Far-right influencer known as ‘#BakedAlaska’ sentenced over #Capitol attack

Anthime Gionet, 35, given two months in prison after live-streaming his participation in deadly January 6 riot. Anthime Gionet, a far-right social media personality known to followers as Baked Alaska, was sentenced on Tuesday to two months in prison for his participation in the US Capitol attack – participation he live-streamed. In court in Washington DC, the US district judge Trevor McFadden told Gionet, 35: “You did everything you could to publicise your misconduct. You were there encouraging and participating fully in what was going on.”(…) . Pretending to report a “fraudulent election”, Gionet said: “We need to get our boy, Donald J Trump, into office.” According to court documents, Gionet also told rioters: “Come in, let’s go, come on in, make yourself at home” and chanted: “Patriots are in control!” and “Whose house? Our house!” His attorney, Zachary Thornley, argued that Gionet “never crossed the line from being a protestor to a rioter” and was instead “sort of a guerrilla journalist” who was “there to document. That’s what he does.” Before becoming a star of far-right social media, Gionet worked for media website BuzzFeed. Last July, however, he pleaded guilty to parading, demonstrating or picketing inside a Capitol building. Gionet has had other brushes with the law. After clashes in Arizona in late 2020, he was sentenced to 30 days in jail for misdemeanor convictions and fined for damaging a Hannukah display at the state capitol. For his participation in the Capitol riot, prosecutors recommended 75 days incarceration and three years probation. Judge McFadden, a Trump appointee who took over the case before sentencing, handed down 60 days and two years probation. Also imposing a $2,000 fine and $500 in restitution, McFadden said that for Gionet, the January 6 riot was the “culmination of a petty crime spree”.

via guardian: Far-right influencer known as ‘Baked Alaska’ sentenced over Capitol attack

Festnahme wegen Fahrens ohne Führerschein : Reichsbürger aus Völklingen tritt Haftstrafe nicht an – Polizei setzt Spezialkräfte ein

Ein sogenannter Reichsbürger aus Völklingen trat eine Haftstrafe nicht an, weil er die Bundesrepublik und damit die Autorität der Polizei nicht anerkennt. Die holte ihn nun mit Spezialkräften ab. Spezialkräfte der Polizei haben in Völklingen einen Mann festgenommen, der eine Haftstrafe nicht antreten wollte. Er war der Polizei bereits als sogenannter Reichsbürger bekannt. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass der Mann eine Waffe hatte, teilte das Landespolizeipräsidium am Dienstag mit. Der 64-Jährige habe sich zuvor geweigert, eine Gefängnisstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein anzutreten. Er war der Polizei bekannt und soll schon früher aggressiv aufgetreten sein und Beamte bedroht haben.

via saarbücker zeitung: Festnahme wegen Fahrens ohne Führerschein : Reichsbürger aus Völklingen tritt Haftstrafe nicht an – Polizei setzt Spezialkräfte ein

siehe auch: Strafe für Fahren ohne Führerschein nicht gezahlt: SEK nimmt Reichsbürger fest. Völklingen: Einsatz für das SEK am heutigen Dienstagnachmittag in Völklingen. Dort lebt ein 64 Jahre alter Mann, der beim Staatsschutz als sogenannter Reichsbürger bekannt ist. Der Mann soll nach Beschluss eines Richters festgenommen werden. Der Grund: Er hat sich ohne Fahrerlaubnis ans Steuer eines Fahrzeugs gesetzt und ist dabei erwischt worden. Daher ist gegen ihn eine Geldstrafe verhängt worden, die der Senior aber nicht bezahlt hat. Werbung In solchen Fällen wird dann üblicherweise eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe angedroht, die man absitzen muss, statt die Geldstrafe zu zahlen. Der Aufforderung zum Haftantritt ist der 64-Jährige aber nicht nachgekommen. Deshalb heute die Festnahme. Allerdings ist er in der Vergangenheit bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Bei früheren Aufeinandertreffen mit der Polizei hat er mehrfach angegeben, dass er den deutschen Staat nicht anerkennt. Werbung Den Einsatzkräften unterstellt er daher regelmäßig, dass sie unrechtmäßig handeln. Und auch gewalttätig ist der Völklinger schon geworden: Im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme im Jahr 2021 hat der Mann aggressives Verhalten gezeigt und die Einsatzkräfte bedroht, bei einer Vorführung vor einen Richter im November 2021 massiven Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen geleistet.

