AfD-naher Verein darf in Werk von VW-Tochter werben und Flugblätter verteilen

Der rechte Verein Zentrum hat sich ins Werk einer VW-Tochter eingeklagt. Die selbst ernannte »alternative Gewerkschaft« hat laut einem Gerichtsentscheid Rechte einer Arbeitnehmervertretung. Der gesellschaftliche Rechtsruck erfasst auch die Betriebe, vorangetrieben unter anderem durch den AfD-nahen Verein Zentrum. Der hat vor Gericht nun erstritten, in einem niedersächsischen Werk der VW-Tochter Group Services auch Rechte einer Arbeitnehmervertretung geltend machen zu können. Dieser Kernforderung des Vereins sei im Berufungsverfahren stattgegeben worden, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts in Hannover. Mitglieder des Zentrums, die bei der VW-Tochter beschäftigt sind, dürfen nach der Entscheidung im und vor dem Betrieb werben, Flugblätter verteilen und versuchen, Mitglieder zu gewinnen. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab. Vertrauensleute sind ehrenamtliche Vertreter einer Gewerkschaft, die beim Austausch zwischen Belegschaft und Gewerkschaft helfen. Zentrum ist nicht tariffähig Der Verein Zentrum, der sich selbst als »alternative Gewerkschaft« bezeichnet, will bei VW Group Services am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) aktiv werden und verlangt dafür Zugang zum Betrieb. Volkswagen verweigerte dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Daher könne sich der Verein auch nicht auf die gesetzlichen Sonderrechte einer Gewerkschaft berufen. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klage abgewiesen.

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siehe auch: AfD-naher Arbeitnehmer-Verein erhält Zugang zu VW-Tochter, Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation “Zentrum” hat gegen Volkswagen vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Die sechs Mitglieder des “Zentrums”, die bei der VW-Tochter Group Services in Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) arbeiten, dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und um neue Mitglieder werben. Das hat am Dienstag das Landesarbeitsgericht in Hannover in einer Berufungsverhandlung entschieden. Die Forderung, dort auch Vertrauensleute zu wählen, wies das Gericht hingegen ab. Volkswagen hatte dem Verein den Zugang zum Betrieb verweigert, dagegen klagte der Verein. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht in Braunschweig die Klage noch abgewiesen. “Zentrum” bezeichnete das Urteil als “wichtigen Erfolg”. Die Entscheidung werde respektiert, hieß es von VW Group Services. Beide Seiten wollen dennoch eine Revision prüfen.

Jurist wegen rechtsextremer Vergangenheit für Referendariat gesperrt – #KickHimOut

Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue darf ein Jurist vom Referendariat ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit soll er rechtsextremen Gruppen nahegestanden haben. In Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein Jurist mit einer mutmaßlich rechtsextremen Vergangenheit bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue vom Referendariat ausgeschlossen werden kann. Der Mann scheiterte mit einer Beschwerde, die bereits das Verwaltungsgericht Halle zurückgewiesen hatte. Der Betroffene wurde im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll. Er soll sich zudem antisemitisch und rassistisch geäußert haben, hieß es in dem Beschluss. Weiterhin sei er Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Damit ist offenbar die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative gemeint. Laut dem Gericht hat das Bundesverwaltungsamt 2023 auch ein Waffenbesitzverbot für den Mann angeordnet. Die Behörde habe dies unter anderem mit der Annahme begründet, dass er Teil der Identitären Bewegung sei.

