Amtsgericht Tiergarten verhängt Geldstrafe – “Gaza gleich Ausch­witz” ist Holo­caust-Ver­harm­lo­sung

Auf Instagram setzte ein User die Situation in Gaza mit Auschwitz gleich. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der Fall ähnelt nur auf den ersten Blick einem Fall, der 2025 mit Freispruch endete. Weil er unter einem Beitrag zu einer Demonstration gegen den Gaza-Krieg auf Instagram Israels Kriegsführung in Gaza mit dem Holocaust gleichgesetzt hatte, ist ein 40-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Für den Post “Gaza = Auschwitz 2023” muss er nun 6.000 Euro zahlen, die Strafe setzt sich zusammen aus 150 Tagessätzen zu je 40 Euro. Damit taucht die Vorstrafe im Führungszeugnis auf. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann der Volksverhetzung durch Verharmlosung der NS-Verbrechen nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der Anfang 2013 wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland namens “Deutsche Taliban Mudschahedin” zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden war, hatte den Kommentar zugegeben und bereut. Er sei im Netz “wie in einer Bubble” und emotional aufgewühlt gewesen. “Niemals war es meine Absicht, den Holocaust zu verharmlosen”, sagte der 40-Jährige. Es tue ihm leid, “dass es so rübergekommen ist”. Der Familienvater hatte laut Ermittlungen am 29. Oktober 2023 einen Beitrag der Gruppierung “Realität Islam” mit den Worten “Gaza = Auschwitz 2023” kommentiert. Dadurch habe er das Schicksal der rund sechs Millionen unter der NS-Herrschaft ermordeten Jüdinnen und Juden sowie anderer verfolgter Gruppen mit der militärischen Reaktion Israels auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 gleichgesetzt, so die Staatsanwaltschaft.

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Sexuelle Belästigung von Kollegin: Richter zu Geldstrafe verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen Richter des Amtsgerichts Lingen wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte mehrfach versucht, eine Kollegin gegen ihren Willen zu küssen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es in zwei Fällen sexuelle Übergriffe während der Dienstzeit gegeben hat. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mann versucht, eine Kollegin gegen ihren Willen unvermittelt auf den Mund zu küssen. Etwa eine Woche später habe er es trotz ihres klaren Neins erneut versucht und sie dabei gegen eine Tür gedrückt. In beiden Fällen habe er sich strafbar gemacht. 7.000 Euro Strafe muss der Mann nun zahlen. Staatsanwaltschaft forderte mehr als ein Jahr Haft Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung gefordert, da noch weitere Vorwürfe im Raum standen – unter anderem das Weiterleiten von intimen Nachrichten, sexuelle Belästigung und Nachstellung. So habe er das Ende einer etwa zweijährigen Affäre nicht akzeptiert, obwohl seine Kollegin ihm Nachrichten wie “Bitte hör auf, mir diese Nachrichten zu schreiben” schickte. In dem Verfahren habe teilweise Aussage gegen Aussage gestanden, teilte das Gericht mit. In einigen Fällen habe es auch Ungereimtheiten in den Äußerungen der Frauen festgestellt. Obwohl die Zeuginnen nach Ansicht des Richters nicht gelogen haben, reichten viele Aussagen nicht für eine strafrechtliche Verurteilung auss. In seiner Urteilsbegründung warf der Vorsitzende Richter am Landgericht seinem Kollegen dominantes Verhalten vor, das er gegenüber Kolleginnen entsprechend genutzt habe. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein “selbstbewusstes und sicheres Auftreten” Ansehen erworben. Seine Stellung als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er genutzt, um seinen “sexuellen Bedürfnissen nachzugehen”. Der Verurteilte habe sich vor allem Frauen genähert, die erst seit kurzer Zeit am Amtsgericht waren.

via ndr: Sexuelle Belästigung von Kollegin: Richter zu Geldstrafe verurteilt

siehe auch: Wegen sexueller Belästigung Land­ge­richt Osn­a­brück ver­ur­teilt Richter zu Geld­strafe. Wegen ungewollter Küsse im Richterzimmer, Flirts und Chats mit “Dirty Talk” war ein Richter am AG Lingen vor dem LG Osnabrück angeklagt. Das sprach ihn nun wegen zwei Fällen sexueller Belästigung schuldig und im Übrigen frei. Ein Richter aus dem Kreis Steinfurt ist wegen zwei Fällen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Strafe beläuft sich auf 70 Tagessätze zu je 100 Euro. Also insgesamt 7.000 Euro muss der Jurist wegen übergriffiger Handlungen während seiner Dienstzeit gegen eine Richterin zahlen. Der Mann hatte nach Überzeugung des Landgerichts (LG) Osnabrück zu zwei verschiedenen Gelegenheiten versucht, seine Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen. In den weiteren Anklagepunkten wurde der 44-Jährige freigesprochen (Urt.v.06.01.2026, Az. 15 Kls 5/25). Nach den Feststellungen des Gerichts war der Verurteilte schon lange in der niedersächsischen Justiz tätig. Der verheiratete Familienvater habe in seinem Beruf unter anderem durch sein “selbstbewusstes und sicheres Auftreten” Ansehen erworben. Als Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer habe er jedoch seine Stellung genutzt, um seinen “sexuellen Bedürfnissen nachzugehen”. Mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen hatte der verurteilte Jurist laut Urteil eine Affäre oder versuchte zumindest, diese einzugehen. Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: “Bei ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn.” Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Die Anklage hielt den vorläufig vom Dienst suspendierten Juristen nicht nur wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung für schuldig. Zusätzlich hatte sie ihm die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen in drei Fällen sowie sexuelle Belästigung und Nachstellung vorgeworfen. Unter anderem soll der Angeklagte eine Kollegin mit dem Kopf gegen eine Tür gedrückt und sie im Intimbereich berührt haben. Von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gerichts soll er Fotos, die sie leicht bekleidet zeigten, unberechtigt weiterverbreitet haben. Und er soll einer Kollegin mit anzüglichen Bemerkungen in einem Chat nachgestellt haben, obwohl diese deutlich gemacht habe, dass sie dies nicht wolle.

Jailed, neo-Nazi mother and daughter who posted pro-Hitler rants on social media

A Scots Neo-Nazi mother and daughter who posted extremist anti-Semitic, racist and transphobic material on social media accounts have both been jailed. Shirley Craughwell described non-whites as ‘a different species’ and published comments including ‘Hitler was trying to save us’ and ‘The need for a new holocaust is never more urgent than now’. The 51-year-old used emojis connected to the Neo-Nazi movement, had links to publications including the Anarchist Cookbook and regularly used derogatory terms. She also encouraged and recorded a young child to perform Nazi salutes before posting the disturbing footage online. Daughter Hannah – who used the online name ‘Hannah Hitler’ – labelled the Jewish race as ‘the devil’s children’ and distributed posters publicising a Neo-Nazi white power movie in her local community. She was found to have shared racist and transphobic videos on her social media accounts. The mother and daughter also linked the Israeli state to conspiracy theories including the 9/11 terror attack and Covid and made denials the Nazi Holocaust had taken place. The pair pleaded guilty to hate crime offences aggravated by racial and religious prejudice committed between 2021 and 2024 when they appeared at Edinburgh Sheriff Court in November last year.

via daily mail: Jailed, neo-Nazi mother and daughter who posted pro-Hitler rants on social media

siehe auch: Neo-Nazi mother and daughter jailed for hate posts against Jews Shirley, 51, and Hannah Craughwell. 27, are sentenced at Edinburgh sheriff court to 16 and 20 months respectively over mass of racist and antisemitic content. A neo-Nazi mother and daughter who posted “deeply disturbing” extremist antisemitic, racist and transphobic material on social media accounts have both been jailed. Shirley Craughwell described non-white people as “a different species” and published comments including “Hitler was trying to save us” and “the need for a new Holocaust is never more urgent than now”. The 51-year-old used emojis connected to the neo-Nazi movement, had links to publications including The Anarchist Cookbook and regularly used derogatory terms including “n***ers” and “sand monkeys”. She also encouraged a young child to perform Nazi salutes and recorded it before posting the disturbing footage online. Her daughter Hannah, who used the online name “Hannah Hitler”, labelled the Jewish race as “the devil’s children” and distributed posters publicising a neo-Nazi white power movie in her community. She was found to have posted a mocked-up image of Gordon Ramsay, the celebrity chef, shouting at Hitler with the words “put them back in the oven” and shared racist and transphobic videos on her social media accounts. The mother and daughter also linked the Israeli state to conspiracy theories blaming it for the 9/11 terror attack and Covid, and made denials that the Nazi Holocaust had taken place. The pair pleaded guilty to hate crime offences aggravated by racial and religious prejudice committed between 2021 and 2024 when they appeared at Edinburgh sheriff court in November last year

Imran Ahmed besitzt eine „Green Card“: Mit US-Einreiseverbot belegter Brite verklagt Trump-Regierung und bekommt vorerst Recht

Die US-Regierung hat gegen fünf Personen, die sich gegen Hass im Internet einsetzen, wegen angeblicher Zensur Einreiseverbote verhängt. Einer von ihnen, ein Brite, darf nun zunächst nicht festgenommen werden. Stand: heute, 14:07 Uhr Der wegen angeblicher Zensur im Internet mit einem US-Einreiseverbot belegte Brite Imran Ahmed hat Mitglieder der Regierung in Washington verklagt. „Ich kämpfe gegen meine unrechtmäßige Abschiebung aus meinem Heimatland“, erklärte Ahmed, der Leiter der Nichtregierungsorganisation Center for Countering Digital Hate (CCDH) mit Sitz in London und Washington, am Mittwoch (Ortszeit). Ahmed ist im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für die USA, einer sogenannten „Green Card“. Ahmed, dessen Organisation sich im Internet gegen Hassrede und Desinformation einsetzt, reichte vor einem Bundesgericht in New York Klage gegen US-Außenminister Marco Rubio, die US-Unterstaatssekretärin für öffentliche Diplomatie Sarah Rogers, US-Justizministerin Pam Bondi und US-Heimatschutzministerin Kristi Noem ein. In Gerichtsunterlagen hieß es, Ahmed drohe „die unmittelbare Gefahr einer verfassungswidrigen Festnahme, Strafhaft und Ausweisung“ aus den USA. Ein Bundesrichter erließ eine einstweilige Verfügung, die Ahmeds Verhaftung oder Inhaftierung untersagte. Die nächste Anhörung in dem Fall ist für Montag angesetzt. Das US-Außenministerium reagierte zunächst nicht auf die Klage. Der Brite lebt mit seiner amerikanischen Frau und seinem Kind in den USA. Er vertraue auf den Rechtsstaat, erklärte Ahmed in einem Beitrag auf Linkedin. „Elon Musk, der vermögendste Mensch der Welt, kann seine Lakaien auf uns loshetzen, uns verklagen, und seine Freunde in der Regierung dazu bringen, seine Feinde zu bestrafen“, aber jedes Mal stünden ihm Gerichte im Weg. Musks Plattform X hatte das CCDH im Jahr 2023 verklagt, nachdem diese einen Anstieg von Hassreden auf der Plattform angeprangert hatten. Die Klage wurde abgewiesen, X legte dagegen Rechtsmittel ein.

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Strafbare Beleidigungen gegen den Bundeskanzler: Merz muss offenlegen, welche Staatsanwaltschaften ermitteln – #FF

Seit Langem versucht Regierungschef Friedrich Merz, Recherchen über Fälle zu verhindern, bei denen er betroffen ist. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht das Kanzleramt zur Auskunft verpflichtet. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) darf nicht länger geheim halten, welche Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen einer sogenannten Politikerbeleidigung führen, die gegen ihn selbst gerichtet sind. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren auf Antrag des Tagesspiegels entschieden. Das Bundeskanzleramt muss nun öffentlich Auskunft darüber geben, welche Strafverfolgungsbehörden im Bundesgebiet wegen eines Delikts nach Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) Kontakt zur Regierung aufgenommen haben und unter welchen Aktenzeichen jeweils ermittelt wird (Az.: VG 27 L 254/25). Damit würden erstmals systematische Recherchen zu den Merz-Fällen ermöglicht. (…) Der umstrittene Paragraf stellt „Personen des politischen Lebens“ gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede unter einen besonderen Schutz. Allein wegen einer Beleidigung drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Die Strafvorschrift war Ende vergangenen Jahres in die politische Diskussion geraten, da wegen der Bezeichnung des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf Professional“ eine Hausdurchsuchung stattfand. Kritiker beanstanden, dies führe zu Einschüchterungseffekten und schränke die Meinungsfreiheit ein. Es sei zudem nicht gerechtfertigt, Beleidigungen gegen Politiker härter zu verfolgen und schärfer zu bestrafen als solche gegen andere Bürger. Strafanzeigen nach Paragraf 188 gibt es massenhaft in Deutschland, da insbesondere Nutzer von sozialen Medien ermuntert werden, verdächtige Äußerungen im Netz über Portale wie „Hessen gegen Hetze“ zu melden. Das geht auch anonym. Die Meldungen werden zentral vom Bundeskriminalamt geprüft und nach Feststellung von Personendaten der Verdächtigen an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.

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OB-Wahl in Ludwigshafen: Ausschluss von AfD-Mann Paul rechtmäßig

Bei der OB-Wahl in Ludwigshafen wurde der AfD-Politiker Joachim Paul nicht zugelassen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat seinen Einspruch dagegen nun zurückgewiesen. Von SWR Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hatte im August entschieden, Joachim Paul (AfD) nicht zur Oberbürgermeisterwahl zuzulassen, weil Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden. Die Wahl fand dann ohne Paul statt. Zuvor hatte er erfolglos vor den Verwaltungsgerichten gegen seinen Ausschluss von der Wahl geklagt. Erst nach der Wahl war dann erneut ein Einspruch bei der Aufsichtsbehörde ADD möglich.Es ist die erste inhaltliche Überprüfung des Ausschlusses von Joachim Paul. Die Aufsichtsbehörde erkennt jetzt, genau wie der Wahlausschuss Ludwigshafen, Zweifel an der Verfassungstreue von Paul. Es werde ein Menschenbild deutlich, so die Behörde, die mit fundamentalen Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar seien. Die zu Tage getretenen Überzeugungen von Paul würden der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip widersprechen. Daher seien die Zweifel des Wahlausschusses berechtigt gewesen.

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Erfolg für Neonazi-Gruppierung: Bundesverwaltungsgericht kippt „Hammerskins“-Verbot

Regionale Gruppen der Neonazi-Organisation hatten geklagt und verbuchen nun einen juristischen Erfolg. Es wurde jedoch nicht geprüft, ob die Gruppierung verfassungsfeindlich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen „Hammerskins Deutschland“ gekippt. Das Gericht in Leipzig gab den Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums statt. Die Bundesrichter konnten nicht erkennen, dass tatsächlich eine bundesweite „Hammerskins“-Dachorganisation existiert hat, die hätte verboten werden können. Der Verbotsbescheid sei rechtswidrig, teilte das Gericht mit. (…) Die „Hammerskins“ verstehen sich als Bruderschaft. Die Neonazi-Bewegung stammt aus den USA. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die „Hammerskins“ in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder. Dass das Verbot keinen Bestand hat, liegt daran, dass das Ministerium nicht genug Beweise vorlegen konnte, dass tatsächlich eine bundesweite, tonangebende Ebene bei der Neonazi-Gruppierung bestanden hat. Es wurde nicht geprüft, ob die „Hammerskins“ verfassungsfeindlich sind. (…) Die regionalen Chapter der „Hammerskins“ können nun vorerst weitermachen. Dass das für immer so bleibt, ist nicht ausgemacht. „In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden können“, so das Bundesverwaltungsgericht.

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siehe auch: Bundesverwaltungsgericht zu Hammerskins Skinhead-Bruderschaft wieder erlaubt Die „Hammerskins“ können erneut legal agieren. Die Richter kippten das Verbot des Dachverbandes. Der Grund: Dessen Existenz war nicht nachweisbar. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Vereins „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben, mit der Begründung, dass es einen solchen bundesweiten Zusammenschluss nicht gebe. Das Bundesinnenministerium kann gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen. Damit können die rechtsextremistischen Hammerskins vorerst wieder aktiv werden. Die Hammerskin Nation wurde 1988 in Dallas gegründet und breitete sich in der Folge international aus. Sie versteht sich als elitäre neonazistische Skinhead-Bruderschaft, die für den „Schutz der weißen arischen Rasse“ kämpft. In Deutschland waren die Hammerskins vor allem mit klandestinen Konzerten von Nazi-Bands aktiv. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) gab es 2023 in Deutschland 13 regionale Ableger, sogenannte Chapter, mit insgesamt rund 130 Mitgliedern. Im September 2023 verbot die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) den „Verein Hammerskins Deutschland“ mit allen regionalen Chaptern und der Teilorganisation Crew 38, die sich für Hammerskins vor Gericht einsetzt. Bei einem parallelen Polizeieinsatz durchsuchten rund 700 Po­li­zis­t:in­nen die Wohnungen von 28 Hammerskin-Mitgliedern in zehn Bundesländern. (…) Das Gericht stellte fest, dass es den angeblichen Verein „Hammerskins Deutschland“ als eine den Chaptnern übergeordnete bundesweite Struktur gar nicht gibt. Es gebe zwar ein „National Officers Meeting“, bei dem sich Vertreter der Chapter regelmäßig treffen. Doch dieses diene nur der Koordination. Das BMI konnte das Gericht nicht überzeugen, dass dort für die Chapter und die Mitglieder verbindliche Entscheidungen getroffen werden. Eine zentrale Steuerung der regionalen Chapter sei nicht belegt. Wenn es aber keinen bundesweiten Verein der Hammerskins gibt, dann konnte er auch nicht verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hob damit das Verbot wieder auf, wovon auch alle Chapter und die Crew 38 profitieren.