4.000 Euro Strafe – Bonner AfD-Politiker wegen Beleidigung verurteilt

Der Vorfall liegt bereits ein Jahr zurück. Im Juni war der AfD-Politiker Gerald Christ in der Linie 61 an der Endhaltestelle Quirinusplatz in Bonn-Dottendorf unterwegs. Dort ist ein Streit ausgebrochen. Christ ist nach Angaben des Gerichts dabei ausfallend geworden und hat einen Mann als “Arschloch” bezeichnet. Streit eskaliert Hintergrund des Streits war ein lautes Telefonat eines Mannes mit Migrationshintergrund in der Bahn. Darüber ärgerten sich einige Fahrgäste. Als Christ sich daraufhin als AfD-Politiker zu erkennen gab, kam es zu dem Streit, der eskalierte und schließlich in der Beleidigung gipfelte. Bei der Verhandlung heute gab es keinen Zeugen, der die Beleidigungen gehört hatte. Trotzdem hielt die Richterin die Aussagen des Geschädigten für glaubwürdig und verurteilte den AfD-Politiker.

via wdr: 4.000 Euro Strafe Bonner AfD-Politiker wegen Beleidigung verurteilt

Rechtsextremist in Chemnitz – Sparkasse muss Sellner vorerst kein Konto eröffnen – #eingesellnert

Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner hat offenbar Pläne für die Ansiedlung eines Unternehmens in Chemnitz. Doch ein Konto für das laut einem Zeitungsbericht beabsichtigte „Institut für Remigration“ lehnt die dortige Sparkasse ab. Die Sparkasse Chemnitz muss einem Zeitungsbericht zufolge für den Rechtsextremisten Martin Sellner vorerst kein Konto eröffnen. Das berichtet die in München erscheinende „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Sprecher der Sparkasse (Mittwoch). Der Österreicher Martin Sellner gilt als Führungsfigur der rechtsextremen „Identitären Bewegung“. Sonnenaufgang, Simson und „Remigration“ AfD-Wahlkampagne in Sachsen-Anhalt Sonnenaufgang, Simson und „Remigration“ Laut dem Bericht plant Sellner ein „Institut für Remigration“ – und zwar als ein „auf nonprofit orientiertes Unternehmen“. Dafür benötige er ein Geschäftskonto, hieß es. Ende Januar habe sich Sellner an die Sparkasse Chemnitz gewandt, weil er in der sächsischen Stadt den Sitz seines Unternehmens ansiedeln wolle, berichtet die Zeitung. Die Sparkasse habe eine Kontoeröffnung allerdings am 9. Februar abgelehnt. „Remigrationskonzept“ ist verfassungswidrig Sie stütze sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, hieß es in dem Bericht. Dieses hatte Sellners „Remigrationskonzept“ im vergangenen Jahr als „menschenwürdewidrig“ und damit verfassungswidrig eingestuft. Gegen die Entscheidung der Sparkasse klagte Sellner im Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Chemnitz wies seinen Antrag allerdings wegen fehlender Eilbedürftigkeit ab. Der Beschluss sei rechtskräftig. Nach Einschätzung der Sparkasse Chemnitz müsste das von Sellner gegründete„ Institut für Remigration“ verboten werden, heißt es in dem Bericht weiter. Es widerspreche dem Grundgesetz. Der rechtsextreme Kampfbegriff „Remigration“ meint die Ausweisung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund.

via rp online: Rechtsextremist in Chemnitz Sparkasse muss Sellner vorerst kein Konto eröffnen

