Schuldspruch für Schimanek wegen NS-Wiederbetätigung – Ex-Bürochef von Rosenkranz tritt als FPÖ-Stadtrat zurück

René Schimanek überzeugte die Geschworenen nicht mit dem Argument, er habe die Todesanzeige seines Vaters unwissentlich mit im NS gängigen Symbolen gestaltet. Weil er die Todesanzeige seines Vaters einschlägig gestaltet hatte, stand René Schimanek, der Ex-Bürochef von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) am Mittwochvormittag in Krems wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht. Dass er dort stand, ist der Oberstaatsanwaltschaft Wien zu verdanken, denn diese musste der Staatsanwaltschaft (StA Krems) eine Weisung erteilen, damit sie Anklage erhob. Auf der Parte für den im Dezember 2024 verstorbenen FPÖ-Politiker Hans-Jörg Schimanek sen. stand der Spruch “Und ewig lebt der Toten Tatenruhm”, mit dem Nazis ihrer Helden gedachten. Zudem eine “Irminsul”, ursprünglich altsächsisch, in der NS-Zeit ein Symbol des SS-Ahnenerbes (auch deutsches Ahnenerbe). Heute wird der Spruch in rechtsextremen Kreisen vor allem verwendet, um die gefallenen Soldaten der NS-Zeit sowie Kriege und Gräueltaten des Nationalsozialismus zu rechtfertigen. Dass René Schimanek das nicht wusste, sei für die Staatsanwältin ein zu großer Zufall. Einerseits wegen seiner Familie. Es gebe zwar “keine Sippenhaftung, aber das soziale Umfeld prägt eine Person”, so die Staatsanwältin. Brisante E-Mails Der ältere Bruder Hans-Jörg Schimanek sei in der Jugend im Umfeld des Neonazis Gottfried Küssel unterwegs gewesen. Er ist vor wenigen Wochen in Wien wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden. Und René Schimanek selbst war in einer E-Mail-Korrespondenz mit Neonazis und seinem Bruder vernetzt, die kurz vor seinem Rücktritt als Büroleiter von Rosenkranz bekannt wurde. Die Staatsanwaltschaft spricht dabei nur von einem dieser Mails, wo sich René Schimanek mit “Üblicher Gruß” verabschiedete, nachdem er einer Doku über Adolf Hitler “Geschichtsfälschung” vorwarf. Im Saal lagen auf einem Tisch Stapel von Gegenständen, die im Forsthaus der Burgruine Kronsegg in Langenlois im November 2024 bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden waren, wo der Angeklagte bis damals gemeldet war. Er wollte nach Aufforderung der Richterin nicht einmal einen Blick auf die Funde werfen. Bücher, Porträts von Wehrmachtssoldaten und auch prominenten Nazis, eine Hitler-Schallplatte, einschlägige Bücher lag etwa dort – ohne im Verfahren angeklagt zu sein (…) Sein Anwalt Werner Tomanek sagte, soweit man ihn verstand, dass sein Mandant sich nicht “inquisitorisch” zu seiner Gesinnung ausfragen lassen werde. Neben der schlechten Akustik im Saal und Mikros, die die Richterin als “tricky” bezeichnete, kam nämlich ein nuschelnder Verteidiger hinzu. (…) Nach den drei kurzen Einvernahmen zogen sich die Geschworenen noch vor Mittag zur Beratung zurück. Es wurde niemand von der Direktion Staatssicherheit und Nachrichtendienst (DSN) einvernommen. Auch nicht der besagte Bürgermeister, der draußen als Zeuge gewartet hatte. Das – nicht rechtskräftige – Urteil: 12 Monate bedingt auf 3 Jahre Probezeit. Sein Rechtsanwalt Werner Tomanek verzichtete auf Rechtsmittel.

