Die AfD kassiert eine der härtesten juristischen Niederlagen ihrer Geschichte: Die EU streicht Logo und Parteiname als geschützte Marken. Für die Rechtspopulisten hat das gravierende Folgen. EUIPO erklärt Parteilogo und AfD als EU-Marken für verfallen – wegen mangelnder ernsthafter Nutzung. Die Entscheidung könnte dazu führen, dass jedermann das AfD-Logo auf Produkten verwenden darf. Die Partei will Beschwerde einlegen und verweist auf weitere Schutzrechte über das Namensrecht. Herbe Klatsche für die Alternative für Deutschland: Die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die europäischen Markenrechte der rechtspopulistischen Partei für ungültig erklärt. Sowohl das Parteilogo als auch die Abkürzung AfD verlieren damit ihren Schutzstatus in der Europäischen Union. Das EUIPO begründete die Verfallserklärung mit mangelnder ernsthafter Verwendung der eingetragenen Marken. Juristische Schlappe für AfD: EU-Behörde erklärt Markenrechte für ungültig Wie die “Bild” schreibt, erfolgte die Entscheidung nach einem zweijährigen Rechtsstreit, den die Berliner Anwaltskanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft initiiert hatte. Die Kanzlei hatte im September 2023 den Verfallsantrag beim EUIPO eingereicht. Als Grund führte sie fehlende ernsthafte Nutzung der betroffenen Marken an. Die Löschungsabteilung der EU-Behörde mit Sitz im spanischen Alicante gab dem Antrag vollständig statt. Die Marken gelten rückwirkend ab dem 18. September 2023 als verfallen. Die EU-Behörde stellte fest, dass die AfD trotz umfangreicher Dokumentation keine ausreichenden Belege für eine öffentliche kommerzielle Verwendung ihrer Marken vorweisen konnte. “Die von der Inhaberin vorgelegten Unterlagen enthalten Hinweise auf eine parteiinterne Nutzung. Eine Benutzung des Zeichens als Marke, und im Rahmen einer öffentlichen und nach außen gerichteten kommerziellen Tätigkeit wurde hingegen nicht belegt”, heißt es in der Entscheidungsbegründung. Die Partei hatte ihre Markenrechte für ein breites Produktspektrum angemeldet. Neben klassischen Artikeln wie Shirts, Tassen und Fahnen umfasste die Liste auch ungewöhnliche Waren wie Fallschirme, Peitschen, Pferdegeschirre, Babyschlafsäcke, Büsten aus Edelmetall, Dreiräder, E-Bikes und alkoholische Mischgetränke. Diese Entscheidung stellt eine erhebliche juristische Schlappe für die Partei dar. Der Verlust der Markenrechte könnte weitreichende Folgen haben, da die Partei nun keinen exklusiven Schutz mehr für ihre zentralen Erkennungszeichen besitzt. Die AfD kündigte bereits an, gegen das Urteil vorzugehen. “Zu den Entscheidungen des EUIPO wird die AfD Beschwerden einlegen, und wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden”, erklärte der stellvertretende Pressesprecher Michael Pfalzgraf gegenüber “Bild”.
via news: Schock für die AfD: Partei verliert Markenrecht am Logo – wegen mangelnder ernsthafter Nutzung
