Gericht verurteilt «Neonazi von Strassen» zu acht Jahren Haft – #terror

Ein in Luxemburg geborener schwedischer Neonazi ist als Führungsperson der Gruppen «The Base» und «The Green Brigade» zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde festgenommen, bevor er zuschlagen konnte, galt aber als Führungsperson in den rechtsextremen Terrorgruppen «The Base» und «The Green Brigade». Der in Luxemburg geborene schwedische Staatsbürger Alexander, in den Ermittlungen als «Neonazi von Strassen» bezeichnet, ist am Donnerstagmorgen zu acht Jahren Haft verurteilt worden, zwei davon auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Das Ziel der Gruppierungen sei es gewesen, «eine ausschließlich weiße und heterosexuelle Gesellschaft» zu schaffen, sagte eine Ermittlerin der Kriminalpolizei im Prozess. Um dies zu erreichen, hätten sie den Zusammenbruch der Demokratie mit gezielten Terroranschlägen beschleunigen wollen. Schon in jungen Jahren radikalisiert Alexander hatte sich bereits in jungen Jahren durch Manifeste extremistischer Mörder radikalisiert. In seiner Garage bereitete er Paketbomben vor, im Sommer 2019 steckte er im Auftrag von The Green Brigade eine Nerzfarm in Brand. Im Oktober desselben Jahres bewarb er sich bei The Base und prahlte im Aufnahmegespräch, er sei «seit etwa einem Jahr Nationalsozialist» und wolle der Gruppe beitreten, «um die Dinge zu ändern und zu handeln». Die Ermittler zeichneten das Bild eines Mannes, der sich Feindbilder ausgesucht hatte, die es aus seiner Sicht zu eliminieren galt – unter anderem Juden, Muslime, Schwarze, Homosexuelle, Frauen und Ausländer. Die Polizei konnte ihn festnehmen, bevor er seine Pläne umsetzte.

via lessentiel: Gericht verurteilt «Neonazi von Strassen» zu acht Jahren Haft

Rechtsextreme scheitern mit Onlineshop-Beschwerde vor Gericht

Das rechtsextreme Unternehmen Druck18 hat am Oberlandesgericht Hamburg eine juristische Niederlage erlitten. Es wollte dem Verein »Laut gegen Nazis« den gleichnamigen Onlineshop verbieten. Der Verein »Laut gegen Nazis«  darf seinen Onlineshop »Druck18« , der sich gegen Rechtsextremismus richtet, weiterhin unter diesem Namen betreiben. Ein gleichnamiges rechtsextremes Unternehmen hatte Beschwerde eingelegt, doch das Oberlandesgericht Hamburg hat diese abgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Der Verein betreibt einen Onlineshop unter der Adresse www.druck18.com, in dem Artikel gegen Rechtsextremismus verkauft werden. Hintergrund ist, dass der rechtsextreme Webshop mit dem gleichen Namen, jedoch unter der deutschen Domain, nach Ansicht des Vereins ein bedeutender Vertriebskanal der rechtsextremen Szene ist. Deshalb habe er diesen Kanal übernommen, um dessen gewerbliche Nutzung für die Szene zu unterbinden, heißt es vonseiten des Vereins. (…) Geschäftsführer des rechten Webshops ist laut Impressum Tommy Frenck. Der Rechtsextremist hatte 2024 in Thüringen als Landrat kandidiert. Er wurde bundesweit bekannt, weil er eine Reihe großer Neonazi-Konzerte organisiert hatte, zu denen auch Rechtsextremisten aus anderen europäischen Ländern anreisten. Laut dem Verein »Laut gegen Nazis« hat Frencks Unternehmen ihn abgemahnt und aufgefordert, die Bezeichnung »Druck18« nicht mehr zu nutzen. Schließlich zog das Unternehmen vor das Landgericht Hamburg und stellte einen Antrag auf Erlass des Verbots wegen Rechtsmissbrauchs. Dieser wurde jedoch zurückgewiesen, da er aus formellen Gründen nicht zulässig war, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Druck18 GmbH legte sofort Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Auch diese wurde abgewiesen, diesmal jedoch aus inhaltlichen statt aus formellen Gründen. Konkret konnte das Unternehmen den Angaben zufolge nicht glaubhaft machen, dass der Name »Druck18« ein eindeutiges Unternehmenskennzeichen beim Vertrieb von Textilien ist.

