators identified Rohan Rane, a 29-year-old Indian national who came to France to study at a business school in the southeastern city of Antibes before becoming a fitness coach, as the group’s leader. Despite his heritage, Rane was a self-declared fascist, reported French media. He is being tried on charges including torture or acts of barbarity against minors, organised extortion and dissemination of child sexual abuse material. If convicted, he faces up to life in prison. Other accused in the case, according to reports, include three US citizens. They were part of a neo-nazi ring, named CVLT (pronounced “cult”), that espoused racist and antisemitic views and expressed hostility toward feminists and the LGBTQ community. It promoted “neo-nazism, nihilism, and paedophilia as its core principles”, according to a US Department of Justice statement. Investigators say CVLT members described themselves as “warlords” and referred to their victims as “slaves” or “housewives”. The group is accused of abusing young girls, most of them minors, from the US, the UK, the Netherlands and Estonia, a French court heard. (…) Some of the sex ring’s alleged victims were selected because they were Jewish, Muslim, Mexican or black, according to the French investigation. Victims, often under the age of 15, were filmed to create videos of scenes of torture and humiliation, it is alleged. They also incited their victims to commit suicide by drinking bleach or by strangling themselves with a belt or leash, it is alleged

Neue Details in der „#Pedo-Hunter“-Causa: 150 Personen als Beschuldigte geführt – #terror

Die Staatsanwaltschaft Graz leitet die Ermittlungen gegen die „Pedo-Hunter“. Die meisten Beschuldigten müssen sich vor Gericht noch verantworten. In den frühen Morgenstunden an einem Märztag 2025 stürmen 400 Polizei- und Spezialkräfte Häuser und Wohnungen an 26 Wohnadressen in Österreich und der Slowakei. Bei der Razzia werden Waffen und unzählige NS-Devotionalien gefunden. 20 Personen werden festgenommen, 13 von ihnen kommen in Untersuchungshaft. Die meisten sind junge Männer zwischen 14 und 26 Jahren. Gegen sie wird wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Raub, schwerem Raub und versuchtem Mord ermittelt – alles im Zusammenhang mit einer kriminellen Vereinigung. Damals taucht in Österreich erstmals der Begriff der sogenannten „Pedo-Hunter“ auf, zu Deutsch „Pädophilenjäger“. Sie sind Kriminelle, die Homosexualität mit Pädophilie gleichsetzen und vorwiegend schwule Männer überfallen. Dabei locken sie ihre Opfer mit falschen Dating-Profilen an abgelegene Orte, um sie brutal zu verprügeln. Während einer der Täter am vereinbarten Treffpunkt wartet, lauern die anderen im Gebüsch und stürzen sich überraschend auf die Männer. In Salzburg wurde ein Mann hinterrücks brutal niedergeschlagen. Ihm wurde Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, danach soll einer der Täter mit einem Baseballschläger auf ihn eingeschlagen haben, während ein anderer mit schweren Stiefeln gegen seinen Kopf getreten haben soll. Im Mai 2026 fielen am Landesgericht Salzburg die ersten Urteile im Zusammenhang mit der „Pedo-Hunter“-Szene. Vier der fünf Angeklagten wurden wegen ihrer Beteiligung an brutalen Übergriffen auf zwei Männer im Oktober 2024 in der Pinzgauer Gemeinde Lend unter anderem wegen versuchten Mordes – nicht rechtskräftig – verurteilt. Die Gruppe hatte ihre Opfer über ein Fake-Profil zu Treffen gelockt und anschließend maskiert mit Sturmhauben auf sie eingeprügelt. Einer der Männer erlitt Rippenbrüche, Verletzungen im Gesicht und eine Gehirnblutung. Der Hauptangeklagte wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt, eine Frau und ein weiterer Mann zu je neuneinhalb Jahren. Der fünfte Angeklagte erhielt 18 Monate bedingte Haft.

