Verbotene SA-Parole getwittert: Potsdamer AfD-Mitarbeiter verurteilt

Ein Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion hatte eine Parole der Nazi-Organisation verbreitet. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Beendet ist das Verfahren wohl nicht. Ein Post im sozialen Netzwerk X hat für einen Mitarbeiter der Potsdamer AfD-Landtagsfraktion, Gerhard Vierfuß, juristische Konsequenzen: Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den 64-jährigen Potsdamer am Montag zu einer Geldstrafe von insgesamt 6600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

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Rassismus-Vorfall in der Armee – «Scheiss N…», Hitler-Bilder und Hakenkreuz

Hitler-Bilder, rassistische Äusserungen, Nazi-Symbole. Die Militärjustiz musste sich mit rassistischen Äusserungen in der Kaserne Payerne VD beschäftigen. Die Strafen fielen relativ milde aus. Deutschschweizer Rekruten schikanierten welsche Kollegen in der Kaserne Payerne VD Rassistische und gewalttätige Posts führten zu Geldbussen und Bewährungsstrafen 10 Prozent der Rekruten erlebten rassistische Vorfälle laut einer Umfrage Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler. Mehr erfahren Feedback senden Mehr anzeigen Lucien Fluri Co-Ressortleiter Politik Es begann mit einem Streit zwischen Deutschschweizer und welschen Rekruten. Deutschschweizer Rekruten korrigierten in der Kaserne Payerne VD die Kleidung ihrer welschen Kollegen, was diese gar nicht goutierten. Auf das Wortgefecht folgte Mobbing, es endete mit Rassismus. Ein Rekrut aus der Deutschschweiz verschickte im Whatsapp-Gruppenchat «Zug Dütschschwitzer» ein Video, in dem einer der dunkelhäutigen Westschweizer Rekruten tanzte. «Scheiss N…» schrieb er dazu. Dann kam die Beschimpfung «Hurensohn».  «… gerade noch als leicht einzustufen» Und schliesslich überschlagen sich die Nachrichten im Chat für einen kurzen Moment: ein aufgeschlitzter weiblicher Torso, der von einem schwarzen Penis penetriert wurde, ein Schalthebel eines Autos in der Form eines Hakenkreuzes, ein Bild des deutschen Nazi-Diktators Adolf Hitler und der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bei Hitler stand «Gute Zeiten», bei Merkel hiess es «schlechte Zeiten». Und dann kam noch ein Bild eines Hitlergrusses.  Für seine Bildposts mit «gewalttätigen, rassistischen, nationalsozialistischen sowie diskriminierenden Ideologien» muss der 22-jährige Rekrut nun 360 Franken Busse und 450 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Eine Strafe über 15 Tagessätze à 120 Franken setzte die Militärjustiz zur Bewährung aus. Das Verschulden sei «gerade noch als leicht einzustufen».  Weiterer Fall aufgetaucht Blick hat die Urteile der Militärjustiz aus den vergangenen Monaten angeschaut. Es ist nicht der einzige Fall von rassistischen Whatsapp-Posts. Auch im Rekrutierungszentrum Rüti ZH kam es zu Entgleisungen. Rekrut S. verschickte Bilder, die laut Justiz «menschenverachtende, rassistische Grundhaltungen» zeigten – und Kinderpornografie beinhalteten. Er verschickte Hitlerbilder, Sexszenen mit Hitlergruss und Hakenkreuzen. Sechs rassistische Posts innert elf Minuten. Darunter eine Tafel mit der Aufschrift «Juden werden hier nicht bedient».  Es sei quasi nur ein einziger Vorfall, weshalb das Unrecht eher gering ist, schreibt die Militärjustiz – «ohne die Tat bagatellisieren zu wollen». Der Mann löschte den Chat auch bald wieder. Alkohol war bereits geflossen. Er habe lustig sein und dazugehören wollen, sagte der Rekrut mit sonst makellosem Führungszeugnis. Und er schämte sich für die Tat. Zehn Tagessätze zu 100 Franken, bedingt. 200 Franken Busse und 450 Franken Verfahrenskosten, so das Urteil.

