#Millionenstrafe wegen #DSGVO-Verstößen:  #Irland setzt Geschäftsmodell von #Meta unter Druck

Meta muss 390 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung bezahlen, gab die irische Datenschutzbehörde bekannt. Zudem muss das Unternehmen seine Dienste künftig auch ohne personalisierte Werbung anbieten – ein schwerer Schlag für das Geschäftsmodell des Werbekonzerns. Für Meta kommt es hart auf hart: Die irische Datenschutzbehörde DPC hat den Werbekonzern erneut mit saftigen Bußgeldern belegt. Wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss Meta im Fall von Facebook 210 Millionen Euro bezahlen. Ähnliche Verstöße von Instagram werden das Unternehmen 180 Millionen Euro kosten. Zudem muss Meta seine Dienste in der EU auch ohne personalisierte Werbung anbieten. Der Konzern hat drei Monate Zeit, um seine Datenverarbeitung rechtskonform zu gestalten, gab die DPC heute bekannt. Die Entscheidung galt als Formsache, seit der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) jüngst ein Machtwort gesprochen hat. Ursprünglich wollte die als Nadelöhr verschriene irische Behörde die Datenpraxis von Meta als legal durchwinken, später stellte sie eine milde Geldbuße von rund 30 Millionen Euro in den Raum. Die laxe Durchsetzung der Regeln rief jedoch Datenschutzbehörden anderer EU-Länder auf den Plan. Im EDPB hoben sie schließlich das irische Urteil auf und machten klar, dass Meta nicht ohne eine empfindliche Strafe davonkommen wird. Irland ist für Meta zuständig, weil das Unternehmen dort seinen europäischen Hauptsitz hat, ist aber an EDPB-Entscheidungen gebunden. Erschummelte Einwilligung Konkret geht es um einen Taschenspieler-Trick, mit dem Meta die DSGVO umschiffen wollte. Unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Regeln im Mai 2018 verschob der Konzern die Zustimmung für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Nutzer:innen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um solche Daten zu Werbezwecken einsetzen zu dürfen, ist jedoch eine informierte Einwilligung notwendig – eine in den AGB versteckte Klausel zählt nicht dazu.

via netzpolitik: Millionenstrafe wegen DSGVO-Verstößen:  Irland setzt Geschäftsmodell von Meta unter Druck

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Gefälschter #Impfpass – Ex-#AfD-#Politiker aus #Gütersloh fechtet #Gerichtsurteil abermals an

Das Oberlandesgericht Hamm muss im Fall von Axel Nußbaum entscheiden, ob das Landgericht Bielefeld die vom Amtsgericht Gütersloh verhängte Geldstrafe von 2.100 Euro zurecht bestätigt hat. Für die Nutzung eines gefälschten Impfausweises ist der ehemalige AfD-Politiker Axel Nußbaum aus Gütersloh im Oktober vergangenen Jahres vom Amtsgericht Gütersloh zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro verurteilt worden. Der 59-Jährige ging in Berufung, scheiterte damit jedoch. Anfang Dezember bestätigte das Landgericht Bielefeld das Urteil und wies dem früheren Vorsitzenden des Gütersloher AfD-Kreisverbandes obendrein die Prozesskosten zu. Axel Nußbaum hat über seinen Emsdettener Verteidiger Stefan Ellerbrake jedoch erneut Rechtsmittel eingelegt. „In der Sache ist am 12. Dezember Revision eingelegt worden“, bestätigte Guiskard Eisenberg, der Sprecher des Bielefelder Landgerichts, am Mittwoch eine entsprechende Nachfrage der „Neuen Westfälischen“. Der Fall Nußbaum (Aktenzeichen 5NS70/22) war am 5. Dezember vor der fünften kleinen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts in zweiter Instanz verhandelt worden. (…) Gegen das Berufungsurteil geht Axel Nußbaum nun erneut vor. Weil der Gütersloher Revision eingelegt hat, ist nun als nächsthöhere Instanz das Oberlandesgericht in Hamm auf den Plan gerufen.

via nw: Gefälschter Impfpass Ex-AfD-Politiker aus Gütersloh fechtet Gerichtsurteil abermals an

Gefälschter #Impfpass – Ex-#AfD-#Politiker aus #Gütersloh fechtet #Gerichtsurteil abermals an

Das Oberlandesgericht Hamm muss im Fall von Axel Nußbaum entscheiden, ob das Landgericht Bielefeld die vom Amtsgericht Gütersloh verhängte Geldstrafe von 2.100 Euro zurecht bestätigt hat. Für die Nutzung eines gefälschten Impfausweises ist der ehemalige AfD-Politiker Axel Nußbaum aus Gütersloh im Oktober vergangenen Jahres vom Amtsgericht Gütersloh zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro verurteilt worden. Der 59-Jährige ging in Berufung, scheiterte damit jedoch. Anfang Dezember bestätigte das Landgericht Bielefeld das Urteil und wies dem früheren Vorsitzenden des Gütersloher AfD-Kreisverbandes obendrein die Prozesskosten zu. Axel Nußbaum hat über seinen Emsdettener Verteidiger Stefan Ellerbrake jedoch erneut Rechtsmittel eingelegt. „In der Sache ist am 12. Dezember Revision eingelegt worden“, bestätigte Guiskard Eisenberg, der Sprecher des Bielefelder Landgerichts, am Mittwoch eine entsprechende Nachfrage der „Neuen Westfälischen“. Der Fall Nußbaum (Aktenzeichen 5NS70/22) war am 5. Dezember vor der fünften kleinen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts in zweiter Instanz verhandelt worden. (…) Gegen das Berufungsurteil geht Axel Nußbaum nun erneut vor. Weil der Gütersloher Revision eingelegt hat, ist nun als nächsthöhere Instanz das Oberlandesgericht in Hamm auf den Plan gerufen.