Festnahme wegen Fahrens ohne Führerschein : Reichsbürger aus Völklingen tritt Haftstrafe nicht an – Polizei setzt Spezialkräfte ein

Ein sogenannter Reichsbürger aus Völklingen trat eine Haftstrafe nicht an, weil er die Bundesrepublik und damit die Autorität der Polizei nicht anerkennt. Die holte ihn nun mit Spezialkräften ab. Spezialkräfte der Polizei haben in Völklingen einen Mann festgenommen, der eine Haftstrafe nicht antreten wollte. Er war der Polizei bereits als sogenannter Reichsbürger bekannt. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass der Mann eine Waffe hatte, teilte das Landespolizeipräsidium am Dienstag mit. Der 64-Jährige habe sich zuvor geweigert, eine Gefängnisstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein anzutreten. Er war der Polizei bekannt und soll schon früher aggressiv aufgetreten sein und Beamte bedroht haben.

via saarbücker zeitung: Festnahme wegen Fahrens ohne Führerschein : Reichsbürger aus Völklingen tritt Haftstrafe nicht an – Polizei setzt Spezialkräfte ein

siehe auch: Strafe für Fahren ohne Führerschein nicht gezahlt: SEK nimmt Reichsbürger fest. Völklingen: Einsatz für das SEK am heutigen Dienstagnachmittag in Völklingen. Dort lebt ein 64 Jahre alter Mann, der beim Staatsschutz als sogenannter Reichsbürger bekannt ist. Der Mann soll nach Beschluss eines Richters festgenommen werden. Der Grund: Er hat sich ohne Fahrerlaubnis ans Steuer eines Fahrzeugs gesetzt und ist dabei erwischt worden. Daher ist gegen ihn eine Geldstrafe verhängt worden, die der Senior aber nicht bezahlt hat. Werbung In solchen Fällen wird dann üblicherweise eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe angedroht, die man absitzen muss, statt die Geldstrafe zu zahlen. Der Aufforderung zum Haftantritt ist der 64-Jährige aber nicht nachgekommen. Deshalb heute die Festnahme. Allerdings ist er in der Vergangenheit bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Bei früheren Aufeinandertreffen mit der Polizei hat er mehrfach angegeben, dass er den deutschen Staat nicht anerkennt. Werbung Den Einsatzkräften unterstellt er daher regelmäßig, dass sie unrechtmäßig handeln. Und auch gewalttätig ist der Völklinger schon geworden: Im Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme im Jahr 2021 hat der Mann aggressives Verhalten gezeigt und die Einsatzkräfte bedroht, bei einer Vorführung vor einen Richter im November 2021 massiven Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen geleistet.

Glaubwürdigkeit und Vertrauen verloren – #Urteils­gründe im Fall #JensMaier

Der Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten. Das Dienstgericht geht laut schriftlichem Urteil davon aus, er werde sein Amt nicht verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person führen. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, heißt es in den Urteilsgründen des Dienstgerichts, das die Versetzung des ehemaligen AfD-Bundestagsmitglieds und Richters Jens Maier in den Ruhestand für zulässig erklärte. Es sei der Eindruck entstanden, Maier werde sein Amt nicht verfassungstreu, unparteiisch, uneigennützig und ohne Ansehen der Person führen. Nur durch eine Versetzung in den Ruhestand könne das – schwer beeinträchtigte – allgemeine Vertrauen in eine gerechte und unabhängige Rechtspflege gewahrt werden, heißt es im Urteil des Dienstgerichts. Bereits am 01. Dezember 2022 war das Urteil gegen den gebürtigen Bremer in Leipzig gefallen, wonach der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete nicht als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren darf (Urt. v. 01.12.2022, Az. 66 DG 2/22). Das Dienstgericht erklärte einen Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig. (…) Nach Ansicht des Dienstgerichts liegen die Voraussetzungen des § 31 Nr. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG), unter denen ein Richter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden kann, vor. Nach dem Ergebnis der Verhandlung lägen zur Überzeugung des Dienstgerichts Tatsachen vor, auf Grund derer Maier in seiner künftigen Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheinen könne. Das Vertrauen in seine Unvoreingenommenheit bestünde nicht mehr, sodass eine Versetzung des ehemaligen Richters in den Ruhestand zwingend geboten sei, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.

via lto: Glaubwürdigkeit und Vertrauen verloren Urteils­gründe im Fall Jens Maier

brown wooden gavel on brown wooden table
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Wegen #Volksverhetzung verknackt: #Verschwörungserzähler und #Rassist #RalphBühler

Ralph Bühler, ex-AfDler und Verschwörungserzähler aus Nußloch, wurde am 4. Januar 2023 vom Amtsgericht Heidelberg wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Bühler hatte im Mai 2021, während seiner Bürgermeisterkandidatur in Walldorf, ein antisemitisches Hetzvideo auf Facebook geteilt. In dem widerlichen Machwerk wurden unter anderem, die BRD als “jüdische Staatssimulation”, die Medien als “Judenpresse”, der Kommunismus als “jüdische Erfindung” und Juden als “Todfeinde” bezeichnet. Die Herstellerfirmen von Corona-Impfstoffen seien “jüdische Firmen”, und Impfungen gegen das Virus wurden im Video gleichgesetzt mit “Sterilisation & Völkermord”. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Ralph Bühler den Clip wissentlich verbreitet habe. Die Verbreitung des antisemitischen Videos erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung.

