#Hass-Mails an #Zentralrat der #Sinti und #Roma: Bewährung

Wegen Hass-Mails mit rassistischen Beschimpfungen von Sinti und Roma ist in Berlin ein Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten habe den 56-Jährigen der Volksverhetzung und Beleidigung für schuldig befunden, teilte die Staatsanwaltschaft Berlin am Dienstag mit. Zudem müsse er 4000 Euro an die Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt „HateAid“ zahlen. Bei der Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, floss laut Staatsanwaltschaft eine frühere Geldstrafe wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit ein. Im aktuellen Fall hatte der 56-Jährige nach den Angaben zwischen Oktober 2020 und Juli 2021 sieben Mal Mails an den Zentralrat der Sinti und Roma geschickt. Darin habe er unter anderem von „Gaskammern“ fabuliert (…) Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Absender der Hass-Mails für die Ermittler relativ leicht zu fassen. Der 56-Jährige habe seine Identität nicht verschleiert, sagte ein Behördensprecher.

via morgenpost: Hass-Mails an Zentralrat der Sinti und Roma: Bewährung

#Hass-Mails an #Zentralrat der #Sinti und #Roma: Bewährung

Wegen Hass-Mails mit rassistischen Beschimpfungen von Sinti und Roma ist in Berlin ein Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten habe den 56-Jährigen der Volksverhetzung und Beleidigung für schuldig befunden, teilte die Staatsanwaltschaft Berlin am Dienstag mit. Zudem müsse er 4000 Euro an die Beratungsstelle für Betroffene digitaler Gewalt „HateAid“ zahlen. Bei der Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, floss laut Staatsanwaltschaft eine frühere Geldstrafe wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit ein. Im aktuellen Fall hatte der 56-Jährige nach den Angaben zwischen Oktober 2020 und Juli 2021 sieben Mal Mails an den Zentralrat der Sinti und Roma geschickt. Darin habe er unter anderem von „Gaskammern“ fabuliert (…) Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Absender der Hass-Mails für die Ermittler relativ leicht zu fassen. Der 56-Jährige habe seine Identität nicht verschleiert, sagte ein Behördensprecher.

via morgenpost: Hass-Mails an Zentralrat der Sinti und Roma: Bewährung

#Verfahren eingestellt – #SVENlIEBICHS #ANGRIFF AUF #JOURNALISTEN BLEIBT UNGEAHNDET – #justizversagen

Am Montag wurde ein Verfahren gegen den Neonazi Sven Liebich eingestellt. Im Sommer 2020 hatte er am Landgericht Berlin mehrere Pressevertreter*innen angegriffen. Am 16. Januar 2023 musste sich der bekannte Neonazi Sven Liebich im Amtsgericht Tiergarten einfinden. Es ging um Beleidigung. Mit angeklagt ist Florian D., ein enger Wegbegleiter Liebichs. Nach einem kurzen Gespräch samt Anwältin mit der Richterin, wird das Verfahren gegen beide Beschuldigte vorläufig eingestellt. Worum geht es? Knapp zweieinhalb Jahre zuvor, am 4. Juni 2020, wurde am Landgericht Berlin über einen Widerspruch gegen eine gegen die „L&H-shirzshop GmbH“ erlassene einstweilige Verfügung verhandelt. Liebich vertrat damals seine Schwester S., die damalige Geschäftsführerin. In dem Streitfall ging es um ein Bild der ehemaligen Vorsitzenden der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, dass Liebich kombiniert mit einer falschen Tatsachenbehauptung in dem von ihm gegründeten Shop vertrieb. Bereits Tage vor Prozessbeginn mobilisierte Liebich vor allem in seiner Telegram-Gruppe Anhängerinnen, den Prozess zu besuchen. Es kamen tatsächlich rund 20, teils gewaltbereite Liebich-Fans. Der Rechtsaußen-Aktivist und seine Fans griffen anwesende Pressevertreterinnen vor und im Gerichtsgebäude an und behinderten sie daran, ihrer Arbeit nachzugehen. Besonders der Journalist Arndt Ginzel und sein Kameramann Gerald Gerber, die für einen ZDF-Dreh vor Ort waren, wurden angegangen. Wiederholt schlugen die rechtsextremen Anhänger*innen gegen die Kamera und versuchten Kabel herauszuziehen. Auch der Sohn des nun mitangeklagten Florian D. (damals laut Liebich erst elf Jahre alt), beteiligte sich vehement an den Angriffen. (…) Knapp zweieinhalb Jahre später stehen schließlich Liebich und sein Kamerad Florian D. vor Gericht. Sie müssen sich wegen Beleidigung verantworten. Doch obwohl Justiz und Politik kurz nach dem Übergriff noch großspurig betonten, dass man die Presse schützen müsse und man um Aufklärung bemüht sei – wurde das Verfahren gegen Liebich und Florian D. nun sang- und klanglos (vorläufig) eingestellt. Die Richterin begründete die Einstellung des Verfahrens am Montagmittag damit, dass beide wegen anderer Delikte bereits verurteilt seien. Langes Vorstrafenregister, milde Strafen Das Landgericht Halle verurteile Liebich im Oktober 2022 auch in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe. Es sprach ihn der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, der Volksverhetzung und der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen für schuldig.