Mit Waffe auf Polizisten gezielt: 74-Jähriger verurteilt

War es politisch motiviert oder eine Verzweiflungstat? Das war die Frage im Prozess gegen einen 74 Jahre alten Mann, der im Dezember bei der Zwangsräumung seines Hauses in Hamburg-Lurup eine Pistole auf Polizisten gerichtet hatte. Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Kammer ging letztendlich von einer Verzweiflungstat aus. Und dem Versuch eines sogenannten “Suicide by cops”: Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Angeklagte nicht auf die Polizisten schießen, sondern von diesen erschossen werden. War es politisch motiviert oder eine Verzweiflungstat? Das war die Frage im Prozess gegen einen 74 Jahre alten Mann, der im Dezember bei der Zwangsräumung seines Hauses in Hamburg-Lurup eine Pistole auf Polizisten gerichtet hatte. Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Kammer ging letztendlich von einer Verzweiflungstat aus. Und dem Versuch eines sogenannten “Suicide by cops”: Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Angeklagte nicht auf die Polizisten schießen, sondern von diesen erschossen werden. An jenem Dezembertag sollte der 74-Jährige sein Haus räumen, das zwangsversteigert worden war. Im Detail hatte der Mann davon aber erst eineinhalb Stunden vorher erfahren. Seine Ehefrau wusste von dem Termin, hatte ihm aber nichts gesagt, aus Angst vor seiner Reaktion.Mann überlebte die Polizeischüsse schwer verletztAls dann die Gerichtsvollzieherin mit Polizisten vor dem Grundstück stand, ging er ins Haus, holte eine Pistole aus dem Schreibtisch und richtete die Waffe auf die Polizisten. Die Beamten schossen auf ihn. Er wurde verletzt, überlebte aber.Staatsanwalt: “Eine menschliche Tragödie”Die Staatsanwaltschaft hatte den 74-Jährigen ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagt. Er stehe dem Gedankengut der sogenannten Reichsbürger nahe.

via tagesschau: Mit Waffe auf Polizisten gezielt: 74-Jähriger verurteilt

Hammerattacke auf Schulhof: Vier Jahre Haft für 15-Jährigen – #terror

Das Landgericht Augsburg hat im Prozess um den Hammerangriff an einer Schule in Friedberg das Urteil gefällt: Der zum Tatzeitpunkt 15-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Von Barbara Leinfelder Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am 17.06.2026 um 15:30 Uhr. Der 15 Jahre alte Jugendliche, der im vergangenen Herbst an der Mittelschule in Friedberg zwei Mitschüler mit einem Hammer attackierte, ist heute vor dem Augsburger Landgericht zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden – wegen gefährlicher Körperverletzung. Zum Artikel: Hammerattacke von Friedberg: “Ich wusste, das ist kein Spaß!” Mordvorwurf wurde fallengelassen Das Gericht bliebt in seinem Urteil unter der Forderung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre gefordert, wegen versuchten Mordes. Die Vorsitzende Richterin Martina Neuhierl geht davon aus, dass der 15-Jährige aus eigenem Entschluss von weiteren Schlägen abgesehen hat, daher das deutlich mildere Urteil. “Er hätte ohne Probleme weiter zuschlagen können”, habe es aber nicht getan, so Gerichtssprecher Michael Rauh. Gericht: Rassismus war kein Motiv Auch hinsichtlich der Motivlage setzte das Gericht einen anderen Akzent als die Generalstaatsanwaltschaft: Der 15-Jährige sei laut Gericht im Internet in extremistisches Gedankengut abgeglitten. Ein rein rassistisches Motiv, dass er nämlich Muslime töten wolle, sei aber nicht zu erkennen. Vielmehr habe er sich für eine frühere Beleidigung rächen wollen. Gerichtssprecher Michael Rauh schildert die Gemengelage: “Der Angeklagte wollte ein Zeichen gegen Mobbing setzen. Er wollte insgesamt mit der Tat im Internet Berühmtheit erlangen. Das war ein Stück seiner Motivlage.” Ziel sei es jetzt, so Rauh weiter, dass der Jugendliche in der Haft an sich arbeite und diesen “Schuss vor den Bug” nutze, um sein Problem aufzuarbeiten und aus dem extremistischen Gedankengut herauszukommen. Nach Informationen des BR hatte der Schüler bei der Tat einen Militäranzug sowie eine Art Wehrmachtshelm getragen. Mit Hammer, Messer und Softair-Pistole bewaffnet Der Jugendliche war im vergangenen Herbst auf dem Pausenhof seiner früheren Schule aufgetaucht – bewaffnet mit einem Hammer, einem Messer und einer Softair-Pistole. Dort attackierte er zwei ehemalige Mitschüler und verletzte sie erheblich. Einer der attackierten Jungen flüchtete zunächst, rannte dann aber zurück und stellte sich dem Täter entgegen, um seinen verletzten Freund aus der Gefahrenzone zu holen. Opfer kann Urteil akzeptieren Die Anwältin des Jugendlichen sagte dem BR, der Angeklagte wirke auf sie noch sehr kindlich und unreif. Sie hoffe, dass er in der Haft eine neue Struktur für sein weiteres Leben aufbauen könne. Ihr Mandant würde das Urteil akzeptieren, auch wenn er immer noch unter Angstzuständen und Flashbacks leide. “Ich denke aber, dass er das schaffen wird. Er hat tolle Eltern, gute Freunde, macht Sport. Auch das heutige Urteil trägt zu Verarbeitung bei.”

