Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürgerszene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Außerdem muss sie auf die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge verzichten. Die im Zuge einer Razzia in der Reichsbürgerszene verhaftete Juristin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. In einem Eilverfahren hat das Richterdienstgericht des Landes Berlin Malsack-Winkemann vorläufig des Dienstes enthoben und die Einbehaltung der Hälfte ihrer monatlichen Bezüge angeordnet. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung (Beschl. v. 15.03.2023, Az. DG 1/23). Malsack-Winkemann steht seit 1996 im Dienst des Landes Berlin und saß von 2017 bis 2021 als Abgeordnete für die AfD im Deutschen Bundestag. Im März 2022 kehrte sie als Richterin an das Landgericht (LG) Berlin zurück. Im Dezember 2022 wurde die Richterin dann bei einer bundesweiten Razzia gegen die Reichsbürgerszene verhaftet. Der Generalbundesanwalt wirft ihr vor, einer terroristischen Gruppe angehört zu haben. Die Gruppe habe die staatliche Ordnung in Deutschland stürzen und durch eine eigene ersetzen wollen – Malsack-Winkemann sei dabei als Justizministerin in einer neuen Regierung vorgesehen gewesen. Die Richterin sitzt seit der Festnahme in Untersuchungshaft. Gegen Malsack-Winkemann laufen aktuell mehrere Verfahren. Bereits im Juni 2022 strengte Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke) ein Verfahren gegen die Ex-AfD-Abgeordnete an, bei dem es um die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ging. Das Richterdienstgericht hatte den Antrag der Justizsenatorin im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann durfte an das Landgericht zurückkehren. Die Justizsenatorin legte dagegen Berufung ein, das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Die Bezüge der Richterin wären von dem Verfahren jedoch nicht betroffen. Disziplinarverfahren endet wohl mit Entfernung aus dem Richteramt Neben dem Verfahren über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand läuft gegen sie am LG Berlin ein Disziplinarverfahren, das noch nicht abschlossen ist. Soll nach Abschluss des Verfahrens auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden, ist gemäß § 34 Disziplinargesetz Berlin (DiszG) eine Disziplinarklage zu erheben, über die das Richterdienstgericht am Verwaltungsgericht (VG) Berlin entscheidet.
Schöffin in Erfurt wegen rechtsextremer Kontakte aus dem Amt entlassen
Eine Schöffin in Erfurt darf ihr Ehrenamt bei Gericht nicht länger ausüben, weil sie eine rechtsextreme Veranstaltung angemeldet haben soll. Das entschied das Oberlandesgericht in Thüringen. Auch für Schöffen gelte das Mäßigungsgebot für Richter. Anzeige Das Thüringer Oberlandesgericht hat eine wegen Kontakten zur rechtsextremen Szene umstrittene Schöffin am Landgericht Erfurt ihres Amtes enthoben. Die Schöffin habe gegen das auch für ehrenamtliche Richter geltende Mäßigungsgebot verstoßen, begründeten die Jenaer Richter ihren Beschluss (Az. S AR 5/23). Ein Schöffe sei nach den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes des Amtes zu entheben, wenn er seine Amtspflichten gröblich verletzt habe.
via welt: Schöffin in Erfurt wegen rechtsextremer Kontakte aus dem Amt entlassen
siehe auch: Thüringer OLG sieht Verstoß gegen das Mäßigungsgebot In rechtsextremen Kreisen verkehrende Schöffin ihres Amtes enthoben. Die nunmehr enthobene Schöffin soll u.a. eine rechtsextreme Demonstration angemeldet und an einem NPD-Netzwerktreffen teilgenommen haben Weil sich eine Schöffin in rechtsextremen Kreisen und gegen die Corona-Politik öffentlich engagierte, wurde sie nun durch das Thüringer Oberlandesgericht ihres Amtes enthoben. Sie habe damit gegen das Mäßigungsverbot verstoßen, so der Senat. Der 1. Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) hat mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 09. März 2023 (Az. S AR 5/23) entschieden, dass eine Schöffin des Landgerichts (LG) Erfurt ihres Schöffenamtes enthoben wird. Sie habe durch ihre umstrittenen politischen Aktivitäten gegen das auch für Schöffen geltende Mäßigungsverbot verstoßen. Das Mäßigungsgebot stellt einen beamtenrechtlichen Grundsatz dar und ist für Richter in § 39 Deutsches Richtergesetz (DRiG) normiert. Es verlange von Richtern und auch von ehrenamtlichen Richtern, dass sie alles unterlassen müssen, was nach außen den Eindruck der Voreingenommenheit oder Unsachlichkeit entstehen lassen kann, führt der Senat in seiner Entscheidung an. Das Gebot werde dann verletzt, wenn das Verhalten und die Meinungen eines Richters bei aktuellen politischen Auseinandersetzungen aus objektiver Sicht das Vertrauen in eine neutrale Justiz erschüttern könnten. Dies gelte vor allem dann, wenn ein außerdienstliches Verhalten Auswirkungen auf die dienstliche Tätigkeit des Richters haben kann.
White Supremacist Sentenced for Burning Cross in Black Family’s Yard
“This cross burning was an abhorrent act that used a traditional symbol of hatred and violence to stoke fear and drive a Black family out of their home.” – US Department of Justice. Axel Cox, a white supremacist in Mississippi, was sentenced to 42 months in prison for a federal hate crime after pleading guilty to unlawfully intimidating his Black neighbors. The incident occurred last year when Cox burned a cross in the front yard of their home, violating the Fair Housing Act and prompting an investigation by the Department of Justice. In a bold display of racism, Cox built a large cross and set it alight while hurling racial slurs at his black neighbors in order to force them out of the neighborhood, according to reports from federal prosecutors. Two pieces of wood were wedged together before dousing it with oil and setting it ablaze for all within view to see – leaving no doubt as to the motives behind this act. “This cross burning was an abhorrent act that used a traditional symbol of hatred and violence to stoke fear and drive a Black family out of their home,” said Assistant Attorney General Kristen Clarke of the Justice Department’s Civil Rights Division. “While one might think cross-burnings and white supremacist threats and violence are things of the past, the unfortunate reality is that these incidents continue today. This sentence demonstrates the importance of holding people accountable for threatening the safety and security of Black people in their homes because of the color of their skin or where they are from.”
via theblackwallstrtimes: White Supremacist Sentenced for Burning Cross in Black Family’s Yard
“#Reichsbürger”-Nähe: #OVG bestätigt Rauswurf von #Hauptkommissar – #polizeiproblem #terror
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat den Rauswurf eines Kriminalhauptkommissars aus der Polizeidirektion Hannover endgültig bestätigt. Der Mann gilt als Anhänger der “Reichsbürger”-Ideologie. Der 59-Jährige habe immer wieder die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland geleugnet und gegen seine Verfassungstreuepflicht verstoßen, hieß es am Dienstag. Bereits im April 2022 hatte das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass die Polizeidirektion den Mann aus Alfeld (Landkreis Hildesheim) aus dem Dienst entfernen darf. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßte das Urteil. (…) Der 59-Jährige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Er soll gemeinsam mit anderen Personen aus der “Reichsbürger”-Szene einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant haben.
via ndr: “Reichsbürger”-Nähe: OVG bestätigt Rauswurf von Hauptkommissar
siehe auch: Entfernung von „Reichsbürger“ aus Beamtenverhältnis rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat bestätigt: Wer Verschwörungstheorien verbreitet und sich wie ein „Reichsbürger“ verhält, darf nicht mehr Beamter bleiben. Die Entfernung eines 59 Jahre alten Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen seines „reichsbürgertypischen“ Verhaltens ist rechtskräftig. (…) Aus Sicht des OVG hat der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen, das den Ausspruch der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechtfertige. Der Polizist hatte laut OVG unter anderem bei dem für ihn zuständigen Landkreis die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragt und dabei als Geburtsstaat „Preußen“ angegeben. Er habe auch Verschwörungstheorien verbreitet. In öffentlicher Rede habe er staatliche Institutionen und Organe verunglimpft.(…) Nach dpa-Informationen sitzt der 59-Jährige derzeit in Untersuchungshaft. Er wurde im Dezember im Zuge einer Großrazzia verhaftet, bei der bundesweit Objekte durchsucht und 25 mutmaßliche „Reichsbürger“ festgenommen wurden. Der frühere Polizist gehört zu den Verdächtigen, denen vorgeworfen wird, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, die das politische System in Deutschland stürzen wollte.