via spiegel: Anti-Nazi-Merchandising Rechtsextreme scheitern mit Onlineshop-Beschwerde vor Gericht

siehe auch: Rechts­ex­t­remer Onli­ne­shop erfolglos vor Gericht Der rechtsextreme Online-Shop “Druck18” wird von einem antifaschistischen Verein gekapert. Der Betreiber geht auf Grundlage des Markenrechts dagegen vor, scheitert nun aber auch in zweiter Instanz vor Gericht. Der Verein “Laut gegen Nazis” darf weiterhin einen Internet-Shop mit Anti-Nazi-Artikeln unter dem Namen “Druck18” betreiben, der eigentlich von einem rechtsextremen Onlineshop genutzt wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat eine entsprechende Beschwerde des gleichnamigen Unternehmens abgelehnt, wie eine Sprecherin des Gerichts der dpa sagte (Beschl. v. 13.11.2025, Az. 3 W 38/25). Der rechtsextreme Onlineshop “Druck18” gilt dem Verein “Laut gegen Nazis” zufolge als einer der wichtigsten Vertriebskanäle der rechtsextremen Szene. Geschäftsführer ist laut Impressum Tommy Frenck. Der Rechtsextremist hatte 2024 in Thüringen als Landrat kandidiert. Er wurde bundesweit bekannt, weil er eine Reihe großer Neonazi-Konzerte organisiert hatte, zu denen auch Rechtsextremisten aus anderen europäischen Ländern anreisten.

19-Jähriger stürzt auf AfD-Weihnachtsfeier ab – und attackiert einen ausländischen Arzt in der Notaufnahme

Nur auf den ersten Blick ist die Geschichte von Matthis M. (Name geändert) schnell erzählt. Dann, wenn man sich darauf beschränkt, die Ereignisse zu schildern, die sich in der Nacht zum 16. Dezember 2024 abgespielt haben. Am Abend zuvor hat der junge Mann aus dem Gebhardshainer Land eine Weihnachtsfeier der AfD auf dem Westerwald besucht. Dort hat er laut Zeugenaussagen gesungen und geredet, vor allem aber: getrunken und gekifft. So viel, dass er gegen Mitternacht mit Atemaussetzern und Krämpfen auf dem Boden lag und seine Parteifreunde den Notarzt rufen mussten. Mit dem Rettungswagen ist der 19-Jährige ins Hachenburger Krankenhaus gebracht worden. Dort ist er reichlich benebelt angekommen, erinnern sich der Arzt aus der Notaufnahme und eine Krankenschwester. Nach und nach sei er dann aber wieder zu sich gekommen – und dann sei alles völlig aus dem Ruder gelaufen. Denn ganz offensichtlich wollte sich der 19-Jährige nicht von einem Mediziner mit Migrationshintergrund behandeln lassen. „Scheiß-Ausländer, geh in deine Heimat zurück“: Das ist nur eine der vielen, vielen Beleidigungen, die der Arzt einstecken musste – und nicht einmal die derbste. Laut übereinstimmenden Zeugenaussagen hat Matthis M. mehrfach „Heil Hitler“ gebrüllt, und bei der Blutabnahme hat er versucht, den Mediziner in die Hand zu beißen. Als er dann noch eine Krankenschwester mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, hat die Klinik die Polizei alarmiert. Auch die Polizisten berichteten im Zeugenstand, dass der junge Mann außer Rand und Band gewesen sei. Er habe sie fortlaufend als Scheiß-Bullen und Hurensöhne tituliert. Noch im Krankenhaus musste Matthis M. fixiert und in einen Streifenwagen verfrachtet werden. Im Auto und in der Arrestzelle randalierte er weiter. Am Ende einer für alle Beteiligten unruhigen Nacht hatte er eine Panzerglasscheibe und den Türspion beschädigt.

via siegener zeitung: 19-Jähriger stürzt auf AfD-Weihnachtsfeier ab – und attackiert einen ausländischen Arzt in der Notaufnahme