via nw: Gefälschter Impfpass Ex-AfD-Politiker aus Gütersloh fechtet Gerichtsurteil abermals an

#Amtsgericht #Ebersberg : Digitales Plakatieren kommt teuer – #lockherup #querdenkersindterroristen

Eine 57-jährige Frau soll ein verleumderisches Bild im Stil der “Querdenker” im Internet verbreitet haben, auf dem zahlreiche Politiker und Geschäftsleute zur “Festnahme” ausgeschrieben und als “Terroristen” bezeichnet wurden. Vor Gericht erklärt sie dies nun mit einem Hacker-Angriff. Wildes Plakatieren kann bekanntlich teuer werden – das gilt auch fürs Internet. Diese Erfahrung musste nun eine 57-Jährige aus dem westlichen Landkreis Ebersberg machen. Sie wurde beschuldigt, Ende 2021 auf einem sozialen Netzwerk ein im Stil eines Fahndungsplakates gestaltetes Bild veröffentlicht zu haben. Dies stelle einen Aufruf zu Straftaten sowie eine Beleidigung dar, befand das Amtsgericht und stellte der Frau einen Strafbefehl in Höhe von 1400 Euro aus. Dagegen legte sie Einspruch ein, weshalb es nun zur Hauptverhandlung kam. (…) Ob sie denn wenigstens den fraglichen Beitrag gelöscht hatte, fragte die Staatsanwältin. Das könne sie doch nicht, entgegnete die Angeklagte, schließlich habe sie es ja nicht selber eingestellt sondern der Hacker. Der es allerdings offenbar bei dieser einen Aktion belassen hatte, so die Angeklagte auf weitere Nachfrage. Für die Anklagevertreterin war die Erklärung der Beschuldigten nicht glaubhaft. Sie forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die Angeklagte, die ohne Anwalt erschienen war, forderte Freispruch, schließlich gebe es keine Beweise gegen sie, sondern nur Vermutungen. Die Vorsitzende folgte dagegen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte zu 75 Tagessätzen zu je zehn Euro. Sowohl das fragliche Bild als auch die Behauptung, dieses sei von einem unbekannten Hacker eingestellt worden, “zieht sich hier schon durch mehrere Verfahren, das ist die Standard-Ausrede”.

via sz: Amtsgericht Ebersberg : Digitales Plakatieren kommt teuer

#Amtsgericht #Ebersberg : Digitales Plakatieren kommt teuer – #lockherup #querdenkersindterroristen

Eine 57-jährige Frau soll ein verleumderisches Bild im Stil der “Querdenker” im Internet verbreitet haben, auf dem zahlreiche Politiker und Geschäftsleute zur “Festnahme” ausgeschrieben und als “Terroristen” bezeichnet wurden. Vor Gericht erklärt sie dies nun mit einem Hacker-Angriff. Wildes Plakatieren kann bekanntlich teuer werden – das gilt auch fürs Internet. Diese Erfahrung musste nun eine 57-Jährige aus dem westlichen Landkreis Ebersberg machen. Sie wurde beschuldigt, Ende 2021 auf einem sozialen Netzwerk ein im Stil eines Fahndungsplakates gestaltetes Bild veröffentlicht zu haben. Dies stelle einen Aufruf zu Straftaten sowie eine Beleidigung dar, befand das Amtsgericht und stellte der Frau einen Strafbefehl in Höhe von 1400 Euro aus. Dagegen legte sie Einspruch ein, weshalb es nun zur Hauptverhandlung kam. (…) Ob sie denn wenigstens den fraglichen Beitrag gelöscht hatte, fragte die Staatsanwältin. Das könne sie doch nicht, entgegnete die Angeklagte, schließlich habe sie es ja nicht selber eingestellt sondern der Hacker. Der es allerdings offenbar bei dieser einen Aktion belassen hatte, so die Angeklagte auf weitere Nachfrage. Für die Anklagevertreterin war die Erklärung der Beschuldigten nicht glaubhaft. Sie forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die Angeklagte, die ohne Anwalt erschienen war, forderte Freispruch, schließlich gebe es keine Beweise gegen sie, sondern nur Vermutungen. Die Vorsitzende folgte dagegen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Angeklagte zu 75 Tagessätzen zu je zehn Euro. Sowohl das fragliche Bild als auch die Behauptung, dieses sei von einem unbekannten Hacker eingestellt worden, “zieht sich hier schon durch mehrere Verfahren, das ist die Standard-Ausrede”.

