Bis zu fünf Jahre Haft für Mitglieder der “Letzten Verteidigungswelle” – #terror

Im Terrorprozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der “Letzten Verteidigungswelle” vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg sind am Mittwoch Haftstrafen von anderthalb bis fünf Jahren verhängt worden. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt. 28 Tage hatte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes verhandelt, wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Erst zum Urteil waren wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen. Richterin: “Eindeutig eine terroristische Vereinigung” Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes “Pädo-Hunting” – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben. Die “Letzte Verteidigungswelle” sei eindeutig eine terroristische Vereinigung, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie sei darauf ausgerichtet gewesen, Mord und Totschlag zu begehen. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht das festgestellt hat. Die Angeklagten hätten sich in menschenverachtenden Chats ausgetauscht, so die Richterin. Ihr Ziel sei ein gesellschaftlicher Umsturz gewesen – ein damals 15-Jähriger habe dann die Regierung übernehmen wollen. Verurteilungen nach Jugendstrafrecht Die Verurteilungen der zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig – der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Verfahren hatten die Angeklagten nach Angaben der Vorsitzenden Richterin zwar gestanden, einige hätten ihren Anteil jedoch heruntergespielt. Viele hätten aber aufrichtige Reue gezeigt. Einige hatten sich demnach auch bereit erklärt, an Deradikalisierungsprogrammen teilzunehmen.

via ndr: Bis zu fünf Jahre Haft für Mitglieder der “Letzten Verteidigungswelle”

siehe auch: Angriff auf Asylbewerberunterkunft in Schmölln: Neonazi-Teenager der „Letzten Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen verurteilt Hamburg. Jung und radikal: Acht Angeklagten wird in Hamburg der Prozess gemacht. Sie sollen unter anderem eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln angegriffen haben. Jetzt fiel das Urteil. Seit zwei Jahren sind die Sicherheitsbehörden in Alarmstimmung. Es ist Sommer 2024, als Polizei und Nachrichtendiensten junge Neonazis auffallen. Sie treten in geschlossenen Gruppen auf, organisieren Demonstrationen, mobilisieren vor allem gegen den Christopher Street Day und die queere Community. Und sie sehen aus wie Neonazis der 1990er-Jahre: Springerstiefel, rasierte Köpfe. Ihre Namen: „Jung & Stark“, „Letzte Verteidigungswelle“ oder „Deutsche Jugend Voran“. „Bomberjacke, plus TikTok“, sagt ein Verfassungsschützer unserer Redaktion. Denn die Gruppen treffen sich vor allem online, vernetzen sich in Chatgruppen. Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ hatten etliche Chats, regionale Ableger, die Angeklagten nannten sich „Gauleiter“ oder „Propagandaminister“ – einer von ihnen war der „Führer“. Aus ihrer NS-Ideologie machten sie keinen Hehl, fühlten sich in ihren Messengerdiensten in einem geschützten Raum, und ahnten nicht, dass erst eine Journalistin undercover mitgelesen hatte – und später auch der Inlandsgeheimdienst. Prozess gegen die „Letzte Verteidigungswelle“: Junge Neonazis schwerster Verbrechen beschuldigt Sie verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“, wollten mit Gewalt, vor allem gegen Migranten und politische Gegner, einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland bewirken. So sieht es der Generalbundesanwalt. Zu diesen Taten zählten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums – gegebenenfalls auch mit Todesopfern; Rechtsextremer Anschlag in Altdöbern: Haftstrafen im Terror-Prozess Das Oberlandesgericht Hamburg hat acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Nach Angaben des Gerichts ging es unter anderem um versuchten Mord, Brandstiftung und die Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Für die Lausitz ist das Urteil besonders relevant: Zu den abgeurteilten Taten gehört neben dem Brandanschlag auf das Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern auch ein geplanter Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg. Urteil nach monatelangem Prozess Das Oberlandesgericht Hamburg sprach am Mittwoch sieben mutmaßliche Mitglieder sowie einen Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ schuldig. Nach übereinstimmenden Berichten von Deutschlandfunk und Tagesschau verhängte das Gericht Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren. Ein 15-jähriger Angeklagter aus Hessen erhielt eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verurteilten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da mehrere Angeklagte zur Tatzeit minderjährig waren, fand das Verfahren seit März überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich die Urteilsverkündung war öffentlich. Anschläge in Altdöbern und Senftenberg Teil des Verfahrens Zu den abgeurteilten Taten gehört auch der Brandanschlag auf das bewohnte Kulturhaus „Kultberg“ in Altdöbern im Oktober 2024. Nach Überzeugung des Gerichts und der Bundesanwaltschaft wurde das Gebäude in Brand gesetzt. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden, das Kulturhaus brannte jedoch vollständig aus. Ebenfalls Bestandteil des Verfahrens war ein geplanter Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Senftenberg. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollte die Tat Anfang 2025 verübt werden. Sie konnte jedoch durch die vorherige Festnahme der Tatverdächtigen verhindert werden. Darüber hinaus verübte die Gruppe nach Überzeugung des Gerichts einen versuchten Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im thüringischen Schmölln. Außerdem griffen Mitglieder mehrfach Männer an, die sie für pädophil hielten. Laut Gericht kamen bei den Brand- und Sprengstoffanschlägen keine Menschen zu Schaden, was nach Einschätzung der Anklage lediglich glücklichen Umständen zu verdanken war.

