Der Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten. Das Dienstgericht geht laut schriftlichem Urteil davon aus, er werde sein Amt nicht verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person führen. Maier sei als Richter nicht mehr tragbar, heißt es in den Urteilsgründen des Dienstgerichts, das die Versetzung des ehemaligen AfD-Bundestagsmitglieds und Richters Jens Maier in den Ruhestand für zulässig erklärte. Es sei der Eindruck entstanden, Maier werde sein Amt nicht verfassungstreu, unparteiisch, uneigennützig und ohne Ansehen der Person führen. Nur durch eine Versetzung in den Ruhestand könne das – schwer beeinträchtigte – allgemeine Vertrauen in eine gerechte und unabhängige Rechtspflege gewahrt werden, heißt es im Urteil des Dienstgerichts. Bereits am 01. Dezember 2022 war das Urteil gegen den gebürtigen Bremer in Leipzig gefallen, wonach der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete nicht als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren darf (Urt. v. 01.12.2022, Az. 66 DG 2/22). Das Dienstgericht erklärte einen Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig. (…) Nach Ansicht des Dienstgerichts liegen die Voraussetzungen des § 31 Nr. 3 Deutsches Richtergesetz (DRiG), unter denen ein Richter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt werden kann, vor. Nach dem Ergebnis der Verhandlung lägen zur Überzeugung des Dienstgerichts Tatsachen vor, auf Grund derer Maier in seiner künftigen Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheinen könne. Das Vertrauen in seine Unvoreingenommenheit bestünde nicht mehr, sodass eine Versetzung des ehemaligen Richters in den Ruhestand zwingend geboten sei, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.
via lto: Glaubwürdigkeit und Vertrauen verloren Urteilsgründe im Fall Jens Maier