Neue Bewährungsstrafe für Neonazi-Führer

Eine Berufungskammer des Landgerichts Zweibrücken hat einen 59-jährigen Zweibrücker Rechtsextremen am Mittwoch unter anderem wegen Zeigens einer Hakenkreuzfahne zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. 20.11.2025 , 19:42 Uhr 5 Minuten Lesezeit Acht Teilnehmer hatte die Versammlung von Vertretern von Die Rechte und Nationaler Widerstand Zweibrücken in der Hauptstraße. Foto: Privat Von Rainer Ulm Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg aussieht, ist eigentlich gar kein richtiger: Am Mittwoch hat die Dritte Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken Detlef Walk, den Kameradschaftsführer des rechtsextremen „Nationalen Widerstands Zweibrücken“ (NWZ), in einem Fall vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und in einem anderen Fall – etwas überraschend – auch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Jedoch verurteilte die Strafkammer den 59-jährigen Angeklagten zugleich wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten, die die Strafkammer für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Zudem machte sie ihm zur Auflage, in nächster Zukunft einen Betrag von 500 Euro an den Pfälzer Arbeiterkolonie-Verein zu zahlen, der das Alten-, Pflege- und Übergangsheim Schernau in Martinshöhe betreibt. Komme er dem nicht nach, „könnte die Bewährung widerrufen werden“, warnte ihn der Vorsitzende Richter Benjamin Krenberger in seiner Urteilsbegründung. Bei der aktuellen Verhandlung handelte es sich um ein Berufungsverfahren, weil Walk gegen vier Urteile des Amtsgerichts Zweibrücken vorgegangen war. Zuletzt war der über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Neonazi am 9. Oktober 2024 von einer Zweibrücker Strafrichterin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, die sie für drei Jahre zur Bewährung aussetzte

via saarbrücker zeitung: Neue Bewährungsstrafe für Neonazi-Führer

LANDGERICHT BERLIN Nach Spionagevorwürfen: AfD scheitert vor Gericht gegen das “Handelsblatt”

Die AfD ist mit einem Antrag gegen das “Handelsblatt” vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Dabei ging es um Vorwürfe von Thüringens Innenminister Georg Maier, der hinter parlamentarischen Anfragen der Partei Informationsbeschaffung im Auftrag Russlands vermutete. Die Richter verwiesen auf den Schutz der Pressefreiheit und wiesen das Begehren der AfD zurück. Die AfD ist vor dem Landgericht Berlin mit einem Antrag gegen die Zeitung “Handelsblatt” gescheitert. Das bestätigte das Gericht am Mittwoch MDR THÜRINGEN. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, der Landesverband sowie zwei Abgeordnete wollten laut Gericht der Wirtschaftszeitung bestimmte Formulierungen in einem Bericht untersagen. Das Landgericht Berlin wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Vorwürfe gegen Innenminister Georg Maier Die Antragsteller hatten dem “Handelsblatt” vorgeworfen, unzulässige Verdachtsberichterstattung betrieben zu haben. Anlass war ein Artikel über den Vorwurf von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) an die Adresse der AfD, Abgeordnete der Rechtsaußen-Partei könnten ihr parlamentarisches Fragerecht nutzen, um kritische Infrastruktur auszuleuchten – möglicherweise im Interesse Russlands. Die AfD beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung und machte geltend, der Bericht verletze Persönlichkeitsrechte und stütze sich auf unbelegte Tatsachen. Die Richter betonten in ihrer Begründung den hohen Schutz der Pressefreiheit und verwiesen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Medien seien grundsätzlich befugt, Äußerungen von Politikern vollständig oder auszugsweise wiederzugeben, ohne die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einzuhalten. Die Überschrift im Handelsblatt-Artikel “Spionage im Auftrag des Kremls?” sei eine zulässige Wertung. Die Antragsteller müssen die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden. Zuerst berichtete das Handelsblatt.

via mdr: LANDGERICHT BERLIN Nach Spionagevorwürfen: AfD scheitert vor Gericht gegen das “Handelsblatt”

Schock für die AfD: Partei verliert Markenrecht am Logo – wegen mangelnder ernsthafter Nutzung

