#Polizist schlug ihr mit #Faust ins #Gesicht: #Berliner #Videojournalistin scheitert mit #Klage auf #Schmerzensgeld – #polizeiproblem #polizeigewalt

Ein Beamter verletzte die Videojournalistin Lea Remmert am 1. Mai 2020 am Rande der Demos in Kreuzberg. Das Landgericht wies nun ihre Klage auf Schmerzensgeld ab. Ein Polizist habe ihr mit der Faust mitten ins Gesicht geschlagen und dabei unter anderem mehrere Zähne beschädigt. So schildert die Videojournalistin Lea Remmert die Situation am 1. Mai 2020 am Rande der Mai-Demonstration in Kreuzberg. Nun ist sie vor dem Berliner Landgericht mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Übernahme der Behandlungskosten gescheitert. Dabei wird zumindest der Schlag von keiner Seite angezweifelt. Das Gericht erkennt in dem Vorfall allerdings keinen Vorsatz oder eine fahrlässige Handlung des Beamten  – und gibt Remmert auch eine gewisse Mitschuld. Der Vorwurf: Sie habe sich „um spektakulärer Aufnahmen willen“ freiwillig selbst in Gefahr gebracht. Damals war Remmert im Auftrag der Nachrichtenagentur „Nonstopnews“ unterwegs, um die Mai-Demonstrationen zu filmen. Gegen 23 Uhr, Remmert befand sich gerade mit ihren Kollegen an der Oranienstraße, filmte das Team eine Festnahme. Remmert war, mit Tongerät und Kopfhörern ausgestattet, als Journalistin zu erkennen. Plötzlich sei die Situation unübersichtlich geworden: Ein Polizist sei direkt auf sie zu gekommen und habe ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen, schilderte Remmert dem Tagesspiegel. So berichteten es auch Zeugen der Polizei. Das geht aus der Akte zu dem mittlerweile eingestellten Verfahren wegen Körperverletzung im Amt hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. In einem Video von dem Abend sieht man eine Rangelei und Remmert nach dem Schlag am Boden liegen. Ihre Kollegen rufen im Hintergrund „Presse! Presse!“. Den Vorfall hat die Polizei auch selbst auf Videos aus mehreren Perspektiven dokumentiert. Aufgrund der Entfernung, der Dunkelheit und des Einsatzhelmes ist der betroffene Beamte auf den Aufnahmen allerdings nicht eindeutig zu erkennen. So konnte auch die Polizei nach der Befragung diverser Zeug:innen, Polizeibeamter und einer Videoauswertung des Bundeskriminalamtes laut Akte keinen Tatverdächtigen identifizieren.

via tagesspiegel: Polizist schlug ihr mit Faust ins Gesicht: Berliner Videojournalistin scheitert mit Klage auf Schmerzensgeld

QAnon members in Japan sentenced for breaking into Covid vaccination centers

Several members of a QAnon group in Japan were sentenced by a Tokyo court on Thursday for breaking into multiple Covid vaccination centers, according to CNN affiliate TV Asahi. The five defendants were members of YamatoQ, an offshoot of the larger QAnon conspiracy theory that originated in the United States in 2017. In the years since, a number of fringe QAnon groups have emerged in Japan, with some local influencers garnering tens of thousands of followers. Kuraoka Hiroyuki, the 44-year-old former leader of YamatoQ, was among those convicted of breaking into vaccination centers across Tokyo in March and April this year. On Thursday, the court ruled that since he had shown remorse by submitting documents to formally leave the group, his sentence – one and a half years’ imprisonment – would be suspended for three years, according to TV Asahi. The other defendants were also given suspended sentences. The members “dared to commit the crime for the purpose of forcing their own beliefs,” said the court in its decision, according to TV Asahi. “They may not evade severe condemnation.” YamatoQ, a general incorporated association, has organized monthly protests against vaccines and face masks across Japan this year. The group’s manifesto and website reflect the baseless conspiracy theory it stemmed from, saying it aimed to protect people from Satanists and the Illuminati – and that it respected former US President Donald Trump.

via cnn: QAnon members in Japan sentenced for breaking into Covid vaccination centers

https://twitter.com/Theanonleaks/status/1606322174989684738

Nach Angriff auf Impfteam in Querfurt: Gericht stellt Verfahren gegen Neonazis ein

