#URTEIL DES #FREIBURGER #VERWALTUNGSGERICHTS – Rassistische und antisemitische Posts: #Polizeischüler muss Gehalt zurückzahlen – #polizeiproblem

Mit seinen antisemitischen, rassistischen Posts verstieß der Polizeischüler gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das Freiburger Verwaltungsgericht spricht daher von “arglistiger Täuschung”. Ein Schüler der Landespolizeischule Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) muss sein komplettes Gehalt von mehr als einem Jahr an das Land Baden-Württemberg zurückzahlen. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Freiburg. Der Polizeischüler habe bei seiner Ernennung ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgegeben. Sein Verhalten habe dem aber widersprochen, das Verwaltungsgericht spricht daher von “arglistiger Täuschung”. Der Grund: Bei dem angehenden Polizeimeister wurden Handys sichergestellt, auf denen kinder- und jugendpornographische Inhalte gefunden wurden. Der Mann war zudem Mitglied einer fremdenfeindlichen Chatgruppe und postete dort Hitler-Bilder und Nachrichten mit antisemitischen, homophoben, frauenverachtenden und rassistischen Inhalten. Die Landespolizeischule Villingen-Schwenningen stellte ihn daraufhin vom Dienst frei und verlangte sein Gehalt zurück.

via swr: URTEIL DES FREIBURGER VERWALTUNGSGERICHTS Rassistische und antisemitische Posts: Polizeischüler muss Gehalt zurückzahlen

“Hängt die Grünen”-Plakate: Weitere Urteile gefällt

Vor wenigen Tagen ist ein rechter Funktionär wegen Wahlplakaten verurteilt worden. Nun sind zwei weitere Entscheidungen in dem Fall gefallen. Im Berufungsprozess um “Hängt die Grünen”-Plakate der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg hat das Landgericht München einen der beiden Angeklagten freigesprochen. Der andere Angeklagte muss eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 Euro bezahlen, wie das Gericht am Dienstagabend mitteilte. In der ersten Instanz war der nun freigesprochene 42-Jährige noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Rechtskräftig sind die beiden Urteilssprüche noch nicht. Das Landgericht habe sich nicht davon überzeugen können, dass der 42-Jährige an der Anbringung der Plakate beteiligt gewesen sei, hieß es. Dies sei aber “ein Freispruch 2. Klasse”. Weiterer Funktionär vor wenigen Tagen verurteilt Beim erneut verurteilten 66-Jährigen ging das Gericht dagegen von Volksverhetzung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Billigung von Straftaten aus. Der Mann – damals Vorsitzender der Partei – sei mitverantwortlich dafür, dass während des Bundestagswahlkampfes 2021 in Bayern insgesamt 20 Plakate der Kleinstpartei mit dem Spruch aufgehängt worden seien. Da der Mann nach dem Abhängen der Plakate durch die Behörden deren “umgehende Wiederaufhängung” gefordert habe, sei ausgeschlossen, dass diese ursprünglich ohne seine Beteiligung aufgehängt worden seien.

via t-online: “Hängt die Grünen”-Plakate: Weitere Urteile gefällt

Amtsgericht #Braunschweig verurteilt Neonazi zu #Geldstrafe

Das Amtsgericht Braunschweig hat den bekannten Braunschweiger Neonazi Johannes W. zu 2.400 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Bis dahin war es ein weiter Weg. Drei Jahre hatte sich die pensionierte Lehrerin Bernadette G. durch die Instanzen gekämpft. G. hatte den Neonazi W. 2020 wegen Volksverhetzung angezeigt. Der heute 36-Jährige hatte als Vorsitzender des inzwischen aufgelösten Kreisverbandes Braunschweig/Hildesheim der Kleinstpartei Die Rechte eine Demonstration in Braunschweig angemeldet: Die Rechtsextremen wollten im Zeitraum von 19.33 bis 19.45 Uhr unter dem Motto “Zionismus stoppen” mit einem Fackelumzug vor die jüdische Gemeinde ziehen. Die Stadt Braunschweig unterband das. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sah in dem geplanten Aufzug eine Provokation, aber keine strafbare Handlung, und wies die Anzeige zurück. Generalstaatsanwaltschaft schaltet sich ein G. ließ sich dadurch nicht beeindrucken. Sie blieb hartnäckig und legte Beschwerde ein. Schließlich wies die Generalstaatsanwaltschaft die Behörden in Braunschweig an, in diesem Fall zu ermitteln. Nun kommt es zum Verfahren – doch statt Volksverhetzung geht es um den Vorwurf der Beleidigung. (…) Zuletzt war die Braunschweiger Staatsanwaltschaft in die Kritik geraten, weil sie Ermittlungen gegen einen anderen stadtbekannten Neonazi eingestellt hatte. Martin K., ehemaliger Co-Vorsitzender der Partei Die Rechte in Braunschweig und Hildesheim, soll bei einer Demonstration zum Volkstrauertag im Jahr 2020 Medienvertretern die Bezeichnungen “Judenpresse” und “Judenpack” entgegengerufen und mit “Feuer und Benzin” gedroht haben. Auch hier sah die Anklagebehörde in Braunschweig Straftatbestände der Volksverhetzung und der Beleidigung nicht erfüllt.

via ndr: Amtsgericht Braunschweig verurteilt Neonazi zu Geldstrafe

Verleumdung – Rechtsextremist #Liebich rechtskräftig verurteilt – #LockHimUp

Ein Urteil des Landgerichts Halle gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung ist rechtmäßig. Ein Schild mit der Aufschrift “Angeklagter” wird auf die Gerichtsbank gestellt., Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild Das Oberlandesgericht hat eine von Liebich eingelegte Revision als unbegründet verworfen, wie das Landgericht Halle am Montag mitteilte. Das Landgericht hatte den Angeklagten Ende Oktober 2022 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, zudem soll er 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Liebich hatte den Erkenntnissen des Landgerichts zufolge im Oktober 2016 und März 2017 bundesweit bekannte Politiker diskreditiert, indem er wissentlich angebliche Zitate von ihnen veröffentlichte, die aber nicht von ihnen stammten

via radiobrocken: Verleumdung Rechtsextremist Liebich rechtskräftig verurteilt

siehe auch: REVISION GESCHEITERT Rechtsextremist Sven Liebich erstmals zu Bewährungsstrafe verurteilt. Der Rechtsextremist Sven Liebich ist mit seiner Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle gescheitert. Das Landgericht hatte ihn 2022 unter anderem wegen Volksverhetzung und Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das Oberlandesgericht hat das Urteil nun bestätigt. (…) Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vermeintliche Zitate von Politikern wider besseres Wissen verbreitet hatte, um diese zu diskreditieren. Zudem hatte er dem Gericht nach Aufkleber mit volksverhetzenden Inhalten und Beschimpfungen religiöser Bekenntnisse vertrieben. Gegen dieses Urteil hatte er erneut Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht wies diese als unbegründet ab. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

https://www.youtube.com/watch?v=TNdTyAseAW0

Rassismus und Homophobie – hohe Geldstrafe gegen Nelson Piquet

Nelson Piquet ist der Vater von Max Verstappens Lebensgefährtin. Dessen Konkurrenten Lewis Hamilton überzog der ehemalige Formel-1-Fahrer mit rassistischen und homophoben Beleidigungen. Knapp zwei Jahre später kassierte er nun die Quittung. Anzeige Wegen rassistischer und homophober Beleidigung des britischen Formel-1-Piloten Lewis Hamilton ist der frühere brasilianische Rennfahrer Nelson Piquet zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Der dreifache Weltmeister muss fünf Millionen Reais (884.000 Euro) an Organisationen zahlen, die sich gegen die Diskriminierung von Schwarzen und Homosexuellen einsetzen, wie ein Gericht am Freitag in Brasília mitteilte. Piquet hatte Hamilton in einem Interview 2021 rassistisch beleidigt. Später entschuldigte er sich öffentlich bei Hamilton, behauptete aber, er sei missverstanden worden. Der von ihm benutzte Begriff sei keine abfällige Bezeichnung für Schwarze, sondern stehe im brasilianischen Portugiesisch für „Kerl“ oder „Person“. Das ließ das Gericht nicht gelten. „Subtilität ist eine der Charakteristiken des modernen brasilianischen Rassismus“, hieß es in der Urteilsbegründung. In einem anderen Interview hatte Piquet Hamilton homophob beleidigt.

via welt: Rassismus und Homophobie – hohe Geldstrafe gegen Nelson Piquet

Einstweilige #Verfügung des LG #Frankfurt – #Reichelt-Blog darf trans Frau nicht als Mann bezeichnen

In einem Artikel auf dem Blog des Ex-Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt war eine trans Frau als Mann bezeichnet worden. Das Landgericht Frankfurt hat dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Für den Anwalt der Betroffenen hat die Entscheidung Signalwirkung. Das Landgericht Frankfurt hat untersagt, dass die trans Frau Janka Kluge in einem Blogartikel des Medienunternehmens von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt als Mann bezeichnet wird. Dies bestätigte das Gericht auf Anfrage. Kluge hatte sich gegen einen Artikel vom 3. Februar auf Pleiteticker.de der Autorin Judith Sevinç Basad gewehrt. In dem Text war sie zunächst als “biologischer Mann”, später nur noch als “Mann” bezeichnet worden. Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt gab Kluge mit einer einstweiligen Verfügung vom 17. März Recht und entschied gegen das von Reichelt geleitete Unternehmen Rome Medien GmbH, zu dem der Blog gehört. Reichelt betreibt seit seiner Entlassung bei der Bild neben dem Pleiteticker-Blog einen Youtube-Kanal, der als rechtspopulistisch gilt. Anwalt: “Entscheidung mit Signalwirkung” “Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden”, teilte Kluges Anwalt Jasper Prigge mit

via fr: Einstweilige Verfügung des LG Frankfurt Reichelt-Blog darf trans Frau nicht als Mann bezeichnen

siehe dazu auch: Bundesverfassungsericht. Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.

VERSUCHTER #MORD – #Urteil: Zehn Jahre #Haft für “#Reichsbürger” wegen #Angriff auf #Polizisten

Das OLG Stuttgart hat einen “Reichsbürger” aus dem Kreis Lörrach zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle umgefahren und schwer verletzt. Nach einer Auto-Attacke auf einen Polizisten muss ein sogenannter Reichsbürger aus Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) wegen versuchten Mordes ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verurteilte den 62-Jährigen am Freitag zu zehn Jahren Haft. Vor gut einem Jahr war der Mann vor mehreren Verkehrskontrollen geflohen und hatte schließlich auf einen Polizisten zugesteuert, den er mit seinem Wagen erfasste und schwer verletzte. Der Polizist erlitt massive Kopfverletzungen und ist bis heute dienstunfähig. Der Verurteilte muss ihm laut Gericht 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und sämtliche Kosten – wie etwa Behandlungskosten – ersetzen. Außerdem muss der Verurteilte nach seiner Haftentlassung für fünf Jahre seinen Führerschein abgeben. Der Mann habe erhebliche Verletzungen und den möglichen Tod des Polizisten in Kauf genommen, “um seine ideologische Überzeugung durchzusetzen”, hieß es in der Urteilsbegründung.

via swr: VERSUCHTER MORD Urteil: Zehn Jahre Haft für “Reichsbürger” wegen Angriff auf Polizisten