#BVerfG zum #linksunten.indymedia-Verbot – Eine vertane Chance
Das BVerfG hat die Beschwerden von fünf Freiburgern nicht zur Entscheidung angenommen, die das BMI zu den Betreibern einer verbotenen Internetplattform zählt. Eine zentrale Frage der Pressefreiheit im Netz bleibt damit vorerst unbeantwortet. Mit nur 17 Randnummern fällt die Entscheidung deutlich kürzer aus als sich das vier Männer und eine Frau aus Freiburg erhofft haben dürften. Knapp drei Jahren hatten sie auf die Entscheidung gewartet, die eine grundsätzliche Frage des Presserechts betrifft. Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerden der Freiburger nicht zur Entscheidung angenommen, die laut Bundesinnenministerium (BMI) für den Betrieb der als linksextremistisch eingestuften Plattform “linksunten.indymedia” verantwortlich sein sollen (Beschl. v. 01.02.2023, Az. 1 BvR 1336/20). (…) Die Freiburger sind in diesen der Meinung, bei der linksunten.indymedia handele es sich um ein Nachrichten- und Kommunikationsportal, für welches auch der Schutz der Pressefreiheit aus dem Grundgesetz (GG) gelte. Das Verbot sei ausschließlich mit Medieninhalten begründet worden, so die Beschwerdeführer. Die Darstellung des BMI und des BVerwG, man habe mit dem auf das Vereinsrecht gestützten Verbot nicht vorrangig die Internetplattform, sondern die dahinter stehende Personenvereinigung treffen wollen, halten die Betroffenen für vorgeschoben. Die Verfassungsbeschwerden rügten deshalb eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) und hilfsweise der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG). BVerfG lässt Ausführungen zur Pressefreiheit im Netz offen Der Kammer des Ersten Senats fehlt es laut Beschluss jedoch an einer ausreichend substantiierten Begründung zu den laut den Freiburgern unrechtmäßig verletzten Grundrechten. Das Gericht findet klare Worte, offenbar hatten die Beschwerden nicht den richtigen Angriffspunkt formuliert: “Hier stützen die Beschwerdeführenden ihre Rügen jedoch im Wesentlichen darauf, dass nicht das Bundesverwaltungsgericht, sondern die Verbotsverfügung ihre Grundrechte verletze. Eine mögliche Grundrechtsverletzung gerade durch die gerichtlichen Entscheidungen wird damit nicht substantiiert.“ Die Beschwerden machten nicht deutlich, dass die Entscheidung des BVerwG die Betroffenen in ihren Grundrechten verletzt, so das BVerfG. Damit wurde die Chance verpasst, zu einer ganzen Reihe spannender und richtungsweisender Verfassungsrechtsfragen zu entscheiden.
via lto: BVerfG zum linksunten.indymedia-Verbot Eine vertane Chance
#OVG #Berlin-#Brandenburg – Keine Auskunft zu #Schröders Lobby-Aktivitäten
Das Portal “Frag den Staat” versucht seit Monaten, Informationen über die Lobby-Aktivitäten von Altkanzler Schröder zu erhalten. Vor dem OVG scheiterte die Plattform jetzt, weil das Altkanzler-Büro gar nicht mehr besetzt ist. Die Internetplattform “Frag den Staat” wird keine Auskunft zu möglichen Lobbyaktivitäten aus dem Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) erhalten. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hervor, welcher der dpa vorliegt. Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin an, wonach das Büro derzeit nicht besetzt sei und den Antrag deswegen nicht bearbeiten könne. Daher gehe der Auskunftsanspruch zurzeit ins Leere, so das OVG (Beschl. v. 09.02.2023, Az. OVG 6 S 68/22). Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Deshalb hat ihm auch der Bundestag die Finanzmittel für sein Altkanzlerbüro und die dazugehörigen Mitarbeiterstellen gestrichen. Schröder geht gerichtlich gegen diese Entscheidungen vor.
via lto: OVG Berlin-Brandenburg Keine Auskunft zu Schröders Lobby-Aktivitäten
#Polizei entsperrt #Smartphone: #Landgericht billigt erzwungenen #Fingerabdruck
Die Polizei darf einen Fingerabdruck abnehmen, um ein Mobiltelefon zu entsperren, hat das Landgericht Ravensburg entschieden. Es hagelt Kritik von Anwälten. Dank biometrischer Erkennungsmethoden ist ein IT-Gerät wie ein Smartphone oder ein Laptop mit dem Auflegen eines Fingers oder dem Blick in die Kamera sekundenschnell entsperrt – ganz ohne Passworteingabe. Was für den Nutzer bequem ist, macht sich auch die Justiz zunehmend zunutze. So hat das Landgericht Ravensburg jetzt geurteilt, dass die Polizei im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme den Fingerabdruck eines Verdächtigen entnehmen, damit eine Vorlage mit dem biometrischen Merkmal anfertigen und diese als Sesam-Öffne-dich für ein Mobiltelefon verwenden darf (Az.: 2 Qs 9/23 jug.).
via heise: Polizei entsperrt Smartphone: Landgericht billigt erzwungenen Fingerabdruck