via zeit: Jurist wegen rechtsextremer Vergangenheit für Referendariat gesperrt

siehe auch: OVG Sachsen-Anhalt folgt BVerwG-Rechtsprechung Vor­erst kein Refe­ren­da­riat nach rechts­ex­t­remer Ver­gan­gen­heit. Ein wegen diskriminierenden und extremistischen Verhaltens aus der Bundeswehr entlassener Mann will ins Rechtsreferendariat. Daraus wird aber nichts. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg lehnte seinen Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein vorläufiger Ausschluss vom juristischen Vorbereitungsdienst bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue möglich ist (Beschl. v. 10.09.2026, Az. 3 M 70/26). Der Antragsteller ist ein Mann, der bereits im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen worden ist, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll. Wie sich aus dem Entlassungsbescheid ergibt, soll sich das Ex-Bundeswehr-Mitglied auf schwere Weise antisemitisch und rassistisch geäußert haben.  Weiterhin sei der Mann Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist – gemeint ist laut der dpa die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative. Laut dem Gericht hat das Bundesverwaltungsamt 2023 auch ein Waffenbesitzverbot angeordnet. Die Behörde habe dies unter anderem mit der Annahme begründet, dass der Mann Teil der Identitären Bewegung sei. Seine rechtsextremen Aktivitäten sollen mehr als drei Jahre zurückliegen. Darauf berief sich der Antragsteller. Zudem bestritt er einige der Vorwürfe aus dem Entlassungsbescheid und bekannte sich in einer eidesstattlichen Versicherung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In seiner Beschwerde vor dem OVG Sachsen-Anhalt beantragte der Mann, dass er zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen wird. Hilfsweise beantragte er, dass die Behörde verpflichtet wird, unverzüglich über seine Zulassung zu entscheiden. Damit blieb er erfolglos. Bereits das Verwaltungsgericht (VG) Halle hatte seine Anträge zurückgewiesen (Beschl. v. 01.09.2026, Az. 5 B 212/26 HAL).

French revisionist’s latest sentence highlights well-funded networks whitewashing nazis

Nazi apologist Vincent Reynouard has received another prison sentence in France, again throwing light on the organised politics behind Holocaust denial. French nazi Vincent Reynouard has been given another prison sentence in Paris, almost three years after he was arrested in a joint operation by Scottish, English, and French police in a village near St Andrews. Together with the convicted sex offender Germar Rudolf, a German neo-nazi who now lives in the USA, Reynouard is one of the world’s most prolific Holocaust deniers. His latest conviction and activities in recent months illustrate why Holocaust denial isn’t just another crazy online conspiracy theory. It’s a well-financed and carefully planned effort to rehabilitate Hitlerite ideology and other forms of hatred targeting Jews. And its authors collaborate with those who aim to stir up race war. Earlier this year Reynouard was given a 12-month jail sentence, but this week’s additional 8-month sentence is for separate offences that Reynouard committed after the Scottish courts extradited him to France in 2024. Even while in a Scottish jail, Reynouard continued networking with fellow militants and had interviews published online as well as in nazi journals including Heritage and Destiny in England and Rivarol in France. Though each of these have scholarly pretensions, they are deeply rooted in far-right politics. Mark Cotterill – founder of Heritage & Destiny Heritage and Destiny was founded in 1999 as the magazine of the BNP’s American fundraising arm. Its editor Mark Cotterill has been in a series of far-right parties ranging from the openly nazi British Movement and White Nationalist Party, to supposedly conservative far right networks.

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NACH OVG-URTEIL – Sachsens Kultusminister äußert sich zu rechtsextremer Lehramtsstudentin – #KickHerOut

Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat. Das OVG bestätigte die Entscheidung des Landesamtes für Schule und Bildung. Nun äußert sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens zu dem Fall und fordert ein klares Bekenntnis zur Verfassung. Nach dem Ausschluss einer Lehramtsstudentin vom Referendariat wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue hat sich Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) auf Instagram zu dem Fall geäußert. Die junge Frau wird vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnet.” (…) Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem dem Landesamt für Schule und Bildung (Lasub) entsprechende Erkenntnisse über die Bewerberin bekannt geworden waren, zog es die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Gericht sieht Zweifel an Verfassungstreue als berechtigt an Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen sind die Zweifel des Lasub an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen

via mdr: NACH OVG-URTEIL Sachsens Kultusminister äußert sich zu rechtsextremer Lehramtsstudentin

