Landgericht Göttingen entscheidet: Querdenker-Anwalt darf sich nicht über Filmproduktionsfirma von „Corona-Ausschuss“ äußern. Der seit vergangenem Herbst öffentlich ausgetragene Streit zwischen verschiedenen Protagonisten der „Querdenker“-Szene hat erneut auch das Landgericht Göttingen beschäftigt. Der Geschäftsführer einer Berliner Filmproduktionsfirma hatte dort gegen den Göttinger Rechtsanwalt und Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses, Reiner Fuellmich, eine einstweilige Verfügung beantragt. Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich: Mitbegründer des „Corona-Ausschuss“ darf sich nicht mehr äußern Das Landgericht gab dem Antrag jetzt teilweise statt. Das Gericht untersagte dem Anwalt und einstigen Co-Moderator der per Livestream übertragenen Sitzungen des „Corona-Ausschusses“, bestimmte Behauptungen über die angebliche Verwendung von Spendengeldern aufzustellen und zu verbreiten. Im Übrigen wurde der Antrag zurückgewiesen. Das Gericht setzte in seiner verkündeten Entscheidung den Streitwert auf 20.000 Euro fest. Erst vor zwei Wochen hatte das Landgericht über einen anderen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Göttinger Anwalt entschieden, den die Berliner Anwältin Viviane Fischer gestellt hatte. Fischer hatte gemeinsam mit Fuellmich und zwei weiteren Anwälten im Sommer 2020 den „Corona-Ausschuss“ gegründet.
via hna: Landgericht: Rede-Verbot für Querdenker-Anwalt aus Göttingen