Durchsuchungsbeschlüsse wegen Internetbeleidigungen – Die Doppelmoral der AfD

Die AfD inszeniert sich in der Debatte über eine Beleidigung gegen Robert Habeck als Hüterin der Meinungsfreiheit. In einem ähnlichen Fall aber schaltete ein AfD-Funktionär die Justiz ein. Seit bekannt wurde, dass Robert Habeck sich gegen die Zuschreibung »Schwachkopf Professional« wehrte, gibt es Kritik von rechts. Der Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler hatte einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen einen Nutzer des sozialen Netzwerks X gestellt, der ihn so bezeichnet hatte.   »So missbraucht Habeck den Sicherheitsapparat« und »Hausdurchsuchung wegen dieses Bildes«, schrieb die Social-Media-Truppe der AfD. »Die etablierten Parteien schaffen ein Klima der Einschüchterung«, hieß es später, »nur die #AfD stellt sich diesen Tendenzen entgegen. Wir verteidigen das Recht auf Meinungsfreiheit!« Doch in einem anderen Fall hat ein AfD-Politiker nun selbst – um im Duktus der Partei zu bleiben – den Sicherheitsapparat missbraucht. Ein AfD-Kreistagsabgeordneter aus dem Landkreis Füssen im Allgäu bemühte die Justiz, weil er sich im Netz beleidigt sah. Thomas Scheibel, ein Stadtrat der Freien Wähler aus Füssen, hatte einen Zeitungsbericht auf Facebook so kommentiert: »FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen.« Woraufhin der AfD-Abgeordnete, der in dem Bericht namentlich erwähnt wurde, nicht etwa die Meinungsfreiheit pries, sondern die Justiz einschaltete. Der Abgeordnete stellte beim Hatespeech-Beauftragten der bayerischen Justiz Strafanzeige gegen mehrere Kommentatoren des Beitrags, darunter Scheibel, und reichte auch den entsprechenden Strafantrag nach. Ende Oktober klingelte bei Scheibel um 6.45 Uhr die Polizei. Die Beamten hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei – wie im Fall Habeck. Beschlagnahmt werden sollten EDV-Geräte aller Art, insbesondere Mobiltelefone, Tablets und andere Computer. Und wie im Fall Habeck sahen die Polizisten von einer echten Wohnungsdurchsuchung ab; bei Scheibel nahmen sie nicht einmal etwas mit. In beiden Fällen sind die Anzeigenerstatter nicht direkt dafür verantwortlich, dass es einen Durchsuchungsbeschluss gab. Und doch zeigt der Fall aus Füssen die Scheinheiligkeit der AfD: hier den »Sicherheitsapparat« anprangern, dort ihn einschalten?

via spiegel: Durchsuchungsbeschlüsse wegen Internetbeleidigungen Die Doppelmoral der AfD

siehe auch: Hausdurchsuchung bei Füssener Stadtrat nach Facebook-Post über AfD. Hohe Wellen schlägt derzeit ein Fall aus Füssen: Stadtrat Thomas Scheibel kommentierte in den sozialen Medien eine Aktion der AfD – und bekam Besuch von der Polizei. Füssen – Deutschlandweit berichten Medien darüber, was Stadtrat Thomas Scheibel passiert ist. Nachdem er sich im Frühjahr mit recht derben Worten auf der Facebookseite des Kreisboten gegen eine Aktion des AfD-Kreisverbands geäußert hatte, stand vor kurzem plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Seit Tagen steht das Telefon von Thomas Scheibel nicht mehr still, massenweise E-Mails erreichen ihn. Neben den vielen Anfragen von Journalisten beinhalten viele der Nachrichten eine eindeutige Botschaft: Sie ermuntern den 44-jährigen Füssener und äußern Dankbarkeit und Zuspruch. „Halten Sie durch!“ ist da zu lesen oder „Ich hoffe, dir geht`s (wieder) gut und du lässt dich nicht unterkriegen.“ Und auch Scheibel gibt sich kämpferisch: „Ich bin bereit meine Grundrechte zu verteidigen.“ Alles begann mit einem Facebook-Post. Der Kreisbote Füssen hatte darüber berichtet, dass der Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Wolfgang Dröse einem Lehrer des Gymnasiums Hohenschwangau einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorwarf, nachdem dieser seine Schüler zu einer Teilnahme an einer Demo für die Demokratie ermuntert hatte. Bauunternehmer Thomas Scheibel, der für die Freien Wähler Füssen im Stadtrat sitzt, kommentierte daraufhin auf der Facebook-Seite des Kreisboten unter anderem: „FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen.“ Daraufhin erstattete Wolfgang Dröse Anzeige wegen Beleidigung, was nun zu besagter Hausdurchsuchung führte

SAALFELD-RUDOLSTADT – Wohnungen durchsucht: Ermittlungen gegen sieben Verkehrspolizisten – #polizeiproblem

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wird gegen mehrere Polizisten ermittelt. Dabei geht es um den Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, teilte die Landespolizeidirektion Thüringen mit. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wird gegen mehrere Polizeibeamte ermittelt. Im Visier der Ermittler stehen sieben Polizisten aus der Polizeiinspektion Saalfeld. Konkret lautet der Vorwurf “gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr”. Die Polizisten sollen Personen angehalten und dabei Verletzungen dieser Personen in Kauf genommen haben. Dies teilte die zuständige Staatsanwaltschaft mit. Die Beamten sollen beim Anhalten von Fahrzeugen und Radfahrern “unverhältnismäßig” vorgegangen sein. Teilweise sollen Menschen schwer verletzt worden sein.

via mdr: SAALFELD-RUDOLSTADT Wohnungen durchsucht: Ermittlungen gegen sieben Verkehrspolizisten

Rassismus bei der rheinland-pfälzischen Polizei? Ergebnis von Studie vorgestellt

Nachdem 2020 in den USA George Floyd bei einem Polizeieinsatz ums Leben kam, wurde viel über Polizeigewalt diskutiert. Eine Folge: Eine Studie über die rheinland-pfälzische Polizei, die nun vorliegt. Eine Studie zu Einstellungen und dem Verhältnis zur Gesellschaft sieht bei der rheinland-pfälzischen Polizei keine Hinweise auf einen strukturellen Rassismus oder auf grundlegende rechtsextremistische Einstellungen. Auch zeigt sich den an der Studie beteiligten soziologischen, psychologischen und politikwissenschaftlichen Wissenschaftlern zufolge bei befragten Polizisten eine hohe Identifikation mit den demokratischen Prinzipien.

via lokalo:Rassismus bei der rheinland-pfälzischen Polizei? Ergebnis von Studie vorgestellt

back view of a police officer riding a motorcycle
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Staatsschutz ermittelt – Frau in Berlin offenbar rassistisch beleidigt und angegriffen

Ein Mann soll in Berlin eine junge Frau rassistisch beleidigt und versucht haben, ihr das Kopftuch abzureißen. Mitarbeiter des Supermarkts, in dem sich der Angriff ereignete, schritten laut Polizei ein. Der Mann flüchtete. Ein Mann hat eine Frau in einem Supermarkt in Berlin-Tempelhof offenbar attackiert und rassistisch beleidigt. Die Frau trug ein Kopftuch. Der Tatverdächtige soll am Dienstagnachmittag in der Röblingstraße unvermittelt versucht haben, ihr das Kopftuch zu entreißen, wie die Polizei mitteilte. Mitarbeiter des Discounters kamen der Frau demnach zu Hilfe und verwiesen den Täter des Ladens. Der Mann flüchtete in eine unbekannte Richtung. Die 35 Jahre alte Frau blieb den Angaben zufolge unverletzt.

via spiegel: Staatsschutz ermittelt Frau in Berlin offenbar rassistisch beleidigt und angegriffen

#Polizeigewalt bei AfD-Parteitag 2021 – Einsatz offiziell rechtswidrig – #polizeiproblem

Am Rande des Landesparteitags vor drei Jahren lösten Beamten einen Gegenprotest auf. Rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Der Polizeieinsatz gegen eine antifaschistische Kundgebung am 6. Juni 2021 war teilweise rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden, nachdem der Anmelder der Demo geklagt hatte. Der Landesparteitag der Berliner AfD im Marzahn-Hellersdorfer Ortsteil Biesdorf vor drei Jahren war begleitet von Protesten antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Gruppen. Rund 40 An­ti­fa­schis­tin­nen hatten sich in der Nähe des Konferenzorts versammelt. In den ersten Stunden gab es keine Probleme mit der Polizei, die die Szenerie absicherte. Das änderte sich am Nachmittag, nachdem es zu einem Schichtwechsel bei der Polizei gekommen war. Als Hospitant mit dabei war der SPD-Politiker und damalige Abgeordnete Tom Schreiber, der wegen seiner ablehnenden Äußerungen gegen alternative Hausprojekte in linken Kreisen unbeliebt war. Das Auftauchen Schreibers sorgte bei den An­ti­fa­schis­tin­nen für Unmut und führte zu einigen despektierlichen Äußerungen. Schreiber erstattete Anzeige und zeigte auf Menschen, von denen er sich beleidigt fühlte. Was dann folgte, bezeichnete der Klägeranwalt Peer Stolle als „Störung der Kundgebung“ durch „anlassloses Filmen, unverhältnismäßigen körperlichen Zwang sowie Schubsen und Schlagen von unbeteiligten Ver­samm­lungs­teil­neh­me­rin­nen durch die Polizei. Anlassloses Filmen rechtswidrig Mindestens zehn Menschen wurden festgenommen, mehrere dabei verletzt. Darauf löste der Anmelder die Kundgebung vorzeitig auf, um zu verhindern, dass weitere Teil­neh­me­rin­nen der friedlichen Kundgebung festgenommen werden. Der Anmelder wollte mit der Klage den Polizeieinsatz nachträglich für rechtswidrig erklären lassen. Das ist teilweise gelungen. Das Gericht erklärte die Videoaufzeichnung der Kundgebung und das Betreten des Versammlungsgeländes in Gruppenstärke durch die Polizei für rechtswidrig. Nach dem aktuellen Versammlungsfreiheitsgesetz ist die Anfertigung dieser Aufnahmen nur legitim, wenn eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Aus Sicht der Klä­ger­an­wäl­t*in­nen Peer Stolle und Anna Gilsbach ging von der Kundgebung keine Gefahr aus.