Die AfD kassiert eine der härtesten juristischen Niederlagen ihrer Geschichte: Die EU streicht Logo und Parteiname als geschützte Marken. Für die Rechtspopulisten hat das gravierende Folgen. EUIPO erklärt Parteilogo und AfD als EU-Marken für verfallen – wegen mangelnder ernsthafter Nutzung. Die Entscheidung könnte dazu führen, dass jedermann das AfD-Logo auf Produkten verwenden darf. Die Partei will Beschwerde einlegen und verweist auf weitere Schutzrechte über das Namensrecht. Herbe Klatsche für die Alternative für Deutschland: Die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die europäischen Markenrechte der rechtspopulistischen Partei für ungültig erklärt. Sowohl das Parteilogo als auch die Abkürzung AfD verlieren damit ihren Schutzstatus in der Europäischen Union. Das EUIPO begründete die Verfallserklärung mit mangelnder ernsthafter Verwendung der eingetragenen Marken. Juristische Schlappe für AfD: EU-Behörde erklärt Markenrechte für ungültig Wie die “Bild” schreibt, erfolgte die Entscheidung nach einem zweijährigen Rechtsstreit, den die Berliner Anwaltskanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft initiiert hatte. Die Kanzlei hatte im September 2023 den Verfallsantrag beim EUIPO eingereicht. Als Grund führte sie fehlende ernsthafte Nutzung der betroffenen Marken an. Die Löschungsabteilung der EU-Behörde mit Sitz im spanischen Alicante gab dem Antrag vollständig statt. Die Marken gelten rückwirkend ab dem 18. September 2023 als verfallen. Die EU-Behörde stellte fest, dass die AfD trotz umfangreicher Dokumentation keine ausreichenden Belege für eine öffentliche kommerzielle Verwendung ihrer Marken vorweisen konnte. “Die von der Inhaberin vorgelegten Unterlagen enthalten Hinweise auf eine parteiinterne Nutzung. Eine Benutzung des Zeichens als Marke, und im Rahmen einer öffentlichen und nach außen gerichteten kommerziellen Tätigkeit wurde hingegen nicht belegt”, heißt es in der Entscheidungsbegründung. Die Partei hatte ihre Markenrechte für ein breites Produktspektrum angemeldet. Neben klassischen Artikeln wie Shirts, Tassen und Fahnen umfasste die Liste auch ungewöhnliche Waren wie Fallschirme, Peitschen, Pferdegeschirre, Babyschlafsäcke, Büsten aus Edelmetall, Dreiräder, E-Bikes und alkoholische Mischgetränke. Diese Entscheidung stellt eine erhebliche juristische Schlappe für die Partei dar. Der Verlust der Markenrechte könnte weitreichende Folgen haben, da die Partei nun keinen exklusiven Schutz mehr für ihre zentralen Erkennungszeichen besitzt. Die AfD kündigte bereits an, gegen das Urteil vorzugehen. “Zu den Entscheidungen des EUIPO wird die AfD Beschwerden einlegen, und wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden”, erklärte der stellvertretende Pressesprecher Michael Pfalzgraf gegenüber “Bild”.

via news: Schock für die AfD: Partei verliert Markenrecht am Logo – wegen mangelnder ernsthafter Nutzung

Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte

Die Justiz zieht zunehmend die Notbremse gegen unverhältnismäßige Verfahrensdauern beim Durchforsten von IT-Geräten und legt Obergrenzen für Einbehalte fest. Das digitale Durchsuchen und vorläufige Sicherstellen von Datenträgern gelten als unabdingbare Instrumente der Strafverfolgung. Die Praxis zeigt aber, dass die Auswertung der sichergestellten Daten oft Monate bis Jahre in Anspruch nimmt. Zahlreiche Landgerichte entschieden: Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Die Gerichte ziehen hier eine klare Grenze, wie der Strafverteidiger Jens Ferner erläutert. Die zuständigen Kammern arbeiten demnach heraus, dass die Dauer der Sicherstellung strengen verfassungs- und verfahrensrechtlichen Schranken unterliegt. Der juristische Konsens sei eindeutig: Je länger die Auswertung dauert, desto höher muss die Hürde für ihre Rechtmäßigkeit sein. Die Gerichte stellen laut der Übersicht Ferners klar, dass die vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO) kein Freibrief für einen unbegrenzten Einbehalt etwa von Festplatten, Handys und anderen IT-Geräten und Speichermedien ist. Sie dient lediglich als zügig abzuschließender Teil der Durchsuchung, der es den Ermittlungsbehörden erlaubt, die Beweisrelevanz aufgefundener Unterlagen und Datenträger zu prüfen. Im Anschluss müssen sie entweder zurückgegeben oder richterlich beschlagnahmt werden nach Paragraf 98 StPO. Die StPO kennt zwar keine festen Fristen für diese “Durchsicht”, doch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme hängt stets von einer umfassenden Einzelfallabwägung ab.

via heise: Lange Datenträgerauswertung: Gerichte erkennen Verstoß gegen Grundrechte