Der Asylbewerber Oury Jalloh starb 2005 durch einen Brand in einer Polizeizelle in Dessau. Trotz des Verdachts einer vorsätzlichen Tat wurden die Ermittlungen eingestellt. Das sei nicht verfassungswidrig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Es war ein jahrelanger juristischer Weg durch viele Instanzen: der Fall von Oury Jalloh. Vor dem Bürgerkrieg in Sierra Leone geflohen, starb der Asylbewerber 2005 in einer Polizeigewahrsamszelle im Keller eines Polizeireviers in Dessau. Die Version der Polizei wurde bald angezweifelt: Oury Jalloh soll durch einen Brand in seiner Zelle gestorben sein, den er selbst gelegt habe. Und das, obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war und auf einer feuerfesten Matratze lag.Nach anfänglichen Freisprüchen ging der Fall bis zum Bundesgerichtshof. Verurteilt wurde in der Folge ein Polizist aus Dessau wegen fahrlässiger Tötung. Sonderermittler des Landtags von Sachsen-Anhalt stellten zwar ein rechtswidriges Verhalten der Polizei in Dessau fest, aber keine Ansätze, um wegen Mordes gegen weitere Beamte zu ermitteln. Dennoch stand der Verdacht einer vorsätzlichen Tat oder gar eines Mordes seit Jahren weiterhin im Raum. Genährt wird dieser Verdacht durch mehrere Gutachten. Ein Gutachten eines Rechtsmediziners der Universität Frankfurt kommt zu dem Schluss, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt worden sei. Ein Brandgutachten weist auf den mutmaßlichen Einsatz von Brandbeschleunigern in der Zelle hin. Ein anderes brachte heraus, dass die Zellentür in Dessau während des Brandes wahrscheinlich offen war und nicht verschlossen, wie die Polizei behauptet hatte.

via tagesschau: Karlsruhe lehnt Beschwerde ab Keine neuen Ermittlungen im Fall Jalloh

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:GPSLeo” title=”User:GPSLeo”>Leonhard Lenz</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC0, Link