via br: Hammerattacke auf Schulhof: Vier Jahre Haft für 15-Jährigen

Verwaltungsgericht Berlin: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Verbeamtung bei Kriminalpolizei

Wegen seiner Stelle als AfD-Fraktionschef einer Brandenburger Gemeindevertretung hat ein Berliner Polizist eine Jobzusage verloren. Ein Gericht wies seine Klage zurück. Ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war, hat keinen Rechtsanspruch darauf, als Beamter im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei eingestellt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Der Mann war demnach von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizist im Dienst des Landes Berlin tätig. Im April 2025 bewarb er sich für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei mit Studienbeginn zum 1. April 2026. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage. Am 25. März dieses Jahres hob das Land Berlin seine Einstellungszusage auf. Zur Begründung hieß es, die nun bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender lasse »Zweifel an der charakterlichen Eignung« aufkommen. Zweifel an Verfassungstreue Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Er gab unter anderem an, die Entwicklungen der AfD Brandenburg, die seit 2020 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und seit 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, nicht in ihrer Tragweite erkannt zu haben. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag mit Verweis auf die begründeten Zweifel an der Verfassungstreue des Polizisten zurück

via zeit: Verwaltungsgericht Berlin: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Verbeamtung bei Kriminalpolizei

siehe auch: Verwaltungsgericht Berlin AfD-Fraktionsvorsitzender darf nicht in gehobenen Dienst Ein Kommunalpolitiker der AfD hat trotz einer vorläufigen Einstellungszusage keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilschutzverfahren, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Beantragt hatte das Verfahren ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war. (VG 7 L 479/26) Der Antragsteller war seit 2011 Polizeivollzugsbeamter in Berlin und hatte sich für eine Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei beworben. Dieses sollte am 1. April 2026 beginnen.

Reichsbürgerprozess in Hamburg endet mit Bewährungsstrafe – #terror

Stand: 19.07.2024 15:05 Uhr Im ersten Hamburger Prozess gegen einen sogenannten Reichsbürger hat das Hanseatische Oberlandesgericht den Angeklagten am Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 67-Jährige hatte die selbsternannte Kaiserreichsgruppe unterstützt, deren Mitglieder zurzeit in Koblenz vor Gericht stehen. Das Deutsche Reich von 1871 – das wollte der Angeklagte zurück. Mit einem Kaiser und allem, was seiner Meinung nach dazu gehören würde. Der Plan war ein Umsturz. Der 67-Jährige hatte mit der sogenannten Kaiserreichsgruppe schon darüber beraten, wie die konstituierende Versammlung nach der Machtergreifung aussehen sollte. Er persönlich wollte dann mit einem Segelboot nach Russland fahren, um den russichen Präsidenten Putin um die Anerkennung des neuen Staates zu bitten. Das war so abstrus, dass man darüber nur den Kopf schütteln könne, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag in ihrem Urteil. Dennoch war das Gericht davon überzeugt, dass das keine harmlosen Spinnereien waren. Die Gruppe sei hochgefährlich gewesen. Die Umsturzpläne hatten bundesweit Schlagzeilen gemacht. Geplant war unter anderem, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aus einer Talkshow zu entführen und einen bundesweiten Stromausfall zu verursachen, Todesopfer mit eingeplant. Der Angeklagte hat im Verlauf des Prozesses alles gestanden.