via taz: Polizeigewalt bei AfD-Parteitag 2021 Einsatz offiziell rechtswidrig

Sechs Jahre nach Bekanntwerden – Frankfurter Polizisten sollen wegen rechtsextremer Chats den Beamtenstatus verlieren – #polizeiproblem

Seit Jahren beschäftigen rechtsextreme Chatgruppen das Polizeipräsidium Frankfurt. Im Juli entschied ein Gericht, das die Beamten nicht vors Strafgericht müssen. Jetzt sollen sie den Beamtenstatus verlieren. Vor sechs Jahren sorgten rechtsextreme Chats unter hessischen Polizisten für Aufsehen. Jetzt hat das Polizeipräsidium Frankfurt am Main Disziplinarklagen gegen vier beteiligte Polizisten erhoben. Sie sollen aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wie das Landesinnenministerium am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Über die Zulassung muss das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden. Im Juli entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, dass insgesamt fünf Polizisten nicht vor ein Strafgericht gestellt werden. Es wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens durch das Frankfurter Landgericht ab, weil kein hinreichender Tatverdacht für die angeklagten Äußerungsdelikte vorliege. Ein Polizist beantragte selbst die Entlassung Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, in der Gruppe verbotene Inhalte verbreitet zu haben. Dabei habe es sich vor allem um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und volksverhetzende Inhalte gehandelt. Ein Beamter beantragte nach Angaben des Innenministeriums mittlerweile seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Deswegen richtet sich die Disziplinarklage in Wiesbaden nun nur noch gegen vier Polizisten. Wegen der seit 2018 laufenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Mitglieder der WhatsApp-Gruppe »Itiotentreff« war das Disziplinarverfahren zunächst ausgesetzt. Nach dem Abschluss des Verfahrens durch die OLG-Entscheidung seien die Disziplinarverfahren weitergeführt worden, hieß es jetzt. In der hessischen Polizei waren bei internen Ermittlungen ab dem Jahr 2018 verschiedene Chatgruppen entdeckt worden, über die Beamtinnen und Beamte sowie Menschen außerhalb der Polizei rechtsextreme Nachrichten teilten. Etliche Beamtinnen und Beamte wurden danach suspendiert. 2018 wurden Disziplinarverfahren gegen die fünf betroffenen Polizisten des »Itiotentreffs« eingeleitet. Allen wurde die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Drei von ihnen wurden zudem vorläufig des Dienstes enthoben.

via spiegel: Sechs Jahre nach Bekanntwerden Frankfurter Polizisten sollen wegen rechtsextremer Chats den Beamtenstatus verlieren

a photo of a police car
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Angriff in Berlin-Charlottenburg: Mann pöbelt Paar auf der Straße rassistisch und homofeindlich an

Der 56-Jährige stoppt seine Beschimpfungen auch nicht, als die Polizei eintrifft. Das hat für ihn Konsequenzen. Eine Frau und ein Mann sind in Berlin-Charlottenburg auf der Straße von einem 56-jährigen Mann rassistisch und homofeindlich angepöbelt worden. Auch ein Zeuge hörte die Beleidigungen des Täters am Sonntagabend in der Fritschestraße, wie die Polizei mitteilte. Es kam zu einer Rangelei zwischen dem aggressiven 56-Jährigen und dem 37-jährigen Mann. Als die Polizei eintraf, pöbelte der Mann weiter rassistisch und beleidigte zudem auch eine Polizistin

via tagesspiegel: Angriff in Berlin-Charlottenburg: Mann pöbelt Paar auf der Straße rassistisch und homofeindlich an