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OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Schulleitung -Keine Zustim­mung für Prak­tikum bei AfD-Vor­stand

Eine Schülerin wollte ihr Praktikum bei einem AfD-Politiker absolvieren. Die Schulleitung erlaubte das nicht, weil der Landesverband Brandenburg als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Das muss die Schülerin hinnehmen, sagt das OVG. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) bestätigt und die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, die ihr Schülerbetriebspraktikum bei einem Bundestagsabgeordneten der AfD absolvieren wollte. Die Schulleitung des von der Schülerin besuchten beruflichen Gymnasiums, die sich an einem Erlass des brandenburgischen Bildungsministeriums orientiert hat, sei nicht verpflichtet gewesen, der Durchführung des Praktikums zuzustimmen (Beschl. v. 16.01.2026, Az. OVG 3 S 5/26). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, bei dem Schülerbetriebspraktikum handele es sich um eine schulische Veranstaltung an Stelle des Unterrichts. Daher komme der Schule im Hinblick auf ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Praktikums und der Frage, ob eine Praktikumsstätte geeignet ist, ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zu. Diesen Gestaltungsspielraum hat die Schulleitung dem OVG zufolge nicht überschritten. Sie habe das das von der Schülerin gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen dürfen, weil der AfD-Bundestagsabgeordnete, bei dem sie es absolvieren wollte, dem Vorstand des Landesverbandes Brandenburg angehört. Dieser Landesverband war vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Keine Grundrechte der Schülerin verletzt Das Gericht betont dabei, dass die Schulleitung nicht verpflichtet gewesen sei, die Einstufung durch den Verfassungsschutz selbst zu überprüfen. Die Entscheidung der Schulleitung verstoße auch nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung (abgeleitet aus Art. 7 GG).

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siehe auch: Fall in Brandenburg Streit über Schülerpraktikum bei der AfD – Gericht stellt sich hinter Schulleitung Als eine Schülerin aus Brandenburg bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten ein Praktikum machen wollte, schritt die Schulleitung ein. Die Betroffene reagierte empört, doch ein Gericht hat ihre Beschwerde nun zurückgewiesen. Eine Schule ist nicht dazu verpflichtet, einem Schülerbetriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten aus Brandenburg zuzustimmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag bestätigt. Die Schulleitung darf demnach das von einer Schülerin gewünschte Praktikum für ungeeignet halten.

Durch­su­chungen bei mut­maß­li­chen “links­unten.indy­media”-Bet­rei­bern rechts­widrig

Knapp 200 Speichermedien sichergestellt, doch dabei keine Erkenntnisse gewonnen: Zum Jahreswechsel entschied das LG Karlsruhe, dass die Durchsuchungen bei fünf mutmaßlichen Betreibern der linksradikalen Plattform rechtswidrig waren. Die Plattform “linksunten.indymedia” beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Im Jahr 2017 hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Vereinigung wegen Aufrufs zu linksextremen Straftaten verboten. Dieses Vereinsverbot ist seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2023 (Beschl. v. 01.02.2023, Az. 1 BvR 1336/20) unanfechtbar.  Trotzdem ließen es sich unbekannte Personen nicht nehmen, im April 2020 unter der ursprünglichen URL der Plattform ein statisches Archiv zu veröffentlichen, das alle Beiträge der Plattform bis zu ihrem Verbot enthielt. Online-Archiv löste neue Ermittlungen aus Die Ermittlungsbehörden nahmen dies zum Anlass, zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot (§ 85 Strafgesetzbuch (StGB)) einzuleiten. Betroffen waren zum einen fünf mutmaßliche frühere Betreiber der Plattform. Zum anderen geriet ein Journalist ins Visier der Ermittlungsbehörden, der in einem Online-Beitrag seines Senders auf das Archiv verlinkt hatte. Der Journalist wurde letztendlich im Strafverfahren freigesprochen und erhob erfolgreich Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG wegen der Durchsuchung seiner Privatwohnung. Das BVerfG stellte eine Verletzung der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) fest. Über das Verfahren, das die übrigen fünf Beschuldigten betrifft, ist nun auch entschieden. Die Wohnungen der fünf Personen durchsuchten die Ermittler im August 2023. Dabei wurden bei sämtlichen Beschuldigten elektronische Speichermedien (Laptops, Smartphones, Festplatten, etc.) – insgesamt rund 200 Datenträger – sichergestellt. Erst knapp zwei Jahre später erhielten die Betroffenen ihre Gegenstände zurück. Sie legten Beschwerde ein. Mit Erfolg: Das Landgericht (LG) Karlsruhe gab ihnen mit Beschluss vom 30. Dezember 2025 Recht (Az. 5 Qs 6/23), wie nun bekannt wurde. Anfangsverdacht fragwürdig Nach Auffassung des LG waren die Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts rechtswidrig. Es sei bereits zweifelhaft, ob im Zeitpunkt der Anordnung der Durchsuchungen ein tragfähiger Anfangsverdacht gem. § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) bestanden hat. Das LG stellt bereits infrage, ob die Veröffentlichung eines statischen Archivs überhaupt auf eine Fortexistenz der verbotenen Vereinigung schließen lasse. Ein Archiv unterscheide sich wesentlich von der früheren dynamischen Plattform mit offenen Veröffentlichungs- und Interaktionsmöglichkeiten. Außerdem sieht das Gericht Probleme bei dem Nachweis der Täterschaft der fünf Beschuldigten. Der Umstand, dass diese rechtlich gegen das Vereinsverbot vorgingen, dürfe nicht zu ihren Lasten gewertet werden. Eine solche Betrachtung verstoße gegen die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG. Zudem rechtfertige eine mutmaßliche Mitwirkung der Betroffenen am Betrieb der ursprünglichen Plattform nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine Beteiligung an dem Archiv. Auf jeden Fall unverhältnismäßig Jedenfalls aber seien die Durchsuchungsbeschlüsse unverhältnismäßig. Zu der “wenn überhaupt schwachen Verdachtslage” komme die geringe Schwere der im Raum stehenden Straftat hinzu, so das LG