Das Amtsgericht Merseburg hat Mitte September 2022 ein Verfahren gegen die Neonazis Sven Liebich und Enrico Marx aus Sachsen-Anhalt eingestellt. Ihnen und Liebichs Lebensgefährtin, der extrem rechten Erzieherin Caroline K., war der Angriff auf ein Impfteam in Querfurt vorgeworfen worden. Es war der erste bekannte Prozess in Sachsen-Anhalt wegen eines Angriffs auf medizinisches Personal im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. August 2021, Burgfest in Querfurt. Neben Mittelalterständen gibt es auch ein Impfzentrum. Wie an vielen anderen Orten soll hier Menschen ermöglicht werden, sich spontan gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Doch eine Gruppe pöbelt die Mitarbeiter*innen an. Einer kommt ihnen ohne Maske sehr nahe. Es sei von „totspritzen“ geredet worden. Nach Duschen sei gefragt worden und „Sprüche mit Gaskammer“ seien gefallen. So schildert es im 19. September 2022 ein 47-jähriger Sanitäter, welcher an diesem Tag für die Betreuung und Nachsorge der zu Impfenden zuständig gewesen sei, im Prozess vor dem Amtsgericht Merseburg. Auch seine 28-jährige Kollegin spricht von Provokationen und Beleidigungen aus der Gruppe, von einer Verpönung als „Merkels Helfer“ – die Anspielung auf die ZDF-Reihe über NS-Kriegsverbrecher ist wenig subtil. Einige Stunden später, gegen 16 Uhr, waren die extrem Rechten, nun in Teilen alkoholisiert, wieder da. Erneut pöbeln sie die Menschen am Impfzentrum an, so berichten es der Sanitäter und seine Kollegin. In der Fünfer-Gruppe: Neonazi Sven Liebich, ehemals Blood&Honour-Kader – extrem rechter Versandhändler und Dauerorganisator extrem rechter Versammlungen, Enrico Marx – bekannt u.a. als Rechtsrockkonzertveranstalter und JN-Stützpunktleiter und Liebichs Lebensgefährtin, die heute 26-jährige Caroline K. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Halle habe Sven Liebich die Mitarbeiterinnen nun gefilmt. Um das zu unterbinden, habe der Geschädigte das Smartphone Liebichs festgehalten. Der darauffolgende Angriff auf den Sanitäter ist als einfache und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung angeklagt. In seiner Einlassung vor Gericht behauptet der heute 52-jährige Liebich, der sich hier als Videoaktivist bezeichnet, dass der Geschädigte, während er gerade den Impfstand filmte, wortlos auf ihn zugerannt sei und ihm das Handy aus der Hand gerissen habe. Nur weil er sein Telefon hätte wiederhaben wollen, habe es ein Gerangel gegeben, bei dem er selbst auch umgefallen sei. Getreten habe er den Geschädigten nicht. Auch die heute 26-jährige Angeklagte Caroline K. bestreitet, dem Sanitäter wie angeklagt in den Rücken gesprungen zu sein. Die Aussage des mittlerweile 45-jährigen Angeklagten Enrico Marx fällt kurz aus: Er könne sich an nichts erinnern. Der Atemalkoholtest kam bei ihm an diesem Nachmittag auf 2,75 Promille. Der betroffene Sanitäter hingegen schildert vor Gericht, dass er Liebich mehrfach erfolglos aufgefordert habe, das Filmen zu unterlassen. Deshalb sei er auf Liebich zugegangen. Er habe die Kamera abdecken und sich und seine Kollegin vor der Aufnahme schützen wollen. Dann sei ihm ins Gesicht geschlagen und zeitgleich in die Nierengegend getreten worden und er zu Boden gegangen. Am Boden liegend sei er getreten worden. In dem Geschehen habe er im Affekt plötzlich Liebichs Smartphone in der Hand gehabt und es weggeworfen in der Hoffnung, die Angreiferinnen würden dann von ihm ablassen. Schließlich sei seine Kollegin gekommen und habe ihm aufgeholfen.

via mobile opferberatung: Nach Angriff auf Impfteam in Querfurt: Gericht stellt Verfahren gegen Neonazis ein

Nach Angriff auf Impfteam in Querfurt: Gericht stellt Verfahren gegen Neonazis ein