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sieeh auch: Ex-„Pedo-Hunter“ gab sich als Aussteiger, hat er alle getäuscht? Jonas G. H., ein mutmaßlicher Drahtzieher der kriminellen „Pedo-Hunter“, beteuert, aus der rechtsextremen Szene ausgestiegen zu sein. Doch an seiner Geschichte bestehen Zweifel. profil hat ihn getroffen. (…) Jonas G. H. ist ein anderer geworden. Doch Details lassen seine Vergangenheit durchscheinen, wie die schwarze Lonsdale-Sweatjacke, die er an diesem Tag halb geöffnet trägt. Rechtsextreme Skinheads haben die britische Boxsportmarke in den 1990er-Jahren für sich entdeckt. Der dicke Schriftzug auf der Brust ließ sich mit dem Reißverschluss so teilen, dass „NSDA“ zu lesen war. Nur das „P“ fehlte. Genau so wie an diesem Septembertag bei Jonas G. H. „Ich will mit dem Ganzen nichts mehr zu tun haben“, sagt er gleich zu Beginn des Gesprächs und bestellt ein zuckerfreies Cola Zero. Eineinhalb Jahre nach seiner Verhaftung versichert H., er sei ein neuer Mensch geworden. Mit einem neuen Aussehen, einer neuen Frisur und einer neuen Lebensphilosophie, bei der man sich fragt: Kann das überhaupt stimmen? Als Anfang August ein 29-jähriger homosexueller Mann in einem Einfamilienhaus im niederösterreichischen Langenzersdorf von einem 18-Jährigen brutal getötet wird, ist wieder die Rede von den „Pedo-Huntern“. Die Tat in Langenzersdorf markiert einen vorläufigen Tiefpunkt einer Entwicklung, die österreichische Ermittler und Rechtsextremismusexperten seit Jahren beschäftigt. Die selbst ernannten „Pedo-Hunter“, auf Deutsch „Pädophilenjäger“, sind Kriminelle, die Homosexualität mit Pädophilie gleichsetzen und schwule Männer über falsche Dating-Profile an abgelegene Orte locken, um sie dort zu verprügeln. Einer der Ersten, die in Österreich als „Pedo-Hunter“ auftreten, ist Jonas G. H. Im Sommer 2024 erstellt er den Telegram-Kanal „Pedohunters Austria“. Hooligans und Neonazis aus ganz Österreich verbreiten dort ihren Hass auf Homosexuelle und filmen Übergriffe. Vor laufender Kamera schlagen sie ihre Opfer brutal zusammen, rasieren deren Haare ab und zwingen sie zu einem „Geständnis“. Die Polizei spricht von einer „hinterhältigen Form der Selbstjustiz“. Im März 2025 kommt es zu einer Razzia. 400 Polizei- und Spezialkräfte führen 26 Hausdurchsuchungen in sieben Bundesländern durch. 20 Personen werden festgenommen. Einer davon ist Jonas G. H. Er kommt für drei Monate in Untersuchungshaft und wird als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz geführt. Mittlerweile wird gegen 150 Personen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Ein Gerichtsverfahren steht noch aus. In Salzburg gab es bereits erste Urteile gegen vier „Pedo-Hunter“, die besonders brutal vorgegangen waren. Sie wurden wegen versuchten Mordes zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren – nicht rechtskräftig – verurteilt.

Einigung auf Vergleich Rechtsstreit um Social-Media-Post: AfD muss 7500 Euro an Heino blechen

Schlagersänger Heino bekommt Schadenersatz von der AfD Uckermark. Ein Kandidat hatte in sozialen Medien ohne Erlaubnis mit ihm geworben. Im Streit um Wahlwerbung mit Heino in sozialen Medien hat die AfD Uckermark jetzt den Kürzeren gezogen. Laut Medienberichten muss der Kreisverband dem Schlagerstar 7500 Euro Schadenersatz zahlen. Darauf haben sich beide Parteien bereits am Dienstag (6. Oktober) in einem Vergleich vor dem Landgericht Innsbruck geeinigt. Heino hatte ursprünglich 30.000 Euro von der AfD gefordert. AfD-Politiker ignorierte Unterlassungserklärung von Heinos Anwalt Der Sänger war vor Monaten juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vorgegangen, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark vor der Landratswahl im Sommer mit Heino geworben hatte. Demnach hatte Kandidat Felix Teichner in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Einer darauf folgenden Unterlassungserklärung von Heinos Rechtsanwalt war Teichner zudem nicht nachgekommen.