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Phantasie-Ausweis und selbst erdachter Eid – Posse vor dem Amtsgericht: Reichsbürger von Rügen wehrt sich gegen Zwangsversteigerung

Der Eigentümer eines Hauses in Lohme versucht, den Verlust seines Heims abzuwenden, indem er die Legitimität des Gerichts bestreitet. Das nützt ihm nichts. Den Zuschlag erhält ein Schwabe. Der will den renitenten Rentner vielleicht sogar wohnen lassen. Hinter einer Zwangsversteigerung verbergen sich vielfach schwere menschliche Schicksale wie Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit „oder auch das, was Sie gerade erlebt haben“, sagt ein Zuschauer der Zwangsversteigerung des Hauses von Volker Z. zum Publikum. Er spielt damit auf die Geisteshaltung des nunmehr ehemaligen Eigentümer eines Hauses im Lohmer Ortsteil Hagen an. Volker Z. gehört einer Denkrichtung sogenannter Reichsbürger, Selbstverwalter oder ähnlicher „Weltanschauungen“ an, die die Legitimität des Staates bestreiten. So baut sich Z. zu Beginn der Versteigerung vor Auktionatorin Jasper auf, erhebt seine rechte Hand zum Schwur und verliest einen selbst erdachten „Eid“, in dem er „als lebender Mensch“ schwört, dass sämtliche Schulden beglichen wären und das Gericht ohnehin nicht zuständig sei. Über einen gültigen Personalausweis verfügt er nicht („Sie nennen sich nur Staat, sind es aber nicht!“). Stattdessen zieht er ein Phantasie-Dokument aus einem Stoffbeutel. Schuldner leugnet seine Identität Sodann setzt Z. die Höhe des Schadensersatzes gegen die Rechtspflegerin auf eine Million Euro fest und erklärt das Verfahren für aufgehoben. Gänzlich absurd wird es, als Volker Z. seine Identität leugnet. Z.: „Herr Z. ist nicht erschienen.“ Jasper: „Genau, deswegen sind Sie ja auch nicht da.“ (…) Zur Versteigerung steht ein Wohnhaus mit Nebengebäude nebst einem unbebauten Grundstück am Rand des Nationalparks Jasmund. Weil Volker Z. den Gutachter nicht ins Haus ließ, musste dieser den Verkehrswert der Immobilie schätzen. Der dabei ermittelte Verkehrswert von 293.000 Euro basiert somit auf „fiktiven, ungesicherten Annahmen“ zu Art und Umfang der Bebauung. Es handele sich um ein mehr als 100 Jahre altes Haus mit einer Wohnfläche von rund 150 Quadratmetern sowie ein Wirtschaftsgebäude. Neben den Bankschulden ist das 2800 Quadratmeter große Anwesen mit weiteren Verbindlichkeiten für Grundsteuern sowie unbezahlten Gebühren für Wasser- und Abfallentsorgung belastet

via Ostsee-Zeitung: Phantasie-Ausweis und selbst erdachter Eid Posse vor dem Amtsgericht: Reichsbürger von Rügen wehrt sich gegen Zwangsversteigerung