voa belltower: Verfahren eingestellt SVEN LIEBICHS ANGRIFF AUF JOURNALISTEN BLEIBT UNGEAHNDET

#Verfahren eingestellt – #SVENlIEBICHS #ANGRIFF AUF #JOURNALISTEN BLEIBT UNGEAHNDET – #justizversagen

Am Montag wurde ein Verfahren gegen den Neonazi Sven Liebich eingestellt. Im Sommer 2020 hatte er am Landgericht Berlin mehrere Pressevertreter*innen angegriffen. Am 16. Januar 2023 musste sich der bekannte Neonazi Sven Liebich im Amtsgericht Tiergarten einfinden. Es ging um Beleidigung. Mit angeklagt ist Florian D., ein enger Wegbegleiter Liebichs. Nach einem kurzen Gespräch samt Anwältin mit der Richterin, wird das Verfahren gegen beide Beschuldigte vorläufig eingestellt. Worum geht es? Knapp zweieinhalb Jahre zuvor, am 4. Juni 2020, wurde am Landgericht Berlin über einen Widerspruch gegen eine gegen die „L&H-shirzshop GmbH“ erlassene einstweilige Verfügung verhandelt. Liebich vertrat damals seine Schwester S., die damalige Geschäftsführerin. In dem Streitfall ging es um ein Bild der ehemaligen Vorsitzenden der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, dass Liebich kombiniert mit einer falschen Tatsachenbehauptung in dem von ihm gegründeten Shop vertrieb. Bereits Tage vor Prozessbeginn mobilisierte Liebich vor allem in seiner Telegram-Gruppe Anhängerinnen, den Prozess zu besuchen. Es kamen tatsächlich rund 20, teils gewaltbereite Liebich-Fans. Der Rechtsaußen-Aktivist und seine Fans griffen anwesende Pressevertreterinnen vor und im Gerichtsgebäude an und behinderten sie daran, ihrer Arbeit nachzugehen. Besonders der Journalist Arndt Ginzel und sein Kameramann Gerald Gerber, die für einen ZDF-Dreh vor Ort waren, wurden angegangen. Wiederholt schlugen die rechtsextremen Anhänger*innen gegen die Kamera und versuchten Kabel herauszuziehen. Auch der Sohn des nun mitangeklagten Florian D. (damals laut Liebich erst elf Jahre alt), beteiligte sich vehement an den Angriffen. (…) Knapp zweieinhalb Jahre später stehen schließlich Liebich und sein Kamerad Florian D. vor Gericht. Sie müssen sich wegen Beleidigung verantworten. Doch obwohl Justiz und Politik kurz nach dem Übergriff noch großspurig betonten, dass man die Presse schützen müsse und man um Aufklärung bemüht sei – wurde das Verfahren gegen Liebich und Florian D. nun sang- und klanglos (vorläufig) eingestellt. Die Richterin begründete die Einstellung des Verfahrens am Montagmittag damit, dass beide wegen anderer Delikte bereits verurteilt seien. Langes Vorstrafenregister, milde Strafen Das Landgericht Halle verurteile Liebich im Oktober 2022 auch in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe. Es sprach ihn der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, der Volksverhetzung und der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen für schuldig.

voa belltower: Verfahren eingestellt SVEN LIEBICHS ANGRIFF AUF JOURNALISTEN BLEIBT UNGEAHNDET

Manipulierend übergriffiger Pick-Up Artist verurteilt – #Misogynie #lockhimup

37-Jähriger wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist am Freitag ein selbsternannter »Pick-Up Artist« wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Angeklagt war der 37-Jährige außerdem wegen Nötigung, Beleidigung und sexueller Belästigung. Diese Verfahren wurden eingestellt. Nachdem Richterin Beate Menhofer-Woitaschek die Anklage verlesen hat, äußert sich der Angeklagte in einer langen Einlassung. Von Reue ist nichts zu hören. Er beginnt damit, von einer »massiven Hetzjagd« zu sprechen, die Feministinnen gegen ihn gefahren hätten. Stolz berichtet der Angeklagte E. von den vielen Frauen, die er in den vergangenen 18 Jahren dank seiner »weiterentwickelten« Pick-Up-Strategien schon »aufgerissen« hätte. Seine Aussagen strotzen vor Misogynie. Den Grundsatz »Nein heißt Nein« stellt er infrage. Oft würden Frauen, die anfangs nicht mit ihm schlafen wollen, dies am Ende doch tun. Dass es bei seinem »Pick-Up Game« nicht um die Frauen selbst geht und er diese lediglich als Objekte eines Spiels sieht, wird mehrfach deutlich. »Keine Frau war so wichtig, dass ich sie zu etwas gezwungen hätte. Ich konnte ja einfach die nächste ansprechen.« Dass das nicht der Wahrheit entspricht, beweist der Prozesstag, an dessen Ende E. die Vergewaltigung einräumen wird. Ins Rollen kam der Prozess durch einen Instagram-Post. Im Sommer 2020 fragte Leyla* in einem Beitrag nach weiteren Betroffenen, nachdem sie zweimal auf dieselbe Weise von E. angesprochen worden war. Sie schilderte seine Anmachstrategie, später kam ein Foto von ihm in Umlauf. Über 40 Frauen meldeten sich bei Leyla. Gemeinsam mit Freundinnen sammelte sie alle Fälle, protokollierte sie und ging damit zur Polizei. Diese schaltete einen Zeuginnenaufruf, auf den hin sich über 100 Frauen meldeten. Es wurde deutlich, dass E. immer nach derselben Masche vorging, sich außerdem unter falschem Namen und falscher Identität vorstellte. Fünf Fälle blieben dann übrig, die strafrechtlich relevant und noch nicht verjährt waren.

via nd: Manipulierend übergriffiger Pick-Up Artist verurteilt

lady justice and a gavel
Photo by EKATERINA BOLOVTSOVA on Pexels.com

Manipulierend übergriffiger Pick-Up Artist verurteilt – #Misogynie #lockhimup

37-Jähriger wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist am Freitag ein selbsternannter »Pick-Up Artist« wegen Vergewaltigung zu einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Angeklagt war der 37-Jährige außerdem wegen Nötigung, Beleidigung und sexueller Belästigung. Diese Verfahren wurden eingestellt. Nachdem Richterin Beate Menhofer-Woitaschek die Anklage verlesen hat, äußert sich der Angeklagte in einer langen Einlassung. Von Reue ist nichts zu hören. Er beginnt damit, von einer »massiven Hetzjagd« zu sprechen, die Feministinnen gegen ihn gefahren hätten. Stolz berichtet der Angeklagte E. von den vielen Frauen, die er in den vergangenen 18 Jahren dank seiner »weiterentwickelten« Pick-Up-Strategien schon »aufgerissen« hätte. Seine Aussagen strotzen vor Misogynie. Den Grundsatz »Nein heißt Nein« stellt er infrage. Oft würden Frauen, die anfangs nicht mit ihm schlafen wollen, dies am Ende doch tun. Dass es bei seinem »Pick-Up Game« nicht um die Frauen selbst geht und er diese lediglich als Objekte eines Spiels sieht, wird mehrfach deutlich. »Keine Frau war so wichtig, dass ich sie zu etwas gezwungen hätte. Ich konnte ja einfach die nächste ansprechen.« Dass das nicht der Wahrheit entspricht, beweist der Prozesstag, an dessen Ende E. die Vergewaltigung einräumen wird. Ins Rollen kam der Prozess durch einen Instagram-Post. Im Sommer 2020 fragte Leyla* in einem Beitrag nach weiteren Betroffenen, nachdem sie zweimal auf dieselbe Weise von E. angesprochen worden war. Sie schilderte seine Anmachstrategie, später kam ein Foto von ihm in Umlauf. Über 40 Frauen meldeten sich bei Leyla. Gemeinsam mit Freundinnen sammelte sie alle Fälle, protokollierte sie und ging damit zur Polizei. Diese schaltete einen Zeuginnenaufruf, auf den hin sich über 100 Frauen meldeten. Es wurde deutlich, dass E. immer nach derselben Masche vorging, sich außerdem unter falschem Namen und falscher Identität vorstellte. Fünf Fälle blieben dann übrig, die strafrechtlich relevant und noch nicht verjährt waren.

via nd: Manipulierend übergriffiger Pick-Up Artist verurteilt

lady justice and a gavel
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#Urteil: Ex-Mitglied rechtsextremer Partei darf aus #Beamtendienst entlassen werden – #polizeiproblem

Ist ein Polizist in Ausbildung bis kurz vor Ausbildungsbeginn über Jahre hinweg Mitglied einer rechtsextremistischen Partei gewesen, darf er laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Es bestünden im vorliegenden Fall begründete Zweifel an der persönlichen Eignung für das Amt des Polizeibeamten, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Der betreffende Mann habe sich nicht ausdrücklich von der Partei distanziert. (Az. 4 L 708/22 MZ) Dieser war im März 2022 bei seiner Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bei der Bundespolizei zum Beamten auf Widerruf ernannt worden. Eine interne geheimdienstliche Überprüfung ergab, dass er von 2013 bis 2021 zahlendes Mitglied der rechtsextremistischen Partei Der III. Weg war. Daraufhin wurde sein Beamtenstatus wegen mangelnder charakterlicher Eignung widerrufen, und der Mann wurde entlassen.

via yahoo: Urteil: Ex-Mitglied rechtsextremer Partei darf aus Beamtendienst entlassen werden