Gericht bestätigt Bußgeld gegen Bautzener AfD-Stadtrat

Oliver Helbing von der AfD soll 250 Euro zahlen, weil er in der Corona-Pandemie mit einem Transparent durch Bautzen zog. Dagegen legte er Einspruch ein – erfolglos. Das Amtsgericht Bautzen hat ein gegen den Bautzener Stadtrat und stellvertretenden Vorsitzenden des Bautzener AfD-Kreisverbandes, Oliver Helbing, verhängtes Bußgeld in Höhe von 250 Euro bestätigt. Helbing war am 26. November 2021 nachmittags mit drei weiteren Personen mit einem Transparent mit der Aufschrift “2G beenden – keinen ausgrenzen” und einem AfD-Logo vom Kornmarkt über die Reichenstraße auf den Hauptmarkt gezogen.

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#Rassismus-Fälle : #Gericht stoppt #Dienstenthebung ehemaliger #Polizeischüler – #polizeiproblem

Diverse vorläufige Dienstenthebungen ehemaliger Polizeischülerinnen und Polizeischüler, die einst an einem Klassenchat mit rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen sein sollen, sind juristisch ausgebremst worden. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hob in neun Fällen die Dienstenthebungen auf, wie Gerichtssprecher Christoph Zieger am Freitag sagte. Zum einen seien aus Sicht der Kammer die Anhörungen der ehemaligen Polizeischüler nicht ordnungsgemäß erfolgt. Zum anderen hätten die zuständigen Polizeibehörden nicht ausreichend zwischen den Handlungen der Beteiligten im Chat differenziert. Zuerst hatte die «Magdeburger Volksstimme» berichtet. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte Mitte Februar angekündigt, dass 18 Polizeibedienstete entlassen werden sollen. Sie seien als Polizeischüler an einem Klassenchat mit nationalsozialistischen, antisemitischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten beteiligt gewesen. Zieschang sagte im Februar im Innenausschuss, neun Anwärterinnen und Anwärter hätten aktiv im Chat gepostet. Entlassungsverfahren seien gegen alle 18 Beteiligten eingeleitet worden. Wie viele der betroffenen ehemaligen Polizeischüler ingesamt sich an die Justiz gewandt haben, konnte Gerichtssprecher Zieger am Freitag nicht sagen.

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Rassistische #Attacke auf Dilan S. in #Berlin : Drei Angreifer zu #Bewährungsstrafen verurteilt – #lockthemup #pack

Die Abiturientin war in einer Tram beleidigt und angegriffen worden. Die Anklage gegen drei Frauen und drei Männer lautete auf Beleidigung, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung. Als die Richterin das Urteil spricht, grinst Matthias S. nur. Als einziger der sechs Angeklagten ist er an diesem Donnerstag im Gericht erschienen. Die Anklage hatte den drei Frauen und drei Männern vorgeworfen, die damals 17-jährige Dilan S. in einer Tram und anschließend an der Haltestelle an der Greifswalder Straße in Berlin-Prenzlauer Berg rassistisch beleidigt, bedroht und geschlagen zu haben. Nun wurden drei der sechs Angreifer:innen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Haupttäterinnen Jennifer G. und Cornelia R. wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu je sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Bei G. kamen zwei weitere Monate wegen Beleidigung hinzu. Nur in ihrem Fall erkannte die Richterin ein rassistisches Motiv. Zwar seien auch weitere rassistische Beleidigungen gefallen, diese habe sie aber keiner konkreten Person zuordnen können. „Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft“, sagte sie auch in Richtung des zahlreich erschienenen Publikums. Ebenfalls eine Freiheitsstrafe erhielt der mehrfach vorbestrafte Rechtsextreme Heiko S. Er wurde zu sechs Monaten auf Bewährung wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er Zeugen davon abgehalten haben soll, einzugreifen. Matthias S. wurde wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 55 Euro, also insgesamt 2200 Euro, verurteilt. Die übrigen beiden Angeklagten wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

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Reichsbürger kassiert Landesverweis und ist bereits auf der Flucht

Ein Baselbieter Staatsverweigerer wurde vom Strafgericht schuldig gesprochen. Nun droht dem 45-jährigen gebürtigen Deutschen ein siebenjähriger Landesverweis, jedoch ist sein Aufenthaltsort zurzeit nicht bekannt. Das Anwesen des Reichsbürgers aus dem Oberbaselbiet, der sich seit zwei Jahren komplett dem Staat verweigert. Auch ein Strafverfahren gegen ihn ignorierte der 45-Jährige komplett. Basler Zeitung/Sebastian Schanzer Trotzdem wurde am vergangenen Mittwoch ein Urteil gegen den 45-Jährigen verhängt. Dies beinhaltete einen siebenjährigen Landesverweis. Es stellt sich jedoch das Problem, dass der Aufenthaltsort des Mannes zurzeit unbekannt ist. Tom Bisig Die Polizei musste schon mehrfach zum Staatsverweigerer ausrücken. Sei es, um Pfändungsbeamte zu begleiten oder sein Auto zu beschlagnahmen. Dabei wurde sie auch schon vom Beschuldigten attackiert. Polizei BL Darum gehts Der berüchtigte Oberbaselbieter Staatsverweigerer wurde am Mittwoch vom Baselbieter Strafgericht in 26 von 27 Anklagepunkten für schuldig befunden. Der heute 45-Jährige beging zwischen 2018 und 2021 eine Vielzahl an Straftaten, darunter Betrug, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Missbrauch von Ausweisen und Schildern sowie Verletzung von Verkehrsregeln. Der Richter stellte fest, dass alle Delikte auf eine staatsfeindliche Gesinnung des Täters hindeuten, der die Schweiz als «Nichtregierungsorganisation» bezeichnete. Das Gericht verurteilte den bereits vorbestraften Deutschen zu zwei Jahren Gefängnis, wie die «Basler Zeitung» (Bezahlartikel) berichtet. Zusätzlich wurde ein Landesverweis über sieben Jahre verhängt. Allerdings gibt es ein Problem: Die Behörden haben keine Kenntnis darüber, wo sich der Reichsbürger aufhält. Er erschien nicht zum Gerichtsprozess und hat keinen Wohnsitz in der Schweiz mehr, seit er sich im Oberbaselbieter Dorf abgemeldet hat. Mutmasslich hält er sich derzeit in Norddeutschland auf. Wie also kann der Verurteilte zur Rechenschaft gezogen werden? Bei Kontrolle wartet der Haftbefehl Michael Lutz, Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft, erklärte gegenüber der BaZ, dass in der Regel rechtskräftig verurteilte Personen mit unbekanntem Aufenthaltsort national zur Verhaftung ausgeschrieben werden würden. Sobald der Verurteilte in eine Kontrolle geriete, könne er verhaftet werden.

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Brazil Court Fines, Suspends #Telegram App In Neo-Nazi Probe

A Brazilian court on Wednesday ordered the countrywide suspension of messaging app Telegram after its parent company failed to provide data sought by authorities on neo-Nazis operating on the network, officials said. In the framework of a probe into neo-Nazi activity on social networks, the court fined Telegram a million reais (about $198,000) per day for “not complying,” and ordered the “temporary suspension of (its) activities,” Justice Minister Flavio Dino said in a video sent to journalists. “There are groups called ‘Anti-Semitic Front’ and ‘Anti-Semitic Movement’ acting in those networks, and we know that this is at the core of violence against our children,” he added, in reference to a recent spate of attacks in schools. Earlier this month, a man carrying a hatchet killed four children between the ages of four and seven at their school in the same week as two other, non-fatal school attacks. Last month, a 13-year-old boy killed a teacher in a knife attack at a school in Sao Paulo. And last November, a 16-year-old shooter killed four people and injured more than 10 others in twin attacks on two schools in Aracruz in the southeastern state of Espirito Santo. The G1 news portal, citing police sources, reported the teenager had allegedly interacted with anti-Semitic groups on Telegram. According to a document from the federal justice authority in Espirito Santo, investigators had asked Telegram for the personal data of members of two stated anti-Semitic groups on the platform.

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Amtsgericht Erding : Verwarnung wegen Volksverhetzung auf Facebook

Angeklagter hatte sich mit Judenstern und der Aufschrift “Nicht geimpft” präsentiert. “Totaler Blödsinn”, sagte der 73-Jährige im Rückblick. Kurzzeitig sah es für den 73-jährigen Angeklagten gar nicht so gut aus, da er Richter Andreas Wassermann ungewollt gestanden hatte, dass er sich mit Vorsatz auf Facebook mit einem T-Shirt mit einem gelben sogenannten Judenstern präsentiert hatte. Mit der Aufschrift “Nicht geimpft” in Großbuchstaben. Das menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an Juden mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, erfüllt jedoch den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das habe er aber nicht bezwecken wollen, sagte der 73-Jährige. Er hatte Einspruch gegen den Strafbefehl über 3000 Euro eingelegt. Da er zugab, dass seine Tat eher “Blödsinn” war, das Foto gelöscht und das T-Shirt vernichtet ist, beließ es Wassermann bei einer Verwarnung statt Geldstrafe. Zudem muss der Angeklagte 600 Euro an die Uno-Flüchtlingshilfe zahlen. Die Einsicht des 73-Jährigen reichte aber nur bis zur Wahl seiner Mittel, um gegen die seiner Meinung nach staatlich verordneten Impflicht gegen das Covid-19-Virus zu protestieren. “Die Wahl war nicht gerade die Beste”, sagte der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht auftrat. Er habe aber nicht aufhetzen wollen, sondern nur aufzeigen wollen, dass es in der NS-Zeit ebenfalls mit der Ausgrenzung von einzelnen Gruppierungen begonnen habe. Und er habe sich ebenfalls ausgegrenzt gefühlt während der Corona-Pandemie, da er seiner Meinung nach als Ungeimpfter von der Gesellschaft ausgegrenzt worden sei.

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Blockierter #Rettungswagen traf verspätet ein – “#Kli­mak­leber” nicht wegen #Töt­ungs­de­likts ange­klagt – #Berlin

In Berlin war wegen einer “Klimakleber”-Blockade ein Rettungswagen verspätet am Einsatzort eingetroffen. Der Tod der dort verunfallten Radfahrerin hätte aber auch bei rechtzeitiger Hilfe nicht verhindert werden können, so die StA Berlin nun. Die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin verneint die strafrechtliche Verantwortlichkeit der als “Klimakleber” bekanntgewordenen Mitglieder der Klimaschutzbewegung “Letzte Generation” für den Tod einer Radfahrerin. Das hat die Behörde am Donnerstag mitgeteilt. Die Aktivistinnen und Aktivisten würden in diesem Fall deshalb zwar wegen Nötigung (§ 240 StGB) und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) angeklagt, nicht aber wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikte, wie es in der Mitteilung ausdrücklich heißt. Der den Ermittlungen zugrunde liegende Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am 31. Oktober 2022 war eine Radfahrerin in Berlin-Wilmersdorf von einem Lkw überrollt worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, standen Einsatzkräfte der Feuerwehr mit den notwendigen Spezialgeräten wegen Protesten der Klimaaktivistinnen und -aktivisten im Stau. Sie trafen deshalb erst verspätet am Unfallort ein, die Frau erlag später ihren schweren Verletzungen. (…) Nach dem Ergebnis der Ermittlungen führte die Straßenblockade tatsächlich zu einer zeitlichen Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und von acht Minuten bei dem Rüstwagen mit den Spezialwerkzeugen, heißt es nun seitens der StA. Auf das Eintreffen der Fahrzeuge sei es aber schon gar nicht mehr angekommen: Die Notärztin hatte den Angaben zufolge bereits – notfallmedizinisch vollkommen korrekt – entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers durch den Rüstwagen den Zustand der verunfallten Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte. Die Sofortrettung durch Wegfahren des Lkw (sogenannte Crush-Bergung) sei daher in jedem Fall – und damit unabhängig von der Ankunft des Rüstwagens – die sinnvollere Vorgehensweise gewesen. Zudem habe die Obduktion ergeben, dass die Fahrradfahrerin durch den Unfall mit dem Betonmischer bereits so schwere Verletzungen erlitten hatte, dass ihr Leben ohnehin nicht mehr habe gerettet werden können.

via lto: Blockierter Rettungswagen traf verspätet ein “Kli­mak­leber” nicht wegen Töt­ungs­de­likts ange­klagt – #Berlin

siehe dazu auch: Radfahrerin tödlich verletzt – Bericht: #KlimaBlockade hat #Notversorgung nach #Unfall in #Berlin nicht behindert (Nov. 2022). Nach einem tödlichen Unfall, zu dem ein Rettungsfahrzeug verspätet eintraf, steht die Gruppe “Letzte Generation” in der Kritik: Sie hatte zeitgleich Staus verursacht. Einem Medienbericht zufolge war das Fahrzeug für die Rettung aber gar nicht nötig. Einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” zufolge soll die Klima-Blockade in Berlin keinen Einfluss auf die Notfallversorgung einer Radfahrerin gehabt haben, die am Montag von einem Betonmischer überrollt wurde.