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Gericht gibt Berliner Behörde recht: AfD muss Daten zu Facebook-Werbung offenlegen

Die Berliner Datenschutzbeauftragte verlangte von der AfD nach einer Beschwerde etliche Angaben. Die sprach von „Ausforschung“, zog vor Gericht – und verlor. Die AfD muss der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Auskunft über Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 geben. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden und eine Klage der Partei abgewiesen.  Die Behörde habe zu Recht von der AfD Angaben dazu verlangt, in welcher Form Anzeigen in sozialen Medien geschaltet worden seien, entschieden die Richter. Die Partei sei nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, solche Auskünfte zu erteilen. Zur Aufklärung der Datenverarbeitung beim sogenannten political targeting – der datengetriebenen, individualisierten Ansprache von Wählerinnen und Wählern in den sozialen Medien – seien umfassende Informationen erforderlich, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  Beschwerde über Ausspielung der Werbung Auslöser für den Streit war ein Spot der AfD zur Bundestagswahl auf der Plattform Facebook. Ein Mensch, dem diese Werbung angezeigt wurde, beschwerte sich bei der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er beschwerte sich, die AfD habe für die Verbreitung der Werbung unrechtmäßig auf personenbezogene Daten von Facebook-Nutzern zugegriffen. Die Werbung hätten nur Männer im Alter von elf bis 48 Jahren mit Interesse an der FDP erhalten.

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Frankfurter Stadtverwaltung: Rechtsextremist zu Recht gekündigt

Die Stadt Frankfurt hat dem hessischen Landesvorsitzenden der Partei „Die Heimat“, Stefan Jagsch, im vergangenen September zu Recht gekündigt. Das Frankfurter Arbeitsgericht hat am Dienstag in mündlicher Verhandlung seine Klage auf Weiterbeschäftigung abgewiesen. Unter dem Namen „Die Heimat“ firmiert seit 2023 die rechtsextreme NPD. Der Anwalt der Stadt legte unter anderem ein Gutachten des Landesamts für Verfassungsschutz über Äußerungen und Auftritte Jagschs vor. Die Stadt hatte außerdem seine Aktivitäten in den sozialen Netzwerken dokumentiert und sah darin nicht nur Anzeichen für eine rechtsextreme Gesinnung, sondern auch eine Gegnerschaft zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

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Urteil nach Schüssen in Thüringen – Rassismus nicht nachweisbar

Vor einem Jahr schossen zwei Männer mit Gummi-Munition auf internationale Studierende. Die Nebenkläger sind froh, dass der Prozess vorbei ist. Am Amtsgericht Arnstadt sind zwei Männer verurteilt worden, weil sie vergangenes Jahr im April aus einem Auto mit Gummi-Munition auf Passanten an der Technischen Universität Ilmenau geschossen haben. Sie trafen und verletzten vor allem internationale Studierende, ein rassistisches Motiv stand im Raum. Am Dienstagmittag erklärte Richter Thomas Jenke bei der Urteilsverkündung, ein solches Motiv sei nicht nachweisbar gewesen. Beide stünden das erste Mal vor so einem Gericht und hätten Reue gezeigt. Unabhängig davon hätten die beiden Täter großen Schaden angerichtet. Die Strafe für beide: je 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage. Der Angriff auf dem Campus der TU Ilmenau sorgte überregional für Aufsehen. Die TU in der Thüringer Stadt mit rund 39.000 Ein­woh­ne­r:in­nen gilt als eine der internationalsten Hochschulen in Ostdeutschland, laut MDR kamen zuletzt rund 60 Prozent der Erstsemester aus dem Ausland.

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Entlassung einer früheren AFD-Funktionärin wegen arglistiger Täuschung war rechtens – #KickHerOut

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Entlassung einer ehemaligen Funktionärin der Jugendorganisation der AfD aus der Rechtspflegeausbildung bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie ihre Ernennung durch arglistige Täuschung über ihre frühere Führungsposition in der Jungen Alternative Hessen erlangt. Die Entlassung einer ehemaligen Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (AZ: 12 K 528/26)). Die Frau habe ihre Ernennung „durch eine arglistige Täuschung“ über ihre zeitweilige Führungsposition in der Jungen Alternative (JA) Hessen erlangt, argumentierte das Gericht. Die Frau war den Gerichtsangaben zufolge von 2021 bis 2024 Mitglied und ab 2023 auch Vorstandsmitglied der JA Hessen. Zudem war sie Mitglied des Bundesverbands der JA und seit 2023 Mitglied der AfD. Im Rahmen ihrer Bewerbung als Rechtspflegeranwärterin hatte sie eine Erklärung zur Verfassungstreue abgegeben und am Tag zuvor per E-Mail den Austritt aus der JA erklärt. Danach ist sie vom Oberlandesgericht zur Rechtspflegeranwärterin ernannt worden. Ende 2025 hat das Oberlandesgericht die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen und die sofortige Vollziehung angeordnet

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#LANDGERICHT #MÜHLHAUSEN – #Haftstrafen für sogenannte #Reichsbürger nach Hunderten Drohbriefen

Zwei sogenannte Reichsbürger sind vom Landgericht Mühlhausen zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten Behörden und Ämter massiv bedroht und deren Beschäftigte eingeschüchtert. Das Landgericht Mühlhausen hat zwei sogenannte Reichsbürger wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 55-Jähriger Mühlhäuser soll wegen mehr als 350 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung sowie wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung für fünf Jahre und sieben Monate in Haft. Ein 52-Jähriger aus Erfurt wurde wegen je 13 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung, der ältere Angeklagte lehne den Staat ab und sehe die geltende Rechtsordnung nicht als bindend an. (…) Die beiden Angeklagten hätten daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und gegen Entgelt Droh- und Einschüchterungsbriefe für andere verfasst. Zu dieser kriminellen Vereinigung gehören nach Auffassung der Staatsanwaltschaft insgesamt neun Menschen, darunter mehrere Familienmitglieder des 55-Jährigen.

via mdr: LANDGERICHT MÜHLHAUSEN Haftstrafen für sogenannte Reichsbürger nach Hunderten Drohbriefen

Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag der AfD in Rheinland-Pfalz ab

Der rheinland-pfälzische Landtag hat Maßnahmen zum Schutz des Parlaments vor Verfassungsfeinden eingeführt, gegen die die AfD gerichtlich vorgeht. Nun gibt es eine erste Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat den Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes abgelehnt. Die grundsätzliche Entscheidung im Normenkontrollverfahren steht jedoch noch aus, wie der VGH in Koblenz mitteilte. Der Landtag hatte im Juli letzten Jahres das Gesetz geändert, um das Parlament vor potenziellen Verfassungsfeinden zu schützen. Dies ermöglicht es, staatliche Gelder für verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen zu streichen. Diese Maßnahme greift, wenn betroffene Personen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Dabei werden Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes genutzt.

via nr kurier: Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag der AfD in Rheinland-Pfalz ab

siehe auch: AfD-Fraktion scheitert in Koblenz mit Eilantrag Die AfD-Fraktion ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz mit einem Eilantrag gegen eine Gesetzesänderung gescheitert. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt. Das teilte das Gericht in Koblenz mit. Die Fraktion wollte damit eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes vorläufig aussetzen lassen, die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Der Landtag hatte das Gesetz im vergangenen Juli geändert, um das Parlament vor potenziellen Verfassungsfeinden zu schützen. Die neuen Regelungen ermöglichen es, Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen staatliche Gelder zu streichen. Dies geschieht, wenn sie einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Für diese Überprüfung werden unter anderem Informationen des Verfassungsschutzes herangezogen. (…) Die Richter begründeten die Ablehnung des Eilantrags damit, dass für die Fraktion kein schwerer Nachteil drohe. Eine Rechtsnorm sei grundsätzlich gültig, bis ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt ist. Das Gericht wog zudem die Folgen ab: Würde die Regelung ausgesetzt, aber später für rechtmäßig befunden, würde der Staat bis dahin möglicherweise die Arbeit eines Mitarbeiters finanzieren, bei dem die Annahme gerechtfertigt sei, dass er verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe