NEO-NAZI ORDER MEMBER RELEASED FROM PRISON AFTER RADICALIZING #TERRORIST GROUP – #terror #theorder

A high-ranking member of The Order, a defunct U.S. neo-Nazi group responsible for the murder of a Jewish radio host in Colorado in 1984, is set to be released from federal custody, where he once networked with the leaders of a terrorist organization based in northern Europe, a Hatewatch investigation has revealed. U.S. District Judge Walter McGovern sentenced Richard Scutari, The Order’s head of security, in June 1986 to 60 years in prison after he pleaded guilty to racketeering and conspiracy charges. Scutari, who has been residing in a prerelease center in Orlando, Florida, since July 2024, will be released on Jan. 21 after serving roughly 38 years for participating in the organization’s violent crimes, according to documents Hatewatch obtained via a public records request from the Federal Bureau of Prisons. While in prison, Scutari maintained extensive connections with white supremacist groups in the U.S. and Europe. His correspondence with white supremacist activists in Sweden and Finland throughout the late 1990s and 2000s encouraged them to form a series of organizations that would become the Nordic Resistance Movement (NRM), a pan-Nordic neo-Nazi group, according to published correspondence and Hatewatch’s conversation with a former NRM leader. The U.S. Department of State named NRM and three of its leaders as Specially Designated Global Terrorists in July 2024, citing its members’ violent attacks, including the 2017 bombing of a refugee center and plots against “political opponents, protesters, journalists, and other perceived adversaries.” (…) Esa Henrik Holappa, a former neo-Nazi leader in Finland, told Hatewatch in an interview that he began corresponding with Scutari when he was 17. In 2003, after he came across an advertisement in a British far-right magazine encouraging readers to write and voice their support for Scutari and other white supremacists in prison, Holappa wrote the former Order member a letter. At the time, Scutari was in ADX Florence, a supermax prison in Colorado designed for extremely violent prisoners deemed too risky for maximum security prison. (…) Holappa led the group, which became the official Finnish branch of the broader NRM, until 2012. In 2016, he publicly renounced the neo-Nazi movement. “I do think [Scutari] had a radicalizing effect on me,” Holappa said. “Because at that time, what was appealing to me in Nazism was its military side. I was really excited about military history.” In their letters, Holappa recalled, the pair talked about Scutari’s time in the U.S. Navy. “I wouldn’t, or couldn’t say, that at that time I was too deep in the ideology,” Holappa said. “Even if I was then, of course, considered a neo-Nazi. But I mean that he brought the ideology.” He recalled that Scutari encouraged him to read white supremacist literature to deepen his involvement in the movement. These texts included William Gayley Simpson’s Which Way Western Man?, a 1978 antisemitic book that described “organized Jewry as a world power entrenched in every country of the White man’s world,” as well as William Luther Pierce’s The Turner Diaries, the book upon which Mathews modeled The Order. PUBLISHED CORRESPONDENCE WITH NRM LEADERS Holappa and Magnus Söderman, a Swedish neo-Nazi and another NRM leader, published their correspondence with Scutari in a 2011 collection titled Unbroken Warrior: The Richard Scutari Letters.

via splcenter: NEO-NAZI ORDER MEMBER RELEASED FROM PRISON AFTER RADICALIZING TERRORIST GROUP

Polizei verhindert rechtsextremen Liederabend in Suhl

Die Polizei hat am Freitagabend in Suhl ein Treffen von Rechtsextremisten verhindert. Wie die Landespolizeiinspektion Suhl mitteilte, wurden Platzverweise gegen mehrere Angehörige der rechtsextremen Szene aus Thüringen und Bayern erteilt und somit ein sogenannter “Liederabend” der Szene verhindert. (…) Zuvor hatten Einsatzkräfte “im Umfeld eines augenscheinlich der rechten Szene zugehörigen Objektes in einem Suhler Ortsteil überörtlichen Zugangsverkehr” festgestellt

via mdr: Polizei verhindert rechtsextremen Liederabend in Suhl

MANUEL #OSTERMANN „Unvereinbar mit dem Amt“ – #Amnesty reicht Beschwerde gegen deutschen #Polizeigewerkschaftler ein – #KickHimOut #polizeiproblem

Amnesty International hat Beschwerde gegen den Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann eingereicht. Die Organisation wirft ihm vor, Rassismus zu fördern. Nahezu täglich äußert sich Polizist Manuel Ostermann in den sozialen Netzwerken zur Sicherheitslage in Deutschland. Amnesty International wirft dem Gewerkschaftler vor, damit Rassismus und Polizeigewalt zu fördern – und reicht eine offizielle Beschwerde ein. Amnesty International hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Manuel Ostermann eingereicht. Der Polizist und Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft habe in einem Video die „Abschiebung von Palästina-solidarischen Demonstrierenden gefordert“ und die „Gewalt durch Diensthunde ohne Maulkorb gegen Protestierende befürwortet“, so die Begründung auf Instagram. Ostermanns Aussagen würden Diskriminierung, Rassismus und Polizeigewalt fördern. Die Aussagen seien menschenverachtend und ein „klarer Verstoß“ gegen die Neutralitätspflicht. Ostermanns Aussagen seien zudem „hetzerisch und unvereinbar mit seinem Amt“, heißt es weiter. Das Ziel von Amnesty International sei es, dass die Aussagen untersucht und Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden

via welt: MANUEL OSTERMANN „Unvereinbar mit dem Amt“ – Amnesty reicht Beschwerde gegen deutschen Polizeigewerkschaftler ein

siehe auch: “RASSISTISCHE AUSSAGEN” Polizist provoziert im Netz – Amnesty International reicht Beschwerde ein. Manuel Ostermann, Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft, fällt mit Äußerungen auf, die grenzwertig sind. Oder grenzüberschreitend, wie Amnesty International findet. Manuel Ostermann hält mit seiner Meinung nicht hinterm Berg. Neulich erst, nach einer propalästinensischen Demonstration in Berlin, schrieb der 34-jährige Bundespolizist und Vize-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) auf X: “Es ist genau richtig, Diensthunde bei Versammlungen einzusetzen. Ich gehe noch einen Schritt weiter und sage – nicht selten wäre die Abnahme des Maulkorbs angemessen.” Zwei Monate zuvor hatte er Amnesty International angegriffen, die weltweit größte Menschenrechtsorganisation, 1977 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Ostermann twitterte: “Ich sage es mal frei raus – euch braucht kein Mensch.” Über eine Berliner Anwaltskanzlei hat die deutsche Sektion von Amnesty International nun beim Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ostermann eingereicht. Was Ostermann über Amnesty International denke, sei “Teil der Meinungsfreiheit”, betont Paula Zimmermann, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International in Deutschland. “Ein Zusammenhang zwischen Herrn Ostermanns Kritik an Amnesty International und der eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerde besteht nicht.”  “Menschenverachtende Aussagen” Allerdings provoziere Ostermann “in sozialen Medien mit offen rassistischen Aussagen und Begriffen”. Damit verstoße er gegen “das Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, die Neutralitätspflicht, die Wohlverhaltenspflicht und das Verhältnismäßigkeitsprinzip”. Mit seinen “menschenverachtenden Aussagen” fördere Ostermann “Diskriminierung, Rassismus und Polizeigewalt”, schreibt Amnesty auf Facebook.

Nach Recherchen zum Klaasohm-Fest Ab jetzt Party ohne Prügel – #polizeiproblem #LockThemUp

Künftig wird beim Borkumer Fest auf das Schlagen von Frauen verzichtet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen einen Täter und gegen die Polizei. Er gilt als höchster Feiertag auf Borkum: Seit über einem Jahrhundert wird das Klaasohm-Fest am 5. Dezember gefeiert. An diesem Tag verkleiden sich sieben Männer als winterliche Fabelwesen, geschmückt mit Tierpelzen und Möwenfedern. Ihr Ziel: Frauen mit Kuhhörnern auf den Po hauen. Abends versammeln sich Tausende in der Innenstadt, kehren in Kneipen ein und treffen sich nach der Frauenjagd um der Litfaßsäule im Ortskern. (…) Doch in diesem Jahr wird das Fest etwas anders ausfallen. Nach NDR-Recherchen und bundesweiter Empörung gelobt der veranstaltende Verein, Borkumer Jungens (VBJ), die Gewalt gegen Frauen nun zu unterlassen. „Wir als Gemeinschaft haben uns klar dazu entschieden, diesen Aspekt der Tradition hinter uns zu lassen.“ Man wolle sich nun auf das festlegen, was das Fest wirklich ausmacht: „den Zusammenhalt der Insulanerinnen und Insulaner“, teilte der Verein mit (…) Jetzt hat das Ganze auch juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Aurich teilte der taz auf Anfrage mit, nun in einem „Verfahren gegen unbekannte Täterschaft im Zusammenhang mit dem VBJ wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung“ zu ermitteln.Eigentlich müssen Behörden und Beamte des Polizeidienstes Straftaten ermitteln, dafür braucht es auch keine Anzeigen von mutmaßlichen Opfern. Die Polizei Borkum muss von Amts wegen ermitteln, weil das Schlagen mit dem Kuhhorn als Traditionspraxis der Polizeistation auf der Insel wohl bekannt ist. Falls die Polizei nicht ermittelt, stellt es nach Paragraf 258 StGB eine Strafvereitelung – nach Paragraf 258 a gar eine Strafvereitelung im Amt – dar. Die Freiheitsstrafe dafür beläuft sich auf sechs Monate bis zu fünf Jahren. Da die Schläge mit einer Waffe – dem Kuhhorn – besonders starke Verletzungen verursachen können, ist diese Praxis, eine schwere Körperverletzung, die erst nach 20 bis 30 Jahren verjährt. Die Polizei auf Borkum muss also alle Klaasohm-Feste der vergangenen Jahrzehnte aufarbeiten, was für die kleine Inselpolizei, die der Polizei Leer/Emden unterstellt ist, eine Mammutaufgabe wird. Ein Verfahren gegen den Bürgermeister, Jürgen Akkermann (parteilos), ebenfalls wegen Strafvereitelung im Amt, werde noch geprüft

via taz: Nach Recherchen zum Klaasohm-Fest Ab jetzt Party ohne Prügel

Künftig wird beim Borkumer Fest auf das Schlagen von Frauen verzichtet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen einen Täter und gegen die Polizei.

taz (@taz.de) 2024-12-05T16:39:38.870Z

Rassistischer Angriff auf Geflüchteten: Berliner Polizist darf nach gefährlicher Körperverletzung im Dienst bleiben – #polizeigewalt #poluzeiproblem

Stefan K. betreute als Polizist Betroffene der rechten Anschlagsserie in Neukölln. Dann verprügelte er einen Geflüchteten. Jetzt ist das Disziplinarverfahren gegen ihn abgeschlossen. Der Berliner Polizist Stefan K. darf trotz eines rechtskräftigen Urteils wegen gefährlicher Körperverletzung aus rassistischen Motiven weiter im Dienst bleiben. Das geht aus der bislang unveröffentlichten Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schrader hervor, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt. Der Mittvierziger K. war bis 2016 Kontaktbeamter in Neukölln und dort unter anderem für die Betroffenen der rechtsextremen Anschlagsszene im Bezirk zuständig. Zudem sollte er mit seinem Kollegen aus der damaligen Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex) durch ständige Präsenz Druck auf die Rudower Neonazi-Szene ausüben. 2016 wurde die EG Rex aufgelöst. Als man sie Anfang 2017 als OG Rex (Operative Gruppe) wieder einsetzte, wurde K. – im Gegensatz zu seinem Kollegen – nicht übernommen. Nach Tagesspiegel-Informationen hatte das Landeskriminalamt schon damals Bedenken gegenüber K. angemeldet. K. soll Polizisten gesagt haben, es seien „keine deutschen Interessen betroffen“ Diese erwiesen sich kurz darauf als begründet: Im April 2017 verprügelte K. nach einem Fußballspiel gemeinsam mit zwei polizeibekannten Rechtsextremen einen afghanischen Geflüchteten. Die drei sollen den Geflüchteten gemeinschaftlich getreten, geschubst und geschlagen haben. Einsatzkräfte sagten im späteren Gerichtsprozess aus, dass K. sich ihnen gegenüber als Kollege zu erkennen gab – er soll erklärt haben, dass bei dem Vorfall „keine deutschen Interessen betroffen“ gewesen sein. Die Einsatzkräfte stellten bei ihm zudem einen Blutalkoholwert in Höhe von 2,8 Promille fest. Im Mai 2022 wurde K. vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen, das entspricht 9600 Euro, und Schmerzensgeld verurteilt. Die Richterin sah ein rassistisches Motiv. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (…) Die Entscheidung sei ein „verheerendes Zeichen an die von Rassismus Betroffenen in dieser Stadt“, so Schrader weiter. „Wie sollen sie einer Polizei vertrauen, die einen rassistischen Gewalttäter in den eigenen Reihen hält?“ Da sei es nicht verwunderlich, wenn manche Menschen keinen Freund und Helfer in der Polizei sehen würden, sagte der Abgeordnete.

via tagesspiegel: Rassistischer Angriff auf Geflüchteten: Berliner Polizist darf nach gefährlicher Körperverletzung im Dienst bleiben

File:Berlin police car 03.JPG
Von DickelbersEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

«Sieg Heil»-Rufe – Basler Kader-Polizist wegen Rassismus und sexueller Belästigung im Dienst freigestellt – #polizeiproblem

Weil er mehrfach gegen das Gesetz verstiess, wurde ein Basler Polizist vom Stellvertreter der Ressortleitung zum Wachtmeister degradiert. Seine Beschwerde blieb erfolglos. Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistische Beschimpfungen, «Sieg Heil»-Rufe und Aufforderung zu Racial Profiling: Wegen mehrerer Vorfälle hatte die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter zunächst versetzt. Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs des Wachtmeisters abgelehnt, wie im Urteil steht, das am Freitag publiziert wurde. Der Rekurrent habe «seine gesetzlichen, vertraglichen und personalrechtlichen Pflichten vielfach verletzt», heisst es im Urteil. Der vormalige Ressortleiter-Stellvertreter war per 17. April 2023 auf eine Wachtmeisterstelle versetzt worden, mit einer Bewährungsfrist bis am 30. April dieses Jahres. Mit Schreiben vom 4. Mai 2023 auferlegte die Kantonspolizei die Auflagen «sexuelle Belästigungen im Dienst sowie an Betriebsfeiern zu unterlassen und rassistische Äusserungen, insbesondere den Hitlergruss, im Dienst und an Betriebsfeiern zu unterlassen». Daraus kann geschlossen werden, dass das Verhalten des Rekurrenten notorisch war. Der betreffende Mitarbeiter ist inzwischen freigestellt, wie die Basler Kantonspolizei auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilte. Man habe Mitte Oktober Kenntnis erlangt vom Urteil des Appellationsgerichts. Der Kommandant habe dann entschieden, den Mitarbeiter per sofort freizustellen. (…) Das Verwaltungsgericht erachtet es etwa als erstellt, dass der Polizist eine ihm unterstellte Kollegin auf einem Teamausflug gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hat. Dies wertet das Gericht als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. (…) Im Dienst habe der beschuldigte Polizist einmal sein Team aufgefordert, jeden Schwarzen auf einer (im Urteil nicht genannten) kilometerlangen Strasse zu kontrollieren. Damit habe er gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, heisst es im Urteil. Zudem habe er in der Freizeit in einer Diskothek eine dunkelhäutige Person rassistisch beschimpft und sowohl auf dem Posten als auch ausserhalb des Dienstes mehrmals den nationalsozialistischen Gruss «Sieg Heil» gerufen. Das ist kein Einzelfall: Ein anderer Polizeiangehöriger war wegen eines antisemitischen Vorfalls vor der Synagoge ebenfalls freigestellt worden. Er hatte den Hitlergruss während einer Patrouillenfahrt im Herbst 2022 gezeigt.

via BaZ: «Sieg Heil»-Rufe Basler Kader-Polizist wegen Rassismus und sexueller Belästigung im Dienst freigestellt

siehe auch: Kollegin gegen ihren Willen geküsst Basler Polizist wegen Rassismus und sexueller Belästigung freigestellt Skandal bei der Basler Kantonspolizei: Ein Polizist wird wegen sexueller Belästigung, rassistischen Äusserungen und Nazi-Parolen freigestellt. Das Verwaltungsgericht hat seinen Rekurs abgelehnt und bestätigt die vielfachen Pflichtverletzungen des Beamten. Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistische Beschimpfungen, «Sieg Heil»-Rufe und Aufforderung zu Racial Profiling: Wegen mehreren Vorfällen hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter freigestellt. Dies sagte ein Polizeisprecher am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Durchsuchungsbeschlüsse wegen Internetbeleidigungen – Die Doppelmoral der AfD

Die AfD inszeniert sich in der Debatte über eine Beleidigung gegen Robert Habeck als Hüterin der Meinungsfreiheit. In einem ähnlichen Fall aber schaltete ein AfD-Funktionär die Justiz ein. Seit bekannt wurde, dass Robert Habeck sich gegen die Zuschreibung »Schwachkopf Professional« wehrte, gibt es Kritik von rechts. Der Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler hatte einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen einen Nutzer des sozialen Netzwerks X gestellt, der ihn so bezeichnet hatte.   »So missbraucht Habeck den Sicherheitsapparat« und »Hausdurchsuchung wegen dieses Bildes«, schrieb die Social-Media-Truppe der AfD. »Die etablierten Parteien schaffen ein Klima der Einschüchterung«, hieß es später, »nur die #AfD stellt sich diesen Tendenzen entgegen. Wir verteidigen das Recht auf Meinungsfreiheit!« Doch in einem anderen Fall hat ein AfD-Politiker nun selbst – um im Duktus der Partei zu bleiben – den Sicherheitsapparat missbraucht. Ein AfD-Kreistagsabgeordneter aus dem Landkreis Füssen im Allgäu bemühte die Justiz, weil er sich im Netz beleidigt sah. Thomas Scheibel, ein Stadtrat der Freien Wähler aus Füssen, hatte einen Zeitungsbericht auf Facebook so kommentiert: »FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen.« Woraufhin der AfD-Abgeordnete, der in dem Bericht namentlich erwähnt wurde, nicht etwa die Meinungsfreiheit pries, sondern die Justiz einschaltete. Der Abgeordnete stellte beim Hatespeech-Beauftragten der bayerischen Justiz Strafanzeige gegen mehrere Kommentatoren des Beitrags, darunter Scheibel, und reichte auch den entsprechenden Strafantrag nach. Ende Oktober klingelte bei Scheibel um 6.45 Uhr die Polizei. Die Beamten hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei – wie im Fall Habeck. Beschlagnahmt werden sollten EDV-Geräte aller Art, insbesondere Mobiltelefone, Tablets und andere Computer. Und wie im Fall Habeck sahen die Polizisten von einer echten Wohnungsdurchsuchung ab; bei Scheibel nahmen sie nicht einmal etwas mit. In beiden Fällen sind die Anzeigenerstatter nicht direkt dafür verantwortlich, dass es einen Durchsuchungsbeschluss gab. Und doch zeigt der Fall aus Füssen die Scheinheiligkeit der AfD: hier den »Sicherheitsapparat« anprangern, dort ihn einschalten?

via spiegel: Durchsuchungsbeschlüsse wegen Internetbeleidigungen Die Doppelmoral der AfD

siehe auch: Hausdurchsuchung bei Füssener Stadtrat nach Facebook-Post über AfD. Hohe Wellen schlägt derzeit ein Fall aus Füssen: Stadtrat Thomas Scheibel kommentierte in den sozialen Medien eine Aktion der AfD – und bekam Besuch von der Polizei. Füssen – Deutschlandweit berichten Medien darüber, was Stadtrat Thomas Scheibel passiert ist. Nachdem er sich im Frühjahr mit recht derben Worten auf der Facebookseite des Kreisboten gegen eine Aktion des AfD-Kreisverbands geäußert hatte, stand vor kurzem plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Seit Tagen steht das Telefon von Thomas Scheibel nicht mehr still, massenweise E-Mails erreichen ihn. Neben den vielen Anfragen von Journalisten beinhalten viele der Nachrichten eine eindeutige Botschaft: Sie ermuntern den 44-jährigen Füssener und äußern Dankbarkeit und Zuspruch. „Halten Sie durch!“ ist da zu lesen oder „Ich hoffe, dir geht`s (wieder) gut und du lässt dich nicht unterkriegen.“ Und auch Scheibel gibt sich kämpferisch: „Ich bin bereit meine Grundrechte zu verteidigen.“ Alles begann mit einem Facebook-Post. Der Kreisbote Füssen hatte darüber berichtet, dass der Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Wolfgang Dröse einem Lehrer des Gymnasiums Hohenschwangau einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorwarf, nachdem dieser seine Schüler zu einer Teilnahme an einer Demo für die Demokratie ermuntert hatte. Bauunternehmer Thomas Scheibel, der für die Freien Wähler Füssen im Stadtrat sitzt, kommentierte daraufhin auf der Facebook-Seite des Kreisboten unter anderem: „FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen.“ Daraufhin erstattete Wolfgang Dröse Anzeige wegen Beleidigung, was nun zu besagter Hausdurchsuchung führte