Vor dem Landgericht München II wollte der Angeklagte für sich einen Freispruch herausholen. Ohne Erfolg. Er war am Amtsgericht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Ein Grafinger Ex-Mesner scheiterte in der Berufungsverhandlung mit seinem Wunsch nach Freispruch. Das Landgericht München II hat den Schuldspruch der Volksverhetzung gegen einen 41-jährigen Grafinger größtenteils bestätigt. Der Mann hatte im Oktober 2020 an vier Geschäften in Grafing und Glonn das Foto eines Schildes aus der NS-Zeit mit der Aufschrift „Juden werden hier nicht bedient“ geklebt. Dafür und für die Verbreitung des Fotos in einem Internet-Chat war er im August 2021 vom Amtsgericht Ebersberg zu einer Geldstrafe von 8100 Euro (270 Tagessätze) verurteilt worden. Dagegen hatten der Angeklagte wie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Angeklagter: Ich „plädiere auf einen Freispruch“ „Ich plädiere auf einen Freispruch“, antwortete der Angeklagte auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach dem Berufungsziel. Der Mann, der acht Jahre als Benediktinermönch gelebt hatte, kam ohne einen Verteidiger zur Verhandlung. Für das Aufhängen der Bilder hatte er eine ganz eigene Erklärung parat. Es sei ihm darum gegangen, die Menschen sensibel für Ausgrenzungen zu machen, so wie sie in der NS-Zeit an der Tagesordnung gewesen seien. (…) Der Polizeibeamte, der in diesem Fall ermittelt hatte, berichtete, dass der Angeklagte über einen Kommentar auf Merkur-Online überführt werden konnte. Der passte zu dem Beitrag im „Querdenken 089“-Chat. Außerdem gab es seine Fingerabdrücke auf der aufgehängten Fotokopie. Die Tatbeteiligung räumte der Angeklagte ein. Seine Spezln, die mitgemacht hatten, verriet er nicht.
via merkur: „Juden-Plakat“: Geldstrafe für Grafinger (41)
siehe dazu auch: Grafinger wegen antisemitischer Plakate verurteilt (2021). Weil er an mehreren Stellen im Landkreis antisemitische Plakate aufgehängt hatte, musste sich ein Grafinger nun vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Grafing – Im Oktober hatte ein Grafinger (40) an fünf verschiedenen Geschäften im Landkreis Kopien eines Schildes aufgehängt, das in einem Museum abfotografiert worden war. Die Aufschrift: „Juden werden hier nicht bedient“. Jetzt musste sich der Arbeitslose deshalb vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Das Bild hatte er außerdem über mehrere Gruppen in den Sozialen Medien verbreitet, die Mitgliederzahl der größten davon schwankt laut Polizei zwischen 5000 und 7000 Mitgliedern.