via kommunalinfo: Wegen Volksverhetzung verknackt: Verschwörungserzähler und Rassist Ralph Bühler

Wegen #Volksverhetzung verknackt: #Verschwörungserzähler und #Rassist #RalphBühler

Ralph Bühler, ex-AfDler und Verschwörungserzähler aus Nußloch, wurde am 4. Januar 2023 vom Amtsgericht Heidelberg wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Bühler hatte im Mai 2021, während seiner Bürgermeisterkandidatur in Walldorf, ein antisemitisches Hetzvideo auf Facebook geteilt. In dem widerlichen Machwerk wurden unter anderem, die BRD als “jüdische Staatssimulation”, die Medien als “Judenpresse”, der Kommunismus als “jüdische Erfindung” und Juden als “Todfeinde” bezeichnet. Die Herstellerfirmen von Corona-Impfstoffen seien “jüdische Firmen”, und Impfungen gegen das Virus wurden im Video gleichgesetzt mit “Sterilisation & Völkermord”. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Ralph Bühler den Clip wissentlich verbreitet habe. Die Verbreitung des antisemitischen Videos erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung.

via kommunalinfo: Wegen Volksverhetzung verknackt: Verschwörungserzähler und Rassist Ralph Bühler

#Millionenstrafe wegen #DSGVO-Verstößen:  #Irland setzt Geschäftsmodell von #Meta unter Druck

Meta muss 390 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung bezahlen, gab die irische Datenschutzbehörde bekannt. Zudem muss das Unternehmen seine Dienste künftig auch ohne personalisierte Werbung anbieten – ein schwerer Schlag für das Geschäftsmodell des Werbekonzerns. Für Meta kommt es hart auf hart: Die irische Datenschutzbehörde DPC hat den Werbekonzern erneut mit saftigen Bußgeldern belegt. Wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss Meta im Fall von Facebook 210 Millionen Euro bezahlen. Ähnliche Verstöße von Instagram werden das Unternehmen 180 Millionen Euro kosten. Zudem muss Meta seine Dienste in der EU auch ohne personalisierte Werbung anbieten. Der Konzern hat drei Monate Zeit, um seine Datenverarbeitung rechtskonform zu gestalten, gab die DPC heute bekannt. Die Entscheidung galt als Formsache, seit der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) jüngst ein Machtwort gesprochen hat. Ursprünglich wollte die als Nadelöhr verschriene irische Behörde die Datenpraxis von Meta als legal durchwinken, später stellte sie eine milde Geldbuße von rund 30 Millionen Euro in den Raum. Die laxe Durchsetzung der Regeln rief jedoch Datenschutzbehörden anderer EU-Länder auf den Plan. Im EDPB hoben sie schließlich das irische Urteil auf und machten klar, dass Meta nicht ohne eine empfindliche Strafe davonkommen wird. Irland ist für Meta zuständig, weil das Unternehmen dort seinen europäischen Hauptsitz hat, ist aber an EDPB-Entscheidungen gebunden. Erschummelte Einwilligung Konkret geht es um einen Taschenspieler-Trick, mit dem Meta die DSGVO umschiffen wollte. Unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Regeln im Mai 2018 verschob der Konzern die Zustimmung für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Nutzer:innen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um solche Daten zu Werbezwecken einsetzen zu dürfen, ist jedoch eine informierte Einwilligung notwendig – eine in den AGB versteckte Klausel zählt nicht dazu.

via netzpolitik: Millionenstrafe wegen DSGVO-Verstößen:  Irland setzt Geschäftsmodell von Meta unter Druck

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Von <a href=”https://en.wikipedia.org/wiki/Meta_Platforms” class=”extiw” title=”w:Meta Platforms”>Meta Platforms</a> – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://about.facebook.com/”>about.facebook.com</a> (<a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://scontent-atl3-1.xx.fbcdn.net/v/t39.8562-6/252294889_575082167077436_6034106545912333281_n.svg/meta-logo-primary_standardsize.svg?_nc_cat=1&amp;ccb=1-5&amp;_nc_sid=ad8a9d&amp;_nc_ohc=3kz-by4DXY4AX-yRcOt&amp;_nc_ht=scontent-atl3-1.xx&amp;oh=e9fac97390c55a774f07d9a7ee7ca7a3&amp;oe=618CA0B9″>direct link</a>), Gemeinfrei, Link