Das Amtsgericht Merseburg hat Mitte September 2022 ein Verfahren gegen die Neonazis Sven Liebich und Enrico Marx aus Sachsen-Anhalt eingestellt. Ihnen und Liebichs Lebensgefährtin, der extrem rechten Erzieherin Caroline K., war der Angriff auf ein Impfteam in Querfurt vorgeworfen worden. Es war der erste bekannte Prozess in Sachsen-Anhalt wegen eines Angriffs auf medizinisches Personal im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. August 2021, Burgfest in Querfurt. Neben Mittelalterständen gibt es auch ein Impfzentrum. Wie an vielen anderen Orten soll hier Menschen ermöglicht werden, sich spontan gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Doch eine Gruppe pöbelt die Mitarbeiter*innen an. Einer kommt ihnen ohne Maske sehr nahe. Es sei von „totspritzen“ geredet worden. Nach Duschen sei gefragt worden und „Sprüche mit Gaskammer“ seien gefallen. So schildert es im 19. September 2022 ein 47-jähriger Sanitäter, welcher an diesem Tag für die Betreuung und Nachsorge der zu Impfenden zuständig gewesen sei, im Prozess vor dem Amtsgericht Merseburg. Auch seine 28-jährige Kollegin spricht von Provokationen und Beleidigungen aus der Gruppe, von einer Verpönung als „Merkels Helfer“ – die Anspielung auf die ZDF-Reihe über NS-Kriegsverbrecher ist wenig subtil. Einige Stunden später, gegen 16 Uhr, waren die extrem Rechten, nun in Teilen alkoholisiert, wieder da. Erneut pöbeln sie die Menschen am Impfzentrum an, so berichten es der Sanitäter und seine Kollegin. In der Fünfer-Gruppe: Neonazi Sven Liebich, ehemals Blood&Honour-Kader – extrem rechter Versandhändler und Dauerorganisator extrem rechter Versammlungen, Enrico Marx – bekannt u.a. als Rechtsrockkonzertveranstalter und JN-Stützpunktleiter und Liebichs Lebensgefährtin, die heute 26-jährige Caroline K. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Halle habe Sven Liebich die Mitarbeiterinnen nun gefilmt. Um das zu unterbinden, habe der Geschädigte das Smartphone Liebichs festgehalten. Der darauffolgende Angriff auf den Sanitäter ist als einfache und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung angeklagt. In seiner Einlassung vor Gericht behauptet der heute 52-jährige Liebich, der sich hier als Videoaktivist bezeichnet, dass der Geschädigte, während er gerade den Impfstand filmte, wortlos auf ihn zugerannt sei und ihm das Handy aus der Hand gerissen habe. Nur weil er sein Telefon hätte wiederhaben wollen, habe es ein Gerangel gegeben, bei dem er selbst auch umgefallen sei. Getreten habe er den Geschädigten nicht. Auch die heute 26-jährige Angeklagte Caroline K. bestreitet, dem Sanitäter wie angeklagt in den Rücken gesprungen zu sein. Die Aussage des mittlerweile 45-jährigen Angeklagten Enrico Marx fällt kurz aus: Er könne sich an nichts erinnern. Der Atemalkoholtest kam bei ihm an diesem Nachmittag auf 2,75 Promille. Der betroffene Sanitäter hingegen schildert vor Gericht, dass er Liebich mehrfach erfolglos aufgefordert habe, das Filmen zu unterlassen. Deshalb sei er auf Liebich zugegangen. Er habe die Kamera abdecken und sich und seine Kollegin vor der Aufnahme schützen wollen. Dann sei ihm ins Gesicht geschlagen und zeitgleich in die Nierengegend getreten worden und er zu Boden gegangen. Am Boden liegend sei er getreten worden. In dem Geschehen habe er im Affekt plötzlich Liebichs Smartphone in der Hand gehabt und es weggeworfen in der Hoffnung, die Angreiferinnen würden dann von ihm ablassen. Schließlich sei seine Kollegin gekommen und habe ihm aufgeholfen.

via mobile opferberatung: Nach Angriff auf Impfteam in Querfurt: Gericht stellt Verfahren gegen Neonazis ein