Neo-Nazi Leader to Pay Thousands for Trying to Intimidate Patrons of a Drag Queen Story Hour

Christopher Hood Jr and his band of neo-Nazis stood outside a cafe yelling homophobic slurs and making Nazi salutes in 2023. A founder of a neo-Nazi group that staged an intimidation attack on a drag queen story hour in 2023 has admitted to violating New Hampshire’s civil rights law. He now has to pay $2,500 in civil penalties and an additional $7,500 if he fails to comply with all requirements of a court order, pursuant to an agreement with the state’s attorney general’s office announced last week. He also has to do 250 hours of community service. Christopher R. Hood Jr. of Massachusetts and his Nazi group, the Nationalist Social Club-131, also known as NSC-131, have been sanctioned by a court in New Hampshire after Hood and 19 others appeared outside Teatotaller Cafe during a drag queen story hour on June 18, 2023, when they hurled anti-LGBTQ+ slurs, performed Nazi salutes, and banged on the cafe’s windows during the event. (…) NSC-131 has faced other legal complaints in New Hampshire as well as in Massachusetts, the Boston Globe reports. The paper notes that Hood has been a member of the neo-Nazi groups the Patriot Front and the Proud Boys before he formed NSC-131 in 2019. The group’s members often hide their faces and wear khakis and black shirts. The New Hampshire Attorney General’s office said that because of the litigation against Hood and NSC-131 in the state, the group no longer operates there.

via gomag: Neo-Nazi Leader to Pay Thousands for Trying to Intimidate Patrons of a Drag Queen Story Hour

27-Jähriger stürmt Bühne bei AfD-Parteitag: Anregung der Richterin ist ihm egal

Ein Prozess um Hausfriedensbruch im Neubrandenburger HKB wegen einer Protestaktion muss in eine zweite Runde gehen. Das Gericht will weitere Zeugen hören. Darf man die Bühne des politischen Gegners nutzen, um Botschaften gegen diesen zu verbreiten? Diese Frage muss derzeit das Amtsgericht Neubrandenburg klären. Dort hat ein Prozess wegen Hausfriedensbruchs gegen einen 27-jährigen Mann aus Berlin begonnen. Transparent mit Slogan „Braunkraut bleibt Braunkraut“ Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, sich mit mindestens einem Gleichgesinnten am 4. November 2023 beim Landesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) in Mecklenburg-Vorpommern illegal in den Saal geschmuggelt und somit Hausfriedensbruch begangen zu haben. Der Angeklagte soll mit einem Bekannten damals auf die Bühne gestürmt sein und dort ein Transparent mit der Aufschrift „Braunkraut bleibt Braunkraut“ und „Nazi bleibt Nazi“ hochgehalten haben. (…) Im Nachgang des Vorfalls erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den 27-jährigen Berliner. Diesen wollte dieser aber nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. So kam es zum Prozess. (…) Der Angeklagte wurde von einer Frau und einem Rentner begleitet, die sich als seine Verteidiger vorstellten, ohne Juristen zu sein. Sie bezweifelten im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 4. November 2023 zunächst einige Formalien – unter anderem, ob derjenige, der damals die Strafanzeige gestellt hat, dazu überhaupt berechtigt war. Diese Frage konnte der Zeuge aus den Reihen der Polizei nicht aufklären. Er stellte klar, dass die beiden Demonstranten, die damals der Polizei übergeben wurden, die ganze Zeit im Polizeiwagen waren – wie auch das Transparent. Ein Zeuge von der AfD war zum ersten Verhandlungstermin nicht geladen. Das führte dazu, dass zunächst offenbleiben musste, wer die Aktion der Störer damals wirklich gesehen und Anstoß daran genommen hat.

via nordkurier: 27-Jähriger stürmt Bühne bei AfD-Parteitag: Anregung der Richterin ist ihm egal

Neonazi missbraucht und versklavt Stieftochter jahrelang: Muss er nach Haft in Sicherheitsverwahrung?

Im Fall des Ex-NPD-Kreis-Chefs aus Bautzen, der jahrelang seine Stieftöchter sexuell missbraucht hat, muss das Landgericht Görlitz noch einmal neu über die Anordnung einer Sicherungsverwahrung entscheiden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Revision der Staatsanwaltschaft entschieden. Ursprünglich hatte das Gericht eine Sicherungsverwahrung abgelehnt. Der damals 40 Jahre alte Marco W. aus dem Landkreis Bautzen war im Oktober vorigen Jahres wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Betrugs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat er seine beiden Stieftöchter über Jahre missbraucht. Als die Taten begannen, waren die Töchter seiner Lebenspartnerin 15 und 17 Jahre alt. Vor allem die Ältere sei regelrecht versklavt und vermarktet worden. Eine Jugendschutzkammer des Landgerichts Görlitz hatte von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen. Es sah bei Marco W., einem der bekanntesten Gesichter der Lausitzer Neonazi-Szene, lediglich einen Hang zu Betrugsstraftaten, nicht aber zur Begehung von Sexualdelikten. Die Erwägungen des Gerichts dazu erwiesen sich jedoch als „durchgreifend rechtsfehlerhaft“, entschied der BGH.

via knack: Neonazi missbraucht und versklavt Stieftochter jahrelang: Muss er nach Haft in Sicherheitsverwahrung?

siehe dazu auch: STIEFTOCHTER ALS SEX-SKLAVIN MISSBRAUCHT: NEONAZI MUSS JAHRELANG HINTER GITTER – #LockHimUp Lange Haft für den Ex-NPD-Kreis-Chef aus Bautzen! Marco W. (40), eines der bekanntesten Gesichter der Lausitzer Neonazi-Szene, muss für 13 Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Görlitz verurteilte ihn am Dienstag, weil er seine Stieftöchter (heute 18 und 20) massiv missbrauchte. Der vorsitzende Richter fand harsche Worte für den Täter. Neonazi Marco W. (40) wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. “Die Grenzen dessen, was man sich als Bösartigkeit vorstellen kann, sind überschritten worden”, sagte Richter Theo Dahm in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer sei schier sprachlos über diesen Fall. Für das Gericht ist erwiesen, dass Marco seine beiden Stieftöchter über Jahre missbrauchte. Vor allem das ältere der beiden Opfer zwang der Täter zum extremen Sexpraktiken, auch mit fremden Männern. Er filmte diese sogenannten Gangbangs, gab gar “Regieanweisungen”. Der Richter: “Sie war für ihn eine Sexsklavin.” Marco habe die junge Frau ausgenutzt und manipuliert. “Der Täter setzte sie in einer abscheulichen Weise unter Druck”, so der Jurist weiter. Und mit diesen Nacktfotos der Stieftöchter machte Marco sogar noch 100.000 Euro

Betrunkene Anwältin pöbelt Helfer rassistisch an – Urteil

Eine stark alkoholisierte Juristin beschimpft Sanitäter, Rheinbahn-Security und Polizei. Das Gericht reduziert die Strafe – doch der Fall ist nicht beendet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine 40 Jahre alte Rechtsanwältin wegen Beleidigung zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Frau hatte Rettungskräfte, Polizisten und Rheinbahn-Mitarbeiter beschimpft. Der Vorfall ereignete sich Mitte Januar 2023 gegen Mitternacht in einer Düsseldorfer U-Bahnstation. Nach Überzeugung des Gerichts beleidigte die Juristin eine Notfallsanitäterin und zwei Sicherheitskräfte der Rheinbahn als “Scheiß Ausländer”. Einen Polizisten beschimpfte sie nach Überzeugung des Gerichts als “kleinen Pisser”. Anwältin kündigt weitere Rechtsmittel an Die Frau war zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab 1,4 Promille. Das Gericht stellte deshalb verminderte Schuldfähigkeit fest und verhängte 40 Tagessätze zu je 25 Euro. Die Anwältin verteidigte sich im Prozess selbst. Sie betonte, sie könne sich an nichts erinnern. Die Frau war der Polizei in der Nacht schon an anderer Stelle aufgefallen. Laut Gericht hatte sie sich zuvor in einem Taxi erbrochen und geweigert, die Reinigungskosten zu übernehmen.

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Nach Polizeieinsatz bei AfD-Veranstaltung: Parteifunktionär scheitert mit Klage

Der AfD-Kreisvorsitzende Paul Traxl hatte wegen eines Platzverweises bei einem Polizeieinsatz in Gremheim geklagt. Dort trafen sich wohl Zugehörige der rechten Szene. Es war der 13. Juli 2024, als in der Gaststätte „Zur Rose“ in Gremheim etwa 50 Personen zusammenkamen. Laut Polizei waren die Anwesenden in Teilen der rechten Szene zuzuordnen. Die Beamten rückten an, kontrollierten die Personalien und sprachen mehrere Platzverweise aus. Dabei stellten sie eine geringe Menge an Betäubungsmitteln und ein Einhandmesser sicher. Unter den Kontrollierten befand sich auch Paul Traxl, Kreisvorsitzender und Kreisrat der AfD im Landkreis Aichach-Friedberg. Auch er erhielt an diesem Abend einen Platzverweis. Weil er sich seiner allgemeinen Handlungsfreiheit beraubt sah, zog er vor das Verwaltungsgericht Augsburg. Vor Gericht entbrannte eine Debatte über den Begriff der drohenden Gefahr gemäß Artikel 11a des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Genügt bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Gruppe wie der Jungen Alternative (heute Generation Deutschland), um einen solchen Einsatz zu rechtfertigen? Die gesetzliche Grundlage des PAG ist umstritten und wird derzeit vom Karlsruher Verfassungsgericht behandelt. Vor dem Verwaltungsgericht ging es aber nur um dessen Ausführung (…) Besonders brisant wurde die Verhandlung bei der Frage, warum die Polizei an jenem Juli-Abend überhaupt mit einem ganzen Einsatzzug ausgerückt war. Bei dem Einsatz in Gremheim kam die Polizei, wie sie mitteilt, nach einer Gefahrenprognose zu dem Ergebnis, dass von der Veranstaltung eine drohende Gefahr ausging. Diese Einschätzung beruhte demnach vor allem auf behördlichen Hinweisen auf eine mögliche Teilnahme von Personen aus der rechtsextremistischen Szene sowie auf Erkenntnissen zum Veranstaltungsort, zur überregionalen Anreise und zur „konspirativen Organisation“. Zu dem Treffen wurde vorher nicht offiziell eingeladen, stattdessen sollte die Versammlung wohl geheim bleiben. Informationen wurden nur über Mundpropaganda verbreitet. Die Beamten beriefen sich auf eine interne Quelle, die auf die Veranstaltung hingewiesen habe. Um wen es sich dabei handelte und welche Personen oder Vereinigungen aus der rechten Szene noch vor Ort waren, ließ die Polizei unbeantwortet. Die Erkenntnisse seien nicht öffentlich verwertbar. Das Gericht machte daraufhin öffentlich, dass es sich bei der Quelle um den Verfassungsschutz handelte. Dieser ging wohl auch davon aus, dass zu dem Treffen neben Mitgliedern der JA auch ein Mitglied der vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Identitären Bewegung kommen würde. Juristische Niederlage für AfD-Politiker Traxl Am Ende konnte Kläger Paul Traxl, der am Verhandlungstag aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich im Gericht erschien, keinen juristischen Sieg erringen. Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Der Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 des Grundgesetzes sei demnach nicht schwerwiegend genug gewesen. Zudem galt der verhängte Platzverweis ohnehin nur bis 24 Uhr des betroffenen Abends. Der Antrag auf Aufhebung war damit schon am Folgetag nichtig. Das Gericht stellte ein „fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ fest, weshalb auch kein Anspruch auf Schadensersatz bestehe. Mit der abgewiesenen Klage scheiterte Traxl auch mit dem Versuch, den entsprechenden Vermerk bei der Polizei löschen zu lassen. Er muss nun die Gerichtskosten in Höhe des Streitwerts von 5000 Euro tragen.

via augsburger allgemeine: Nach Polizeieinsatz bei AfD-Veranstaltung: Parteifunktionär scheitert mit Klage

siehe dazu auch: AICHACH-FRIEDBERG Nach kurzer, schwerer Krankheit: AfD-Kreisrat Paul Traxl gestorben (30072026)Der langjährige AfD-Kreisvorsitzende Aichach-Friedberg, Paul Traxl, ist tot. Am Dienstag starb er im Alter von 78 Jahren. AfD-Kreisrat Paul Traxl ist am Dienstag, 28. Juli, nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 78 Jahren gestorben. Das machte unter anderem der AfD-Kreisverband Aichach-Friedberg auf seiner Website publik (…) Für die AfD saß der bis zuletzt praktizierende Zahnarzt aus dem Schiltberger Ortsteil Rapperzell ab 2020 im Kreistag. Bei der Kommunalwahl 2026 wurde er erneut in das Gremium gewählt

#VERWALTUNGSGERICHT – #CSD Sonneberg: Gericht kippt Auflagen des AfD-geführten Landratsamts

Kurz vor dem Christopher Street Day in Sonneberg hat das Verwaltungsgericht die meisten Vorgaben des AfD-geführten Landratsamts kassiert. Nur Verbote zu Vermummung und Waffen gelten weiterhin. Das Verwaltungsgericht in Meiningen hat die meisten Auflagen zum Christopher Street Day (CSD) in Sonneberg gekippt. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, ging es um ein Eilverfahren, in dem die Anmelder des CSD am Samstag mehrere behördliche Vorgaben angefochten hatten. Dazu zählen laut Gericht konkrete Vorgaben etwa zum Verwenden von Transparenten, Fahnen, deren Material und Länge und zum Aufräumen nach der Veranstaltung. Wie es vom Gericht hieß, fehlt es hinsichtlich dieser Auflagen “zum Teil vollständig an der Begründung, zum Teil an einer für das Gericht überprüfbaren Gefahrenprognose”. Auch die Auflage, dass zwei Ordner die Identität von Demonstranten feststellen dürfen, falls notwendig, gelte am Samstag nicht. Die Auflagen zum Verbot von Vermummung und Mitführen von Waffen blieben als einzige bestehen. Dazu heißt es vom Gericht, zum einen sei dies bereits im bundesweiten Versammlungsgesetz so geregelt, die Auflage des Landratsamts stelle daher einen “deklaratorischen Hinweis” dar. Zum anderen habe die Behörde diese Auflage zumindest ansatzweise begründet und eine Gefahrenprognose erstellt. (…) Vom Gericht aufgehobene Auflagen des Landratsamts Zwei Ordner sollten dafür sorgen, dass bei Bedarf eine problemlose Identitätsfeststellung betroffener Personen möglich ist. Es sollten nur die angemeldeten und bestätigten Kundgebungsmittel erlaubt sein. Auf allen Druckwerken mussten Name und Anschrift der Druckerei und des Verlags oder Name und vollständige Anschrift des Verfassers angegeben werden. Fahnenstangen sollten aus Weichholz oder Kunststoffleerrohren bestehen und maximal drei Meter lang sein. Transparente sollten an Holzstangen befestigt sein, die höchstens zwei Meter lang und drei Zentimeter dick sind. Kundgebungsmittel durften nur während der angemeldeten Versammlung verwendet werden, nicht davor oder danach in der Öffentlichkeit. Der Versammlungsleiter sollte sicherstellen, dass der Kundgebungsort sauber und ordnungsgemäß verlassen wird.

via mdr: VERWALTUNGSGERICHT CSD Sonneberg: Gericht kippt Auflagen des AfD-geführten Landratsamts

hands joined against progress pride flag
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