siehe dazu auch: Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat. Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Bewerberin darf vom Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte ausgeschlossen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen. Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem entsprechende Erkenntnisse bekannt geworden waren, zog das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung zurück; Sächsisches OVG zweifelt an Verfassungstreue – Ange­hende Leh­rerin besuchte regel­mäßig rechts­ex­t­reme Ver­an­stal­tungen. Kein Mindestmaß an Verfassungstreue: Das sächsische OVG hat bestätigt, dass eine Frau, die Veranstaltungen des rechtsextremen “Instituts für Staatspolitik” besuchte, im Referendariat vorerst nicht zur Lehrerin ausgebildet werden muss. Die Zusage für das Lehramtsreferendariat hatte sie eigentlich schon in der Tasche, doch dann wurde bekannt, dass eine Frau Veranstaltungen des rechtsextremen “Instituts für Staatspolitik” (IfS) regelmäßig Besuche abstattete. Daraufhin nahm die Schulbehörde die Zulassung der Frau zum Lehramtsreferendariat zurück. Dass das so richtig war, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt bestätigt, nachdem die angehende Lehrerin im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Entscheidung vorgegangen war. Weil begründete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestünden, bleibe ihr der Zugang zum Vorbereitungsdienst bis zur Entscheidung in der Hauptsache erst einmal verwehrt (Beschl. v. 21.09.2026, Az. 2 B 264/26). (…) Dazu verwies das OVG auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum juristischen Vorbereitungsdienst. Danach gelten für Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zwar nicht die strengen beamtenrechtlichen Anforderungen. Weil sie aber an der staatlichen Rechtspflege mitwirken, dürfen auch sie sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung betätigen. Besuche angeblich aus familiären Gründen Ein solches Mindestmaß an Verfassungstreue ist nach Auffassung des OVG auch bei angehenden Lehrkräften der Maßstab. Der Senat begründete das mit ihrer besonderen Rolle gegenüber schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Diese seien dem Einfluss der Referendare im Unterricht ausgeliefert. Die Bewerberin hatte erklärt, ihre Besuche bei den IfS-Veranstaltungen seien rein familiär veranlasst gewesen. Das räumte die Bedenken aber nicht aus. Das OVG hielt die Zweifel der Schulbehörde wegen ihrer mehrfachen Anwesenheit bei Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für berechtigt. Ihre Beschwerde blieb deshalb ohne Erfolg;

Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat

Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Bewerberin darf vom Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte ausgeschlossen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen. Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem entsprechende Erkenntnisse bekannt geworden waren, zog das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht sieht Verfassungstreue als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst an Schulen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Zweifel des sächsischen Landesamts für Schule und Bildung an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen.

via mdr: Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat

Neubrandenburger AfD-Kandidat Schnell verliert vor Gericht

Eine Wahlkampfaussage hat für den Neubrandenburger AfD-Landtagskandidaten Schnell juristische Konsequenzen. Schnell hatte über seinen SPD-Konkurrenten von Malottki Falschbehauptungen verbreitet. Er wurde jetzt zur Unterlassung verurteilt. Robert Schnell ist Mitglied im AfD-Landesvorstand und Vorsitzender der Kreistagsfraktion im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der 39-Jährige sitzt außerdem in der AfD-Stadtvertretung Neubrandenburg und arbeitet dort gleichzeitig auf Steuerzahlerkosten als Geschäftsführer der Fraktion. Nebenbei ist er Mitglied in diversen kommunalen Aufsichtsräten. Schnell strebt ein weiteres Mandat an: Er tritt bei der Landtagswahl an, auf Platz 9 der AfD-Landesliste und als Direktkandidat in Neubrandenburg. In der AfD gilt er als jemand, der sich schnell mal im Ton vergreift. Aussagen auf einem Bürgerdialog Schnell hatte sich auf einem sogenannten Bürgerdialog seiner Partei verächtlich über seinen SPD-Konkurrenten geäußert. Erik von Malottki habe seine Stelle bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nur bekommen, weil dort dessen Ehefrau Chefin sei, behauptete Schnell. Der Videomitschnitt liegt dem NDR vor. Von Malottki reagierte empört. Schnell stelle falsche Behauptungen auf und ziehe seine Familie in den Wahlkampf. Der SPD-Politiker stellte klar, die GEW-Chefin Ulrike von Malottki sei nicht seine Ehefrau, sondern seine Schwester. Außerdem habe er seine Referentenstelle in der GEW übernommen, bevor seine Schwester dort aktiv geworden sei. Der Vorwurf, ihm sei sein Job wegen familiärer Verbindungen zugeschanzt worden, stimme nicht. Schnell führe einen schmutzigen Wahlkampf. Auch Ulrike von Malottki reagierte empört. Sie forderte Schnell auf, Falschaussagen “über die GEW und meine Familie zu unterlassen”. Ihr Bruder klagte auf Unterlassung. Vor dem Neubrandenburger Landgericht bekam er jetzt Recht. AfD-Mann Schnell darf seine Falschbehauptung nicht wiederholen, ansonsten drohen ihm eine Strafe von bis 250.000 Euro oder sechs Monate Haft. Auf Anfrage lehnte der AfD-Politiker zunächst brüsk eine Stellungnahme ab, meinte anschließend, er werde gegen das Urteil vorgehen. Schnell muss auch die Kosten des Verfahrens tragen, dazu gehören die Kosten des Anwalts, den von Malottki eingeschaltet hat.

