Ein LKA-Beamter ist mit der Klage auf Wiedereinstellung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Er steht im Verdacht, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Das Gericht sieht Anhaltspunkte für “charakterliche Eignungsmängel” des Personenschützers. Ein LKA-Beamter ist mit seinem Antrag, wieder seinen Dienst ausüben zu dürfen, vor dem Verwaltunggericht gescheitert. Der ehemalige Personenschützer steht im Verdacht, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Der Beamte ist nicht der einzige, gegen den ermittelt wurde. Ein Personenschützer des Landeskriminalamtes bleibt wegen der Teilnahme an einem rechtsextremen Chat bis auf weiteres suspendiert. Wie das Verwaltungsgericht Magdeburg mitteilte, scheiterte der Mann mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht habe den Antrag des Personenschützers auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Der Beamte müsse das vorläufige Verbot hinnehmen, hieß es in der Begründung. (…) Zum Vorwurf führte das Verwaltungsgericht aus: Der Beamte, der im Bereich des Personenschutzes tätig ist, habe eine WhatsApp-Nachricht mit dem Symbol Daumen hoch zustimmend kommentiert. Darauf sei ein Bild zu sehen gewesen, das eine auf einem Sofa liegende Frau mit nacktem Unterkörper und einen jungen Mann zeige. Dieser wende sich von der Frau ab und blicke auf einen Fernseher mit einem Bild von Adolf Hitler. Das Bild trägt den Untertitel “Es gibt Dinge, die sind einfach wichtiger…”

via mdr: VERWALTUNGSGERICHT MAGDEBURG Rechtsextremismus-Verdacht: LKA-Beamter bleibt suspendiert

Justizzentrum Magdeburg.JPG
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Olaf2″ title=”User:Olaf2″>Olaf Meister</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link