Die Polizei Berlin will für das Ablösen von der Straße Geld von der Letzten Generation. Geht nicht, finden Richter*innen in mindestens einem Fall. Erst kleben, dann zahlen? Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hat dagegen geklagt, dass die Polizei Berlin ihm das Ablösen von der Straße bei einer Sitzblockade mit festgeklebter Hand in Rechnung gestellt hat – und hatte Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab ihm recht, wie der Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft, der die Letzte Generation rechtlich berät, am Freitag mitteilte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung gegenüber der taz. Das Land Berlin muss den Gebührenbescheid über 241 Euro nun zurückziehen. Bei der Letzten Generation gibt es Jubel. Denn: 1.300 solcher Gebührenbescheide gebe es insgesamt, hieß es. Die Aktivist*innen sehen sich darin bestätigt, dass die Polizei durch die Weitergabe der Kosten die Versammlungsfreiheit beschneide. Sie hoffen, dass es nicht nur bei der einen Rückzahlung bleibt. (…) Der Streit vor Gericht zieht sich schon über mehr als ein Jahr. Schon im vergangenen September entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Polizei die Gebühren zu Unrecht erhoben habe. Die legte dagegen Beschwerde ein, aber kassierte nun die finale Absage vom Oberverwaltungsgericht.
via taz: Klimaaktivist gewinnt vor Gericht :Polizei muss Räumung selbst zahlen