„Correctiv“ siegt vor Gericht – Klagen von Vosgerau und Mörig wegen Potsdamer Treffen abgewiesen – #InYourFace

Der Jurist Ulrich Vosgerau und der Aktivist Gernot Mörig sind mit Klagen gegen das Recherchenetzwerk Correctiv im Zusammenhang mit dem Treffen rechter Kräfte in Potsdam 2023 gescheitert. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied, ihnen stehe „hinsichtlich keiner der angegriffenen Äußerungen ein Unterlassungsanspruch zu“. Aussagen im Correctiv-Bericht, wonach etwa die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Inhalt eines „Masterplans“ gewesen sei, seien zulässig. Zudem bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an Informationen über Inhalte des nicht öffentlichen Treffens, an dem auch Politiker beteiligt gewesen seien. Correctiv begrüßte die Entscheidungen. Es hatte am 10. Januar 2024 unter der Überschrift “Geheimplan gegen Deutschland” über das von Mörig initiierte Treffen von Rechtsextremen, AfD-Politikern und Unternehmern in Potsdam vom 25. November 2023 berichtet. Dabei hatte das Recherchenetzwerk Überlegungen zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund öffentlich gemacht. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (AZ.: 324 O 6/25 und 324 O 7/25). Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels wertete die Urteile als starkes Signal. Der Schutz der Pressefreiheit greife auch dann, wenn Klagen als Mittel genutzt würden, um gezielt Zweifel an der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu säen, erklärte er. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wertete die Entscheidungen als Sieg für die Pressefreiheit. Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster erklärte, kritische Recherchen über die Neue Rechte würden von Anwaltskanzleien „immer wieder mit Einschüchterungsversuchen und Unterlassungsforderungen beantwortet“. Jede Redaktion könne betroffen sein. Es gehe daher „um den Schutz unserer Pressefreiheit, die Verteidigung einer freien und ungehinderten öffentlichen Debatte – und damit um die Grundpfeiler unserer Demokratie“. Das Landgericht Hamburg führte aus, ein Leser könne dem Artikel aufgrund der detaillierten Darstellung, zahlreicher wörtlicher Zitate und klar gekennzeichneter indirekter Rede entnehmen, was tatsächlich gesagt worden sei und wo es sich um wertende Zusammenfassungen handele. Dadurch entstehe kein falscher Eindruck, etwa dass Teilnehmer wörtlich von der „Vertreibung“ oder „Ausweisung“ deutscher Staatsbürger gesprochen hätten.

via dlf: „Correctiv“ siegt vor Gericht – Klagen von Vosgerau und Mörig wegen Potsdamer Treffen abgewiesen

siehe auch: Rechtsanwälte und Rechtsextreme: CORRECTIV siegt vor Gericht Das Landgericht Hamburg hat zwei Klagen wegen der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ abgeschmettert. Einer der Kläger versucht seit fast zwei Jahren eine „Gegenerzählung“ zu setzen. Nun hat das Gericht sehr klar geurteilt. Es ist ein klares Urteil in einem entscheidenden Verfahren: Das Landgericht Hamburg hat die Klagen zweier Teilnehmer des Potsdam-Treffens gegen CORRECTIV vollständig abgewiesen. Vor allem bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit dessen, wie CORRECTIV in der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ das Konzept der „Remigration“ des Rechtsextremen Martin Sellner eingeordnet hat: als Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger. In den fast zwei Jahren seit Veröffentlichung der Recherche versuchten Teilnehmer immer wieder den Eindruck zu erwecken, als sei es bei dem Treffen nicht auch darum gegangen, wie deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte aus dem Land gedrängt werden sollen. Das verfing teilweise auch in der Öffentlichkeit. Dies weist das Landgericht Hamburg nun ganz klar zurück. Insgesamt hatten die beiden Kläger, der Anwalt Ulrich Vosgerau sowie der Zahnarzt und Organisator des Treffens, Gernot Mörig, gegen drei Formulierungen im Text geklagt. Das Gericht hat alle Formulierungen von CORRECTIV als zulässig erachtet. Auf Grundlage der zitierten Äußerungen der Teilnehmer kann CORRECTIV am Schluss des Textes die Einordnung vornehmen, es sei auch um einen „Plan zur Ausweisung von Staatsbürgern“ gegangen.

8 Jahre Haft für 24-jährigen Leiter eines rechtsradikalen Terrornetzwerks, das junge Menschen zu Anschlägen anstiftete – #terror

Ein 24-jähriger Mann aus Diepenbeek (Prov. Limburg)  ist im Antwerpener Justizpalast (Foto) als Anführer des neonazistischen Online-Terrornetzwerks „Sturmjäger Division“ zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte er rechtsextreme Jugendliche aus aller Welt zu Anschlägen ermuntert. Dem Gericht zufolge hatte der Mann eine „Führungsposition“ in den Chatgruppen, in denen er andere zu Anschlägen ermutigte. „Er rief zum Umsturz der derzeitigen Demokratie auf“, so das Gericht. Im Jahr 2023 erhielt der belgische Staatsschutz die Handynummer des Angeklagten von den niederländischen Sicherheitsdiensten. Sie war bei den Ermittlungen gegen die Neonazi-Bewegung „The Base“ aufgetaucht, die der Amerikaner Rinaldo Nazzaro 2018 gegründet hatte. Ein Ermittlungsrichter wurde eingesetzt und der Datenverkehr des jungen Mannes  wurde untersucht. Er betrieb auf Telegram die öffentliche Chatgruppe „Sturmjäger Division“ mit rund 200 Anhängern auf der ganzen Welt. Darin wurden neonazistische Botschaften und weitgehende rassistische Äußerungen ausgetauscht. Er leitete auch eine Reihe privater Chatgruppen. Wer ihnen angehören wollte, musste zunächst ein Auswahlverfahren durchlaufen. In diesen Chatgruppen ermutigte er seine Anhänger zur Gewalt. Nachdem es einem verdeckten Ermittler gelungen war, die Gruppen zu infiltrieren, konnte er schließlich im November 2023 verhaftet werden. Bei den Durchsuchungen fanden die Ermittler unter anderem Nazi-Flaggen, Hakenkreuze und Material zur Herstellung von Rohrbomben und Molotow-Cocktails.  Terrorgruppe, die laut Gericht„Hass in großem und internationalem Maßstab verbreitete“ Dem Gericht zufolge war der 24-Jährige eindeutig von „The Base“ inspiriert. Beide Gruppen sind Anhänger einer Strömung innerhalb des Rechtsextremismus, die einen weißen Ethnostaat errichten will, indem durch Gewalttaten Spannungen und Chaos erzeugt werden. Sie betrachten Muslime, Juden, Farbige und Mitglieder der LGBTQ+-Gemeinschaft als Feinde. Der Richter sprach von einer Terrorgruppe, die Neonazi-Propaganda und -Hass im großen und internationalen Stil verbreite. „Auch junge, minderjährige Mitglieder wurden zum Handeln aufgefordert und das hat funktioniert“, sagte er. „Demokratische Werte müssen geschützt werden“, so der Richter in seinem Urteil

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Leader of Transnational Terrorist Group Sentenced to 30 Years in Prison for Soliciting Hate Crimes and Murder, and Conspiring to Provide Material Support to Terrorists – #terrorgram

Dallas Humber, 35, of Elk Grove, California, — leader of the Terrorgram Collective, a transnational terrorist group — was sentenced today by U.S. District Judge Dena Coggins to 360 months in prison for soliciting hate crimes, soliciting the murder of federal officials, and conspiring to provide material support to terrorists. “From the comfort of her suburban California home, Humber used online platforms to celebrate violence and solicit attacks that took the lives of innocent people and injured others around the world. Her incarceration makes the world a safer place,” said Assistant Attorney General for National Security John A. Eisenberg. “The Department of Justice has shown that it can and will find these criminals even in the darkest corners of the Internet.” “Today’s 30-year sentence sends an unmistakable message: if you plot acts of terror or use extremist networks to incite violence, you will be found, prosecuted, and incarcerated for decades,” said Assistant Attorney General Harmeet K. Dhillon of the Justice Department’s Civil Rights Division. “This case demonstrates that our prosecutors and law enforcement partners will disrupt these threats and will pursue the maximum penalties the law provides.” “Humber actively encouraged violence against, and the murder of, individuals based on their race, religion, sexual orientation, and gender identity,” said U.S. Attorney Eric Grant for the Eastern District of California. “Our office remains committed to working with our law enforcement partners and with other Department of Justice components to stop these hate-fueled crimes and to ensure the safety of all people and public officials.” “With today’s sentencing, Dallas Humber will pay the price for encouraging racially motivated violence, attacks on critical infrastructure, and the murder of federal officials,” said Assistant Director Donald Holstead of the FBI’s Counterterrorism Division. “Humber led the Terrorgram Collective which inspired and guided individuals to commit violent acts around the world. Keeping our communities safe is a top priority of the FBI. Let there be no doubt, we will remain steadfast in identifying and holding accountable those who commit or encourage terrorism and other heinous acts.” According to court documents, between July 2022 and September 2024, Humber served as a leader of the Terrorgram Collective, a white supremacist transnational terrorist group. To achieve their ends, she and other members of the Terrorgram Collective solicited individuals to commit hate crimes, terrorist attacks on critical infrastructure, and assassinations. They provided technical, inspirational, and operational guidance to equip those individuals to plan, prepare for, and successfully carry out those attacks.

via justice.gov: Leader of Transnational Terrorist Group Sentenced to 30 Years in Prison for Soliciting Hate Crimes and Murder, and Conspiring to Provide Material Support to Terrorists

Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte – Pro­test gegen Robert Habeck am Fähr­an­leger nun doch strafbar – #LockThemUp

Der Protest gegen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck am Fähranleger Schlüttsiel von 2024 war doch strafbar. Das Amtsgericht sieht Nötigung und Landfriedensbruch. Zunächst war die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen. Knapp zwei Jahre nach einer umstrittenen Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegen den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das Amtsgericht (AG) Husum Strafbefehle unter anderem wegen Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau erlassen. Zuvor hatte die Zeit berichtet. (…) Anfang Januar hatte, also gut ein Jahr nach dem Vorfall, hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg bekannt gegeben, die Verfahren wegen Nötigung, Landfriedensbruch und ähnlicher Delikte, bis auf ein Verfahren, eingestellt zu haben; LTO hatte berichtet. Im Februar teilte die Behörde dann mit, eine rechtliche Neubewertung vorgenommen zu haben und weiterzuermitteln. Jetzt doch Nötigung und Landfriedensbruch Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist nun bekannt geworden: Gegen fünf Beschuldigte hatte sie am 3. Dezember Strafbefehle wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt, wie die Anklagebehörde nun mitteilte. Es sei die Verhängung von Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro beantragt worden. Gegen einen Mann, der am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein soll, ist demnach der Erlass eines Strafbefehls mit der Rechtsfolge einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, beantragt worden. Als Bewährungsauflage ist zudem die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen. Der 37-Jährige soll über die Nötigung hinaus am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch beteiligt gewesen sein. Das AG Husum erließ die Strafbefehle antragsgemäß.

via lto: Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte Pro­test gegen Robert Habeck am Fähr­an­leger nun doch strafbar

siehe auch: Zwei Jahre nach Protestaktion Strafbefehle nach Habeck-Blockade am Fähranleger Fast zwei Jahre lang wurde ermittelt, jetzt gibt es eine Entscheidung: Wegen der Blockade einer Inselfähre mit Robert Habeck an Bord hat ein Gericht gegen sechs Personen Strafbefehle erlassen. Während der Bauernproteste hatte die Aktion für großen Wirbel gesorgt: Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kehrte Anfang 2024 von Hallig Hooge zurück, als Landwirte ihn am Verlassen der Inselfähre hinderten. Das Schiff legte aus Sicherheitsgründen wieder ab. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg ihre Ermittlungen abgeschlossen.Das Ergebnis: Gegen sechs Beschuldigte wurden Strafbefehle unter anderem wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt und bereits vom zuständigen Amtsgericht erlassen. Das teilte die Behörde mit. Zunächst hatte die Zeit darüber berichtet. Betroffen sind fünf Männer und eine Frau.Die Beschuldigten haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. In diesem Falle wird eine Hauptverhandlung anberaumt.

Klage abgewiesen: AfD-Landtagsabgeordneter Dornau muss wegen Belarus-Geschäften mehr als 20.000 Euro zahlen

Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau muss knapp 21.000 Euro zahlen, weil er jahrelang Geschäfte in Belarus verschwiegen hat. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch entschieden. Es wies damit eine Klage des Abgeordneten gegen die Entscheidung des Landtagspräsidiums ab. Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass Dornau an einem Landwirtschaftsbetrieb in Belarus beteiligt und als dessen Geschäftsleiter tätig ist. Nach Ansicht des Landtagspräsidiums hätte Dornau diese Tätigkeiten mitteilen müssen. Es verhängte deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.860 Euro, was drei Monaten Grundentschädigung für die Tätigkeit als Landtagsabgeordneter entspricht. Dornau klagte gegen diese Entscheidung. Er sei nicht verpflichtet gewesen, die Tätigkeiten anzuzeigen, und das Ordnungsgeld sei unangemessen hoch. Dem widerspricht das Verwaltungsgericht

l-iz: Klage abgewiesen: AfD-Landtagsabgeordneter Dornau muss wegen Belarus-Geschäften mehr als 20.000 Euro zahlen

Rassistisch beleidigt und Gewalt angewendet: Polizist verurteilt – #polizeiproblem #polizeigewalt

Wegen Nötigung im Amt ist ein Polizist zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Beamte aus Gifhorn hat bei einer Abschiebung einen Mann rassistisch beleidigt und unverhältnismäßige Gewalt angewendet. Zu der neunmonatigen Bewährungsstrafe kommt noch eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro hinzu. Das Amtsgericht in Gifhorn sah es als strafmildernd an, dass der 41-Jährige größtenteils die Vorwürfe der Nötigung im Amt eingeräumt hatte. Strafverschärfend wurde dem Angeklagten den Angaben nach hingegen ausgelegt, dass er sich nicht mehr an Details habe erinnern können, die er gesagt hatte. Stress im Einsatz soll Auslöser gewesen sein Seine Ausfälle konnte sich der Beamte vor Gericht nicht erklären. Er sei einfach unter dem Stress des Einsatzes in einer Art und Weise ausgerastet, die er aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollziehen könne, so der Angeklagte in seiner Aussage am Dienstag. In seinen 20 Dienstjahren soll der Mann immer korrekt gehandelt haben, sagten seine Kolleginnen und Kollegen vor Gericht aus. Mann soll vor Abschiebung geflüchtet sein Laut Anklage hat sich der Vorfall am 13. Februar 2025 bei einer versuchten Abschiebung ereignet. Der Beamte und eine Kollegin aus der Ausländerbehörde wollten demnach einen Asylbewerber zur Abschiebung einem Richter vorführen. Der Mann sei kurz vor dem Einsteigen in den Streifenwagen geflüchtet. Nachdem er die Flucht selbst abgebrochen hatte, wurde er von einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde festgehalten und wenig später von weiteren Polizisten gesichert, so die Anklage. Rassistische Beleidigungen bei Abschiebung Dabei hatte sich der angeklagte Polizist auf ihn gestürzt. Der Beamte rief dem Mann laut Anklage unter anderem zu: “Jetzt haben wir dich, scheiß Ausländer”, und fixierte ihn mit dem Knie auf dem Rücken, sodass dieser kurzzeitig keine Luft bekam. Auch Sätze wie “Raus mit dir, du Ausländer” und “Geh zurück in dein Takatukaland” wurden dem Beamten in der Anklage zugeschrieben.

via ndr: Rassistisch beleidigt und Gewalt angewendet: Polizist verurteilt

It’s final: Czech neo-Nazi to serve three years for threatening violence against the Government, unlawfully possessing a submachine gun, and spreading hate on the Internet

Pavel Matějný during a demonstration by neo-Nazis to support the arsonists who attacked a Romani family in Vítkov, Czech Republic, severely injuring a two-year-old, 16 April 2016. (PHOTO: Petr Zewlakk Vrabec) Pavel Matějný, who threatened to bring a firearm to the Office of the Czech Government last year, will serve three years in prison. He has not appealed his unconditional prison sentence, just protested (to no avail) the confiscation of his electronic devices by the Central Bohemian Regional Court. The verdict has taken effect. The court has punished Matějný for supporting and promoting a movement aimed at suppressing human rights and freedoms, for committing violence against a group of people, for inciting a crime, and for illegal possession of weapons. Matějný made his threats in the context of a demonstration by farmers that took place in the capital in February 2024. He wrote on Facebook that once their tractors made it to Prague, he would join them with his AK-47, i.e., a Kalashnikov assault rifle. The message was intercepted by detectives from the Prague Police’s Department on Extremism and Terrorism. They arrested Matějný and, during a search of his home, found electronic devices with neo-Nazi content and an illegally-held submachine gun. (…) The court did not agree with his argument. It pointed out, among other matters, that Matějný used the seized phones to connect to Facebook, where he made illegal posts, and that the computer disk held photographs of him giving the Nazi salute. Matějný has three previous convictions, most recently a suspended sentence for violence against an official. The Czech Interior Ministry’s report on extremism describes him as a “veteran neo-Nazi.”

via romea: It’s final: Czech neo-Nazi to serve three years for threatening violence against the Government, unlawfully possessing a submachine gun, and spreading hate on the Internet