via ndr: Reichsbürgerprozess in Hamburg endet mit Bewährungsstrafe

siehe auch: Lauterbach-Entführung: Reichsbürger aus Bad Bramstedt legt Geständnis ab. Der 66-jährige Angeklagte will mit der Szene nichts mehr zu tun haben. Er sei eigentlich nur ein „geschichtsinteressierter“ Bürger gewesen, betonte er am Montag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Doch im Laufe des Jahres 2020 – während der Corona-Pandemie – sei er dann etwas zu tief in die Reichsbürgerbewegung hineingeraten. So tief, dass der Mann aus dem Raum Bad Bramstedt sich nun wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verantworten muss. Laut Anklage soll er sich der „Kaiserreichsgruppe“ angeschlossen haben. Die Gruppierung habe das Ziel verfolgt, in Deutschland ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu errichten. Zum Prozessauftakt legte der Angeklagte ein weitgehendes Geständnis ab. Die Anklagevorwürfe seien zutreffend, hieß es in einer Erklärung, die seine Verteidigerin vor dem Staatsschutzsenat verlas. Ob es sich bei der Gruppierung um eine terroristische Vereinigung handele, das könne er jedoch nicht beurteilen. Öauterbach-Entführung, Blackout, Scholz-Double Die Reichsbürgergruppe soll laut der Anklage unter anderem geplant haben, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit einem militärischen Kommando vor laufenden Kameras aus einem Fernsehstudio zu entführen. Seine Leibwächter sollten notfalls getötet werden. Durch die Entführung des nach Meinung der Gruppe „weitgehend verhassten“ Ministers, habe man sich Unterstützung aus der Bevölkerung erhofft. Mit einer Bombenserie sollte zudem die Energieversorgung in Deutschland lahmgelegt werden. Der „Blackout“ sollte den Staatsstreich vorbereiten, bei dem die Gruppe die Macht in Deutschland übernehmen wollte.

Bundeswehrwaffen bei Reichsbürgerrazzia gefunden – #terror

Seit Jahrzehnten sind Pistolen und Sturmgewehre aus Bundeswehrbeständen verschwunden. Ein Teil davon ist nun im Umfeld der Reichsbürgergruppe um Prinz Reuß aufgetaucht. Ermittler des Bundeskriminalamts haben bei der Bundeswehr entwendete Waffen entdeckt. Gefunden wurden sie nach ZEIT-Informationen bei einer Durchsuchung im Umfeld der mutmaßlichen Terrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß und den früheren Offizier Rüdiger von Pescatore. Die Männer müssen sich derzeit mit weiteren Angeklagten vor dem Frankfurter Oberlandesgericht verantworten. Der Generalbundesanwalt wirft den beiden vor, Rädelsführer einer Terrorgruppe gewesen zu sein, die sich auf einen Umsturz in Deutschland vorbereitet haben soll. Das Netzwerk aus Reichsbürgern, Rechtsextremen und Anhängern von Verschwörungsideologien soll auch einen bewaffneten Sturm auf den Bundestag geplant haben. Die Ermittler in dem Fall suchen schon seit Jahren nach bislang verschwundenen Waffen aus Bundeswehrbeständen. Das hat vor allem mit Rüdiger von Pescatore zu tun: Der ehemalige Kommandeur eines Fallschirmjägerbataillons war bereits 1999 wegen Waffendelikten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und aus der Bundeswehr entlassen worden. Pescatore hatte etwa Waffen aus Beständen der Truppe an Soldaten verschenkt, darunter ein Kalaschnikow-Sturmgewehr. Er verkaufte Pistolen an einen Waffenhändler, nahm unter anderem einen Karabiner mit nach Hause. Das geht aus dem damaligen Urteil des Landgerichts Tübingen hervor. Die Waffen stammten zum Teil aus ehemaligen Beständen der Nationalen Volksarmee und sollten der Ausbildung von Soldaten dienen. Pescatore hatte vom Bundesinnenministerium dafür auch 44 Makarow-Pistolen erhalten. Sie kamen aber nie bei der Truppe an: Sein früherer Fahrer sagte vor Gericht aus, dass er zusammen mit Pescatore zwei Kisten mit den Waffen in dessen Keller getragen habe. Der Verbleib der halb automatischen Pistolen und von insgesamt 165 Waffen sei zu Prozessende ungeklärt geblieben, heißt es in dem Urteil.

via zeit: Bundeswehrwaffen bei Reichsbürgerrazzia gefunden