via sz: Amtsgericht Ebersberg : Digitales Plakatieren kommt teuer

#Fluggastdaten: #Verwaltungsgericht untersagt #BKA Himmels-#Rasterfahndung

Die anlasslose und massenhafte Verarbeitung von Flugpassagierdaten durch das BKA ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die vom Bundeskriminalamt (BKA) bislang praktizierte anlasslose und massenhafte Fluggastüberwachung ist mit dem EU-Recht und den darin verbrieften Grundrechten nicht vereinbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteilen vom 6. Dezember 2022 in zwei Verfahren festgestellt, wie es kurz vor Weihnachten mitteilte. In beiden Fällen ging es um die Verarbeitung sogenannter Passenger Name Records (PNR) nach dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), mit dem der Bundestag 2017 eine einschlägige EU-Richtlinie umzusetzen versuchte. Die Klagen in Wiesbaden hatten Malte Spitz, Generalsekretär der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), und der frühere EU-Beamte Emilio De Capitani 2019 eingereicht. Sie flogen jeweils auf innereuropäischen Strecken beziehungsweise von der EU aus in Drittstaaten und von dort zurück. In diesem Zusammenhang glich das BKA ihre Daten mit polizeilichen Datenbanken ab. Zu einem Treffer führte dies nicht. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts gab den Klagen nun statt. Bei dem innereuropäischen Flug fehle es an einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage des BKA, erklärten die Richter. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürften die Daten von Passagieren von Flügen innerhalb der EU nur verarbeitet werden, sofern es Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen auf bestimmten Flugrouten gebe. Eine solche Lage habe das BKA nicht nachweisen können. Die “Totalüberwachung sämtlicher Flüge”, wie sie das FlugDaG vorsehe, sei daher unzulässig. Auch bei dem Flug in einen Drittstaat liegt dem Gericht zufolge keine Rechtsbasis für die Datenverarbeitung durch das BKA vor. Die Bekämpfung gewöhnlicher Kriminalität rechtfertige es nach der EuGH-Rechtsprechung nicht, die Informationen sämtlicher Flugpassagiere ohne konkreten Anhaltspunkt mit Ausschreibungs- und Fahndungsdatenbanken abzugleichen.

via heise: Fluggastdaten: Verwaltungsgericht untersagt BKA Himmels-Rasterfahndung

A whole lot of flare up there (8158167362).jpg
Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/78023771@N00″>Angelo DeSantis</a> from Berkeley, US – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/angeloangelo/8158167362/”>a whole lot of flare up there</a>, CC BY 2.0, Link

#Fluggastdaten: #Verwaltungsgericht untersagt #BKA Himmels-#Rasterfahndung

Die anlasslose und massenhafte Verarbeitung von Flugpassagierdaten durch das BKA ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die vom Bundeskriminalamt (BKA) bislang praktizierte anlasslose und massenhafte Fluggastüberwachung ist mit dem EU-Recht und den darin verbrieften Grundrechten nicht vereinbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteilen vom 6. Dezember 2022 in zwei Verfahren festgestellt, wie es kurz vor Weihnachten mitteilte. In beiden Fällen ging es um die Verarbeitung sogenannter Passenger Name Records (PNR) nach dem Fluggastdatengesetz (FlugDaG), mit dem der Bundestag 2017 eine einschlägige EU-Richtlinie umzusetzen versuchte. Die Klagen in Wiesbaden hatten Malte Spitz, Generalsekretär der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), und der frühere EU-Beamte Emilio De Capitani 2019 eingereicht. Sie flogen jeweils auf innereuropäischen Strecken beziehungsweise von der EU aus in Drittstaaten und von dort zurück. In diesem Zusammenhang glich das BKA ihre Daten mit polizeilichen Datenbanken ab. Zu einem Treffer führte dies nicht. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts gab den Klagen nun statt. Bei dem innereuropäischen Flug fehle es an einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage des BKA, erklärten die Richter. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürften die Daten von Passagieren von Flügen innerhalb der EU nur verarbeitet werden, sofern es Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen auf bestimmten Flugrouten gebe. Eine solche Lage habe das BKA nicht nachweisen können. Die “Totalüberwachung sämtlicher Flüge”, wie sie das FlugDaG vorsehe, sei daher unzulässig. Auch bei dem Flug in einen Drittstaat liegt dem Gericht zufolge keine Rechtsbasis für die Datenverarbeitung durch das BKA vor. Die Bekämpfung gewöhnlicher Kriminalität rechtfertige es nach der EuGH-Rechtsprechung nicht, die Informationen sämtlicher Flugpassagiere ohne konkreten Anhaltspunkt mit Ausschreibungs- und Fahndungsdatenbanken abzugleichen.

via heise: Fluggastdaten: Verwaltungsgericht untersagt BKA Himmels-Rasterfahndung

A whole lot of flare up there (8158167362).jpg
Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/78023771@N00″>Angelo DeSantis</a> from Berkeley, US – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/angeloangelo/8158167362/”>a whole lot of flare up there</a>, CC BY 2.0, Link