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siehe auch: AfD Uckermark muss Heino Schadenersatz zahlen Der AfD-Kreisverband in der Uckermark muss dem Schlagersänger Heino Schadenersatz zahlen. Darauf haben sich beide Parteien in einem Vergleich vor dem Landgericht Innsbruck geeinigt. 30.000 Euro hatte Heino, mit bürgerlichem Namen Heinz Georg Kramm, von der Uckermärker AfD gefordert. 7.500 Euro muss sie jetzt zahlen, nach einem Vergleich den beide Parteien im mündlichen Verfahren ausgehandelt haben. Das bestätigten der Manager des Sängers, Helmut Werner, und eine Sprecherin des Landgerichts rbb24. Zuerst hatte die “Märkische Oderzeitung” berichtet.

Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten

Eine geplante AfD-Veranstaltung auf einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn in Baden-Württemberg ist zu Recht verboten worden. Das Landratsamt Lörrach durfte die für den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober geplante Versammlung an diesem Ort untersagen, wie das Verwaltungsgericht Freiburg nach Angaben vom Freitag im Eilverfahren entschied. Denn es drohe eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn. Der AfD-Kreisverband plante, dass sich bis zu 20 Menschen auf der Brücke über die A 98 nahe Lörrach treffen und Deutschlandflaggen schwenken sollten. Das Landratsamt schlug als Alternative eine Brücke über eine Bundesstraße vor. Das lehnte die AfD aber ab, woraufhin das Landratsamt die Versammlung auf der Autobahnbrücke untersagte. Das bestätigte das Gericht nun. Durch die Veranstaltung würde sich die Unfallgefahr an der ohnehin gefahrenträchtigen Stelle deutlich erhöhen, erklärte es und verwies darauf, dass der Autobahnabschnitt viel befahren werde sowie direkt hinter einer Auffahrt und kurz vor einer Abfahrt sei.  Die Aktion sei darauf angelegt, Autofahrer abzulenken. Bei ähnlichen Aktionen auf anderen Brücken hätten Autofahrer mit Hupen, Winken und Gesten auf die fahnenschwenkenden Versammlungsteilnehmer reagiert. In anderen Bundesländern sei es Medienberichten zufolge schon zu schweren und teils tödlichen Verkehrsunfällen bei solchen Veranstaltungen gekommen, führte das Gericht aus.

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BGH zum Waffenstrafrecht Schlag­ring auch in Hand­schuh­fach straf­bares “Führen” einer Waffe

Ein Auto in einer privaten Tiefgarage ist nicht ausreichend vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt, damit ein dort gelagerter Schlagring nur besessen und nicht geführt ist. Foto: Adobe Stock/Wellnhofer Designs. Ein Schlagring im Handschuhfach, das Auto in einer Tiefgarage abgeschlossen und nur für Hausbewohner zugänglich: Und trotzdem wurde ein Mann wegen des “Führens” einer Waffe verurteilt. Zu Recht, meint jetzt der BGH. Verwahrt der Täter eine Waffe in seinem Auto, das in der allen Hausbewohnern zugänglichen privaten Garage einer Wohnanlage steht, führt er sie im Sinne des Waffengesetzes. Das hat der BGH in einer neuen Leitsatzentscheidung festgehalten (Beschl. v. 05.08.2026, Az. 3 StR 238/26).  Ein Mann verwahrte im Handschuhfach seines Pkw, der abgeschlossen auf seinem Stellplatz in der nicht öffentlichen Tiefgarage des Hauses abgestellt war, wissentlich einen Schlagring. Das wertete schon das Landgericht (LG) Mönchengladbach als Führen – und nicht als Besitz – eines verbotenen Gegenstandes (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 Waffengesetz (WaffG) i.V.m. § 2 Abs. 3 und Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2. WaffG) und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro (Urt. v. 24.02.2026, Az. 22 KLs 20/22, 320 Js 147/21).  Der Mann ging in Revision, die nun vom Bundesgerichtshof (BGH) verworfen wurde.  Tiefgarage in Wohnanlage ist kein “eigenes” befriedetes Besitztum In der Leitsatzentscheidung schlüsselt der 3. Strafsenat die Abgrenzung von Führen und Besitzen auf: Eine Waffe führt grundsätzlich nach § 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt. Der Besitz nach § 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 2 WaffG geht sehr viel weiter und umfasst jedes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe oder Munition.  Der BGH hielt nun fest, dass eine nicht öffentliche Tiefgarage in einer Wohnanlage durchaus ein befriedetes Besitztum im Sinne des Hausfriedensbruchtatbestands (§ 123 StGB) darstellt. Doch handele es sich bei einem gemieteten Stellplatz, der allen Bewohnern des Hauses zugänglich ist, nicht um das “eigene befriedete Besitztum”, auf das es im Waffenrecht als Negativvoraussetzung für das “Führen” entscheidend ankomme (§ 1 Abs. 4 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG). Heißt also, dass der Mann bei Verwahrung der Waffe im Handschuhfach die Waffe “führte”, auch wenn die Garage durch verschlossene Türen gegen einen Zugang durch beliebige Dritte gesichert war. Zur Begründung führte der 3. Strafsenat aus, dass sämtliche Bewohner der großen Wohnanlage jederzeit Zutritt hätten, ohne dass der Angeklagte ihnen diesen als Hausrechtsinhaber hätte verwehren können. Unerheblich für die Abgrenzung zwischen Besitz und Führen sei auch, ob der Pkw, in dem sich die Waffe befindet, verschlossen und nur dem Angeklagten zugänglich ist, denn ein Pkw sei für sich genommen weder Wohnung noch befriedetes Besitztum.

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Von Jacek Halicki – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

Illegale Corona-Impfaktion: Freispruch für Stöcker aufgehoben

Winfried Stöcker hat im Jahr 2021 Menschen mit illegalem Impfstoff behandelt. Trotzdem wurde der Lübecker in zweiter Instanz freigesprochen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat diesen Freispruch jetzt aufgehoben. Nachdem der Fall bereits mehrere Instanzen beschäftigt hat, wurde er am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig verhandelt. 2024 hatte das Amtsgericht Lübeck Winfried Stöcker zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Das Landgericht Lübeck hob diese Strafe dann nach einem Berufungsprozess im Mai dieses Jahres auf. Daraufhin wurde der 79-Jährige freigesprochen. Dagegen ist die Staatsanwaltschaft Lübeck nun vorgegangen und in eine Revisionsverhandlung gegangen. OLG: Urteil des Landgerichts nicht rechtmäßig Nach Ansicht des Oberlandesgerichts war das Urteil des Landgerichts Lübeck in mehreren Punkten rechtsfehlerhaft. Unter anderem sei nicht ausreichend geprüft worden, ob es sich um ein bedenkliches Arzneimittel gehandelt habe und ob sich der Angeklagte möglicherweise wegen Fällen von Körperverletzung strafbar gemacht habe. Das Gericht hatte eigenen Angaben zufolge zudem den Eindruck, dass die Strafkammer damals zu sehr auf Seiten des 79-Jährigen war – und deshalb einiges eher ihm zugunsten ausgelegt hatte. Bei der Revisionsverhandlung wurden keine weiteren Beweise aufgenommen und vorgetragen. Stattdessen ging es ausschließlich darum, das Urteil auf seine Richtigkeit zu prüfen.

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Sprengstoff- und Waffenbesitz: Neonazi Krüger aus Jamel verurteilt

Der Neonazi Sven Krüger aus Jamel ist vom Amtsgericht in Wismar verurteilt worden. Bei ihm waren im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung im September 2023 Waffen sichergestellt worden. Das Amtsgericht Wismar hat den bundesweit bekannten Rechtsextremisten Sven Krüger zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Krüger wurde des unerlaubten Besitzes von Sprengstoff und Waffen schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich acht Monate Haft auf Bewährung gefordert. Krügers Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung infrage gestellt. Laut Gericht waren Verfahrensfehler einiger Behörden in der Vergangenheit Grund für die mildere Strafe. Waffen und Munition trotz Verbot: Fund bei Razzia gegen „Hammerskins“ Bei einer Razzia im Zusammenhang mit dem inzwischen wieder aufgehobenen Verbots der rechtsextremistischen Vereinigung “Hammerskins Deutschland” hatten Ermittler im September 2023 unter anderem Schusswaffen und Munition gefunden, obwohl gegen Krüger ein Waffenbesitzverbot besteht

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