#JENSkAUFMANN – #Rostocker #Querdenken-Aktivist zu #Geldstrafe verurteilt

Wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz wurde Jens Kaufmann, Organisator etlicher Querdenken-Demonstrationen und Bürgermeister-Kandidat in Rostock, zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Kaufmann versuchte, den Gerichtssaal als Bühne zu nutzen und dort den Rostocker Polizeichef unter Druck zu setzen. Einen Tag vor Weihnachten verurteilte ein Richter am Amtsgericht Rostock Jens Kaufmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 30 Euro, insgesamt 3.000 Euro, da er gegen das Versammlungsgesetz verstoßen und Auflagen ignoriert oder nicht umgesetzt habe. Insgesamt ging es in dem Prozess anfangs um drei Demonstrationen, später wurden die juristische Bewertung auf die beiden Versammlungen am 27. Dezember 2021 und 3. Januar 2022 reduziert. Es war die Zeit, in der Demos gegen die Corona-Maßnahmen teilweise massiv an Zulauf gewonnen hatten. (…) Während sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Kaufmanns Verteidigung, Szene-Anwalt Ralf Ludwig, nur wenige bis keine Fragen an die meisten Zeugen hatten, machte Kaufmann von seinem Fragerecht ausgiebig Gebrauch. Etliche Minuten löcherte der 56-Jährige die damals in den Demoablauf eingebundenen Polizeibeamten mit Fragen – eine Position, die dem Angeklagten sichtlich gefiel. Und so musste der Richter etliche Male eingreifen: „Die Frage lasse ich nicht zu“, hieß es ein ums andere Mal, vor allem, wenn es um eine rechtliche Fragen an die Beamten ging. In dem Zusammenhang reagierte eine Sympathisantin Kaufmanns mehrfach mit Zwischenrufen, bevor der Richter sie des Saales verwies. „Das ist Deligitimierung des Staates“, lautete daraufhin der Zwischenruf von Ralf Ludwig. Zuvor hatte der bereits einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Hintergrund war, dass der Verteidiger beantragt hatte, dass ein Mitarbeiter der Versammlungsbehörde seine Maske im Zeugenstand abzunehmen habe, da er dessen Gesicht sehen wolle. Der Richter überließ die Entscheidung mit dem Zeugen. Polizeiketten Zwischenzeitlich schaukelte sich die Stimmung merklich hoch, vor allem während der Fragen an den Polizeichef Achim Segebarth. Auf eine seiner Antworten erwiderte Kaufmann: „Das ist Bullshit“ und später an den Richter gewandt: „Wer sind Sie denn, sowas zu entscheiden.“ Sowohl der Polizeichef als auch die anderen Beamten berichteten von unkontrollierten Abläufen während der Demonstrationen. So hätten sich teilweise bis zu 2.000 Personen eigenständig in Bewegung gesetzt. Rund 50 vermummte Personen, die die Polizei vor allem der Hooligan-Szene zuordnete, hätten versucht, Polizeiketten zu durchbrechen. Mehrfach musste so Reizgas eingesetzt werden. Auch rechtsextreme Kleingruppen hätten „versammlungsleitend eingreifen“ wollen, so eine Zeugin.

via endstation rechts: JENS KAUFMANN Rostocker Querdenken-Aktivist zu Geldstrafe verurteilt

#JENSkAUFMANN – #Rostocker #Querdenken-Aktivist zu #Geldstrafe verurteilt

Wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz wurde Jens Kaufmann, Organisator etlicher Querdenken-Demonstrationen und Bürgermeister-Kandidat in Rostock, zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Kaufmann versuchte, den Gerichtssaal als Bühne zu nutzen und dort den Rostocker Polizeichef unter Druck zu setzen. Einen Tag vor Weihnachten verurteilte ein Richter am Amtsgericht Rostock Jens Kaufmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 30 Euro, insgesamt 3.000 Euro, da er gegen das Versammlungsgesetz verstoßen und Auflagen ignoriert oder nicht umgesetzt habe. Insgesamt ging es in dem Prozess anfangs um drei Demonstrationen, später wurden die juristische Bewertung auf die beiden Versammlungen am 27. Dezember 2021 und 3. Januar 2022 reduziert. Es war die Zeit, in der Demos gegen die Corona-Maßnahmen teilweise massiv an Zulauf gewonnen hatten. (…) Während sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Kaufmanns Verteidigung, Szene-Anwalt Ralf Ludwig, nur wenige bis keine Fragen an die meisten Zeugen hatten, machte Kaufmann von seinem Fragerecht ausgiebig Gebrauch. Etliche Minuten löcherte der 56-Jährige die damals in den Demoablauf eingebundenen Polizeibeamten mit Fragen – eine Position, die dem Angeklagten sichtlich gefiel. Und so musste der Richter etliche Male eingreifen: „Die Frage lasse ich nicht zu“, hieß es ein ums andere Mal, vor allem, wenn es um eine rechtliche Fragen an die Beamten ging. In dem Zusammenhang reagierte eine Sympathisantin Kaufmanns mehrfach mit Zwischenrufen, bevor der Richter sie des Saales verwies. „Das ist Deligitimierung des Staates“, lautete daraufhin der Zwischenruf von Ralf Ludwig. Zuvor hatte der bereits einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Hintergrund war, dass der Verteidiger beantragt hatte, dass ein Mitarbeiter der Versammlungsbehörde seine Maske im Zeugenstand abzunehmen habe, da er dessen Gesicht sehen wolle. Der Richter überließ die Entscheidung mit dem Zeugen. Polizeiketten Zwischenzeitlich schaukelte sich die Stimmung merklich hoch, vor allem während der Fragen an den Polizeichef Achim Segebarth. Auf eine seiner Antworten erwiderte Kaufmann: „Das ist Bullshit“ und später an den Richter gewandt: „Wer sind Sie denn, sowas zu entscheiden.“ Sowohl der Polizeichef als auch die anderen Beamten berichteten von unkontrollierten Abläufen während der Demonstrationen. So hätten sich teilweise bis zu 2.000 Personen eigenständig in Bewegung gesetzt. Rund 50 vermummte Personen, die die Polizei vor allem der Hooligan-Szene zuordnete, hätten versucht, Polizeiketten zu durchbrechen. Mehrfach musste so Reizgas eingesetzt werden. Auch rechtsextreme Kleingruppen hätten „versammlungsleitend eingreifen“ wollen, so eine Zeugin.

via endstation rechts: JENS KAUFMANN Rostocker Querdenken-Aktivist zu Geldstrafe verurteilt

#DOXING: #Datenschutzbeauftragter verwarnt #AfD-Kreisverband – #hetzer #schauhin

Der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hat einen Post der AfD, in dem der Wohnort einer Politikerin veröffentlicht wurde, als rechtswidrig eingestuft. Weil er vertrauliche Daten über eine Landtagsabgeordnete ins Netz stellte, hat der Göppinger AfD-Kreisverband eine Verwarnung des Datenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg, Stefan Brink, erhalten. Brink bestätigte der DPA, dass er eine Sanktion gegen den Kreisverband ausgesprochen habe. Hintergrund ist ein Streit zwischen der Göppinger AfD und der Grünen-Abgeordneten Ayla Cataltepe: Der Kreisverband hatte im Frühjahr auf seiner Facebook-Seite ein Foto eines Baugrundstücks von Cataltepe in Verbindung mit ihrem Namen gepostet. Der Post wurde kurze Zeit später gelöscht. Die Abgeordnete Cataltepe war zuvor mit ihrer Nachbarin in Eislingen wegen eines Tretrollers in Streit geraten, was im Juni 2021 sogar zu einem Polizeieinsatz führte. Das Boulevardblatt Bild betitelte den Fall damals als Roller-Gate. Goßner postete das Bild vom Baugrundstück in Göppingen und schrieb darüber: “Sind Kinderroller in Zukunft noch sicher?” “Der AfD-Kreisverband Göppingen hat meine persönlichen Daten ins Internet gestellt. Das geht gar nicht und ist absolut inakzeptabel”, sagte Cataltepe der DPA. “Daher habe ich den Landesdatenschutzbeauftragten gebeten, die Sache zu prüfen. Im Ergebnis besteht kein Zweifel: Die AfD hat hier klar die rote Linie überschritten.” Die AfD mache mit der Roller-Sache Politik, sagte die Abgeordnete. Brink stufte den Post als rechtswidrig ein und sprach eine Verwarnung gegen den Kreisverband per Bescheid aus. Der Kreisverband habe mit dem Post preisgegeben, wo die Abgeordnete privat zu finden sei, kritisierte Brink. Ortskundige hätten den Bauplatz auf dem Foto leicht zuordnen können. Falls sich so etwas wiederhole, müsse der AfD-Kreisverband mit einem Bußgeld rechnen, so Brink.

via golem: DOXING: Datenschutzbeauftragter verwarnt AfD-Kreisverband