via ndr: Neubrandenburger AfD-Kandidat Schnell verliert vor Gericht

Körperverletzung – Ermittlungsverfahren gegen Christian Thomas abgeschlossen – was nun?

Die Ermittlungen gegen AfD-Politiker Christian Thomas wegen Körperverletzung sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl. Die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Kempten gegen AfD-Politiker Christian Thomas sind abgeschlossen. Das bestätigt Staatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher Martin Dopfer auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung vor dem Lindauer Amtsgericht beantragt. Was war passiert?
Gegenstand der Ermittlung war eine vorsätzliche Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt. Wie die „Allgäuer Zeitung“ damals berichtete, soll der zu dem Zeitpunkt 41-Jährige einen 61-jährigen Mann in der Nacht vom 17. Mai in Lindenberg krankenhausreif geschlagen haben. Nach Recherchen der AZ war es zuvor zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Thomas und dem 61-Jährigen gekommen, der politisch gegen die in Teilen rechtsextreme AfD eingestellt ist. Thomas selbst habe in der Nacht den Notruf „gegen seinen Nachteil“ gerufen. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt seien die beiden Männer aneinandergeraten. Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung Die Vorwürfe seien massiv gewesen, schrieb die AZ damals.
Denn der 61-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus in Immenstadt eingeliefert und soll dort sechs Tage behandelt worden sein. In der Anzeige gegen den AfD-Politiker war damals von gefährlicher Körperverletzung durch mehrfache Tritte gegen die Brust und Rippen die Rede.

via schwäbische: Körperverletzung Ermittlungsverfahren gegen Christian Thomas abgeschlossen – was nun?

siehe auch: Strafbefehl gegen AfD-Kommunalpolitiker erlassen Das Amtsgericht Lindau hat Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen den Westallgäuer AfD-Kreisrat Christian Thomas erlassen. Im Mai soll er einen 61-Jährigen nach einem nächtlichen Streit in einer Lindenberger Kneipe verfolgt und angegriffen haben. Nach knapp vier Monaten sind die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Kempten bestätigte dem BR, dass “der Erlass eines Strafbefehls wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung” beim Amtsgericht Lindau beantragt wurde. Christian Thomas, 41-jähriger AfD-Kreisrat, soll in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai in Lindenberg (Landkreis Lindau) eine körperliche Auseinandersetzung mit einem 61-jährigen Mann gehabt haben. Der 61-Jährige wurde infolgedessen stationär im Krankenhaus behandelt. Das zuständige Amtsgericht Lindau teilte auf Anfrage mit, dass der Strafbefehl zugestellt wurde und der Beschuldigte eine Woche Zeit zum Einspruch habe. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig