2024 verurteilt das Amtsgericht Andrea Zürcher zu einer Strafe über 3000 Euro. Anders als angekündigt, hat sie auf Berufung verzichtet. Wie reagiert die Partei? Als Andrea Zürcher verurteilt wird, ist für sie klar: Ihr ist Unrecht widerfahren. Als „vollkommen utopisch“ bezeichnete sie die Vorwürfe schon vor dem Verfahren. Kurz nach Verkündung des Urteils – sie erhielt eine Geldstrafe über 60 Tagessätze à 50 Euro wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung – kündigte die AfD-Kreisverbandsvorsitzende aus Waldshut via Facebook an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das war im April 2025. Was kaum jemand weiß: Seit Mai 2026 ist Zürcher rechtskräftig verurteilt, sie zog ihre Berufung also zurück. Das Amtsgericht sah es zuvor als erwiesen an, dass die AfD-Politikerin einen damals 19-Jährigen in ihrer Wohnung festgesetzt und dazu gezwungen hatte, die Verantwortlichen für eine Attacke auf ihren Sohn zu nennen. Dafür nutzte sie auch eine täuschend echt wirkende Schreckschusspistole. (…)
Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen bestätigt auf Nachfrage, dass die Politikerin zunächst tatsächlich Berufung einlegte, diese allerdings wieder zurückzog. Auch die Geldstrafe und die Gerichtskosten wurden bereits vollstreckt, so die Waldshuter Staatsanwaltschaft. Die Politikerin ist aufgrund des Strafmaßes nicht vorbestraft, muss jedoch mit einem Eintrag ins nicht öffentlich einsehbare Bundeszentralregister leben. Zürcher, die auch über den Hochrhein hinweg eine bekannte Figur ihrer Partei ist, will die Angelegenheit hinter sich lassen, wertet sie als „privaten Vorgang“. Zugleich sagt sie, dass beim Streit ihres Sohnes mit dessen Angreifer ihr politisches Wirken „ausdrücklich thematisiert“ wurde. Gegenüber dem SÜDKURIER erklärt die Waldshuter AfD-Kreischefin: Sie wolle sich „weder einschüchtern noch von meinem politischen Engagement abbringen“ lassen. Die Rücknahme der Berufung sei „ausdrücklich kein Schuldeingeständnis“, betont sie. Nach rechtlicher Beratung habe ihr das Vertrauen in ein anderes Urteil gefehlt. Offenbar riet das für die Berufung zuständige Landgericht von einem weiteren Verfahren ab. Auf die Fragen, ob sie die Tat zwischenzeitlich bereut oder sich mit dem Geschädigten ausgesprochen habe, antwortet Andrea Zürcher nicht. Dass sie weiter aktiv als regionale AfD-Funktionärin wirken will, stehe außer Frage. Das betreffe sowohl ihr Mandat im Kreistag als auch den Vorsitz des Kreisverbands.
via südkurier: WALDSHUT-TIENGEN AfD-Kreischefin rechtskräftig wegen Freiheitsberaubung verurteilt – im Amt will sie trotzdem bleiben
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