Schifffahrt im Saale-Orla-Kreis mit Hitler-Fan und purem Rassismus

Als zu „L‘amour toujours“ der rechte Pöbel grölt, wird förmlich der Anker geworfen und die Charterfahrt vom Unternehmen für beendet erklärt. Es hat im Sommer 2024 für Aufsehen gesorgt. Als das Fahrgastschiff MS „Gera“ auf dem Bleilochstausee unterwegs ist, werden plötzlich ausländerfeindliche Parolen gegrölt – passend zum Titel „L‘amour toujours“ von Gigi D‘Agostino. Seit einem sich schnell verbreitenden Video, das auf Sylt entstanden war, summt deutschlandweit der rechte Rand der Gesellschaft dieses Lied. Nicht annähernd so laut, wie es auf dem Schiff zugegangen war, zeigt sich nun ein Angeklagter vor Gericht in Bad Lobenstein. Er soll an Bord gewesen sein und einen Mitarbeiter des Schiffes beleidigt haben. Zudem ist eine Nötigung angeklagt. „Filmriss“ als Verteidigungsstrategie Die Verteidigungsstrategie des 29-jährigen Mannes aus Pößneck ist ein „Filmriss“. Strafverteidiger Alexander Giehler: „Mein Mandant war auf dem Schiff und hatte erhebliche Mengen Alkohol getrunken. Er kann sich schlicht an nichts erinnern.“ Seitens der Staatsanwaltschaft wird sofort entgegnet: „Die Akte spricht eine andere Sprache.“ Also geht es in die Beweisaufnahme. Ein 36-jähriger Mitarbeiter der Schiffsbesatzung beschreibt, dass an dem 22. Juni 2024 bei Saalburg ein Tuningtreffen stattgefunden hatte. Mit dem Schiff sollte die krönende Abschlussfahrt stattfinden. Der Angeklagte habe an Bord plötzlich gegen die Getränkepreise gewettert und provoziert. Ständig seien Sprüche „in eine gewisse Richtung“ gefallen. Ein rassistisch beleidigtes Mädchen habe sogar geweint. Als der Mitarbeiter auf die Bordtoilette gehen wollte, stellte sich ihm der Angeklagte in den Weg. „Er hat verlangt, dass ich den Hitlergruß zeige.“ Daraufhin sei er zu seiner Chefin gegangen und habe ihr mitgeteilt, dass dies seine letzte Fahrt ist und er kündigen werde. DJ handelt gegen Absprachen Den Schilderungen der Zeugen zufolge ließ der Angeklagte nicht locker. Im Tresenbereich wurde der Mitarbeiter als „Judensau“ beschimpft. „Deine Jerusalem-Sippe bringen wir auch noch um“, habe der Angeklagte angekündigt. „Ja, der Mann war angetrunken“, sagt der Zeuge. Aber es sei kein Vollrausch gewesen. „Er wusste sehr wohl, was er sagt.“ Als der DJ entgegen aller Absprachen mit dem Veranstalter auch noch den Titel „L‘amour toujours“ abspielte und der rassistische Gesang losging, war das Maß voll. Die geplante vierstündige Fahrt wurde nach drei Stunden abgebrochen. „Es ist niemand stockbetrunken von Bord gegangen“, widerspricht die 53-jährige Chefin des Schifffahrtsbetriebes der Vollrausch-These des Angeklagten, der schweigend allein seinen Verteidiger reden lässt. „Das war eine Nummer zu viel“, betont die Zeugin. Ihre Mitarbeiter an Bord seien regelrecht geschockt gewesen. Auch der Veranstalter des Tuningtreffens widerspricht der Verteidigungsstrategie. Er habe sich mit dem Angeklagten unterhalten können. „Ich kam dazu, als der Tumult unter Deck schon am Kochen war.“ Verurteilt zu einer Geldstrafe Ein unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte nicht. Der 29-jährige Elektriker, der noch bei seinen Eltern wohnt, hat bereits eine zehnmonatige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung als Vorbelastung. (…) Das Gericht verhängt mit seinem Urteil eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro. Der Angeklagte habe „in übelster Weise“ jemanden beleidigt und sehr wohl gewusst, was er da tut, heißt es zur Begründung. Die Lage sei so weit eskaliert, dass die Schifffahrt sogar abgebrochen werden musste.

via otz: Schifffahrt im Saale-Orla-Kreis mit Hitler-Fan und purem Rassismus

Ehefrau angezündet: 50-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt – #femizid

Das Landgericht Braunschweig hat einen 50-jährigen Mann, der seine Frau im Schlaf angezündet hat, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Frau war an ihren schweren Brandverletzungen verstorben. Die Kammer stellte bei der Urteilsverkündung am Freitag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der 50-Jährige seine schlafende Frau und ihr Bett im Mai 2025 mit Brandbeschleuniger übergossen und dann angezündet hat. Die Frau sei danach aus dem Schlafzimmerfenster vier Meter in die Tiefe gestürzt, heißt es vom Landgericht. Unklar ist, ob die Frau selbst aus dem Fenster gesprungen ist oder der Angeklagte sie gestoßen hat. Durch den Sturz in den Garten hatte sich die Frau diverse Frakturen zugezogen. Der Prozess wegen Mordes begann im November 2025. Mutmaßliches Motiv: Eifersucht Mit dem Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, in diesem Fall Benzin, der Grausamkeit und Heimtücke des Mannes sieht das Gericht gleich drei Mordmerkmale als erfüllt an. Wegen der besonderen Schwere der Schuld muss er mindestens 15 Jahre lang in Haft bleiben. Die Kammer nannte Eifersucht als mutmaßliches Motiv. Der Verurteilte soll geglaubt haben, dass seine Frau ihn betrügt. Vor Gericht äußerte er sich dazu nicht.

via ndr: Ehefrau angezündet: 50-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt